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27.04.2018
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Schweiz
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Gewerkschaften Personen Work
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Ralph Hug
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Gewerkschaftsrechte Hausfriedensbruch Volltext
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Wegweisendes Urteil über das Recht des Zutritts in Betriebe: Gewerkschaften dürfen rein. Nix Hausfriedensbruch: Firmen müssen die Gewerkschaften in die Betriebe lassen! Das hat das Bundesgericht entschieden. Ein klares Urteil. Das war dicke Post für die Tessiner Personalverbände: Im November 2011 beschied ihnen der Kantonsregierungen, dass der Zugang zu den kantonalen Gebäuden zwecks gewerkschaftlicher Tätigkeit „grundsätzlich verboten“ sei. Für Raoul Ghisletta vom Tessiner Gewerkschaftsbund war schon damals klar: „Ein Racheakt.“ Denn ein Jahr zuvor hatte der VPOD Flugblätter gegen die Einführung des Leistungslohns verteilt. Prompt lehnten die Stimmberechtigten die Vorlage ab. Der VPOD sagte: „Was der Kanton hier macht, ist verfassungswidrig.“ Die Gewerkschaft, der christliche Verband OSCT und der Tessiner Beamtenverband fochten den Erlass an. Juristen einig. Mit guten Gründen. Schon vor fünfzehn Jahren hielt Anwalt Arthur Andermatt, der Rechtsexperte des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) für solche Fragen, in einem Fachartikel fest: „Die Gewerkschaften dürfen in die Betriebe.“ Dies ergebe sich aus dem Koalitionsrecht der neuen Bundesverfassung. Es sei wichtig, dass die Gewerkschaften ihre Mitglieder am Arbeitsplatz aufsuchen und informieren könnten. Nur so könne Sozialpartnerschaft überhaupt funktionieren. (…) Ralph Hug.
Work online, 27.4.2018.
Personen > Hug Ralph. Gewerkschaftsrechte. Work online, 2018-04-27.
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15.06.2015
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Zürich
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Baumeisterverband Unia Zürich
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Baumeisterverband Hausfriedensbruch Volltext
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Freispruch für Gewerkschaftsmitarbeiterin: Gericht bestätigt erneut das Zutrittsrecht von Gewerkschaften zum Arbeitsplatz. Die Geschichte ist typisch: Im Winter 2012 wollte eine Baumeisterfirma verhindern, dass MitarbeiterInnen der Unia eine Baustelle in Zürich Schwamendingen betraten. Die Unia-SekretärInnen wollten sich ein Bild über die Arbeitssicherheit aufgrund Schnee und Eis machen. Statt das Problem zu lösen, versuchte die Firma die Gewerkschaft zu kriminalisieren. Das Bezirksgericht Bülach hat nun die betroffene Gewerkschafterin am Freitag freigesprochen. Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Freisprüchen bezüglich des Zutrittsrechts von Gewerkschaften. Es zeigt, dass die Gewerkschaften Zutritt zum Arbeitsplatz brauchen, um ihre Arbeit ausführen zu können. Der Landesmantelvertag des Bauhauptgewerbes (LMV) regelt das Vorgehen bei Schlechtwetter. So soll bei gesundheitsgefährdenden Arbeiten die Arbeit eingestellt werden. Im eisig kalten Winter 2012 gelangte eine Gruppe Bauarbeiter auf einer Zürcher Baustelle deshalb an die Unia. Die Arbeit auf ihrer Baustelle war äusserst gefährlich, da Eis und Schnee auf den Gerüsten lag und eine erhebliche Rutschgefahr bestand. (…).
Unia Zürich, Medienmitteilung, 15.6.2015.
Unia Zürich > Hausfriedensbruch. Baumeisterverband. Unia, 15.6.2015.
