Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 154

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19.12.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Allgemeinverbindlicherklärung
GAV
Volltext
Wichtiger Sieg für die Sozialpartnerschaft. Der Ständerat hat heute die irreführende Motion Baumann (18.3934) abgelehnt. Somit werden nicht allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge gegen sozialpolitisch motivierte kantonale Mindestlöhne ausgespielt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst, dass negative Folgen für das föderalistische Handeln der Kantone, für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und die betroffenen Arbeitnehmenden verhindert werden konnten.. Überraschend hatte die vorberatende Kommission des Ständerates (WAK-S) der irreführenden Motion Baumann (18.3934) zugestimmt. Diese Motion sah vor, dass in den Kantonen von der Bevölkerung demokratisch beschlossene Mindestlöhne durch eine Bundesratsverordnung – nämlich der Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages mit tieferen Mindestlöhnen – übersteuert werden können. Für Travail.Suisse ist es inakzeptabel, dass die föderalistische Souveränität der Kantone unterlaufen und der demokratische Willen der Stimmbevölkerung umgangen werden soll. Die Motion hätte jede kantonale sozialpolitische Massnahme in Frage gestellt und die Schutzfunktion der Gesamtarbeitsverträge geschwächt. „Dass mit Gesamtarbeitsverträgen sozialpolitische Mindestlöhne unterschritten werden können, um dann mit Sozialhilfe die betreffenden Arbeitnehmenden zu unterstützen, ist sozialpolitisch fragwürdig und arbeitsmarktpolitisch hoch gefährlich“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Travail.Suisse nimmt deshalb erfreut zur Kenntnis, dass das (...). 
Travail.Suisse, 19.12.2019.
Travail.Suisse > GAV. Allgemeinverbindlicherklaerung. Travail.Sisse, 2019-12-19.
17.12.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Datenschutz
Volltext
Die Daten zur gewerkschaftlichen Tätigkeit müssen geschützt bleiben. Morgen Mittwoch, 18. Dezember wird der Ständerat über den Entwurf für die Totalrevision des Datenschutzgesetzes beraten. Es ist zentral, dass im Rahmen dieser Revision die Daten, die auf die Lebensbedingungen, die Arbeit und den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz Auswirkungen haben, geschützt werden. Travail.Suisse pocht auf die Notwendigkeit, die Daten über gewerkschaftliche Tätigkeiten weiterhin als besonders schützenswert einzustufen. Mit der Totalrevision soll das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) an den europäischen Standard angepasst werden. Zudem sollen die Bürgerinnen und Bürger besser geschützt werden, indem sie besser über die Datenbearbeitung durch Unternehmen informiert werden und eine bessere Kontrolle über ihre Daten erhalten. Die Absicht, die Arbeitnehmenden besser zu schützen, ist auch im Entwurf des Übereinkommens 108 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) enthalten, der künftigen internationalen Norm zum Datenschutz. Wenn die Daten zur gewerkschaftlichen Tätigkeit im revidierten Datenschutzgesetz nicht mehr als besonders schützenswert eingestuft würden, würde das den Schutz der Arbeitnehmenden massgeblich schwächen. Der Zugriff auf Daten, die in Zusammenhang mit einer gewerkschaftlichen Tätigkeit stehen, könnte die von den Gewerkschaften verteidigten Grundrechte gefährden. Dazu gehören zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht, das Recht auf Achtung der Privatsphäre und des Familienlebens. Auch könnte das Risiko steigen, dass Arbeitnehmende missbräuchlich überwacht werden und dass das Niveau des Gesundheitsschutzes sinkt. (…).  Travail.Suisse, 17.12.2019.
Travail.Suisse > Datenschutz. Travail.Suisse, 2019-12-17.
Ganzer Text
12.12.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Überbrückungsrente
Volltext
Ständerat kürzt Überbrückungsleistung. Der Ständerat befürwortete heute die Einführung der Überbrückungsleistung. Allerdings kürzt er die Leistungen bezüglich Dauer und Höhe stark. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert den Nationalrat auf, die Kürzungen zurückzunehmen und die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen. Der Ständerat hat heute entschieden, der Einführung einer Überbrückungsleistung im Grundsatz zuzustimmen. Er hat die Vorlage des Bundesrats und seiner eigenen Kommission allerdings stark gekürzt: Die Überbrückungsleistung soll nur solange an ausgesteuerte Personen ausgerichtet werden, bis diese mit 62 (Frauen) oder 63 Jahren (Männer) frühpensioniert werden können. Dies führt zu deutlichen Rentenkürzungen während des gesamten Rentenalters. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Altersrenten durch Ergänzungsleistungen ergänzt werden müssen steigt dadurch deutlich. Die ständerätliche Kommission (SGK-S) befürwortete in der Mehrheit eine Überbrückungsleistung ab 60 Jahren ohne frühzeitige Pensionierung. Diese würde das Alterskapital von ausgesteuerten Personen nach einem langen Arbeitsleben ernsthaft sichern und Altersarmut verhindern. Travail.Suisse befürwortet diese Ausgestaltung der Überbrückungsleistung auch weiterhin. (…).
Travail.Suisse, 12.12.2019.
Travail.Suisse > Ueberbrueckungsrente. Staenderat. Travail.Suisse, 2019-12-12.
