Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 24

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
17.08.2018 Schweiz
Personen
Work
Martin Jakob
Freitage
Ratgeber
Volltext
Privates während der Arbeitszeit: Dafür gibt’s frei. Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da. Dennoch haben Sie in besonderen Fällen ein Anrecht auf bezahlte Absenzen. Und auf private Besorgungen am Arbeitsplatz, wenn sie dringend sind oder nur kurze Zeit beanspruchen. Das Arbeiten hat seine Zeit, und das Private hat seine Zeit. Aber so einfach, wie das tönt, ist es nicht. Wir sind schliesslich keine Maschinen, und es ist ganz normal, dass ab und zu eine private Besorgung während der Arbeitszeit notwendig wird. Ob solche Besorgungen zulässig und bezahlt sind, ist teils im Obligationenrecht und im Arbeitsrecht geregelt, teils in Gesamtarbeitsverträgen, in Einzel-arbeitsverträgen oder in Firmenreglementen. Bezahlte freie Tage. Für ausserordentliche Lebenssituationen besteht laut Obligationenrecht (OR) ein Anspruch „auf die üblichen freien Stunden und Tage“. Und obwohl das OR dies nicht ausdrücklich erwähnt, ist damit zumindest für Anstellungen im Monatslohn ein bezahlter Urlaub gemeint. In den von der Unia verhandelten Gesamt-arbeitsverträgen sind dafür jeweils fixe Werte formuliert. Fehlen firmenverbindliche Angaben, können Sie sich auf die folgenden allgemeinen Richtlinien berufen: (…).
Martin Jakob.
Work online, 17.8.2018.
Personen > Jakob Martin. Frei-Tage. Ratgeber. Work online, 2018-08-17.
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22.04.2016 Schweiz
Personen
Work
Myriam Muff
Freitage
Ratgeber
Sonntagsarbeit
Volltext
Sonntagsarbeit: Wie viele freie Tage habe ich zugut? Ich arbeite seit mehreren Jahren als Köchin im Gastgewerbe. In meinem Arbeitsvertrag habe ich mich verpflichtet, auch sonntags zu arbeiten, wie es in dieser Branche üblich ist. In den letzten fünf Jahren hatte ich pro Jahr jeweils an zwölf Sonntagen frei. Zu Beginn dieses Jahres hat mir mein Chef gesagt, dass ich nur noch an vier Sonntagen pro Jahr freibekäme, weil mein Sohn, der im August 2015 die Lehre begonnen hat, nun schon grösser sei. Darf er das? Myriam Muff: Ja. Das Arbeitsgesetz und die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz sehen für Gastbetriebe grundsätzlich vor, dass sie ihre Angestellten ohne behördliche Bewilligung am Sonntag beschäftigen dürfen, wenn diese damit einverstanden sind. Trotzdem ist für alle ein Minimalanspruch von freien Sonntagen vorgesehen. Arbeitnehmende mit Erziehungs- und Betreuungspflichten haben Anspruch auf mindestens zwölf freie Sonntage pro Jahr. Arbeitnehmende ohne Erziehungspflichten auf nur mindestens deren vier (Art. 23 Abs. 1 + 2 ArGV 2). Jedenfalls dann, wenn sie (im Durchschnitt des Kalenderjahres gerechnet) nur an fünf Tagen pro Woche arbeiten müssen. Unter Erziehungs- und Betreuungspflichten ist die Erziehung von Kindern bis 15 Jahre zu verstehen (Art. 36 ArG). Da Ihr Sohn das 15. Altersjahr ja bereits vollendet hat, haben Sie also nur noch Anspruch auf mindestens vier freie Sonntage, vorausgesetzt, Sie müssen durchschnittlich nur an fünf Tagen pro Woche arbeiten. Myriam Muff.
Work, 22.4.2016.
Work > Sonntagsarbeit. Frei-Tage. Ratgeber. Myriam Muff. Work, 2016-04-22.
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22.04.2014 TG Kanton
Zürich
1. Mai Zürich
Personen
Markus Bischoff
1. Mai
Freitage
Volltext

