Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 17

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
07.11.1980 Bern
Schweiz
Arbeiterbund
Grütliverein
Personen
SGB
SP Schweiz
Hermann Greulich
Arthur Steiner
Werner Thürig
Arbeitszeit
Fabrikgesetz
Geschichte
Kinderarbeit
Volltext

Vom 21,. Oktober 1877 zum 7. November 1980. Zur sozialen Situation vor hundert Jahren. Am 7. November 1980 kann der Schweizerische Gewerkschaftsbund sein hundertjähriges Jubiläum feiern. Der Zusammenschluss der Gewerkschaften erfolgte drei Jahre nach der Annahme des ersten gesamtschweizerischen Fabrikgesetzes am 21. Oktober 1877. Die Schweiz war der erste Staat gewesen, der den elfstündigen Normalarbeitstag für alle Fabrikarbeiter ohne Unterschied der Kategorien und des Geschlechts zum Gesetz erhob und die Schutzfrist für Kinder allgemein bis zum vollendeten 14. Altersjahr ausdehnte. Die Löhne jedoch waren immer noch niedrig. Als vor 90 Jahren, am 1. Mai 1890, in den Städten und grösseren Orten erstmals Arbeiter, Gewerkschafter und Sozialdemokraten für den Achtstundentag demonstrierten, wurden sie von der sogenannten öffentlichen Meinung belächelt und als unrealistische Utopisten bezeichnet. 29 Jahre später, ein Jahr nach dem Generalstreik von 1918, wurde über die Revision des Fabrikgesetzes die 48-Stundenwoche und damit der Achtstundentag für die Fabrikarbeiterschaft auch in der Schweiz verwirklicht. (...).
Werner Thürig.

Berner Tagwacht. Freitag, 25.4.1980.
SGB > Geschichte 1877-1980.doc.

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21.04.1927 Zürich
Personen
SP Zürich
Strassenbahner Zürich
Ernst Sigg
Arbeitszeit
Dienst- und Besoldungsordnung
Fabrikgesetz
Gewerkschaftspresse
Volltext

Strassenbahner Zürich. Werkstätte und Bahnbau. Der Besuch der Monatsversammlung vom 21. April litt etwas durch die entschuldigte Abwesenheit der Kollegen vom Bahnbau.  Die neue Linienführung der Strassenbahn per 22. April bedingte die Nachtarbeit vom 21. auf den 22. April für fast sämtliche Kollegen der Oberbauwerkstätte und Bahnbau. Diejenigen Kollegen aber, die trotz dem schönen Frühlingsabend den Weg ins Volkshaus fanden, hatten es nicht zu bereuen. Das  Referat des Genossen Sigg,  Fabrik-Inspektor, war trotz seiner Kürze äusserst würzig.  Als wesentlicher Inhalt des Referates über das Fabrik-gesetz und die Werkstättearbeiter der Verkehrsanstalten ist zu nennen, dass die Werkstättearbeiter der Städtischen Strassenbahn nicht dem Fabrikgesetz unterstellt sind. (...). Der öffentliche Dienst, 29.4.1927.

Werkstätte und Bahnbau. 21.4.1927.pdf

01.05.1926 Schweiz
1. Mai Schweiz
Personen
SGB
Hermann Greulich
1. Mai Schweiz
Fabrikgesetz
Militarismus
Volltext

Der 1. Mai 1926. Gewerkschafter! Der 1. Mai ist als die grosse Heerschau der organisierten Arbeiterschaft in unser Bewusstsein eingegangen. Zehntausende von Gewerkschaftern in Hunderten von Berufen demonstrieren für die Ziele der Arbeiterbewegung. Die Einzelbestrebungen der Berufe, so wichtig und so notwendig sie für uns sein mögen, sie treten an diesem Tage zurück vor dem Massenbekenntnis zu einer gemeinsamen Aufgabe, einem gemeinsamen Ziel, bei dem das hervorstechendste Merkmal die Klassensolidarität ist. (...). Bundeskomitee des schweizerischen Gewerkschaftsbundes.

