Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 27

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
15.06.2018 Schweiz
Löhne
Personen
Work
Patricia D Incau
Lohngleichheit
Rechtsschutz
Volltext
Lohngleichheit: Fast die Hälfte der Klagen scheitern. Richter kennen das Gleichstellungsgesetz nicht. Die Hürden für erfolgreiche Lohnklagen sind riesig. Nicht selten deshalb, weil die Gerichte das Gleichstellungsgesetz zu wenig gut kennen. Und das ganze 22 Jahre nach Inkrafttreten. Es ist eine unendliche Geschichte: Schon seit sechs Jahren kämpft Françoise Robert dafür, dass ihr ehemaliger Arbeitgeber endlich geradestehen muss. Dafür, dass er Frauen schlechter bezahlt als Männer. Nur deshalb, weil sie Frauen sind. Robert arbeitete bis 2012 in einem Westschweizer Luxuswarenhaus. Als gelernte Schneiderin mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis kürzte sie dort Hosenbeine, nahm Röcke ein und änderte Blusen. Alles Arbeiten, die sich praktisch nicht von denen ihrer männlichen Kollegen unterschieden. Doch dann erfuhr Françoise Robert per Zufall: Ihre Kollegen verdienten mehr. Sie sprach ihre Vorgesetzten darauf an. Kurz danach erhielt sie die Kündigung. Robert ging vor Gericht und meldete sich bei der Unia. Der Prozess läuft heute noch. Immerhin bestätigt inzwischen ein Gutachten, dass Robert tatsächlich weniger verdient hat als ihre Kollegen. Und zwar zwischen 24 und 33 Prozent. Das ist ein erster Erfolg, aber noch lange kein Sieg. Steiniger Weg. Die Geschichte von Schneiderin Françoise Robert ist keine Ausnahme. Auch bei der Gewerkschaft VPOD kennt man solche „langen Fälle“. VPOD-Gleichstellungsfachfrau Christine Flitner sagt: Für LohnkIagen braucht es einen (…).  Patricia d’Incau.
Work, 15.6.2018.
Personen > D’Incau Patricia. Lohngleichheit. Klagen. Work, 2018-06-15.