Mai: Bezahlt und frei. Gewerkschaftliche Gedanken, die monatliche Kolumne im PS, diesmal von GBKZ-Präsident Markus Bischoff zum 1. Mai. Ist der 1. Mai der Kampftag der Gewerkschaften und der Linken? Oder doch bloss der Tag der linken Selbstbestätigung? Oder gar nur ein Tag, an welchem man endlich wieder alle alten Bekannten trifft und sich über dies und das - vor allem auch über Unpolitisches - austauschen kann? Der 1. Mai in Zürich hat von allem diesem etwas. Der 1. Mai ist Teil meiner linken Identität. Seit 1973 nehme ich fast regelmässig daran teil. Mein Herz schlug als Jugendlicher höher, wenn ich mitdemonstrieren konnte. Von meiner Kindheit war ich mir Prozessionen mit Fahnen gewohnt. Habe ich deshalb so schnell einen emotionalen Bezug zu den 1. Mai-Kundgebungen gefunden? 1978 habe ich mit Verbündeten im Kanton Thurgau die erste 1-Mai-Demo seit Jahrzehnten organisiert. Eine Demo ohne SP und Gewerkschaften. Es sind bei regnerischem Wetter 160 Leute gekommen. Die Teilnehmerzahl entsprach nicht meinen hohen Erwartungen, aber immerhin war es nicht nichts. Das Motto lautete: 1. Mai bezahlt und frei. Der 1. Mai ist bis heute kein Feiertag im Kanton Thurgau. Trotzdem war die Demo kein Misserfolg. Der unsägliche Allerweltsbegriff nachhaltig, wäre hier wohl am Platz. Seither gibt es im Thurgau wieder jedes Jahr eine öffentliche 1. Mai-Kundgebung. (…). Markus Bischoff.

GBKZ, 22.4.2014.

Personen > Bischoff Markus. 1. Mai. Freitag. GBKZ, 22.4.2014.

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21.05.2010 ZH Kanton
Regierungsrat
VPOD ZH Kanton

Freitage
Zwei freie Festtage für die Verwaltung. Die Zürcher Regierung gewährt den Angestellten des Staates über Weihnachten und Neujahr 2010/2011 zwei zusätzliche arbeitsfreie Tage. Von den sechseinhalb Tagen, an denen die Verwaltung geschlossen bleiben wird, müssen zwei nicht vor- oder nachgeholt werden, Die Regierung will mit ihrem Entscheid im Hinblick auf das bevorstehende Sanierungsoprogramm San10 ein "konkretes Zeichen der Wertschätzung an die Mitarbeitenden der Verwaltung" setzen. Aber auch die Gewerkschaft VPOD ist nicht restlos glücklich. (...). NZZ. Freitasg, 21.5.2010
14.07.2007 BS Kanton
1. Mai Basel

Freitage
Viele Basler verlieren einen Feiertag. 2008 fallen 1. Mai und Auffahrt zusammen. Privatwirtschaft will Verlust nicht kompensieren. Die nächste Auffahrt und der 1. Mai sind am selben Tag. Basel Stadt hat noch nicht entschieden, ob die Angestellten einen zusätzlichen Ferientag erhalten. In der Privatwirtschaft sieht es für die Arbeitnehmer eher schlecht aus. Nicht wenige Angestellte haben durch die unglückliche Konstellation einen bezahlten Feiertag weniger. Der Regierungsrat von Baselland hat dem Staatspersonal für 2008 ausnahmsweise einen zusätzlichen freien Arbeitstag gewährt. Dies mit der Begründung, dass auf den 1. Mai gleich zwei gesetzliche Feiertage fallen. Mit Fotos. Nadja Widmer. BaZ 14.7.2007
28.07.2004 Schweiz
1. August
Verwaltung Schweiz

1. August
Freitage
Verwaltung
Bundesbeamte können den 1. August nachholen. Der Kalender spielte den Beschäftigten in diesem Jahr übel mit: Weil der 1. August und weitere Feiertage auf ein Wochenende fallen, gehen im laufenden Jahr 5 freie Tage verloren. Glück haben Beamte bei Bund und mehreren Kantonen. Sie können Feiertage kompensieren. Mit Foto. Julia Konstantinidis. BaZ 28.7.2004
24.05.2004 BE Kanton
Verwaltung BE Kanton