Der öffentliche Dienst, 1.5.1926.
SGB > 1. Mai 1926. SGB.doc.

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17.02.1924 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Öffentlicher Dienst

Arbeitszeitverlängerung
Fabrikgesetz
Volltext

Ein grosser lrrtum. In der das Land überschwemmenden Broschüre Laur über die Arbeitszeitverlängerung ist mehrmals auf den Mehrverdienst des Arbeiters durch die verlängerte Arbeitszeit hingewiesen. Es gibt viele Arbeiter, die ebenfalls von diesem Traum befangen sind und darum dem Kampf um die 48-Stundenwoche gleichgüItig gegenüberstehen. Diese Auffassung ist grundfalsch, und die betreffenden Büetzer werden eine kalte Dusche bekommen, wenn die Arbeitszeitverlängerer am 17. Februar 1924 siegen. (...). Mit Illustration.

Der öffentliche Dienst, 11.1.1924.
Öffentlicher Dienst, Der > Fabrikgesetz. Abstimmung 17.2.1924.doc.

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15.02.1924 Schweiz
Abstimmung

Fabrikgesetz
Um was es geht. Die alte Forderung der Arbeiterschaft, der Achtstundentag, für den sie Jahr für Jahr am 1. Mai demonstrierte, die auch von einigen Professoren der Sozialwirtschaft unterstützt wurde, ja selbst von weitsichtigen Unternehmern aus eigenem Antrieb eingeführt wurde, schien nach dem Kriege gesichert zu sein. Hier als Frucht der Revolution, dort unter dem Druck der Versprechungen, die während des Krieges den Arbeitern gemacht wurden, um sie zum "Durchhalten" zu bewegen, und die man nun nicht ohne weiteres verleugnen konnte, wollte man in den "Siegerstaaten" nicht die Empörung des Proletariats herbeirufen. Unseren Mitgliedern wird noch in Erinnerung sein, wie in unserem eigenen Lande 1919 zwar nicht der Achtstundentag, wohl aber die 48-Stundenwoche sich durchsetzte, als Nachwirkung sowohl der Ereignisse im Ausland als auch unseres eigenen Generalstreiks vom November 1918. (…). Ernst Eichenberger. OeD 15.2.1924
15.02.1924 Schweiz
Arbeitszeit

Fabrikgesetz
Um was es geht. Die alte Forderung der Arbeiterschaft, der Achtstundentag, für den sie Jahr für Jahr am 1. Mai demonstrierte, die auch von einigen Professoren der Sozialwirtschaft unterstützt wurde, ja selbst von weitsichtigen Unternehmern aus eigenem Antrieb eingeführt wurde, schien nach dem Kriege gesichert zu sein. Hier als Frucht der Revolution, dort unter dem Druck der Versprechungen, die während des Krieges den Arbeitern gemacht wurden, um sie zum "Durchhalten" zu bewegen, und die man nun nicht ohne weiteres verleugnen konnte, wollte man in den "Siegerstaaten" nicht die Empörung des Proletariats herbeirufen. Unseren Mitgliedern wird noch in Erinnerung sein, wie in unserem eigenen Lande 1919 zwar nicht der Achtstundentag, wohl aber die 48-Stundenwoche sich durchsetzte, als Nachwirkung sowohl der Ereignisse im Ausland als auch unseres eigenen Generalstreiks vom November 1918. (…). Ernst Eichenberger. OeD 15.2.1924
01.02.1924 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Arbeitszeit
Öffentlicher Dienst

Arbeitszeitverlängerung
Fabrikgesetz
Volltext

Also doch noch mehr als 54 Stunden pro Woche! Mit frommen Blicken haben uns bisher die 54-Stündigen versichert, dass das Unternehmertum nicht im geringsten daran denke, länger arbeiten zu lassen als 54 Stunden in der Woche. Wir haben diesen Zusicherungen immer stärkstes Misstrauen entgegengebracht. Dass wir vollkommen im Recht waren, beweist die anonyme Flugschrift „Mahnwort an die Arbeiter aus Arbeitgeberkreisen". Wie es die Herren denken! (...).