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12.10.2017 Schweiz
Personen
SEV Schweiz
Peter Anliker
Interview
Rechtsschutz
Volltext
René Windlin geht in Pension,Wossen Aregay stösst neu zum Rechtsschutz-Team. Immer im Fokus: das Recht der Kolleg/innen. Nach vierzig Jahren Tätigkeit im Bereich des öffentlichen Verkehrs geht René Windlin, der seit elf Jahren im Rechtsschutzteam des SEV arbeitet, in Pension. An seiner Stelle neu im Zentralsekretariat tätig ist Wossen Aregay – ein Jurist ebenso wie ein überzeugter Gewerkschafter. René, du arbeitest seit 2006 beim SEV. Was hast du vorher gemacht? Angefangen habe ich 1977 als Betriebsdisponent bei der SBB. Ich habe mich nach den Lehr- und Wanderjahren bei der SBB schon bald – zuerst noch bei den Kreisdirektionen Luzern und Zürich und alsdann im Konzern an mehreren Stellen – mit arbeitsrechtlichen Fragen befasst. Das Jahr 1977 führt schon zu einer ersten Parallele zu dir, Wossen… Ja, in diesem Jahr habe ich „auf der Erde angefangen“, es ist mein Geburtsjahr. Nach meinem Jura-Studium habe ich zuerst meine Dissertation geschrieben, was einige Zeit in Anspruch genommen hat. Mein Anwaltspraktikum habe ich in einer Kanzlei gemacht, in der Vertrauensanwälte der UNIA arbeiten. In diesem Rahmen konnte ich alle zwei Wochen in Biel einen Nachmittag Rechtsberatung zu einfachen arbeitsrechtlichen Fragen geben. Das hat mir gefallen und es hat mein Interesse für die Gewerkschaft geweckt. Der Kontakt mit den Mitgliedern, das Menschliche – ich habe gemerkt, dass ich mit den im Studium erworbenen Kenntnissen etwas bewirken konnte. Nach dem Praktikum habe ich dann (…). Peter Anliker.
SEV, kontakt.sev. 10.12.2017.
SEV > Rechtsschutz. SEV, 2017-10-12.
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01.10.2017 Schweiz
Personen
VPOD-Magazin
Sabine Braunschweig
Praktikum
Rechtsschutz
Volltext
Hier half der VPOD. Das Praktikum führte zu einer Festanstellung - die Arbeitslosenkasse musste nachzahlen. Echtheitstest. Eine Sprachschule schloss mit der erwerbslosen Kollegin H. einen Vertrag für 60 Lektionen mit tiefem Pauschalbetrag. Die Arbeitslosenkasse zog einen fiktiven branchenüblichen Lohn von H.s Arbeitslosenunterstützung ab. Dank VPOD-Hilfe kam die Beschwerde dagegen durch. Auch für gut qualifizierte Berufspersonen liegen heute passende Arbeitsstellen nicht auf der Strasse. So meldete sich Kollegin H. als Erwerbslose beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum an. Im Wissen darum, dass sie nicht auf ihre Traumstelle warten kann, sondern auch zumutbare Arbeit in einem anderen Berufsfeld ins Auge fassen sollte, packte sie die Chance: ein Praktikum bei einer Bildungsinstitution, um erste ·Erfahrungen im Unterrichten von Erwachsenen zu sammeln. Sie schloss einen Einsatzvertrag für 60 Kurslektionen „Deutsch als Fremdsprache“ ab und erhielt eine Pauschale von 1000 Franken. Hätte, hätte, Fahrradkette... Ordnungsgemäss meldete sie diesen befristeten kleinen Zwischenverdienst der Arbeitslosenkasse. Diese machte in der folgenden Monatsabrechnung jedoch geltend, H. habe „keinen Anspruch auf Kompensations- oder Differenzzahlung, da der Zwischenverdienst höher als die mögliche Arbeitslosenentschädigung“ sei. Die Arbeitslosenkasse ging nämlich nicht vom Praktikumslohn von 1000 Franken aus, sondern von einem orts- und branchenüblichen Lohn, den H. als angestellte oder beauftragte (…). Sabine Braunschweig.
VPOD-Magazin, Oktober 2017.
VPOD-Magazin > Praktikum. Rechtsberatung. VPOD-Magazin, 2017-10-01.
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01.04.2017 Schweiz
Ferien
VPOD-Magazin