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07.11.2014
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Schweiz
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Bundesgericht Personen Syndicom-Zeitung
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Noemi Landolt
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Gewerkschaftsrechte Hausfriedensbruch Volltext
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Die Gewerkschaft darf in die Betriebe. Das Bezirksgericht Bülach bestätigte kürzlich das Zutrittsrecht der Unia auf einer Baustelle im Kanton Zürich. Auf dieses Urteil können sich die Schweizer Gewerkschaften stützen. Für die Arbeitgeber wird es schwieriger, die Gewerkschaften zu kriminalisieren und bei ihrer Arbeit zu behindern. Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs sind ein grosses Problem für GewerkschaftssekretärInnen. Im Vorfeld von Protestaktionen besuchen sie die Betriebe, um die Arbeiterinnen über den aktuellen Stand von Vertragsverhandlungen zu informieren und für Kundgebungen zu mobilisieren. Andere Besuche dienen der Überprüfung der vertraglich ausgehandelten Lohn-, Sicherheits- oder Gesundheitsbestimmungen. Kommen die Chefs, geben die GewerkschafterInnen in der Regel ihre Personalien an, manchmal werden sie dann aber trotz der in der Verfassung festgehaltenen Gewerkschaftsrechte angezeigt. So geschehen in Bülach. Nach Baustellenbesuchen der Unia zwischen November 2011 und Juni 2012 hatten zwei Baufirmen sowie ein Hotelbesitzer Anzeige erstattet. Die FunktionärInnen hatten die Baustelle nach Aufforderung der Bauleitung nicht verlassen bzw. gegen schon ein bestehendes Hausverbot verstosen, heisst es in der Anklageschrift. (…).
Noemi Landolt.
Syndicom-Zeitung, 7.11.2014.
Syndicom-Zeitung > Gewerkschaftsrechte. Bundesgericht. Syndicom-Zeitung, 7.11.2014.
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19.09.2014
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Zürich
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Personen Unia Zürich
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Ramona Thommen
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Hausfriedensbruch Prozess Volltext
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Ein Urteil aus Zürich weist den Weg. Richterin sagt: Unia darf auf die Baustellen. Das Bezirksgericht Bülach ZH gab fünf Gewerkschaftern recht. Trotz Hausverbot hatten sie durch Baustellenbesuche einen schweren Fall von Lohndumping aufgedeckt. Werner Stoller Kess im Frühling 2011 sein Hotel am Zürcher Albisriederplatz renovieren. Die Bauarbeiter aus Ungarn, angestellt von der Firma Marafels, arbeiteten für 4500 Franken brutto. Angeblich. Tatsächlich. erhielten sie 2000 Franken netto, wie die Unia durch Baustellenbesuche herausfand. Hotelier Stoller passten diese Besuche nicht. Der Ex-SVPler, der 1992 aus dem Zürcher Kantonsrat flog, unter anderem, weil er bewaffnet zu Sitzungen erschienen war, erteilte ein Hausverbot. Doch das schreckte die Unia-Leute nicht. Es ging um korrekte Löhne und das grundsätzliche Recht, als Gewerkschaft für die Arbeitenden einzustehen. Stoller und zwei weitere Bauherren zeigten sie wegen Hausfriedensbruchs an. Jetzt spricht das Bezirksgericht Bülach alle fünf Unia-Angeklagten frei: Es sei deren Aufgabe, Missstände aufzudecken, so die Richterin. Das sei nur mit Baustellenbesuchen möglich. Stoller zieht das Urteil weiter. (…). Ramona Thommen.
Work, 19.9.2014.
Unia Schweiz > Hausfriedensbruch. Prozess. Work, 2014-09-19.
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16.09.2014
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ZH Kanton
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Unia Schweiz
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Hausfriedensbruch Prozess Volltext
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Unia-Gewerkschafter/innen freigesprochen. Das Bezirksgericht Bülach hat fünf Zürcher Unia-Gewerkschafter/innen freigesprochen, die wegen Hausfriedensbruch angeklagt waren. Sie hatten von ihrem Zutrittsrecht zu Baustellen Gebrauch gemacht, um die Arbeitenden über ihre Rechte zu informieren. Auf einer Baustelle konnte deshalb auch ein schwerer Fall von Lohndumping aufgedeckt werden. Gleich in vier Fällen haben Privatkläger und Arbeitgeber im Kanton Zürich versucht, mittels Klagen und Hausverboten die gewerkschaftliche Arbeit zu behindern. Damit wollen sie verhindern, dass Gewerksachafter/innen in direkten Kontakt mit den Arbeitenden treten, sie über ihre Rechte informieren und von Missständen erfahren. Von der Verfassung garantiertes Recht. (…).