Der öffentliche Dienst, 1.2.1924.
Arbeitszeit >Arbeitszeitverlängerung. Fabrikgesetz. 1.2.1924.doc.

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25.01.1924 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Öffentlicher Dienst

Arbeitszeitverlängerung
Fabrikgesetz
Illustrationen
Volltext

Der Wortlaut des neuen Art. 41. Art. 1. Die Bestimmungen von Art. 41 des Bundesgesetzes betreffend die Arbeit in den Fabriken vom 18. Juni 1914/1927. Juni 1919 wenden aufgehoben und durch folgende neue Bestimmungen ersetzt: Art. 41. In Zeiten einer allgemeinen schweren Wirtschaftskrise darf die Arbeit im einschichtigen Betrieb für den einzelnen Arbeiter wöchentlich bis auf vierundfünfzig Stunden ausgedehnt werden. Dabei darf indessen die tägliche Arbeitszeit zehn Stunden im Tag nicht übersteigen.

Der öffentliche Dienst, 25.1.1924.
Öffentlicher Dienst, Der > Fabrikgesetz. Abstimmung 1924-02-171doc.

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18.01.1924 Zürich
Abstimmungen Schweiz
Arbeitszeit
Platzunion

Arbeitszeitverlängerung
Fabrikgesetz
Volltext

Von der Platzunion des eidg. Personals Zürich. In einer aussergewöhnlich stark besuchten Vorstände- und Delegiertenversammlung nahm die Platzunion des eidgenössischen Personals am letzten Freitagabend Stellung zu den gegenwärtig im Vordergrund stehenden politischen und gewerkschaftlichen Tagesfragen. Die Diskussion ergibt Zustimmung zu den Ausführungen des Referenten. Einstimmig und mit Begeisterung wird nachstehender Entschliessung zugestimmt: (...).

Der öffentliche Dienst, 18.1.1924.
Platzunion > Platzunion Zürich. Versammlung. 18.1.1924.doc.

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12.01.1923 Bern
Schönbühl
Thun
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern

Fabrikgesetz
Freitage
Pferdewärter
Volltext

Die Ruhetage der Pferdewärter. Ein weiteres Jahr ist ins Feld gegangen und die Pferdewärter von Bern, Schönbühl und Thun sind noch nicht in den Besitz ihrer bereits im November 1919 garantierten 52 Ruhetage gekommen. In der Bevölkerung draussen hält man es für menschenunmöglich, dass es heute noch eidgenössische Funktionäre gibt, die nicht im Besitz der anderweitig gesetzlich geregelten Arbeits- und Ruhezeit sind. Fabrikgesetz sowohl wie das Arbeitszeitgesetz für die Transportanstalten garantieren dem Privatarbeitnehmer, wie jedem Arbeiter, Angestellten und Beamten die gesetzlichen Ruhetage.  Umso unverständlicher erscheint es uns, dass man dieses Recht auf gesetzliche Ruhezeit nicht auch den Pferdewärtern schon längst eingeräumt hat. (...).

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-01-12.
Gemeinde- und Staatsarbeiter Bern > Pferdewärter. Ruhetage. 1923-01-12.doc.