Pikettdienst
Rechtsschutz
Volltext
Dank juristischer Intervention erreichte der VPOD eine bessere Regelung für den Pikettdienst im Hort. Ferien, die keine sind. Das neue Arbeitszeitreglement für das Personal der Horte hatte einen Schwachpunkt: Der Pikettdienst während der Schulferien war nicht geregelt. Der VPOD sorgte für Korrektur im Sinne der Beschäftigten. Die VPOD-Rechtsschutzabteilung befasst sich nicht nur mit Einzelfällen, sondern auch mit kollektiven Anliegen der Mitglieder. So wurde der VPOD-Vertrauensanwalt beauftragt, juristisch abzuklären, wie der Bereitschaftsdienst in einem Hort während der Schulferien rechtlich zu qualifizieren sei. Konkret: Wie soll jene Zeit berechnet werden, in welcher sich die Beschäftigten während der Sommerferien Morgen für Morgen für einen Einsatz in der schulergänzenden Betreuung zur Verfügung halten müssen? Klingelt's oder nicht? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hortes arbeiten die übliche Arbeitszeit von 42 Stunden, die auf 39 Wochen verteilt wird. Während einer Schulferienwoche pro Jahr haben sich die Leitungspersonen für einen Einsatz bereit zu halten für den Fall, dass eine Ferienbetreuende wegen Krankheit oder aus anderen Gründen kurzfristig ausfällt. Sie tragen sich für eine Ferienwoche ein, in der sie zur Verfügung stehen. Jeden Morgen werden sie vor 9 Uhr benachrichtigt, ob sie zu arbeiten haben oder nicht. Der Arbeitsbeginn in den Horten ist jeweils um 11.50 Uhr, wobei die Betreuerin eine halbe Stunde vorher ein-treffen muss. Falls ein Einsatz erfolgt, wird dieser separat ohne Zuschlag entschädigt. Erfolgt kein (…). Sabine Braunschweig.
VPOD-Magazin, April 2017.
VPOD-Magazin > Pikettdienst. Ferien. Rechtsschutz. VPOD-Magazin, 2017-04-01.
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18.03.2016 Rheinfelden
Personen
Schifffahrt
Unia Schweiz
Christian Egg
Betriebsunfall
Rechtsschutz
Schifffahrt
Volltext
Dirk Otten (67) muss Havarie-Sachschaden nicht bezahlen. Freie Fahrt für den Kapitän. Er sei schuld, dass sein Baggerschiff gekentert sei, fand die Polizei. Doch Kapitän Otten wehrte sich, zusammen mit der Unia. Es geschah an einem schönen Augustmorgen 2014: Kapitän Dirk Otten fuhr gerade die beiden Stützpfähle seiner „Merlin“ aus, um sie auf dem Flussgrund zu verankern. Das Baggerschiff hatte Kies und Schlamm von oberhalb der Schleuse Birsfelden bei Basel geladen und sollte seine Fracht weiter unten wieder entleeren. Doch etwas geht schief. Der Kapitän erinnert sich: „Plötzlich merke ich, dass der obere Stützpfahl wegrutscht“. Das Schiff beginnt sich zu drehen. Otten gibt Gegensteuer, aber die Pfähle verkanten sich. Wegen der Strömung gerät seine „Merlin“ immer mehr in Schräglage und kentert. Am Schluss bleibt dem Kapitän nichts anderes übrig, als über die Bordwand auf den Boden des Schiffs zu klettern. „Kieloben dümpelten wir im Rhein“, sagt Otten zu Work. Erst ein Feuerwehrboot kann den Rheinschiffer aus seiner misslichen Lage befreien. Mit der Rettung fangen die Probleme aber erst richtig an: Der Staatsanwalt eröffnet eine Strafuntersuchung gegen den Kapitän. Zweimal wird Otten von der Polizei verhört. „Sie warfen mir vor, das Schiff sei zu schwer beladen gewesen. Aber das stimmte nicht.“ Bei der Havarie entstand ein Sachschaden von etwa einer Million Franken, hinzu kamen die Kosten für die Bergung. Ein Schuldspruch wäre für Dirk Otten fatal gewesen: „Das hätte mich ruiniert“. Rasch wird dem (…). Christian Egg.
Work, 18.3.2016.
Personen > Egg Christian. Rechtsschutz. Schifffahrt. Work, 2016-03-18.
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07.05.2015 Schweiz
SEV Schweiz

Lohnzahlung
Rechtsschutz
Volltext
Eine Lawine kam ins Rollen. Eine Kollegin, nennen wir sie Erika, kontaktierte das Rechtsschutzteam des SEV, weil ihr der Vorgesetzte die Sommerferien nicht ihrem Wunsch entsprechend gewährte. Bei diesem Problem konnte der SEV nur bedingt helfen. Denn bei der Zuteilung der Ferien sind zwar die Wünsche des Personals soweit möglich zu berücksichtigen, insbesondere wenn auf schulpflichtige Kinder und ebenfalls berufstätige Partner und Partnerinnen zu achten ist. Doch letztlich darf der Arbeitgeber festlegen, wann die Ferien zu beziehen sind, wobei er eine angemessene Vorlaufzeit respektieren muss. Laut Gesetz sind mindestens zwei Wochen zusammenhängend zu gewähren, und auch die Anordnung von Betriebsferien ist zulässig. Anrecht auf Monatslohn, Regionalzulage und Spesen. Im Gespräch mit Erika zeigte es sich, dass sie im Stundenlohn angestellt wurde und gleichzeitig ein Mindestprozentsatz definiert war. Wie bei Anstellungen im Stundenlohn gesetzlich verlangt, wurde im Arbeitsvertrag und in der Lohnabrechnung eine separate Ferienvergütung ausgewiesen. Die Kontrolle der Lohnabrechnungen führte jedoch in anderer Hinsicht einige Mängel zu Tage: (…). Rechtsschutzteam SEV,
SEV, 7.5.2015.
SEV > Lohnzahlung. Rechtsschutzabteilung. SEV, 7.5.2015.
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26.10.2012 Schweiz
Coop
Garanto