Freitage
Freitage kosten nichts. Regierung verteidigt die beiden zusätzlichen freien Tage fürs Staatspersonal. Heidi Gmür. Bund 24.5.2004
18.12.2003 Bern
Personalamt

Freitage
Zwei freie Tage fürs Personal. Wie bereits letztes Jahr gewährt die Regierung dem Personal des Kantons Bern auch in diesem Dezember 2 zusätzliche freie Tage. Je einen Halbtag am 24. und 31. Dezember plus einen frei wählbaren Tag. Bund 18.12.2003
04.09.1925 ZH Kanton
1. Mai Zürich
Verwaltung Zürich
VPOD ZH Kanton

1. Mai Zürich
Freitage
Volltext

Die Freigabe der gesetzlichen Feiertage und des 1. Mai in den kantonal-zürcherischen Anstalten. Seit Jahren hat sich die Sektion Kantonale Angestellte Zürich unseres Verbandes bemüht, die Freigabe des 1. Mai zu erwirken. Es ist damit nur das verlangt worden, was auch dem übrigen Personal der allgemeinen Staatsverwaltung längst gewährleistet ist. Die Bureaux der Verwaltung und der Gerichte bleiben jeweilen am Nachmittag des 1. Mai geschlossen. Da eine Schliessung der Anstalten selbstverständlich nicht möglich ist, führte man bisher am 1. Mai einfach den Sonntagsbetrieb ein, was zur Folge hatte, dass (...).

Der öffentliche Dienst, 4.9.1925.
VPOD ZH Kanton > 1. Mai. Freitag. 4.9.1925.

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01.05.1923 Bern
1. Mai Bern
Personen
Eduard Meyerhofer
Freitage
Gewerkschaftsrechte
Volltext

Das Wettrennen der Reaktionäre. Dem Bundes-, Staats- und Gemeindepersonal die einmal errungenen Positionen wieder zu entreissen zu suchen, das ist die hohe Aufgabe, die sich die Reaktionäre in den bürgerlichen Parteien gestellt haben. Gesetzlich verankerte Bestimmungen werden nach allen Regeln der Kunst auszulegen versucht, um sie der reaktionären Bewegung dienstbar zu machen. Wo das nicht möglich ist, bedient man sich aller erdenklichen Ausflüchte, wie Nichtrendite des Betriebes, Kreditmangel und wie die Argumente der personalfreundlichen Bourgeoisie alle heissen. (...). Eduard Meyerhofer.

 

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-06-15.
1. Mai Bern > Gewerkschaftsrechte. 1923-05-01.doc.

 

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01.05.1923 BS Kanton
1. Mai Basel
Abstimmungen Basel
Gemeinde- und Staatsarbeiter, Der
Personen
Friedrich Brechbühl
Freitage
Ruhetage
Volltext

Der Kampf um den 1. Mai in Basel. Mit dem vor Torschluss des alten Grossen Rates geschaffenen Ruhetagsgesetz des Kantons Baselstadt erstand der Basler Arbeiterschaft der 1. Mai als gesetzlicher Ruhetag; das letzte Verdienst der sozialistischen Mehrheit in der gesetzgebenden Behörde unseres Stadtkantens. Schon damals bei der Entstehung des Gesetzes witterte die Reaktion Morgenluft. Man stand vor der Geburtsstätte einer neuen Behörde und mit ihr vor einer bürgerlichen Mehrheit. Dennoch wagte man es nicht, gegen das Gesetz Sturm zu laufen, man liess die Referendumsfrist verstreichen. (...). Friedrich Brechbühl.

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-06-29.
1. Mai Basel > Ruhetag. 1923-06-29.doc.

