Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Stichwort > Gesetze
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

     
 
Anzahl gefundene Artikel: 17

1
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
15.10.2018 Schweiz
Medien
SGB
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender
Syndicom

Gesetze
Medien
Volltext
Die Schweiz braucht ein mutigeres Mediengesetz. Für eine starke Medienlandschaft im digitalen Zeitalter reichen die Vorschläge bislang nicht. Autor/in: Arbus, fög, impressum, media FORTI, Médias pour tous, SGB, SSM, Suisseculture, Syndicom, UNIKOM und Verband Medien mit Zukunft. Das neue Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) setzt die Leitplanken für die künftige Entwicklung der Schweizer Medienlandschaft. Angesichts der Digitalisierung ist die Ablösung des veralteten Radio- und Fernsehgesetzes dringend nötig. Doch das neue Gesetz ist nur ein halber Schritt in die richtige Richtung. Trotz wichtiger Neuerungen reichen die Vorschläge des Bundesrates bei weitem nicht aus, um eine innovative und vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Zahlreiche Verbände und Vereine aus Medien und Zivilgesellschaft setzen sich deshalb für ein mutigeres Mediengesetz ein und stellen folgende Forderungen auf: 1. Onlinejournalismus muss unabhängig davon gefördert werden, ob es sich um Audio-, Video- oder Textangebote handelt. Das gilt auch für Onlineangebote von Lokal- und Regionalzeitungen. Die Beschränkung auf eine Förderung von Audio- und Videoangeboten im Internet ergibt keinen Sinn. Inhalte müssen auf die Bedürfnisse des Publikums zugeschnitten sein. Zudem kann ohne eine Förderung von Textangeboten die Finanzierungskrise im Schweizer Journalismus nicht bewältigt werden. Voraussetzung für eine Förderung sind eine Selbstverpflichtung auf die Regeln des Presserates und die Einhaltung branchenüblicher Arbeitsbedingungen. 2. Die Mindestanforderungen im Gesetz (…).
SSM, 15.10.2018.
SSM > Medien. Gesetz. SSM, 2018-10-25
Ganzer Text
03.11.2016 Schweiz
Juso
Taxibranche

Gesetze
Taxibranche
Volltext
Sharing Economy – Gemeinsames Wirtschaften? „Sharing Economy“ liegt im Trend. Der kollektive Konsum durch Teilen, Austausch und Miete von allem Möglichen verspricht eine nachhaltige kommerzielle Ressourcennutzung. Doch hinter der neuen Idee stecken meist Geschäftsmodelle mit knallharten Kapitalinteressen, welche sich der Errungenschaften der Arbeiterbewegung elegant entledigen wollen. Für 50 Franken mit Easyjet nach Amsterdam jetten und für nur 10 Franken mit Uber vom Flughafen in die Stadt fahren, wo dank Airbnb ein Zuhause für 20 Franken pro Nacht wartet. Das klingt vertraut, oder? Viele von uns nutzen diese Angebote, erscheint ja auch alles vorteilhaft: günstig, online, jederzeit zu haben und die Qualität sichert die Bewertung von Leuten wie dir und mir. „Uber ist der cleverste Weg, um von A nach B zu gelangen“ oder „Sei dort zuhause.“ Alles gut also? Nehmen wir Easyjet als relativ klassisches Unternehmen aus, verbleiben mit Uber und Airbnb die beiden prominentesten Vertreter einer kleinen Anzahl von Technologiefirmen, die sich der Sharing Economy verschrieben haben. Die Idee: Fahrgemeinschaften und Couchsurfing mit den neu vorhandenen technischen Möglichkeiten verbinden. Das Ganze wirkt dabei wie eine Bewegung, welche sich den Kampf für Ökologie und gegen das teure Monopolangebot bisheriger Firmen im Markt auf die Fahnen geschrieben hat. So weit so gut. Woher das Geld stammt. Sharing Economy“-Unternehmen sind äusserst beliebt bei Investoren, wodurch sie eine riesige Menge an Kapital anhäufen konnten. Hinter Uber beispielsweise stecken Benchmark Capital, Goldman Sachs und Google Ventures, First Round Capital, Menlo Ventures und Lowercase Capital. (…). Beda Baumgartner, 3.11.2016
Juso > Taxibranche. Gesetz. Juso, 2016-11-03.
Ganzer Text
25.09.2016 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Syndicom