Rechtsschutz
Volltext

Noch mehr Schutz ab 1. Januar 2013. garaNto-Multi-Rechtsschutz. Den garaNto-Multi-Rechtsschutz gibt es schon seit bald zehn Jahren – exklusiv für Mitglieder. Das Angebot ist äusserst beliebt und wird rege genutzt. Denn es bietet umfassenden Schutz im Verkehrs- und Privatbereich zu unschlagbar günstigem Preis. Schon viele Mitgl
Ganzer Textieder konnten sich auf die kompetente Unterstützung durch die Spezialisten unserer Partnerin Coop-Rechtsschutz verlassen. Diese ist übrigens die Nr. 1 unter den Rechtsschutzversicherern in der Deutschschweiz (K-Tipp 01/2011) und bietet den besten Service. (...).

Garanto, 26.10.2012.
Garanto > Rechtsschutz. Garanto. 26.10.2012.

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01.09.2010 Zürich
Personen
VBZ
VPOD Zürich Stadt und soziale Insitutionen
VPOD-Magazin
Adrian Knoepfli
Betriebsunfall
Rechtsschutz
Volltext

Tramführer P. war an der Kollision mit dem Lieferwagen nicht schuld. „Durchhuschende Fussgänger“. Der Stadtverkehr ist hektisch und erfordert vom Fahrpersonal äusserste Aufmerksamkeit. Wagenführer P. wurde nach der Kollision mit einem Lieferwagen gebüsst. Er wehrte sich mit Unterstützung des VPOD dagegen und bekam vor Gericht recht. Die Kollision war der erste Ärger, die Busse des Stadtrichter-amtes der zweite. Der Wagenführer habe seinen Tramzug unmittelbar nach dem Verlassen der Haltestelle trotz Kollisionsgefahr nicht angehalten, lautete der Vorwurf. Die Busse betrug 250 Franken, und inklusive Gebühren hätte P. 618 Franken bezahlen oder drei Tage ins Gefängnis gehen müssen. (...). Mit Foto. Adrian Knoepfli.

 

VPOD-Magazin, September 2010.

 

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01.12.2003 Schweiz
VPOD

Rechtsschutz
Tram gegen PW. Hier half der VPOD. Mit Foto. Adrian Knoepfli. VPOD-Magazin Dezember 2003
23.04.1993 Schweiz
VPOD

Rechtsschutz
Recksschutzfälle häufen sich. Dass der sichere Arbeitsplatz und die guten Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst immer mehr zur Legende werden, beweisen die stark steigenden Rechtsschutzkosten. Walter Renschler. OeD 23.4.1993
26.11.1927 BS Kanton
St. Gallen
Zürich
Föderativverband
Gewerkschaftskartell Basel
Personen
VPOD Schweiz
Walter Ingold
Hans Oprecht
Beamtengesetz
Öffentlicher Dienst
Rechtsschutz
Volltext
Zentralvorstand

Sitzung des Zentralvorstandes. Samstag, den 26. und Sonntag, den 27. November 1927 tagte im Volkshaus in Zürich unter dem Vorsitz des Genossen Hans Oprecht der Zentralvorstand des Verbandes. An den Verhandlungen nahm als Vertreter des Föderativverbandes des eidgenössischen Personals auch der Kollege Walter Ingold (Bern) teil. Der Zentralvorstand stellte mit Genugtuung fest, dass (...).