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04.04.1923 Bern
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern
Personen
Eduard Meyerhofer
1. Mai
Ausschluss
Freitage
Volltext
Zeughaus

Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern. Eidg. Zeughaus. Am 4. April 1923 fand die ordentliche Monatsversammlung im Beisein von sechs Kollegen vom eidgenössischen Armeemagazin statt, um nach Abwicklung der Haupttraktanden ein Referat von Sektionssekretär Eduard Meyerhofer anzuhören. Nach Genehmigung der Traktanden und des Protokolls nahm die Versammlung Kenntnis von zwei Beitrittserklärungen, welche beide einstimmig akzeptiert wurden. Es betrifft dies Johann Weber, Schneider der K.T.A. und Fritz Hänni, Zeughaus. (...).

Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-04-13.
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern > Zeughaus Bern. Versammlung 1923-04-04.doc.

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24.01.1923 Bern
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern
Personen
Ernst Reinhard
Karl Zingg
Ferien
Freitage
GV
Mitgliederbewegung
Volltext
Vorstand

Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern. Pferdewärter. Hauptversammlung den 24. Januar 1923 im Volkshaus Bern. Um 8 Uhr eröffnet Genosse Häberli an Stelle unseres abwesenden Präsidenten Genosse Karl Zingg die Versammlung. Genosse Häberli gibt kurz bekannt, warum unser langjähriger Präsident Genosse Zingg nicht erscheinen konnte. Die Traktandenliste wurde  rasch abgewickelt bis zu den  Vorstandswahlen. Der Vorstand musste ergänzt werden, da einige Genossen demissioniert hatten, wobei auch unser langjähriger Präsident, was im allgemeinen und besonders von älteren Genossen sehr bedauert wurde. Wir werden die Verdienste und die unermüdliche Arbeit unseres alten Führers noch später würdigen. Der neue Vorstand ist nun folgendermassen zusammengesetzt: Präsident: Nationalrat Ernst Reinhard, Bern, neu; (...).

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-02-09.
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern > Pferdewärter. GV 1923-01-24.doc.

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12.01.1923 Bern
Schönbühl
Thun
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern

Fabrikgesetz
Freitage
Pferdewärter
Volltext

Die Ruhetage der Pferdewärter. Ein weiteres Jahr ist ins Feld gegangen und die Pferdewärter von Bern, Schönbühl und Thun sind noch nicht in den Besitz ihrer bereits im November 1919 garantierten 52 Ruhetage gekommen. In der Bevölkerung draussen hält man es für menschenunmöglich, dass es heute noch eidgenössische Funktionäre gibt, die nicht im Besitz der anderweitig gesetzlich geregelten Arbeits- und Ruhezeit sind. Fabrikgesetz sowohl wie das Arbeitszeitgesetz für die Transportanstalten garantieren dem Privatarbeitnehmer, wie jedem Arbeiter, Angestellten und Beamten die gesetzlichen Ruhetage.  Umso unverständlicher erscheint es uns, dass man dieses Recht auf gesetzliche Ruhezeit nicht auch den Pferdewärtern schon längst eingeräumt hat. (...).

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-01-12.
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern > Pferdewärter. Ruhetage. 1923-01-12.doc.

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12.04.1918 Bern
Kinderfreunde
Oltener Aktionskomitee
Personen
Strassenbahner Bern
Robert Grimm
Johann Hartmann
Dienstpläne
Freitage
Generalstreik
Volltext

Strassenbahner Bern. Bericht über die Monatsversammlung. Präsident Johann Hartmann eröffnete die Versammlung um 8 ½ Uhr, trotzdem noch viele Kollegen im  Restaurant  beim „obligatorischen" Jass waren. Das Protokoll wurde verlesen und genehmigt. Unter Mutationen lagen 13 Aufnahmegesuche von Hilfskondukteuren vor, sowie ein Gesuch eines vor vier Jahren ausgetretenen Reserve-Wagenführers um Wiedereintritt in unsere Gewerkschaft. Sämtliche  Gesuchsteller wurden einstimmig aufgenommen. (...).

Strassenbahner-Zeitung, 12.4.1918. Standort: Sozialarchiv.