Abstimmung
Gesetze
Nachrichtendienst
Volltext
Unabhängige Berichterstattung in Gefahr. Mit der Annahme des neuen Nachrichtendienstgesetzes steht der Aushöhlung des Quellenschutzes für Medienschaffende nichts mehr im Weg. Die Angstkampagne der Befürworter*innen hat Früchte getragen. Für das Komitee gegen den Schnüffelstaat, dem auch Syndicom angehört, ist klar: nun steht das Parlament in der Pflicht. Die im Abstimmungskampf von den Referendumsgegnern versprochenen Kontrollen müssen durchgeführt, die Verhältnismässigkeit muss gewahrt und die Öffentlichkeit informiert werden. Am 25. September 2016 wurde das neue Nachrichtendienstgesetz vom Schweizer Volk angenommen. „Wir haben mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln versucht, der Angstkampagne der Befürworter*innen entgegenzuwirken“ meint Balthasar Glättli, Nationalrat Grüne, „leider hat es nicht gereicht“. Nun stehen das Parlament und der Bundesrat in der Pflicht, ist Tamara Funiciello, Präsidentin der JUSO Schweiz, überzeugt. „Während des ganzen Abstimmungskampfes wurde von den Befürworter*innen gepredigt, dass sich die Anzahl der überwachten Menschen im tiefen zweistelligen Bereich befinden werde, dass die Kabelüberwachung unsere Privatsphäre nicht tangieren werde und vor allem, dass hier nicht die nächste Fichenaffäre vorbereitet wird. Das gilt es nun einzuhalten. Wir werden ganz genau hinschauen“. Aushöhlung von Quellenschutz und Redaktionsgeheimnis. (…).
Syndicom, Medienmitteilung, 25.9.2016.
Syndicom > Nachrichtendienst. Abstimmung. Syndicom, 2016-09-25.
Ganzer Text
09.09.2016 Schweiz
Referendum
Vorwärts

Gesetze
Nachrichtendienst
Volltext
Unterwegs in Richtung Überwachungsstaat. Am 25. September werden wir über das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) abstimmen. Das neue Gesetz gibt dem Geheimdienst verschiedene weitreichende Kompetenzen und Mittel in die Hand, welche die Grundrechte auf unverhältnismässige Weise tangieren. Ein Nein zum NDG ist daher Pflicht. Das breit aufgestellte „Bündnis gegen den Schnüffelstaat“ macht derzeit mobil für die Abstimmung vom 25. September über das neue NDG. Angehörige verschiedener Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen eindringlich vor den katastrophalen Folgen bei einem Ja. „Die massiven Eingriffe in die Privatsphäre führen zu gläsernen Bürger und Bürgerinnen, öffnen der Willkür des Nachrichtendienstes Tür und Tor und bringen uns der Vision einer totalen Überwachung einen grossen Schritt näher“, erklärt Tamara Funiciello, Präsidentin der Juso Schweiz. Auch der langjährige Experte und Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne) ist alarmiert: „Mit dem neuen NDG würde die Zusammenarbeit mit befreundeten Diensten weiter zunehmen. Was die Schweiz im Bereich der Armee bisher strikt abgelehnt hat, nämlich eine militärische Kooperation mit anderen Ländern, soll nun im Geheimen möglich werden.“ Die Folgen? Glättli: „Dies käme einer schrittweisen Abschaffung der Neutralität durch die Hintertür gleich – über welche die Öffentlichkeit aber nicht einmal in den Grundzügen informiert wurde.“ Die NSA lässt grüssen. (…).
Vorwärts, 9.9.2016.
Vorwärts > Nachrichtendienstgesetz. Referendum. Vorwärts, 2016-09-09.
Ganzer Text
09.09.2016 Schweiz
Vorwärts