Der öffentliche Dienst, 1927-12-02.
VPOD Schweiz > Zentralvorstand 1927-11-26.doc.

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06.02.1925 Schweiz
Personen
VPOD Schweiz
Ernst Eichenberger
Notunterstützung
Rechtsschutz
Sterbekasse
Verbandsinstitutionen
Volltext
Die Selbsthilfeeinrichtungen des Verbandes. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Allgemeinheit, die ihren Ausdruck im Staat findet, sich der Alten und Krüppel, die nicht mehr arbeiten können, der Waisen, die heute noch so oft zum billigsten Angebot verdingt werden, der Kranken und der Verbrecher, die meist nicht „schlecht“, sondern geistig anormal sind, annimmt Doch ach, der Spruch „Einer für alle, alle für einen“, nimmt sich zwar schön aus, wenn er die Wände der öffentlichen Gebäude ziert, und er bildet ein prächtiges Thema für eine Festrede. Aber vom Aussprechen bis zum Verwirklichen ist ein weiter Weg. (...). Ernst Eichenberger.

 

Der öffentliche Dienst, 6.2.1925.
VPOD Schweiz > Verbandsinstitutionen. 6.2.1925.doc.

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14.09.1918 Zürich
Strassenbahner Zürich

Rechtsschutz
Versammlung
Gruppe Burgwies. Die Monatsversammlung vom 14.9.1918 wurde von Obmann Hausammann um 9 1/4 Uhr eröffnet. In unsere Gruppe hat sich Otto Rykast angemeldet, welcher einstimmig aufgenommen wurde. Möge er sich als treuer emsiger Mitarbeiter an unserem, im Werden begriffenen Werke, betätigen. 4 Rechtsschutz- und 2 Unterstützungsgesuche fanden ihre Erledigung. Hierauf erstattete Hausammann Bericht aus dem Zentralvorstand. Anstelle des zum Kontrolleur-Aspiranten vorgerückten Heinrich Rüegg wurde Gottfried Moeri als zweiter Beisitzer gewählt und Hans Falk als Mitarbeiter beim Zentralkassier vorgeschlagen. Eine definitive Wahl kam nicht zustande, da Falk nicht anwesend war. Die Wahl des Präsidenten der Beschwerdekommission wurde der Generalversammlung überlassen. Das Traktandum "Verschmelzung der Kurse A und B" löste eine scharf geführte Diskussion aus, als bekannt gegeben wurde, dass unserer Forderung nicht Rechnung getragen werden konnte, da sich die Diensteinteilungen schon im Druck befänden. (…). Strassenbahner-Zeitung 11.10.1918
31.12.1917 Schweiz
Personen
Strassenbahner-Verband
Johann Siegenthaler
AIK Alters- und Invalidenkasse
Jahresbericht
Rechtsschutz

Jahresbericht des Schweizerischen Strassenbahner-Verbandes pro 1917. Allgemeines, Verwaltung, Rechtsschutz,Unterstützungskasse, Alter- und Invalidenzuschusskasse, Sektionen, Schlussbemerkungen. Für den Verbandsvorstand: Johann Siegenthaler, Präsident. (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1.3.1918. Standort: Sozialarchiv.

31.12.1917 Oerlikon
Gewerkschaftskartell
Personen
Strassenbahner
Gottfried Schmid
AIK Alters- und Invalidenkasse
Jahresbericht
Präsident
Rechtsschutz
Volltext

Strassenbahner Oerlikon. 1. Jahresbericht der Sektion Oerlikon über das Vereinsjahr 1917. Werte Vereinskollegen!  Zum ersten Mal legt euch wunschgemäss der Vorstand des Personalvereins Z.Ö.S. den Bericht über ein abgelaufenes Vereinsjahr vor. 10. Jahresbericht des Vereins der Angestellten der Strassenbahn Z.Ö.S. Nun ist wieder ein Kriegsjahr in die Vergangenheit versunken, das einem jeden Mitglied und Kollegen noch lange in Erinnerung bleiben sollte, da es doch manche Errungenschaft in sich schliesst. Im verflossenen Berichtsjahr wurden eine Generalversammlung und 11 Monatsversammlungen abgehalten. Der  Vorstand hat sich zwölfmal zusammengefunden. Der Versammlungsbesuch beträgt im Durchschnitt 40 Mann, darf aber im Hinweis auf unsere Mitgliederzahl nicht allzu befriedigend bezeichnet werden. (...). Gottfried Schmid.