Ganzer Text
12.12.2019 Schweiz
SGB
Ständerat

Überbrückungsrente
Volltext
Ältere Arbeitnehmende: Ständerat nimmt Probleme nicht ernst genug. Enttscheid zur Überbrückungsleistung. Der Ständerat spricht sich zwar im Grundsatz für die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung aus, streicht diese aber stark zusammen. Für die Betroffenen ist das frustrierend, der neugewählte Nationalrat ist entsprechend gefordert. Die Probleme der älteren Arbeitnehmenden haben zugenommen. Dies stellen nicht nur die SGB-Gewerkschaften in ihrer täglichen Arbeit, sondern auch die OECD und sogar das Seco fest. Die Diskriminierung äussert sich einerseits in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse und andererseits in steigender Arbeitslosigkeit für die über 55-Jährigen. Entsprechend nimmt auch ihre Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stetig zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung für die ältere Generation der Arbeitnehmenden fordert. Betroffene, die trotz unzähliger Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, sind entmutigt, was das Problem nur noch vergrössert. Wenn am Ende die Aussteuerung kommt, geht es auch finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg an der Sozialhilfe und damit später an den Ergänzungsleistungen vorbei. Mit der Überbrückungsleistung würde diesen Leuten in der Not geholfen. Denn die ÜL verhindert nicht nur das unwürdige Abrutschen nach einer erfüllten Berufskarriere auf das tiefe Niveau der Sozialhilfe für einige wenige Jahre, sondern sie stellt auch sicher, dass während dieser Jahre nicht der Boden für andauernde Altersarmut danach gelegt wird. (…).
SGB, 12.12.2019.
SGB > Ueberbrueckungsrente. Staenderat. SGB, 2019-12-12.
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11.12.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Erwerbsersatz
Ständerat
Volltext
Erwerbsersatz: Gleiche Leistungen für selbständige Frauen und Männer. Der Ständerat wird morgen über die Motion Maury Pasquier entscheiden. Diese fordert die Beseitigung der Diskriminierung der Frauen im Gesetz über die Erwerbsersatzordnung. Travail.Suisse unterstützt das Bestreben, einer der letzten im Gesetz vorhandenen Diskriminierungen zu beseitigen. Die selbständig erwerbenden Frauen sollen wie die Männer Anspruch auf Betriebszulagen haben. Selbständig erwerbende Frauen erhalten - wie alle anderen erwerbstätigen Frauen - nach der Geburt eines Kindes eine Mutterschaftsentschädigung. Allerdings besteht noch eine Diskriminierung zwischen den Bezügerinnen und Bezügern von Entschädigungen nach dem Erwerbsersatzgesetz EOG, dessen Ziel ein angemessener Lohnersatz bei Militärdienst oder Mutterschaft ist. Während Militärdienst leistende Männer den ganzen Lohnausfall kompensiert erhalten und namentlich auch Anspruch auf eine Betriebszulage haben, wenn sie selbständig erwerbend sind, erhalten die selbständig erwerbenden Frauen nur die Mutterschaftstaggelder und keine Betriebszulagen. Letztere dienen dazu, die Kosten, die auch während des Militärdienstes oder dem Mutterschaftsurlaub für den laufenden Betrieb anfallen, zu entschädigen. Es ist nicht mehr als gerecht, wenn die selbständigen Frauen ebenfalls Betriebszulagen erhalten. (…).
Travail,Suisse, 11.12.2019
Travail.Suisse > Erwerbsersatz, Trravail.Suisse, 2019-12-11
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04.12.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Betreuungsberufe
Pflegepersonal
Volltext
Betreuende Angehörige: Der Ständerat geht einen Schritt weiter. Der Ständerat ist heute bei der Beratung des Gesetzesentwurfs zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung seiner Kommission gefolgt. Die Mitglieder der kleinen Kammer haben die vier im Gesetzesentwurf vorgesehenen Massnahmen einstimmig gutgeheissen. Sie haben zudem einer Korrektur bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen zugestimmt. Jetzt muss der Nationalrat von der Stichhaltigkeit dieses neuen Elements überzeugt werden. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB unterstützt die Neuerung vorbehaltlos. Der Entwurf des Bundesrates enthält vier Massnahmen im Hinblick auf die bessere Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Angehörigenbetreuung. Die IGAB hat sich von Anfang an für diese Vorlage eingesetzt, weil sie den betreuenden Angehörigen einige, wenn auch noch zu bescheidene Verbesserungen bringt. Der auf die anderen Familienmitglieder ausgedehnte bezahlte Kurzurlaub von drei Tagen, der bezahlte Urlaub von 14 Wochen für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern, die Modernisierung des Systems der Betreuungsgutschriften in der AHV sowie die weitere Ausrichtung der Hilflosenentschädigung und des Intensivpflegezuschlags für Kinder mit Behinderungen bei einem Spitalaufenthalt sind für die erwerbstätigen betreuenden Angehörigen dringend nötig. Die neue vom Ständerat verabschiedete Massnahme sieht eine Anpassung der Mietzinsmaxima (…).
Travail.Suisse, Medienmitteilung, 4.12.2019.
Travail.Suisse > Pflegepersonal. Staenderat. Travail.Suisse, 2019-12-04.