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09.01.1918 Bern
Arbeiterchor
Ferien
Strassenbahner Bern
Volkshaus

Freitage
Sterbekasse
Unfallversicherung
Volltext

Strassenbahner Bern. Versammlungsbericht. Unsere Monatsversammlung vom 9. Januar 1918 war ziemlich gut besucht. Jedoch hätten in Anbetracht der Wichtigkeit der Traktanden die Mitglieder vollzähliger aufrücken dürfen. Das Protokoll der letzten Monatsversammlung wurde verlesen und genehmigt. Aufnahmen oder Austritte waren keine zu behandeln. Zu diesem Traktandum machte der Präsident darauf aufmerksam, dass von nun an auch alle ständigen Arbeiter Sterbekasse beizutreten haben. Hierauf sangen unsere „Männerchörler" zwischenhinein zwei Lieder, die ihnen von seiten unseres Präsidenten im Namen der Sektion bestens verdankt wurden. (...). Strassenbahner-Zeitung, 18.1.1918.

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27.10.1917 Bern
Abstimmungen Bern
Strassenbahner Bern

Freitage
Nationalratswahlen
Teuerungsausgleich
Volltext

Wahltag – Zahltag. Samstag, den 27. und Sonntag, den 28. Oktober findet in der Bundesstadt nebst den Nationalratswahlen zugleich auch die Abstimmung über die Teuerungszulagen pro 1917 an die Arbeiter und Beamten statt. Obwohl es eigentlich ein Akt der Selbstverständlichkeit ist, dass sich sämtliche Gemeindebediensteten an einem dieser beiden so wichtigen Tage an die Urne begeben, so dürfen wir es doch nicht unterlassen, auf die Wichtigkeit dieser Abstimmungen besonders aufmerksam zu machen. Für uns sind es namentlich die Teuerungszulagen, die uns dazu bewegen, eine lebhafte Agitation zugunsten derselben zu entfalten. Wenn uns um die Bewilligung derselben nicht allzu bange ist, so betrachten wir es doch als einen Akt der Vorsicht in diesem Punkt alles das zu tun, was im Interesse derselben auch getan werden kann, weshalb wir sämtliche Kollegen auffordern, nicht nur selbst an die Urne zu gehen, sondern einen möglichst grossen Kreis der übrigen Arbeiterschaft zu bewegen, den Gang an die Urne nicht zu scheuen. Kollegen, traut der Stille vor dem Gewitter nicht, ihr wisst es ja selbst (wenigstens konntet ihr es aus den Verhandlungen des Stadtrates entnehmen), dass der Führer der Konservativen, (...).
Der Vorstand der Sektion Bern.

Strassenbahner-Zeitung, 1917-10-19.
Strassenbahner Bern > Nationalratswahlen 1917-10-27.doc.

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22.09.1917 Biel
Personen
Strassenbahner Biel
Verkehrsbetriebe Biel
Johann Weber
Freitage
GV
Kleiderreglement
Volltext

Ausserordentliche Generalversammlung vom 22. September 1917. Um 11 ½ Uhr eröffnete Präsident Johann Weber die sehr gut besuchte Versammlung. Nach Verlesen des Protokolls, das unter bester Verdankung genehmigt wurde, ging der Präsident zu den Mutationen über. Es wurden drei Mitglieder aufgenommen: Dübi Jakob, Stucky Marcel und Schenkel Fritz. Austritte sind zwei zu verzeichnen. Im weiteren folgte nun eine rege Diskussion über die Verspätungen, über die sonntäglichen Ruhetage und über Kontrolleur Matile, der das jüngere Personal schon seit einigen Jahren auf schikanöse Art und Weise behandelt, so dass nun die Geduld des gesamten Personals bald erschöpft ist. Die Versammlung beauftragte den Vorstand, er möchte mit einer Beschwerde, unterzeichnet von sämtlichen Mitgliedern, an die Direktion gelangen wegen Verspätungen, der sistierten sonntäglichen Ruhetage und des „humanen“ Herr Kontrolleur Matile. Es wurde eine Kommission von fünf Mitgliedern bestimmt, die mit der Direktion zu unterhandeln hat. (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1917-10-05.
Strassenbahner Biel > GV 1917-09-22.doc.