 

Strassenbahner-Zeitung, 15.3.1918. Standort: Sozialarchiv.

 

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27.07.1917 BS Kanton
Schaffhausen
Zürich
Genossenschaftsdruckerei
Grütliverein
Personen
Strassenbahner-Verband
Strassenbahner-Zeitung
W. Allgöwer
Johann Hänggi
Johann Siegenthaler
Rechtsschutz
Unterstützungskasse
Verbandsvorstand
Volltext

Schweizerischer Strassenbahner-Verband. Auszug aus den Verhandlungen des Verbandsvorstandes. Sitzung vom 27. Juli 1917. Abwesend: Johann Hänggi. Traktanden: 1. Protokoll, 2. Tätigkeitsberichte, 3. Korrespondenzen, 4. Rechtsschutzgesuche, 5. Unterstützungsgesuche, 6. Anfälliges. 1. Das Protokoll wird verlesen, genehmigt und verdankt. 2.  Der Präsident berichtet über die erledigten Korrespondenzen.
Der Kassier macht Mitteilung über das Schema zum neuen Druckvertrag für das Organ, welches an die Genossenschaftsdruckereien in Zürich,  Bern und Basel versandt  wurde. Er berichtet ferner über die Anlage von disponiblen Geldern bei der Basler Kantonalbank, sowie beim V.S.K. Die neuen Mitgliederbücher sind versandbereit und teilweise bereits im Besitz der Sektionen. Die Abrechnung über das Organ soll mit der Schlussabrechnung vorgenommen werden. (...).

Strassenbahner-Zeitung, 1917-08-10.
Strassenbahner-Verband > Verbandsvorstand 1917-07-27.doc.

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17.12.1915 Bern
SP-Frauen
Strassenbahner Bern

Arbeitsbedingungen
Rechtsschutz
Teuerungsausgleich
Volltext

Strassenbahner Bern. Die ordentliche Monatsversammlung vom 3. Dezember war von 115 Mitgliedern besucht. Das Protokoll der ausserordentlichen  Generalversammlung  wurde genehmigt.  Acht  Kollegen  der Gruppe Hilfspersonal  wurden  einstimmig aufgenommen. Mitglied H. von der B.W.B., der seit Auflösung der Gruppe Worb keine Beiträge mehr bezahlt hat, wurde nun, als letzter, von unserer  Mitgliederliste  gestrichen.  Die Versammlung beschloss, zugunsten der Kinderbescherung des sozialdemokratischen  Frauenvereins  aus  der Vereinskasse Fr. 10 zu spenden. Der Verbandsvorstand antwortete auf eine Anfrage in Sachen Entschädigung von Materialschaden durch die Rechtsschutzkasse. Alle Kollegen werden dringend ersucht, bei allen Fällen ein Rechtsschutzgesuch einzureichen, ansonst sie Gefahr laufen, Schadenersatz aus eigenen Mitteln zu leisten. (...).

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 17.12.1915.

Versammlung 3.12.pdf

17.12.1915 Biel
Strassenbahner Biel
Verkehrsbetriebe Biel

Berufshaftpflicht
Gewalt
Rechtsschutz
Volltext

Eine Verwaltung tritt gegen unseren Rechtsschutz auf. Wir erhalten aus Biel folgende Zeilen: Samstag den 4. Dezember 1915, abends 10 Uhr wurde ein Billeteur der Strassenbahn Biel bei Ausübung seines Dienstes auf dem Wagen von einem „Herrn" tätlich angegriffen und am Kopfe und im Gesichte verletzt. An der am gleichen Abend stattgehabten Versammlung unserer Organisation wurde einstimmig beschlossen, zur Erlangung einer Genugtuung für den betreffenden Kollegen den Rechtsschutz  des Verbandes nachzusuchen, und der Vorstand wurde beauftragt, ihm unverzüglich einen Rechtsbeistand zu bestellen. Diese Beschlüsse wurden vom Vorstand auch prompt ausgeführt. (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 17.12.1915.