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22.11.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Ständerat
Überbrückungsrente
Volltext
Überbrückungsleistung nimmt erste Hürde - ständerätliche Kommission stimmt zu. Die Sozialkommission des Ständerats (SGK-S) befürwortete heute die Einführung der Überbrückungsleistung. Die Überbrückungsleistung verhindert, dass ausgesteuerte Personen nach einem langen Erwerbsleben kurz vor der ordentlichen Pensionierung zur Sozialhilfe gehen müssen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Entscheid, fordert aber, dass die Leistung wie vom Bundesrat vorgesehen von der Steuer befreit wird. Die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat sich in den letzten Jahren verschlechtert. Zwar zeigt sich nicht eine allgemein schlechte Lage bei älteren Arbeitnehmenden, aber für Personen, welche ab 55 Jahren ausgesteuert werden, ist eine Rückkehr in ein stabiles Beschäftigungsverhältnis häufig sehr schwer. Die Sozialhilfequote bei älteren Personen ist unter anderem deshalb deutlich angestiegen. „Für diese Personen braucht es eine Überbrückungsleistung, die verhindert, dass Ausgesteuerte nach einem langen Erwerbsleben zur Sozialhilfe müssen“, sagt Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse. „Die Überbrückungsleistung schützt das Alterskapital aus der beruflichen Vorsorge.“ Die neue Leistung ist eingebunden in ein Massnahmenpaket, das Qualifikationen verbessern und Vermittlung und Beratung von Stellensuchenden effizienter gestalten soll. So erhalten etwa Personen über 40 Jahren eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung. Diese Massnahmen brauchen zur Einführung keinen (…).
Travail.Suisse, 22.11.2019.
Travail.Suisse > Ueberbrueckungsrente. Travail.Suisse, 2019-11-22.
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15.11.2019 Schweiz
GAV
Personen
SGB
Ständerat
Luca Cirigliano
Gesamtarbeitsverträge
Ständerat
Volltext
Angriff auf Gesamtarbeitsverträge. Sabotage der Sozialpartnerschaft – auf Kosten der Working poors und der kantonalen Souveränität. Die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Ständerats hat mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, die Motion Baumann zur Annahme zu empfehlen. Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen „Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen" daher. Das ist zynisch, denn in Tat und Wahrheit will sie die Kantone daran hindern, gegen zu tiefe Löhne Massnahmen zu ergreifen: kantonale Mindestlöhne in allen Branchen würden nicht mehr gelten, wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will nichts anderes, als Working poors zu produzieren. Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz bestätigt. Eine Umsetzung der Motion Baumann wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen (…). Luca Cirigliano.
SGB, 15.11.2019.
Personen > Cirigliano Luca. Gesamtarbeitsvertraege. SGB, 2019-11-15.
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25.09.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Klimawandel
Ständerat
Volltext
CO2-Gesetz: Ein Schritt in die richtige Richtung, aber er genügt noch nicht. Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst die vom Ständerat beschlossenen Massnahmen gegen die Klimaerwärmung. Damit werden Arbeitsplätze erhalten und geschaffen. Diese Massnahmen genügen allerdings nicht, um den CO2-Ausstoss auf null zu reduzieren. Und das ist unumgänglich, wenn die weltweite Klimaerwärmung auf 1.5 Grad begrenzt werden soll. Die Klima-Proteste der jungen Generation haben massgeblich dazu beigetragen, dass sich die Stimmung in der Politik zugunsten des Klimaschutzes verändert hat. Das zeigen auch die Beschlüsse des Ständerats zum CO2-Gesetz. Tatsächlich gehen diese Beschlüsse über die Vorschläge des Bundesrats hinaus. Damit ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, allerdings genügt dieser noch nicht. Zu den positiven Punkten der ständerätlichen Beschlüsse gehören das Ziel von Null-Treibhausgas-Emission bis 2050, die Einrichtung eines Klimafonds, die Einführung einer Flugticketabgabe und die Massnahmen im Finanzsektor. Die ungenügenden Aspekte betreffen die zu schwache Kompensation des CO2-Ausstosses im Inland, welche die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bremst, sowie die zu zögerlichen Massnahmen im Strassenverkehr. Das Gebot des gerechten Übergangs für die Arbeitnehmenden nicht vergessen. „ Das Erreichte entspricht dem, was politisch möglich ist, aber noch nicht dem, was nötig ist. (…).
Travail.Suisse, 25.9.2019.
Travail.Suisse > Klimawandel. Staenderat. Travail.Suisse, 2019-09-25.
Ganzer Text
22.08.2019 Schweiz
IV
Personen
SGB
Ständerat
Gabriela Medici
IV
Revision
Volltext
Weiterentwicklung IV: Erste Richtigstellungen durch die Ständerats-Kommission. Korrektur einiger Entscheide zu Lasten von IV-RentnerInnen, z.B. zu den Kinderrenten - aber weitere bleiben Verbesserungen nötig. Direkt als Einstieg nach der Sommerpause hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats mit der Invalidenversicherung (IV) auseinandergesetzt. Nach mehreren Sparrunden auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen verfolgt der Bundesrat mit der aktuellen Revision unter dem Titel „Weiterentwicklung der IV“ eine stärkere Förderung der beruflichen Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie eine verbesserte Koordination innerhalb der Invalidenversicherung. Diese Ziele zu erreichen tut Not. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich sowohl in der Vernehmlassung als auch während der Beratungen dieses Frühjahr im Nationalrat für eine Revision eingesetzt, die ihrem Namen gerecht wird. Doch der Nationalrat nahm dies zum Anlass, um weitere Kürzungen zu beschliessen: so entschied er sich für eine Kürzung der Kinderrenten und zur Einführung eines „stufenlosen“ Rentensystems, das gerade für Personen mit einem hohen Invaliditätsgrad (zwischen 60-69%) zu folgenschweren Rentenkürzungen führen würde. Heute erhalten diese Personen eine Dreiviertelrente. Neu könnten sie nur mit einer Rente rechnen die ihrem IV-Grad entspricht. Obwohl dieselbe Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen auf eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung hat. (…). Gabriela Medici.
SGB, 22.8.2019.