Gesetze
Nachrichtendienst
Volltext
Unterwegs in Richtung Überwachungsstaat. Am 25. September werden wir über das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) abstimmen. Das neue Gesetz gibt dem Geheimdienst verschiedene weitreichende Kompetenzen und Mittel in die Hand, welche die Grundrechte auf unverhältnismässige Weise tangieren. Ein Nein zum NDG ist daher Pflicht. Das breit aufgestellte „Bündnis gegen den Schnüffelstaat“ macht derzeit mobil für die Abstimmung vom 25. September über das neue NDG. Angehörige verschiedener Parteien, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen warnen eindringlich vor den katastrophalen Folgen bei einem Ja. „Die massiven Eingriffe in die Privatsphäre führen zu gläsernen Bürger und Bürgerinnen, öffnen der Willkür des Nachrichtendienstes Tür und Tor und bringen uns der Vision einer totalen Überwachung einen grossen Schritt näher“, erklärt Tamara Funiciello, Präsidentin der Juso Schweiz. Auch der langjährige Experte und Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne) ist alarmiert: „Mit dem neuen NDG würde die Zusammenarbeit mit befreundeten Diensten weiter zunehmen. Was die Schweiz im Bereich der Armee bisher strikt abgelehnt hat, nämlich eine militärische Kooperation mit anderen Ländern, soll nun im Geheimen möglich werden.“ Die Folgen? Glättli: „Dies käme einer schrittweisen Abschaffung der Neutralität durch die Hintertür gleich – über welche die Öffentlichkeit aber nicht einmal in den Grundzügen informiert wurde.“ Die NSA lässt grüssen. (…). Michi Stegmaier.
Vorwärts, 9.9.2016.
Vorwärts > Nachrichtendienst. Gesetz. Vorwärts, 2016-09-09.
Ganzer Text
07.09.2016 Schweiz
Impressum
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender
Syndicom