 

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13.11.1915 Zürich
Gesundheitsschutz
Personen
Strassenbahner Zürich
F. Erismann
Betriebsunfall
Kleiderreglement
Rechtsschutz
Volltext

Strassenbahner Zürich. Sektion Burgwies. Unsere Versammlung vom 13. November im Restaurant zur „Burgwies" war gut besucht. In die Organisation konnten drei Kollegen einstimmig aufgenommen werden. Der Obmann referierte über die Zentralvorstandssitzungen vom 27. Oktober und 11. November. Davon sei hier folgendes erwähnt: Gestützt auf Dienstbefehl Nr. 5 hat der Wagen von der Rehalp gegen die Haltestelle Burgwies einfahrend das Fahrvorrecht vor dem gegen die Rehalp fahrenden Wagen. Die Unterstützungsgesuche von Fr. 50 und Fr. 100, sowie zwei Rechtsschutzgesuche wurden empfehlend an den Verband weitergeleitet. (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 3.12.1915.

 

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08.10.1915 Schweiz
Militärjustiz
Strassenbahner-Verband

Betriebsunfälle
Militärgericht
Rechtsschutz
Volltext

Aus unserer Rechtsschutzmappe. is. Der große Krieg hat auch in der Behandlung unserer Rechtsschutz-fälle eine Änderung gebracht, welche zum Teil für uns Strassenbahner nachteilige Folgen mit sich brachte.  Wir meinen da die  Unterstellung der Strassenbahner unter die Kriegsgesetze, die es mit sich brachte, dass Verfehlungen des Personals, soweit dieselben einer strafrechtlichen Beurteilung bedurften, nicht mehr durch die bürgerlichen, sondern durch die Militärgerichte zur Aburteilung gelangten. Das hatte wiederum zur Folge, wie es ja im Charakter der Militär Justiz liegt, dass solche Vergehen eine viel schärfere Beurteilung erfuhren, als sie verdienten. Dabei konnten wir die äusserst interessante Tatsache konstatieren,  dass nicht bei allen Betrieben solche Verfehlungen den Militärgerichten überwiesen wurden, sondern wie in normalen Zeiten durch die bürgerlichen Gerichte zur Aburteilung gelangten. Diese Erscheinung darf vielleicht als Gradmesser dienen, nach welchem zu erkennen ist, wie einzelne Verwaltungen dem Personal gesinnt sind. (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 8.10.1915.

 

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07.10.1915 Bern
Winterthur
Personen
Strassenbahner Bern
Allgöwer
Berufshaftpflicht
Rechtsschutz
Sterbekasse
Volltext

Strassenbahner Bern. Monatsversammlung vom 7. Oktober 1915.  Dank des pünktlichen Erscheinens der Mitglieder konnte Präsident Hartmann die Sitzung um 8 ½ Uhr eröffnen. Denjenigen, welche die Versamm-lung geschwänzt haben und den Spätdienst tuenden Kollegen diene folgendes zur Kenntnis: Das letzte Protokoll wurde genehmigt. Drei neue Mitglieder konnten in den Verein aufgenommen werden. Die Sektion Winterthur fragte uns an, ob das definitive Fahrpersonal bei uns auch zum Depotdienst verwendet werde. Diese Anfrage wurde vom Vorstande am 3. Oktober beantwortet. Die Mitgliedschaft Länggasse ersucht uns um Angabe von Adressen unserer Mitglieder zwecks Agitation. Dem Wunsche wurde entsprochen.  Das Arbeitersekretariat teilt mit, dass zur Durchführung  des Winterprogramms des Bildungswesens die Strassenbahner wieder zwei oder drei Ordner zu bestimmen hätten. (...).