Personen > Medici Gabriela. IV. Staenderat. SGB, 2019-08-22.
Ganzer Text
20.08.2019 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
SGB
Ständerat
Yvonne Zimmermann
Meinungsumfrage
Stress
Volltext
Stress am Arbeitsplatz nimmt zu: Kommen Ständeräte endlich zur Vernunft? Geplante Arbeitsgesetz-Revision würde Stress erhöhen und ist zu stoppen - Konsequenzen aus der Gesundheitsbefragung 2017 ziehen. Der Stress am Arbeitsplatz hat zugenommen. Dies zeigt die Schweizer Gesundheitsbefragung 2017, die heute vom Bundesamt für Statistik veröffentlicht wurde. Statt dagegen Massnahmen zu ergreifen, wollen bürgerliche Politiker die Situation mit einer Revision des Arbeitsgesetzes verschlimmern. Sie wollen u.a., dass viele Arbeitnehmenden länger und neu auch an Sonntagen arbeiten müssen. Der Ständerat, der die Gesetzesrevision in der Herbstsession beraten wird, muss nun endlich zur Vernunft kommen und die Vorlage beerdigen. Die Gesundheitsbefragung 2017 spricht eine klare Sprache: 2017 litten 21 Prozent der vom Bundesamt für Statistik befragten Erwerbstätigen an ihrem Arbeitsplatz sehr oft unter Stress. 2012 waren es 18 Prozent gewesen. Die Hälfte von ihnen fühlt sich bei der Arbeit emotional erschöpft und sind damit einem höheren Risiko ausgesetzt, ein Burn-Out zu erleiden. Statt, wie es Arbeitsmediziner und Gewerkschaften verlangen, stressbedingte Krankheiten als Berufskrankheiten anzuerkennen und die wöchentlichen Arbeitszeiten zu reduzieren, wollen die Mehrheiten in den Wirtschaftskommissionen der Eidg. Räte die Lage auf Vorschlag von Ständerat Konrad Graber und der früheren Ständerätin Karin Keller-Sutter noch verschärfen. So sollen die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 67,5 Stunden und die maximale tägliche Überzeitarbeit erhöht und sogar das Sonntagsarbeitsverbot (…). Thomas Zimmermann.
SGB, 20.8.2019.
Personen > Zimmermann Thomas. Stress. Meinungsumfrage. SGB, 2019-08-20.
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20.08.2019 Schweiz
Ständerat
Unia Schweiz

Gesundheitsschutz
Meinungsumfrage
Stress
Volltext
Beunruhigende Zunahme von Stress und psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz. Stress bei der Arbeit, schmerzhafte und ermüdende Körperhaltungen, Angst um den Arbeitsplatz sowie emotionale Beanspruchungen nehmen zu. Diese Befunde der Unia bestätigt auch das Bundesam für Statistik BfS heute. Die Unia verlangt einen funktionierenden Gesundheitsschutz gerade in „typischen Frauenbranchen“ und wehrt sich gegen die laufenden Angriffe auf den Gesundheitsschutz im Arbeitsgesetz. Der Anteil der Arbeitnehmenden, die unter Stress leiden, ist erneut gestiegen. Dies teilte das BfS heute mit. Ausserdem sind die Arbeitnehmenden vermehrt psychosozialen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt. Die häufigste körperliche Arbeitsbelastung in der Schweiz ist das Ausführen stets gleicher Hand- oder Armbewegungen wie sie oft in Industriebetrieben (z.B. in der Uhrenindustrie) oder im Dienstleistungssektor (z.B. Arbeit an der Kasse) vorkommen. Gerade dieses Risiko hat bei den Frauen zugenommen. Befunde der Unia bestätigt. Die Analyse der schweizerischen Gesundheitsbefragung stützt Ergebnisse von Unia-Umfragen, die zu einem ähnlichen Schluss kamen. Schon 2016 hat die Unia eine Online-Befragung bei büronahen, unternehmensbezogenen Dienstleistungsberufen durchgeführt und dringenden Handlungsbedarf verortet, denn arbeitsbedingter Stress kommt gerade in büronahen Dienstleistungsberufen sehr häufig vor und hat oft negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten (…).
Unia Schweiz, 20.8.2019.
Unia Schweiz > Stress. Meinungsumfrage. Staenderat. Unia Schweiz, 2019-08-20.
Ganzer Text
20.08.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Meinungsumfrage
Stress
Volltext
Alarmierende Signale zum Stress in der Arbeitswelt. Stress und psychosoziale Risiken im Arbeitsmarkt nehmen zu. Die heute publizierte Schweizerische Gesundheitsbefragung 2017 des Bundesamtes für Statistik zeigt, dass Stress und psychosoziale Risiken in der Arbeitswelt immer mehr zur Belastung werden. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert ein besseres Monitoring, einen stärkeren Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden und insbesondere einen Verzicht auf die weitere Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit, wie es der Ständerat vorschlägt. Die Schweizerische Gesundheitsbefragung 2017 zeigt eine deutliche Zunahme von Stress und psychosozialen Risiken in der Arbeitswelt. Im Jahr 2017 litten 21% der Erwerbstätigen sehr oft unter Stress – fünf Jahre zuvor waren es noch 18%. Ein hohes Stresslevel im Arbeitsprozess verschlechtert den Gesundheitszustand generell und erhöht das Burn-out-Risiko. So vermeldete der Krankenversicherer Swica seit 2012 eine starke Zunahme der Krankheitsfälle insgesamt und der psychischen Erkrankungen im Speziellen. „Der zunehmende Stress in der Arbeitswelt wird mehr und mehr zu einem Gesundheitsrisiko für die Arbeitnehmenden und produziert hohe volkswirtschaftliche Folgekosten“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Ein dichteres Monitoring zur Entwicklung von Stress und psychosozialen Risiken in der Arbeitswelt scheint unabdingbar. Doch stattdessen gibt es politische Vorstösse für eine Revision des Arbeitsgesetzes. Damit sollen nicht nur die täglichen und (…).