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17.08.1922 Biel
Arbeiterunion Biel
Archiv GBLS Biel
Personen
Rudolf Engel
Franz Strasser
Wüst E.
1. Mai Biel
Arbeiterunion Biel DV
Arbeitslosigkeit
Fabrikgesetz
Volkshaus Biel
Volltext

Arbeiterunion Biel. Delegiertenversammlung,
Donnerstag, den 17. August 1922, abends um 8 Uhr in der Bibliothek Volkshaus

Vorsitz: Präsident Genosse Franz Strasser

Übersetzung: Genosse Rudolf Engel. Anwesend: 47 Delegierte. Entschuldigt: 7 Delegierte. Unentschuldigt: 63 Delegierte

 

Traktanden:

1. Protokoll

2. Maifeier

e. Volkshausangelegenheit

4. Rapport über die Arbeitslosenfrage

5. Referendumsfragen

6. Verschiedenes

 

Verhandlungen

1. Protokoll. Das deutsche wie das französische Protokoll wird genehmigt.

2. Maifeier. An Stelle des entschuldigt abwesenden Kassiers gibt der Vorsitzende das finanzielle Ergebnis der diesjährigen Maifeier bekannt, das endlich wieder einmal einen kleinen Einnahmeüberschuss von Fr. 400.65 ergab. Die vorgelegte Abrechnung wird stillschweigend genehmigt.

Protokollbuch Arbeiterunion Biel 1919-1933. Handschrift. Archiv GBLS Biel

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01.05.1922 Schweiz
1. Mai Schweiz
SGB

1. Mai Schweiz
Arbeitslosigkeit
Fabrikgesetz
Lex Häberlin
Volltext
An die Arbeiterschaft der Schweiz. Bern, den 18. April 1922. Der 1. Mai des Jahres 1922 unter dem Zeichen der Wirtschaftskrise und der Reaktion. Das gesamte wirtschaftliche Leben des Landes liegt darnieder. 150‘000 Ganz- und Teilweisearbeitslose bevölkern die Strassen der Städte und Industrieorte. Viele von ihnen sind heute schon aller Mittel entblösst. Die Not wächst täglich. Auf den noch Arbeitenden lastet ein unerträglicher Lohndruck. Unter der Parole der Wiederherstellung der Konkurrenzfähigkeit mit dem Ausland wird die NotIage der Arbeiter zu immer stärkeren Lohnreduktionen ausgenützt. (...).
Bundeskomitee des Schweiz. Gewerkschaftsbundes.

 

Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 28.4.1922.
SGB > 1.-Mai-Aufruf. 1.5.1922.doc.

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22.11.1918 Baden
Bern
Winterthur
Zürich
Föderativverband
SGB

5-Tage-Woche
Arbeitszeit
Fabrikgesetz
Volltext

Verkehrspersonal und Achtstundentag. Der Föderativverband macht in seiner in der letzten Nummer erwähnten Eingabe an den Bundesrat in Bezug auf die Verkürzung der Arbeitszeit folgendes geltend: „Die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer weitergehenden Reduktion der Arbeitszeit für das Verkehrspersonal ist im Ausland rascher durchgedrungen als bei den schweizerischen Behörden. In Baden sind schon in den Jahren 1899 bis 1909 die achtstündigen Dienstschichten um mehr als 6 Prozent vermehrt worden. In Preussen bestand schon vor dem Krieg zum mindesten für 17 Prozent des Personals der Achtstundentag, für 36,2 Prozent der Neunstundentag. (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1918-11-22. Standort: Sozialarchiv.
Föderativverband > Arbeitszeit. 1918-11-22.doc.

 

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24.09.1918 GL Kanton
GR Kanton
TI Kanton
Arbeiterbund
Arbeitersekretariat
Oltener Aktionskomitee
Personen
SGB
Karl Dürr
Hermann Greulich
Ernährungsamt
Fabrikgesetz
Lohnamt
Volltext
Vorstandssitzung

Sitzung des Gewerkschaftsausschusses. In der am 24. September 1918 im Volkshaus in Bern abgehaltenen Sitzung berichteten die Sekretäre Schürch und Karl Dürr über die Anmeldung der Gewerkschaft der  jurassischen Telephonarbeiter in den Gewerkschaftsbund. Es wurde die Aufnahme beschlossen. Die Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands regt eine Konferenz mit Schweizerischen Delegierten zur Besprechung der Durchsetzung des internationalen gewerkschaftlichen Friedensprogrammes an. Das Bundeskomitee lehnt den Vorschlag aus Zweckmässigkeitsgründen ab. Schürch berichtet über das Verlangen der Gewerkschaften der romanischen Schweiz nach einem eigenen Gewerkschaftsblatte in französischer Sprache. (...).