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 22.10.1915.

Versammlung 7.10.1915.doc

06.08.1915 Oerlikon
Schweiz
St. Gallen
Zürich
AUST
Strassenbahner-Verband

Arbeitszeit
Freitage
Rechtsschutz
Volltext

Schweizerischer Strassenbahner-Verband. Auszug aus den Verhandlungen des Verbandsvorstandes. Sitzung vom 6. August 1915. Abwesend: Hänggi. Verhandlungen: 1.  Aus den Tätigkeitsberichten der Vorstands-mitglieder ist zu .erwähnen ein Gesuch um die Weiterleitung einer Anfrage an den Bundesrat durch das Zentralkomitee der A.U.S.T. betreffend die Inkrafterklärung des Bundesgesetzes über die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Verkehrsanstalten, die Ausarbeitung einer Eingabe an eine Betriebs-direktion, die Ablieferung des Kalendermaterials, die Revision der Rechnung für die Erstellung des Verbands-organs pro II. Quartal 1915, welche einen  Zuschuss  von  Fr. 924. 40  (1914 Fr. 1200)  erforderte.  Die Kontrolle der Zeitungsbezüge durch die Sektionen ergab so ziemlich .die Übereinstimmung mit den Mitgliederzahlen. (...).

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 13.8.1915.

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17.07.1915 BS Kanton
Personen
Strassenbahner Basel
August Leuenberger
Karl Witt
GV
Krankenversicherung
Rechtsschutz
Volltext

GV Strassenbahner Basel 17.7.1915. Mit Rücksicht auf die anschliessende Gedenkfeier für unseren Kampf im Jahre 1905 war die Traktandenliste der ausserordentlichen Generalversammlung vom 17. Juli möglichst kurz gefasst worden und die Verhandlungen gingen rasch von statten. Das Protokoll wurde  genehmigt  und verdankt. Unter Mitteilungen gab Präsident Karl Witt folgendes bekannt:  1.  Der Vertrieb des Taschenkalenders pro 1916 wurde dem Kollegen  Fritz. Baur, Bahnwärter, übertragen. Die Mitglieder werden ersucht, ihre Bestellungen  baldmöglichst  zu  machen. (...).

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 17.7.1915.

GV 17.7.1915.doc

10.07.1915 BS Kanton
Schweiz
Winterthur
Zürich
Strassenbahner-Verband

Konsumgenossenschaft
Lohnkürzungen
Rechtsschutz
Verbandsvorstand
Volltext

Schweizerischer Strassenbahner-Verband. Auszug aus den  Verhandlungen des Verbandsvorstandes.

Sitzung vom 10. Juli 1915. Wegen Militärdienst abwesend: Waldner, Keller, Rüegger. Ferner entschuldigt abwesend: Hänggi und Schlosser. Verhandlungen: (...).

 

Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 30.7.1915.

 

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08.04.1915 Schlieren
Schweiz
Zürich
Strassenbahner-Verband

Mitglieder
Rechtsschutz
Verbandsvorstand
Volltext

Schweizerischer Strassenbahner-Verband. Auszug aus den Verhandlungen des Verbandsvorstandes.

Sitzung vom 8. April 1915. Entschuldigt abwesend:  Hungerbühler. Unentschuldigt: Ziegler.

Traktanden. 1. Protokoll; 2. Korrespondenzen; 3. Rechtsschutzgesuche; 4.  Unterstützungsgesuche;5. Festsetzung der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Kriegslohnzulage; 6. Aufnahme von Einzelmitgliedern; 7. Allfälliges.

1. Das Protokoll der letzten Vorstandssitzung kann wegen Abwesenheit des Aktuars nicht verlesen werden.
2. Unter  Korrespondenzen  liegen  zwei Schreiben vor von Kollegen der Sektion Zürich betreffend Reibereien, welche sich zwischen diesen abgespielt haben. (...).
Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 23.4.1915.

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