Gesetze
Nachrichtendienst
Volltext
Neues Nachrichtendienstgesetz: Journalistinnen und Journalisten sorgen sich um den Quellenschutz. Die durch die Gewerkschaften SSM und Syndicom und den Verband Impressum organisierten Journalistinnen und Journalisten sprechen sich gemeinsam gegen das neue Nachrichtendienstgesetz aus, weil dieses den Quellenschutz gefährdet. Die drei Organisationen fordern das Parlament auf, das Gesetz mit besonderem Augenmerk auf einen ausdrücklichen und verstärkten Quellenschutz zu überarbeiten. Der Quellenschutz ermöglicht es den Journalistinnen und Journalisten, unveröffentlichte Tatsachen von allgemeinem Interesse an die Öffentlichkeit zu bringen, was ohne diesen Schutzmechanismus toter Buchstabe bliebe. Dieser in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Mechanismus ist aber in Gefahr. Die Journalistinnen und Journalisten befürchten, dass durch dieses Gesetz die Medien, welche sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als „Wachhunde der Demokratie“ bezeichnet werden, ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen können. Denn Informanten und Whistleblower zählen auf absolute Vertraulichkeit bei Kontakten mit Journalisten. Die in den Artikeln 16 Abs. 3, 28 Abs. 2 und 58 Abs. 3 des Gesetzes enthaltenen Ausnahmen zu Gunsten von Personen, die einem Berufsgeheimnis unterstehen – darunter Journalisten – sind begrüssenswert, aber sie reichen nicht aus, um potentiellen Whistleblowern Anonymität zuzusichern und damit ihr Vertrauen zu gewinnen. Die drei Journalistenorganisationen verlangen deshalb, dass ein neuer Gesetzesentwurf ausdrückliche Garantien enthält, welche sicherstellen, dass (…).
SSM, 7.9.2016.
SSM > Nachrichtendienstgesetz. Quellenschutz. SSM, 2016-09-07.
Ganzer Text
25.08.2016 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Personen
WOZ
Jan Jirat
Abstimmung
Gesetze
Nachrichtendienst
Volltext
Neues Nachrichtendienstgesetz. Der Pannendienst. Die Geschichte des Schweizer Geheimdiensts ist eine Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen. Das jüngste Desaster ereignete sich 2012, als ein Geheimdienstmitarbeiter unbemerkt hochsensible Daten klauen konnte. Wer seine Ohren nach aussen richtet, bekommt vielleicht nicht mit, was drinnen läuft: Abhöranlage des Nachrichtendiensts in Leuk. Er hätte zum Edward Snowden der Schweiz werden können. Doch der Informatiker, der im Frühjahr 2012 sensible Daten des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) entwendet hatte, entschied sich für einen anderen Weg: Der damals 43-jährige Geheimdienstmitarbeiter wollte die Daten für eine Million Franken verkaufen, also Geld statt Öffentlichkeit. Der Plan scheiterte, und der Geheimdienst wahrte sein Gesicht. Der Schaden hielt sich in Grenzen, „weil von Seiten der Strafverfolgungsbehörden frühzeitig und schnell reagiert worden ist“, wie die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft festhält. Das ist die offizielle Geschichte, über die am 23. November am Bundesstrafgericht in Bellinzona verhandelt wird. Die Anklage lautet auf politischen Nachrichtendienst sowie versuchte Verletzung des Amtsgeheimnisses. Inwieweit der mutmassliche Datendieb, der mittlerweile in Süditalien lebt, geständig ist, lässt sich der Anklageschrift nicht entnehmen. Aus taktischen Gründen will auch sein Anwalt nichts dazu sagen. Bekannt ist, dass der Informatiker während der Ermittlungen bestritten hatte, für eine ausländische Organisation spioniert zu haben. Er habe Missstände innerhalb des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) dokumentieren wollen. (…). Jan Jirát.
WOZ, 25.8.2016.
Personen > Jirat Jan. Nachrichtendienstgesetz. WOZ, 2016-08-25.
Ganzer Text
06.06.2016 Schweiz
Personen
SGB
Ständerat
Luca Cirigliano
Gesetze
Ladenöffnungszeiten
Volltext
Guter Entscheid für die Demokratie und das Personal. Kein Ladenöffnungszeitengesetz. Die Vernunft hat gesiegt: Der Ständerat hat heute seinen Widerstand gegen ein neues Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) mit schweizweiten Mindestöffnungszeiten aufrechterhalten. Er hat damit der Opposition der Kantone und des betroffenen Personals im Verkauf Rechnung getragen. Die Vorlage ist mit dem zweiten Nichteintretensentscheid der kleinen Kammer definitiv vom Tisch. Der Ständerat hat insbesondere die demokratiepolitischen Erwägungen ernst genommen: In den letzten zehn Jahren sind in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne verworfen worden. Das LadÖG hätte diese Volksentscheide ausgebremst. Aufatmen können auch die Verkäufer/innen. Ihre Arbeit, bereits heute prekär, wäre noch stärker zerstückelt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch schwieriger geworden. Der Entscheid ist zudem ein Votum gegen das Lädelisterben. Denn von längeren Öffnungszeiten profitierten vor allem die Grossverteiler. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den heutigen Entscheid. Er hätte, zusammen mit seinen Gewerkschaften und mit Unterstützung der rot-grünen Parteien, das LadÖG per Referendum bekämpft. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 6.6.2016.
SGB > Ladenöffnungszeiten. Ständerat. SGB, 2016-06-06.
Ganzer Text
06.06.2016 Schweiz
Ständerat
Syndicom