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21.09.1917 Zürich
Stadtrat Zürich
Strassenbahner Zürich

Arbeitszeit
Freitage
Pferde
Pferdewärter
Ruhetage
Volltext

Zur Vermehrung der Ruhetage. Die „Ferien"- ,und Ruhetagsverhältnisse  der Strassenbahner in Zürich finden ihre Regelung in einer vom Grossen Stadtrate zu erlassenden Arbeitsordnung. So bestimmt es der Art. 156, der am Sonntag den 26. August mit überwältigendem Mehr vom Volk angenommenen Vorlage betreffend Revision der Gemeindeordnung. Die Strassenbahner haben denn mit der Eingabe zu dieser Revision,  in der sie die gewünschten Lohnerhöhungen bekannt gaben, neben der Fixierung  der  achtstündigen  Arbeitszeit auch eine wesentliche Vermehrung der Ruhetage verlangt. Es ist ein Armutszeugnis der Stadt Zürich, dass sie ihren Strassenbahnern nur vier Ruhetage mehr gibt als das, was das gewiss nicht mehr als fortschrittlich geltende Bundesgesetz aus dem Jahr 1902 als Minimum für diese Kategorie Arbeiter fixiert. Dass es da einen „Rutsch" vorwärts gehen muss, sind sich die Strassenbahner bewusst. Wie notwendig dies ist, geht aus folgenden Zahlen, die dem Geschäftsberichte des Stadtrates vom Jahr 1916 entnommen sind, hervor. Dort heisst es unter „II. Abfuhrwesen" bei der Berichterstattung über die Pferderegie: (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1917-09-21.
Strassenbahner Zürich > Freitage. 1907-09-21.doc.

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14.06.1917 Bern
Zürich
Personen
Strassenbahner Bern
Johann Hartmann
Arbeitszeit
Freitage
Sterbekasse
Volltext

Die Monatsversammlung vom 14. Juni 1917 war, wie vorauszusehen, schwach, besucht, da sich viele unserer Mitglieder an der Grenze befinden. Immerhin liess die reichhaltige Traktandenliste einen besseren Aufmarsch erwarten. Die Hauptrolle spielt doch dieses Jahr die Lohnbewegung, wozu die Vorarbeiten dank der Energie unseres Präsidenten flott vonstatten gehen. Vier Angemeldete, die Hilfskondukteure Wyss, Gerber und Amstutz II, sowie Bahnarbeiter Kissling wurden einstimmig in unseren Verein aufgenommen. Im weiteren wird Kondukteur Z. ausgeschlossen, welcher pensioniert wurde. Er wünschte damals, unserer Sterbekasse fernerhin anzugehören, was ihm gestattet wurde. Da er aber nie Beiträge zahlte und die Schreiben unbeantwortet liess, musste er ausgeschlossen werden, was die Versammlung einstimmig genehmigte. (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1917-06-29.
Strassenbahner Bern > Versammlung. 1917-06-14.doc.

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25.02.1916 Oerlikon
Personen
Strassenbahner

Freitage
GV
Präsident
Volltext
Vorstand

Strassenbahner Oerlikon. Die Generalversammlung vom  5. Februar 1916  im Lokal  zum „Haldengarten" war sehr gut besucht. Eine reichhaltige Traktandenliste harrte  ihrer  Erledigung.  Das Protokoll der letzten Versammlung wurde einstimmig genehmigt. Der vom Präsidenten flott abgefasste  Jahresbericht fand allgemeine Zustimmung. Aus  demselben geht hervor, dass im verflossenen Jahr auf dem organisatorischen Gebiete viel gearbeitet  wurde. Eintrittserklärungen sind von  drei  Kollegen eingegangen, die einstimmig aufgenommen  wurden. Der Kassabericht fand einstimmige Genehmigung. Die Wahl des Vorstandes nahm ziemlich viel  Zeit in Anspruch, da  der bisherige  Aktuar  E. Wüthrich  und  der  Beisitzer A. Bertschi  eine  Wiederwahl  aufs  bestimmteste  ablehnten.  Hiefür  wurden in geheimer Abstimmung die Kollegen Ad. Werder als Aktuar und  Konrad Fäsi  als Beisitzer gewählt. Somit besteht der heutige Vorstand  aus  folgenden  Mitgliedern: (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung 25.2.1916