Travail.Suisse, 20.8.2019.
Travail.Suisse > Stress. Meinungsumfrage. Travail.Suisse, 2019-08-20.
Ganzer Text
16.04.2019 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Ständerat
Vaterschaftsurlaub
Volltext
Sozialkommission hält am indirekten Gegenvorschlag für zwei Wochen Vaterschaftsurlaub fest. Heute hat die Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) über die Volksinitiative für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub und ihren Gegenentwurf beraten. Sie lehnt die Initiative ab, hält aber am Gegenentwurf für 10 Tage Vaterschaftsurlaub fest. Der Verein „Vaterschaftsurlaub jetzt!“ ist erfreut, dass die SGK-S das Bedürfnis der Familien endlich anerkennt, hält aber an der Initiative fest, die 20 Tage Vaterschaftsurlaub fordert. Die Schweiz hat als einziges Land in Europa noch immer keinen Vaterschaftsurlaub. Mit dem heutigen Entscheid der SGK-S, die Initiative für 20 Tage Vaterschaftsurlaub, flexibel beziehbar innert dem ersten Lebensjahr des Kindes, abzulehnen und ihr den Gegenentwurf mit 10 Tagen Vaterschaftsurlaub gegenüberzustellen, anerkennt die Kommission zwar die Notwendigkeit eines Vaterschaftsurlaubs, die konkrete Umsetzung ist aber noch zu bescheiden. In der am 2. März beendeten Vernehmlassung hat sich offenbar gezeigt, dass ein Vaterschaftsurlaub gewünscht wird. 20 Tage Vaterschaftsurlaub sind vernünftig, bezahlbar und organisierbar. Nun wird der Ständerat in der Sommersession als Erstrat über die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs entscheiden. Klar ist: Die Schweiz braucht endlich einen Vaterschaftsurlaub, der seinen Namen auch verdient. Adrian Wüthrich, Nationalrat und Präsident des Vereins „Vaterschaftsurlaub jetzt!“: „Zwanzig Tage Vaterschaftsurlaub wie ihn unsere Initiative fordert, sind bereits ein Kompromiss. (…).
Travail.Suisse, 16.4.2019.
Travail.Suisse > Vaterschaftsurlaub. Staenderat. Travail.Suisse, 2019-04-16.
Ganzer Text
10.04.2019 Schweiz
SGB
Ständerat

Lohndumping
Ständerat
Volltext
javascript:__doPostBack('dnn$ctr728$dnnACTIONBUTTON1$ctl00$ctl00$ctl01','')Unverständlicher Angriff auf Löhne und Arbeitsbedingungen. Fehlentscheid der WAK-S beim Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will aus unverständlichen Gründen im öffentlichen Beschaffungswesen eine Abwärtsspirale bei Löhnen und Arbeitsbedingungen in Gang setzen. Sie hat bei der Beratung über die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am Entscheid des Ständerats festgehalten, das bewährte Leistungsortsprinzip zugunsten des Herkunftsprinzips aufzugeben. Firmen, die in der Schweiz niedergelassen sind, sollen demnach bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr die Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten müssen, die am Ort wo sie den Auftrag ausführen als orts- und branchenüblich gelten. Geht es nach der WAK-S sollen sie die Löhne bezahlen können, die in der Region gelten, in der sie niedergelassen sind oder ihren Sitz haben. Konkret könnte eine Firma aus dem Tessin, die sich in Genf oder Zürich für einen öffentlichen Auftrag bewirbt, mit den Tessiner Löhnen offerieren und so die lokalen Genfer oder Zürcher Anbieterinnen unlauter unterbieten. Das Herkunftsortprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. (Lokale) Anbieterinnen aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen wären im Vergleich zu Anbieterinnen aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt und könnten damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen rechtfertigen. Der vom Ständerat und von seiner (…).
SGB, 10.4.2019.
SGB > Lohndumping. Staenderat. SGB, 2019-04-10.
Ganzer Text
10.04.2019 Schweiz
SGB
Ständerat

Lohndumping
Ständerat
Volltext
javascript:__doPostBack('dnn$ctr728$dnnACTIONBUTTON1$ctl00$ctl00$ctl01','')Unverständlicher Angriff auf Löhne und Arbeitsbedingungen. Fehlentscheid der WAK-S beim Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) will aus unverständlichen Gründen im öffentlichen Beschaffungswesen eine Abwärtsspirale bei Löhnen und Arbeitsbedingungen in Gang setzen. Sie hat bei der Beratung über die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) am Entscheid des Ständerats festgehalten, das bewährte Leistungsortsprinzip zugunsten des Herkunftsprinzips aufzugeben. Firmen, die in der Schweiz niedergelassen sind, sollen demnach bei öffentlichen Aufträgen nicht mehr die Löhne und Arbeitsbedingungen einhalten müssen, die am Ort wo sie den Auftrag ausführen als orts- und branchenüblich gelten. Geht es nach der WAK-S sollen sie die Löhne bezahlen können, die in der Region gelten, in der sie niedergelassen sind oder ihren Sitz haben. Konkret könnte eine Firma aus dem Tessin, die sich in Genf oder Zürich für einen öffentlichen Auftrag bewirbt, mit den Tessiner Löhnen offerieren und so die lokalen Genfer oder Zürcher Anbieterinnen unlauter unterbieten. Das Herkunftsortprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. (Lokale) Anbieterinnen aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen wären im Vergleich zu Anbieterinnen aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt und könnten damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im eigenen Unternehmen rechtfertigen. Der vom Ständerat und von seiner (…).