Unia Schweiz, 16.9.2014.
Unia Schweiz > Hausfriedensbruch. Prozess. Unia, 2014-09-16.
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15.09.2014
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ZH Kanton
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Unia ZH Kanton
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Hausfriedensbruch Prozess Volltext
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Zürcher Unia-Gewerkschafter/innen freigesprochen. Gericht bestätigt Zutrittsrecht auf Baustellen. Das Bezirksgericht Bülach hat fünf Zürcher Unia-Gewerkschafter/innen freigesprochen, die wegen Hausfriedensbruch angeklagt waren. Sie hatten in vier Fällen von ihrem Zutrittsrechts zu Baustellen Gebrauch gemacht, um die Arbeitenden über ihre Rechte zu informieren. Auf einer Baustelle konnte dadurch ein schwerer Fall von Lohndumping aufgedeckt werden. Immer wieder versuchen Arbeitgeber, die gewerkschaftliche Arbeit mit Klagen zu behindern. Weil der freie Zutritt für eine wirksame Gewerkschaftsarbeit aber entscheidend ist, betrachtet Rechtsprofessor Marcel Niggli (Uni Freiburg) dieses als verfassungsmässig garantiertes Recht. Gleich in mehreren Fällen haben Arbeitgeber und Privatkläger im Kanton Zürich versucht, mittels Klagen und Hausverboten die gewerkschaftliche Arbeit – konkret Besuche von Arbeitnehmenden auf Baustellen durch Gewerkschaftssekretär/innen - mit Prozessen zu kriminalisieren. Die Absicht ist klar: Mit solchen Klagen soll verhindert werden, dass die Gewerkschafter/innen in direkten Kontakt mit den Arbeitenden treten, diese über deren Rechte informieren und von Missständen wie Lohndumping oder Problemen bei der Arbeitssicherheit erfahren. So gelang es in einem der Klagefälle nur dank dem durchgesetzten Zutrittsrecht, einen krassen Fall von Lohndumping aufzudecken. Dank Zutrittsrecht Lohndumpingfall aufgedeckt. (…).
Unia Zürich, 15.9.2014.
Unia ZH Kanton > Hausfriedensbruch. Prozess. Unia, 2014-09-15.
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28.08.2014
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Zürich
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Personen Unia Schweiz WOZ
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Noemi Landolt
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Hausfriedensbruch Koalitionsfreiheit Verfassung Volltext
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Es muss möglich sein, Missstände vor Ort aufzudecken. Fünf Unia-SekretärInnen verteidigen sich vor Gericht gegen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Ein neues Rechtsgutachten kommt zum Schluss, dass ein Verstoss gegen ein Hausverbot rechtmässig sein kann - nicht nur bei einem Streik. Zumeist verlaufen Besuche von GewerkschafterInnen problemlos: Bauarbeiter im März 2012 auf einer Baustelle in Höngg, Zürich. „Das Zutrittsrecht ist existenziell für die Gewerkschaftsarbeit“, sagte ein Gewerkschaftssekretär im Zeugenstand. Vor dem Bezirksgericht in Bülach sitzen am vergangenen Montag fünf seiner KollegInnen, vorgeworfen wird ihnen (teils mehrfacher) Hausfriedensbruch. Solche Anzeigen sind ein grosses Problem im Alltag von GewerkschaftssekretärInnen. Im Vorfeld von Protestaktionen besuchen sie Baustellen, Spitäler oder Restaurants, um die ArbeiterInnen über den aktuellen Stand von Vertragsverhandlungen zu informieren und für Kundgebungen zu mobilisieren. Steht keine Protestkundgebung an, dienen die Besuche der Überprüfung der vertraglich ausgehandelten Vorschriften bezüglich Lohn-, Sicherheits- oder Gesundheitsvorkehrungen. Kommen die Chefs, so geben die verantwortlichen GewerkschafterInnen in der Regel ihre Personalien an, manchmal werden sie dann trotz in der Verfassung festgehaltener Gewerkschaftsrechte angezeigt. (…). Noëmi Landolt.