Gesetze
Ladenöffnungszeiten
Volltext
Kein Ladenöffnungszeitengesetz. Guter Entscheid für die Demokratie und das Personal. Die Vernunft hat gesiegt: Der Ständerat hat heute seinen Widerstand gegen ein neues Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) mit schweizweiten Mindestöffnungszeiten aufrechterhalten. Er hat damit der Opposition der Kantone und des betroffenen Personals im Verkauf Rechnung getragen. Die Vorlage ist mit dem zweiten Nichteintretensentscheid der kleinen Kammer definitiv vom Tisch. Der Ständerat hat insbesondere die demokratiepolitischen Erwägungen ernst genommen: In den letzten zehn Jahren sind in 13 von 16 kantonalen Abstimmungen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne verworfen worden. Das LadÖG hätte diese Volksentscheide ausgebremst. Aufatmen können auch die Verkäufer/innen. Ihre Arbeit, bereits heute prekär, wäre noch stärker zerstückelt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch schwieriger geworden. Der Entscheid ist zudem ein Votum gegen das Lädelisterben. Denn von längeren Öffnungszeiten profitierten vor allem die Grossverteiler. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst den heutigen Entscheid. Er hätte, zusammen mit seinen Gewerkschaften und mit Unterstützung der rot-grünen Parteien, das LadÖG per Referendum bekämpft. Der SGB hofft, dass die politischen Parteien nunmehr von der bislang praktizierten Salamitaktik zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Abstand nehmen. (SGB).
Syndicom, 6.6.2016.
Syndicom > Ladenöffnungszeiten. Ständerat. Syndicom, 2016-06-06.
Ganzer Text
06.06.2016 Schweiz
Ständerat
Unia Schweiz