SGB, 10.4.2019.
SGB > Lohndumping. Staenderat. SGB, 2019-04-10.
Ganzer Text
20.03.2019 Schweiz
Löhne
Ständerat
Travail.Suisse

Arbeitsplatzkontrolle
Lohngleichheit
Volltext
Ständerat verweigert den Kantonen die Möglichkeit zur Lohnkontrolle. Die Standesinitiative des Kantons Genf forderte die Kompetenz ein, die Umsetzung des revidierten Gleichstellungsgesetzes kantonal und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zu überprüfen. Der Ständerat hat diesen Antrag heute abgelehnt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, sieht sich damit in seiner Absicht bestätigt, die Einhaltung der neu im Gleichstellungsgesetz verankerten Lohnanalysen genau zu überprüfen. Der Kanton Genf hat mit seiner im Mai 2018 eingereichten Standesinitiative beantragt, den Kantonen die Kompetenz zu übertragen, die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau insbesondere punkto Lohn zu überprüfen. In der Zwischenzeit hat das Parlament eine minimalistische Revision des Gleichstellungsgesetzes beschlossen. Der neue Text schreibt eine Lohnselbstkontrolle für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten vor, obschon eine Kontrolle ab 50 Beschäftigten empfohlen wurde. Damit sind 99,1% der Unternehmen und 54% der Arbeitnehmenden von dieser neuen Regelung ausgenommen. Darüber hinaus enthält das überarbeitete Gesetz weder offizielle Kontrollmechanismen noch Sanktionsmöglichkeiten bei Verstössen. Die Handlungsbereitschaft der Kantone ist verständlich und legitim und wird von Travail.Suisse voll und ganz geteilt. Travail.Suisse bedauert, dass der Ständerat die Genfer Initiative abgelehnt hat. Für Valérie Borioli Sandoz, Leiterin der Gleichstellungspolitik, bedeutet diese Entscheidung, „dass es nun an uns liegt, die effektive Anwendung des Gesetzes (...). 
Travail.Suisse, 20.3.2019.
Travail.Suisse > Lohngleichheit. Staenderat. Travail.Suisse, 2019-03-20.
Ganzer Text
12.03.2019 Schweiz
Ständerat
Syndicom

Ständerat
Urheberrecht
Volltext
Urheberrechtsgesetz - Syndicom und Impressum sind bereit zur Zusammenarbeit. Rückweisung des Entwurfs zur Revision des Urheberrechts an die ständerätliche Kommission. Am 12. März hat der Ständerat den Entwurf der Revision zum Urheberrechtsgesetz behandelt. Er hat aber entschieden, die Diskussion weiterzuführen und den Entwurf wieder an die Kommission zurückzuweisen. Insbesondere die neu aufgenommenen Rechte der Verleger gegenüber den Internetplattformen wie Google waren umstritten. Syndicom und Impressum sind bereit, gemeinsam an einer fairen und gerechten Lösung für das Urheberrecht von JournalistInnen im Zeitalter des Internets und großer Plattformen zu arbeiten. Der Ständerat fordert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) auf, sich eingehender mit dem Entwurf zur Revision des Urheberrechts zu befassen und dabei die Rechte von JournalistInnen und Verlegern gegenüber Plattformen wie Google zu berücksichtigen. Die WBK hatte für JournalistInnen eine Vergütung des Urheberrechtes vorgeschlagen, das kollektiv verwaltet wird. Die Verleger hingegen sollten ihre Vergütung direkt gegenüber den Plattformen über eine Art Link-Steuer geltend machen. Für JournalistInnen war dies ein fairer und gerechter Vorschlag. (…).
Syndicom, 12.3.2019.
Syndicom > Urheberecht. Staenderat. Syndicom, 2019-03-12.
Ganzer Text
01.03.2019 Schweiz
SGB
Ständerat

Arbeitsgesetz
Ständerat
Volltext
Nein zu 70-Stunden Woche, Burnout, und Gratisarbeit. Frühjahrssession: Der Ständerat muss die Angriffe auf das Arbeitsgesetz endlich stoppen. Am 6. März hat der Ständerat die Chance, die unsäglichen Angriffe auf das Arbeitsgesetz zu stoppen. Die StänderätInnen sollten auf die vernichtende Kritik der kantonalen Arbeitsinspektorate, der Gesundheits-und ArbeitsmedizinerInnen, der Kirchen und der Gewerkschaften hören und die Übung abbrechen. Seit den letzten Parlamentswahlen arbeitet die Rechte am Totalangriff auf die Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihr Portemonnaie. Zwei parlamentarische Initiativen (Keller-Suter und Graber) wollen die Regeln gegen Gratisarbeit und zum Schutz vor Burnout für über 30 Prozent der Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsgesetz ausradieren, nämlich alle in „Leitungsfunktionen" und alle „Fachspezialisten" (Gummiparagraphen wie aus dem Lehrbuch). Für sie würde die Anti-Burnout-Regelung der Arbeitszeit ersatzlos wegfallen, gegen ihren Willen selbstverständlich. Für sie würden keine wöchentlichen Höchstarbeitszeiten mehr gelten, die 70-plus-Stundenwoche könnte zur Norm werden. Und schliesslich könnte Nacht- und Sonntagsarbeit zur Normalität werden; das gilt für Büroberufe wie für viele andere, von der Buchhalterin bis zum Chemie-Laboranten oder der Physiotherapeutin. Das Ziel dieser Angriffe? Billigere Arbeit, auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmenden selbstverständlich.(…).