WOZ online, 28.8.2014.
WOZ > Hausfriedensbruch. Unia. WOZ online, 28.8.2014.
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01.07.2014
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Schweiz
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Personen SGB VPOD-Magazin
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Ewald Ackermann
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Hausfriedensbruch Juristentag Volltext
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Juristische Fachtagung des SGB bestätigt gewerkschaftliches Zutrittsrecht. Wir müssen nicht draussen bleiben. Gewerkschaften befassen sich mit der gelebten Wirklichkeit in den Betrieben. Also müssen sie dort Zutritt haben. Die Praxis jedoch sieht oft anders aus. Dabei wäre die rechtliche Lage klar, wie eine SGB-Tagung zeigte. Oft klappt es reibungslos: Gewerkschaften können in die Betriebe gehen, dort informieren, Flugblätter verteilen, mit den Mitarbeitenden ins Gespräch treten. Selten, aber immer öfter kommt es vor, dass ein Arbeitgeber die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vom Hof jagen will. Dass er, wenn diese nicht gehorchen, die Polizei ruft und dann eine Klage folgen lässt, etwa auf Hausfriedensbruch. Dann kann es zu Prozessen über mehrere Instanzen kommen, in einem Fall bis vor Bundesgericht. Dieses hat denn auch 2012 ein Urteil erlassen, über welches man an der SGB-Fachtagung bloss den Kopf schüttelte. Es geht dabei um den Fall Chevrier: Anfang September 2009 wollten Gewerkschaftssekretäre die Angestellten des Restaurants „Dornaine de Châteauvieux“ über den neuen GAV informieren, wurden jedoch weggewiesen. Per E-Mail wurde ihnen anschliessend ein Hausverbot ausgesprochen. Die Sekretäre tauchten ein paar Tage später trotzdem wieder auf dem Parkplatz auf und klemmten Flugblätter unter die Windschutzscheiben der Autos der Beschäftigten. Der Wirt forderte sie auf zu gehen. Sie weigerten sich und entfernten sich erst nach Eintreffen der Polizei. Der Wirt klagte auf Hausfriedensbruch - und erhielt damit überraschenderweise auch vor Bundesgericht Recht. (…).
Ewald Ackermann. VPOD-Magazin, Juli 2014.
VPOD-Magazin > Hausfriedensbruch. VPOD-Magazin, Juli 2014.
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30.06.2014
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Schweiz
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SGB Syndicom
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Gewerkschaftsrechte Hausfriedensbruch Volltext
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Hausverbote für Gewerkschaften sind unzulässig. Den Gewerkschaften kommt in der Durchsetzung von Gesamtarbeitsverträgen und flankierenden Massnahmen eine gewichtige Rolle hinzu. Immer öfter wird ihnen aber der Zutritt zu Betrieben verweigert. Aus diesem Grund hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) am letzten Freitag eine Tagung veranstaltet. Dabei wurde auch ein neues juristisches Gutachten präsentiert, das klarstellt: Gewerkschaften haben das Recht, Betriebsbesuche durchzuführen, etwa um den Angestellten Informationen zu GAV und Arbeitssicherheit zu übermitteln, aber auch um Arbeitskampf-Massnahmen vorzubereiten. Eigentlich ist die Sache klar: Missbrauch in Betrieben entdeckt man nur, wenn man hingeht. Bei zunehmender Flexibilisierung von Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Temporärarbeit, Überstunden und allgemeiner Arbeitsintensivierung müssen die Gewerkschaften am Arbeitsplatz präsent sein können. (…).
Syndicom, 30.6.2014.
Syndicom > Gewerkschaftsrechte. Hausverbot. Syndicom, 30.6.2014.