Gesetze
Ladenöffnungszeiten
Volltext
Ständerat versenkt Ladenöffnungszeitengesetz. Das Verkaufspersonal und die Unia setzen sich erfolgreich gegen längere Ladenöffnungszeiten durch. Der Ständerat hat das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten definitiv abgelehnt. Das neue Gesetz hätte die Arbeitsbedingungen im Verkauf massiv verschlechtert. Um die Arbeitsbedingungen im Detailhandel zu verbessern, fordert die Unia nun dringend einen nationalen Gesamtarbeitsvertrag. Das neue Gesetz war auf Druck der Grossverteiler zustande gekommen. Es wollte allen Kantonen Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und von 6 bis 18 Uhr samstags aufzwingen. Es hätte für eine Mehrheit der Kantone und für über 60% des Verkaufspersonals gegenüber heute längere Öffnungszeiten bedeutet. Bereits heute überlange Arbeitszeiten. Die Gewerkschaft Unia freut sich über den Entscheid des Ständerats. Denn im Detailhandel herrschen bereits heute oft prekäre Arbeitsbedingungen mit langen Arbeitszeiten und tiefen Löhnen vor. Das neue Gesetz hätte dies weiter verschlimmert. Für einen nationalen GAV. Die Gewerkschaft Unia ruft die Arbeitgeberorganisationen des Detailhandels auf, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, um einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag für den gesamten Detailhandel auszuhandeln. Der Vertrag soll die Beschäftigten insbesondere vor überlangen Arbeitstagen schützen. Die Unia wird sich auch in Zukunft gegen alle Versuche wehren, die Ladenöffnungszeiten ohne Schutzmassnahmen für das Personal auszudehnen und die Sonntagsarbeit einzuführen. Unia Schweiz, 6.6.2016.
Unia Schweiz > Ladenöffnungszeiten. Ständerat. Unia Schweiz, 2016-06-06.
Ganzer Text
26.05.2016 Schweiz
Personen
SGB
Syndicom
Luca Cirigliano
Gesetze
Ladenöffnungszeiten
Referendum
Volltext
LadÖG: Keine landesweiten obligatorischen Mindest-Ladenöffnungszeiten. Sommersession des Parlaments. Die rechtsbürgerliche Mehrheit im Parlament will ein Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) erzwingen. Sollte der Ständerat einknicken, dann ergreifen die Gewerkschaften das Referendum. Der Ständerat ist im vergangenen Jahr nicht auf das Gesetz eingetreten, der Nationalrat hat im Frühjahr der Vorlage zugestimmt. Also ist wieder die kleine Kammer dran - und deren Mehrheit will sich nun dem Nationalrat anschliessen. Das neue Gesetz würde die Arbeitsbedingungen für das Personal im Detailhandel drastisch verschlechtern. Es will den Kantonen vereinheitlichte Mindest-Ladenöffnungszeiten aufzwingen. Es dereguliert gleichzeitig die Arbeitszeiten, insbesondere die Abend- und Samstagsarbeit. Dabei würden den Kantonen Mindestladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von 6-20 Uhr und an Samstagen von 6-18 Uhr (Entscheid Nationalrat) vorgeschrieben werden. Diese Erweiterung der Ladenöffnungszeiten wird sich für die betroffenen Arbeitnehmenden schädlich auswirken. Ausgeprägt gilt dies für Frauen in Teilzeitpensen, mit Erziehungs- und Care-Aufgaben und mit prekären Arbeitsbedingungen. In verschiedenen Umfragen haben sich die VerkäuferInnen denn auch gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen. Zudem fehlt im Detailhandel immer noch ein Branchen-GAV. Der Branchen-Arbeitgeberverband Swiss Retail Federation weigert sich bis heute hartnäckig, einen GAV zu verhandeln. Dies ist inakzeptabel. (…). Luca Cirigliano, SGB.
Syndicom, 26.5.2016.
Syndicom > Ladenöffnungszeiten. Referendum. Syndicom, 2016-05-26.
Ganzer Text
22.02.2016 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Gesetze
Ladenöffnungszeiten
Volltext
Nächster Schritt zu 24/7-Ladenöffnungszeiten. Nationalrat berät Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten. Am 29. Februar wird der Nationalrat das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) beraten. Dieses will den Kantonen längere Ladenöffnungszeiten aufzwingen. - Mittelfristig eine Gefahr für alle Wirtschaftszweige. Längere Ladenöffnungszeiten und die damit einhergehende Dergulierung der Arbeitszeiten, insbesondere die Abend- und Samstagsarbeit, schaden Arbeitnehmenden, die bereits heute unter besonders prekären Arbeitsbedingungen leiden. Dabei handelt es sich häufig um Frauen mit Erziehungs- und Care-Aufgaben. In Befragungen sprechen sich diese denn auch regelmässig gegen längere Öffnungszeiten aus Ihre Begründung: noch schlechtere Arbeitsbedingungen. So nachzulesen in einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sowie in verschiedenen von der Gewerkschaft Unia in den liberalsten Kantonen durchgeführte Umfragen. Klarer Druck auf die Arbeitsbedingungen. Mit der Einführung des LadÖG würden die Arbeitstage (unter der Woche 6-20 Uhr, an Samstagen 6-18 oder 19 Uhr) für die Angestellten noch unregelmässiger und zerstückelter werden als sie heute schon sind. Dabei sind die späten Einsatzzeiten, die Zerstückelung der Arbeitszeit und die Arbeit auf Abruf bereits heute für die Arbeitnehmenden ein Grund für mehr Stress und zunehmende Burn-Out-Fälle. Ausserdem lassen sich so Beruf und Familie immer schwieriger unter einen Hut bringen. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 22.2.2016.
Personen > Cirigliano Luca. Ladenöffnungszeiten. Gesetz. SGB, 2016-02-22.
Ganzer Text
20.08.2015 Schweiz
Personen
Work
Sina Bühler
Gesetze
Ratgeber
Rechtsberatung
Volltext
Juristendeutsch: Das meinen die AnwältInnen und Juristen, wenn sie komisch reden. Rotkäppchen im Dschungel der Paragraphen. Von A wie Arbeitsrecht bis Z wie ZGB: Work erklärt, was zentrale juristische Begriffe bedeuten. Und wo sich auch Laien juristisch weiterbilden können. Zwei deutsche Juristinnen haben das Märchen „Rotkäppchen“ auf Juristendeutsch übersetzt. Was dabei rauskam, ist kaum mehr zu verstehen. Hier ein Auszug: „Als in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjährige aktenkundig, welche infolge ihrer hierorts üblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich ‹Rotkäppchen› genannt zu werden pflegt. Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Sie machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift strafbar und begegnete beim Überschreiten des diesbezüglichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz.“ Alles klar? Nein? Work hilft und erklärt, was zentrale juristische Begriffe aus dem Schweizer Recht wirklich bedeuten. Arbeitsrecht: Es umfasst die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmenden und Arbeitgeber. Diese sind in diversen Gesetzen geregelt: im Obligationenrecht (Einzelarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag), im Arbeitsgesetz (allgemeiner Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeit) und im Unfallversicherungsgesetz (Arbeitssicherheit). Anwalt/Juristin: (…). Sina Bühler.
Work online, 20.8.2015.
Personen > Bühler Sina. Rechtsberatung. Ratgeber. Work, 20.8.2015.
Ganzer Text
27.05.2014 Schweiz
Detailhandel
Unia Schweiz