 

Strassenbahner-Zeitung, 11.10.1918. Standort: Sozialarchiv.
SGB > Vorstandssitzung 24.9.1918.doc.

SGB. Vorstandssitzung 24.9.1918.pdf

30.11.1917 Schweiz
Arbeit
Arbeitszeit
Strassenbahner-Zeitung

Arbeitsbedingungen
Englische Arbeitszeit
Fabrikarbeit
Fabrikgesetz
Nachtarbeit
Volltext

Über die Arbeit in den Fabriken. Mit der Industrialisierung des Landes zeigte sich immer mehr die gebieterische Notwendigkeit, Leben und Gesundheit der Arbeiter gegen die ungehemmte Ausbeutungswut der Unternehmer zu schützen. Mögen sozialpolitische Erwägungen auch nur in geringem Masse im Spiel gewesen sein, wie auch die Arbeiterbewegung noch kaum zur Geltung kam, so konnte man sich der Einsicht nicht verschliessen, dass an der Volkskraft Raubbau getrieben wurde und die Arbeiterschaft der Degeneration verfiel. So kam das Fabrikgesetz von 1877, das nun sein vierzigjähriges Jubiläum feiert. Obschon dieses Gesetz den modernen Anschauungen über Arbeiterschutz, wie über die Stellung des Arbeiters im Produktionsprozess in keiner Weise mehr entspricht und obschon seit 1914 ein neues Gesetz besteht, das sowenig es auch die Begehren der Arbeiter befriedigt, doch gewisse Verbesserungen bringt, so klammert sich der Bundesrat immer noch an das Gesetz von 1877. (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1917-11-30.
Arbeit > Fabrikarbeit. 1917-11-30.doc.

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12.07.1914 Schweiz
Arbeiterbund

Fabrikgesetz
Arbeiterbund und Fabrikgesetz. Am 12.7.1914 war in Zürich das Bundeskomitee des Schweizerischen Arbeiterbundes versammelt, um zum neuen eidgenössischen Fabrikgesetz endgültig Stellung zu nehmen. Arbeitersekretär Greulich hielt das einleitende Referat. Weiter sprachen die Arbeitersekretäre Lorenz und Huggler, ferner Nationalrat Weber. Die Stimmung war dem Gesetz gegenüber recht kühl. Die meisten Forderungen der Arbeiterschaft seien abgelehnt worden. Gleichwohl wurde schliesslich einstimmig eine Resolution beschlossen. (…). Strassenbahner-Zeitung 17.7.1914
13.03.1914 Schweiz
Arbeitersekretariat

Fabrikgesetz
Die Bedeutung der Gewerbegesetzgebung für die Arbeiterschaft. Mitteilung vom Schweizerischen Arbeitersekretariat. Obwohl die Fabrikgesetzgebung im Laufe der Jahre nach Möglichkeit ausgedehnt wurde, hat sie doch noch lange nicht alle Arbeiter in ihren Bereich einbezogen. Abgesehen von den distributiven Erwerbszweigen (Handel und Verkehr), die sowieso ausser den Rahmen des genannten Gesetzes fallen, ist noch lange nicht die ganze gewerbliche Produktion von ihr erfasst worden. Der Umstand, dass die Fassung des Begriffes "Fabrik" nicht im Gesetz vorgeschrieben war, sondern von der Administrative je nach den Bedürfnissen bestimmt wurde. gestattete eine gewisse Dehnbarkeit, die aber heute an ihrer Grenze angelangt ist. (…). Strassenbahner-Zeitung 13.3.1§914
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