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27.06.2014
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Zürich
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SGB Unia Zürich
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Gewerkschaftsrechte Hausfriedensbruch Volltext
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Unzulässige Hausverbote leisten Lohndumping Vorschub. Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu Betrieben. Den Gewerkschaften kommt in der Durchsetzung von Gesamtarbeitsverträgen und flankierenden Massnahmen eine gewichtige Rolle hinzu. So war es letzten Herbst im Durchgangsbahnhof Löwenstrasse in Zürich die Gewerkschaft Unia, welche aufdeckte, dass dort dutzende Polen zu unhaltbaren Arbeitsbedingungen als Scheinselbständige beschäftigt wurden. Immer öfter wird den Gewerkschaften aber der Zutritt zu Betrieben verweigert. Aus diesem Grund hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) heute eine Tagung veranstaltet. Dabei wurde auch ein neues juristisches Gutachten präsentiert, das klarstellt: Gewerkschaften haben das Recht, Betriebsbesuche durchzuführen, etwa um den Angestellten Informationen zu GAV und Arbeitssicherheit zu übermitteln, aber auch um Arbeitskampf-Massnahmen vorzubereiten. Eigentlich ist die Sache klar: Missbrauch in Betrieben entdeckt man nur, wenn man hingeht. (…).
SGB, 27.6.2014.
SGB > Gewerkschaftsrechte. Hausverbot. SGB, 27.6.2014.
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21.05.2014
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Schweiz
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Gewerkschaften Personen
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Ewald Ackermann
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Gewerkschaftsrechte Hausfriedensbruch Juristentag Volltext
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Zutrittsrechte der Gewerkschaften durchleuchten. SGB-Juristentagung vom 27. Juni. Ein Problem, das viele Funktionäre und aktive Gewerkschafter/innen kennen: Man will im Betrieb selbst oder auf Betriebsgelände informieren und Flyer verteilen. Der Arbeitgeber aber will das nicht und droht mit einer Klage. Die Gewerkschafter/innen informieren trotzdem. Der Arbeitgeber klagt. Die Mühlen der Gerichte beginnen zu mahlen… Für die Gewerkschaften ist die juristische Lage klar. Aus Artikel 28 Bundesverfassung, der die gewerkschaftliche Koalition ausdrücklich erlaubt, ist ein Zutrittsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe abzuleiten. Ebenso sind internationale Abkommen zu beurteilen, die die Schweiz ratifiziert hat. Oft urteilen die Gerichte bei konkreten Fällen auch in diesem Sinn. So sei etwa an jenen etliche Jahre zurückliegenden Fall erinnert, in welchem die frühere GBI (Gewerkschaft Bau und Industrie) trotz „Verbot“ des Patrons die Arbeiter auf Firmengelände informierte. Der Arbeitgeber klagte prompt auf Hausfriedenbruch - die GBI berief sich auf die Gewerkschaftsfreiheit. Erfolgreich. Auch in anderen Fällen haben die Gerichte Klagen auf Hausfriedensbruch, auf Eindringen in „fremdes Territorium“ abgewiesen - mit dem Hinweis, das Koalitionsrecht wiege hier mehr als der Schutz des Eigentums. (…). Ewald Ackermann.
SGB, 21.5.2014.
SGB > Juristentag. Gewerkschaftsrechte. SGB. 21.5.2014.
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09.10.2012
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Bülach
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Gericht Personen Unia ZH Kanton
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Lorenz Keller Hansueli Scheidegger
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Gewerkschaftsrechte Hausfriedensbruch Volltext
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Gericht schützt Zutrittsrecht – Klage der Baumeister erleidet Schiffbruch. Das Bezirksgericht Bülach hat eine Unia-Gewerkschaftssekretärin freigesprochen. Ihr wurde Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil sie auf einer Baustelle Bauarbeiter über den Landesmantelvertrag informieren wollte. Das Gericht schützt mit dem Freispruch das Zutrittsrecht der Gewerkschaften. Dieses ist durch die Schweizer Verfassung garantiert. (...).
Kommunikation Unia online, 9.10.2012.
Unia ZH Kanton > Hausfriedensbruch. Unia 9.10.2012.doc.