 

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02.10.1915 Zürich
Strassenbahner Zürich

5-Tage-Woche
Freitage
Militärdienst
Volltext

Strassenbahner Zürich. Unsere Versammlung vom 2. Oktober zeigte leider nur einen schwachen Besuch.  Der Obmann gedachte des verstorbenen Kollegen Eduard Frick, Reparateur, der vor zirka zehn Tagen einem Unfall zum Opfer fiel.  Die Versammlung ehrte das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen. Über die Zentralvorstandssitzung vom 17. September referierte der Obmann, über diejenige vom 30. September Beisitzer Meyer.  Die Berichterstattung  führte  zu  einer längeren Debatte über die Bezahlung des Lohnes während des Militärdienstes. Es wurde angeführt, dass Kollegen, die schon seit bald zehn Monaten im Dienste der Stadt stehen, kein Lohn ausgerichtet werde während ihres Militärdienstes. Der Obmann übernahm es, sich über diese Fälle zu erkundigen. Eintritte waren zwei zu verzeichnen, Austritte einer, infolge Beförderung eines Kollegen zum Vorarbeiter. (...).

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 8.10.1915.

Werkstätte- und Linienarbeiter. 2.10.1915.doc

18.09.1915 BS Kanton
Personen
Strassenbahner Basel
Karl Mariani
Karl Witt
Freitage
Lebensmitteleinkauf
Präsident
Volltext

Strassenbahner Basel. Gruppe Fahrpersonal. Am 18. September 1915 hielt unsere Gruppe ihre ordentliche Monatssitzung ab. Um 9 ½ Uhr eröffnete der Obmann die gut besuchte Sitzung. Das Protokoll wird verlesen und genehmigt. Obmann Furrer gibt das Resultat einer Konferenz bei der Betriebsinspektion bekannt. Dem Wunsche des Personals, Einteilung- nach der Mutation, soll entsprochen werden, ebenso soll das Personal seine 52 Ruhetage bekommen; es soll dafür ein Verteiler herausgegeben werden. Auch soll eine Änderung eintreten bezüglich Depotdienst an Sonn- und Feiertagen. Dem Begehren des Personals der Linie 8, es sollen die Dienste  dieser Linie der Linie 4  in Turnus gegeben werden, wurde aus unbekannten Gründen nicht entsprochen. Der Vereinsvorstand hat sich mit der Beschaffung von Kohlen  und  Kartoffeln befasst und zu diesem Zweck eine Subkommission bestellt mit den Kollegen Hungerbühler als Präsident und Mariani als Kassier. (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 8.10.1915.

 

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06.08.1915 Oerlikon
Schweiz
St. Gallen
Zürich
AUST
Strassenbahner-Verband

Arbeitszeit
Freitage
Rechtsschutz
Volltext

Schweizerischer Strassenbahner-Verband. Auszug aus den Verhandlungen des Verbandsvorstandes. Sitzung vom 6. August 1915. Abwesend: Hänggi. Verhandlungen: 1.  Aus den Tätigkeitsberichten der Vorstands-mitglieder ist zu .erwähnen ein Gesuch um die Weiterleitung einer Anfrage an den Bundesrat durch das Zentralkomitee der A.U.S.T. betreffend die Inkrafterklärung des Bundesgesetzes über die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Verkehrsanstalten, die Ausarbeitung einer Eingabe an eine Betriebs-direktion, die Ablieferung des Kalendermaterials, die Revision der Rechnung für die Erstellung des Verbands-organs pro II. Quartal 1915, welche einen  Zuschuss  von  Fr. 924. 40  (1914 Fr. 1200)  erforderte.  Die Kontrolle der Zeitungsbezüge durch die Sektionen ergab so ziemlich .die Übereinstimmung mit den Mitgliederzahlen. (...).

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 13.8.1915.

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