Detailhandel
Gesetze
Ladenöffnungszeiten
Volltext
Das Verkaufspersonal will keine Motion Lombardi. Unia wehrt sich gegen die landesweite Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten. Die Gewerkschaft Unia lehnt den Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) offiziell ab. Das neue Gesetz würde zu Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und von 6 bis 19 Uhr am Samstag führen. Die Gewerkschaft verurteilt diesen weiteren Angriff auf die Arbeitsbedingungen des Verkaufspersonals und den Volkswillen. Die Unia publiziert heute ihre Vernehmlassungsantwort zum Entwurf für ein Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Sie nimmt Stellung gegen dieses Gesetz, das in einem Grossteil der Kantone zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten führen würde. Da im Detailhandel kein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag existiert, würde die Ausdehnung der Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und von 6 bis 19 Uhr am Samstag zu einer weiteren Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen und zu noch längeren Arbeitszeiten am Abend und an den Wochenenden führen, und das erst noch ohne Entschädigung. Deshalb sprechen sich 85 Prozent der Beschäftigten im Verkauf sowie das gewerkschaftlich organisierte Personal einhellig gegen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten aus. (…).
Unia, Medienmitteilung, 27.5.2014.
Unia Schweiz > Detailhandel. Ladenöffnungszeiten. Unia. 2014-05-27.
Ganzer Text
02.01.2004 BL Kanton
BS Kanton


Gesetze
Bäder, Beizen, Pädagogen. 63 neue kantonale Erlasse sind in beiden Basel am 1.1.2004 in Kraft getreten. Der Mann auf der Strasse wird davon nicht viel mitbekommen. Einige gewichtigere Änderungen sind allerdings darunter. Andreas Merz. BaZ 2.1.2004
16.01.1995 Biel
Gewerkschaftsbund Biel

Gesetze
Geschäftsleitung Gewerkschaftsbund Biel, Montag, 16.1.1995, 17.30 Uhr, Sitzungszimmer GBI. Mitteilungen. Alfred Müller informiert, dass das Abonnement für die Gesetzessammlung Weka-Verlag gekündigt wurde, was zu Ausgabeneinsparungen von zirka Fr. 4'000.- führt. Protokoll Alfred Müller, Geschäftsleitung Gewerkschaftsbund Biel, 16.1.1995
09.03.1994 Schweden
Schweiz
Frauen
Personen
SEV Schweiz
Hélène Weber
Gesetze
Gleichberechtigung
Gleichstellung
Lohngleichheit
Volltext

Beratung im Nationalrat am 9. März 1994. Wird das Gleichstellungsgesetz zur Farce? Am 9. März soll das Gleichstellungsgesetz im Nationalrat beraten werden. Dieses für Frauen und Gewerkschaften enorm wichtige Gesetz wurde in den Vorberatungen bereits massiv verwässert. Bestandteil des Gleichstellungsgesetzes ist das Diskriminierungsverbot. Es soll verhindern, dass Frauen im Erwerbsleben, zum Beispiel als Folge ihres Zivilstandes, einer Schwangerschaft oder ihrer Teilzeitbeschäftigung, benachteiligt werden. Über Diskriminierungen von Frauen ist schon sehr viel geschrieben worden, aber verändert hat sich bisher wenig. Vielleicht diente das folgende Zitat von Honoré de Balzac jeweils als Ausrede: „Gleichheit mag vielleicht ein Recht sein, aber keine menschliche Macht kann sie verwirklichen.“ Im Gegenteil! Politische Macht – oder ganz banal - die menschliche Vernunft müsste dazu führen, die Gleichstellung zwischen Frau und Mann im Erwerbsleben zu verwirklichen und den Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen. (...). Hélène Weber, Verbandssekretärin beim SEV.

Der öffentliche Dienst, 25.2.1994.
SEV > Gleichstellungsgesetz. 9.3.1994.doc.

Ganzer Text

1


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day