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21.01.2011
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Zürich
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Personen Unia Work
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Judith Stofer
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Hausfriedensbruch Prozess Volltext
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Kampf um GAV vor Gericht. Unia-Sekretär 'freigesprochen. Wegen gewerkschaftlicher Aktionen war ein Unia-Sekretär verklagt worden. Nun wurde er freigesprochen. Das Zürcher Bezirksgericht hat einen Unia-Sekretär vom Vorwurf der Nötigung und des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Das Gericht begründet den Freispruch damit, dass der Angeklagte für die Blockade des Kies- und Betonwerks Kibag AG in Zürich Wollishofen nicht verantwortlich gemacht werden könne. Denn die Blockade sei beim Eintreffen des Unia- Mannes bereits in vollem Gang gewesen. (...). Judith Stofer.
Work. Freitag, 2011-01-21.
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18.06.2010
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Schweiz
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IGB Internationaler Gewerkschaftsbund Personen SGB Work
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Matthias Preisser
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Entlassungen Gewerkschaftsrechte Gewerkschaftsverbot Hausfriedensbruch Repression
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Rüge für die Schweiz. Deftige Kritik vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) an der Schweiz: In seiner jährlichen Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten listet er Entlassungen von Gewerkschaftsvertreterinnen und -vertretern und gewerkschaftlichen Vertrauensleuten im letzten Jahr auf. Die Lage sei für sie "besonders prekär", und es gebe für sie "rechtlich keinen besonderen Schutz". Ausserdem stellt der IGB eine zunehmende Tendenz der Arbeitgeber fest , "Gesetze bezüglich Hausfriedensbruch zu nutzen, um Gewerkschafter am Betreten von Arbeitsstätten zu hindern". Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert einen besseren Schutz von GewerkschaftsvertreterInnen und die Respektierung der Koalitionsfreiheit . Matthias Preisser. Work. Freitag, 18.6.2010
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19.03.2010
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Kloten
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Obergericht Unia Zürich Work
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Hausfriedensbruch
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Zutrittsrecht für Gewerkschaften. Das Zürcher Obergericht hat eine Unia-Gewerkschafterin vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Das Gericht weist den Versuch des Klotener Bauunternehmens Specogna zurück, die demokratischen Rechte der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft mit einem Hausverbot zu umgehen. Das Urteil reiht sich in eine lange Serie ähnlicher Urteile ein, welche die gewerkschaftlichen Rechte von Arbeitnehmenden schützen. Work. Freitag, 19.3.2010
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11.03.2010
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Kloten
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Unia
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Hausfriedensbruch Prozess
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Baufirma zieht gegen Unia den Kürzeren. Das Obergericht hat eine Unia-Gewerkschafterin vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Sie hatte eine Baustelle betreten. Die Gewerkschaft Unia zeigte sich in einer gestern verschickten Medienmitteilung "hoch befriedigt" über einen aktuellen Entscheid des Obergerichts. Dieses habe eine 32-jährige Gewerkschafterin, die in Kloten eine Baustelle betrat, vom Vorwurdf des Hausfriedensbruchs freigesprochen. Der Fall war am Montag in Zürich verhandelt worden (TA 9.3.2010). (...). Daniel Schurter. Tages-Anzeiger. Donnerstag, 11.3.2010
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25.10.2002
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BS Kanton
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Migros Personen VHTL Work
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Fredi Lerch
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Hausfriedensbruch Migros
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Hausverbot gibt’s bei der Migros. Keine Flugblattaktionen, keine Gewerkschaften im Laden: Die Migros-Manager geben sich hart – und verstossen damit gegen die Bundesverfassung. Mit Foto. Fredi Lerch. Work 25.10.2002
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25.10.2002
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Schweiz
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Migros Personen Work
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Fredi Lerch
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Hausfriedensbruch
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Hausverbot gibt’s bei der Migros. Keine Flugblattaktionen, keine Gewerkschaften im Laden: Die Migros-Manager geben sich hart - und verstossen damit gegen die Bundesverfassung. Mit Foto. Fredi Lerch. Work 25.10.2002
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