SGB, 1.3.2019.
SGB > Arbeitsgesetz. Staenderat. WOZ, 2019-03-01.
Ganzer Text
18.02.2019 Schweiz
Ständerat
Syndicom

Arbeitsgesetz
Gesundheitsschutz
Volltext
Arbeitnehmerschutz: Abbau sofort stoppen! Trotz negativer Vernehmlassungs-Bilanz zeigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unbelehrbar: Sie hält an ihrem Frontalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden fest. Das ist unverständlich - und unverantwortlich. Denn es wäre nun Zeit, die Übung für längere Arbeitszeiten und weniger Arbeitszeiterfassung abzubrechen. Zur Erinnerung: Mit der auf die Vorstösse von Karin Keller-Sutter und Konrad Graber zurückgehenden Revision des Arbeitsgesetzes will die Ständeratskommission die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die maximale tägliche Überzeitarbeit und für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung abschaffen. Gleichzeitig will sie das Sonntagsarbeitsverbot aufweichen und für leitende Angestellte sowie FachspezialistInnen Sonntagsarbeit einführen. Gemäss den neusten Beschlüssen der WAK werden zwar die Arbeiten rund um die Frage der Arbeitszeiterfassung sistiert. Diese können aber jederzeit wieder aufgenommen werden. Damit ist dieser Entscheid blosse Verzögerungs- und Verschleierungstaktik. Das Festhalten an den anderen Deregulierungsplänen zeigt, dass die WAK die scharfe Kritik und den breiten Widerstand aus der Vernehmlassung in den Wind schlägt. Das ist inakzeptabel, denn ein Grossteil der Kantone, die Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen, Verbände im Gesundheitswesen sowie (…).
Syndicom, 18.2.2019.
Syndicom > Gesundheitsschutz. Staenderat. Syndicom, 2019-02-18.
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15.02.2019 Schweiz
SGB
Ständerat

Gesundheitsschutz
Volltext
Arbeitnehmerschutz: Abbau sofort stoppen! Unbelehrbare Ständeratskommission. greift Gesundheitsschutz Arbeitnehmender weiter an. Trotz negativer Vernehmlassungs-Bilanz zeigt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) unbelehrbar: Sie hält an ihrem Frontalangriff auf den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden fest. Das ist unverständlich - und unverantwortlich. Denn es wäre nun Zeit, die Übung für längere Arbeitszeiten und weniger Arbeitszeiterfassung abzubrechen. Zur Erinnerung: Mit der auf die Vorstösse von Karin Keller-Sutter und Konrad Graber zurückgehenden Revision des Arbeitsgesetzes will die Ständeratskommission die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die maximale tägliche Überzeitarbeit und für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung abschaffen. Gleichzeitig will sie das Sonntagsarbeitsverbot aufweichen und für leitende Angestellte sowie FachspezialistInnen Sonntagsarbeit einführen. Gemäss den neusten Beschlüssen der WAK werden zwar die Arbeiten rund um die Frage der Arbeitszeiterfassung sistiert. Diese können aber jederzeit wieder aufgenommen werden. Damit ist dieser Entscheid blosse Verzögerungs- und Verschleierungstaktik. Das Festhalten an den anderen Deregulierungsplänen zeigt, dass die WAK die scharfe Kritik und den breiten Widerstand aus der Vernehmlassung in den Wind schlägt. Das ist inakzeptabel, denn ein Grossteil der Kantone, die Gewerkschaften und andere Arbeitnehmerorganisationen, Verbände im (…).
SGB, 15.2.2019.
SGB > Gesundheitsschutz. Staenderat. SGB, 2019-02-15.
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15.02.2019 Schweiz
Ständerat
Unia Schweiz

Arbeitsgesetz
Gesundheitsschutz
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Nein zu den Angriffen aufs Arbeitsgesetz! Im März 2018 fordern rund 1'300 Arbeitnehmende mit einer Petition den Schutz der Arbeitnehmenden. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hält an ihrem Frontalangriff auf die Gesundheit und die Arbeitszeiten der Arbeitnehmenden fest. Die Unia verlangt, dass die Angriffe auf das Arbeitsgesetz gestoppt werden! Obwohl die Gewerkschaften, Arbeitnehmerorganisationen, die Mehrheit der Kantone, Verbände des Gesundheitswesens und Kirchen sich massiv gegen die Angriffe aufs Arbeitsgesetz gewehrt haben, zeigt sich die Politik weiterhin fest entschlossen, den Schutz der Arbeitnehmenden aufzuweichen. Die Wirtschaftskommission (WAK-S) des Ständerates hat einen Gesetzesentwurf, der den Gesundheitsschutz weiter aushöhlt, angenommen und dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Angriffe aufs Arbeitsgesetz sind inakzeptabel. eregelte Arbeitszeiten und die Erfassung der Arbeitszeiten sind das wirksamste Mittel gegen Überlastung am Arbeitsplatz. Diesen Schutz auszuhebeln, macht die Menschen krank. Gemeinsam mit der Allianz gegen Stress und Gratisarbeit wird die Unia die Änderungen des Arbeitsgesetzes vehement bekämpfen.
Unia Schweiz, 15.2.2019.
Unia Schweiz > Arbeitsgesetz. Gesundheitsschutz. Unia Schweiz, 2019-02-15.
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04.09.2018 Schweiz
Ständerat
Travail.Suisse

Gratisarbeit
Ständerat
Volltext
Ständeratskommission will mehr Gratisarbeit, Burn-Outs und Sonntagsarbeit. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will es wissen: Nach fast zweijähriger Beratungszeit hat sie heute die gefährlichen parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter mit ihrer Zustimmung in die Vernehmlassung geschickt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, verurteilt die politischen Entscheide zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes. Mit der Umsetzung würde das Arbeitsgesetz für bis zu 40 Prozent der Arbeitnehmenden verschlechtert. Die Annahme der parlamentarischen Initiativen von CVP-Ständerat Konrad Graber und von FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter durch die (WAK-S) kann bis zu zwei Millionen Arbeitnehmende betreffen. Mit den neuen Bestimmungen würden materielle Bestimmungen des Arbeitsrechts ausgehebelt und die Arbeitszeiterfassung könnte für Vorgesetzte und Fachpersonen ausgesetzt werden. „Ausserdem wäre der Gesundheitsschutz gefährdet, der Druck auf Gratis- und Sonntagsarbeit nähme massiv zu. Damit würden Tür und Tor zur Ausbeutung der Arbeitnehmenden geöffnet“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse und Nationalrat. Das ist angesichts des sich zuspitzenden Fachkräftemangels ein gefährliches Signal. Zum Start der Vernehmlassung erneuert Travail.Suisse seine klare Haltung: Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden wird mit allen Mitteln verteidigt. Der Druck auf die Vorgesetzten würde direkt auf die übrigen Arbeitnehmenden weitergegeben. (…).
Travail.Suisse, 4.9.2018
Travail.Suisse > Gratisarbeit. Ständerat. Travail.Suisse, 2018-09-04.
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29.05.2018 Schweiz
Löhne
Ständerat
Unia Schweiz

Lohngleichheit
Volltext
Revision des Gleichstellungsgesetzes. Unia fordert verbindlichere Bestimmungen zur Umsetzung der Lohngleichheit. Heute hat der Ständerat die Revision des Gleichstellungsgesetzes angenommen und zuhanden Nationalrat verabschiedet. Die Gewerkschaft Unia begrüsst im Grundsatz die Einführung einer obligatorischen Lohnanalyse – kritisiert aber die Entkräftung der Vorlage und die Beschränkung des Gesetzes auf 12 Jahre. Die Unia fordert vom Nationalrat nun massive Verbesserungen: Fehlbare Unternehmen müssen gebüsst und verpflichtet werden, diskriminierende Löhne anzupassen. Dass das heute vom Ständerat angenommene Gesetz eine obligatorische Lohnanalyse festschreibt, ist im Grundsatz richtig und wichtig. Die Unia fordert nun die Grosse Kammer auf, Nägel mit Köpfen zu machen und bei der weiteren Revision des Gleichstellungsgesetzes griffigere Massnahmen zu beschliessen. 1% der Unternehmen zu prüfen, reicht nicht. Der Ständerat hat beschlossen, lediglich 1% der Betriebe der Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse zu unterstellen: Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden sind alle vier Jahre dazu verpflichtet, eine Lohnanalyse durchzuführen. Die Kleine Kammer hat sich gegen Sanktionsmassnahmen ausgesprochen und einen Passus zum verbindlicheren Vorgehen nach der Lohnanalyse gestrichen. Das ist eine leidige Entkräftung der Vorlage, die zwischen Kommission und Ständeratsplenum wie eine heisse Kartoffel hin- und hergeschoben wurde. Die Unia fordert (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 29.5.2018.
Unia Schweiz > Lohngleichheit. Ständerat. Unia Schweiz, 2018-05-29.
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29.05.2018 Schweiz
Personen
SGB
Ständerat
Regula Bühlmann
Lohngleichheit
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Lohngleichheit: Nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Nationalrat muss Gleichstellungsgesetz verschärfen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Ständerat sich heute doch noch für Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung ausgesprochen hat. Er erachtet diese jedoch nur als ersten Schritt in die richtige Richtung, denn der Rat hat alle Minderheitsanträge zur Verschärfung der Vorlage abgelehnt. Um die Wirksamkeit zu erhöhen, braucht es schärfere Massnahmen. Der SGB erwartet vom Nationalrat, der das Geschäft als nächster beraten wird, dass er sich dezidiert für die Lohngleichheit einsetzt und dem Bund mehr Kompetenzen bei ihrer Umsetzung gibt: Es braucht eine „Madame Égalité“ die in Stichproben kontrolliert, ob die Unternehmen die Lohngleichheit einhalten, und bei Missachtung des Gleichstellungsgesetzes auch Sanktionen aussprechen kann. Die heutige Sitzung des Ständerats hat gezeigt, dass die Extrarunde der GlG-Revision durch die Kommission eine unnötige Verzögerung war: Die kleine Kammer hat die Massnahmen verabschiedet, die schon in der Frühlingssession zur Diskussion standen, jedoch durch uneinsichtige Ständeräte an die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zurückgeschickt wurden. Dass die WBK-S an ihren ursprünglichen Vorschlägen festhielt, zeigt, dass sie sich schon zuvor seriös mit der Vorlage befasst hatte. Der SGB fordert das Parlament auf, künftig von solchen Verzögerungen abzusehen und den Verfassungsauftrag der (…). Regula Bühlmann.
SGB, 29.5.2018.
Personen > Bühlmann Regula. Lohngleichheit. SGB, 2018-05-29.
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