Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 58

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23.10.2019 Bellinzona
Personen
SBB
SEV Schweiz
Françoise Gehring
Asbest
Industriewerk Bellinzona
Volltext
Damoklesschwert Asbest. Rund 80 Leute kamen am 15. Oktober an den Infoabend zum Asbest in Bellinzona, alle mit der Forderung, dass Verantwortung übernommen wird. Und alle mit einem grossen Hunger nach Klarheit. Der öffentliche Anlass wurde organisiert von der Vereinigung „Giù le mani“, den Gewerkschaften SEV und Unia sowie der Peko der Officine. Die rege Beteiligung hat gezeigt, dass man sich Klarheit wünscht beim Thema Asbest. Die betroffenen Arbeiter/innen, Pensionierten und Angehörigen forderten Antworten von der SBB und von der Suva, die durch Roberto Dotti, den Leiter der Tessiner Agentur, vertreten war. Er hatte sich in die Höhle des Löwen gewagt, nachdem die Suva durch ihre unglückliche Kommunikation zu den Präventions- und Überwachungsprogrammen in die Kritik geraten war. Wie gross die Verunsicherung ist, zeigten die Fragen der Angestellten und Pensionierten: „Warum wurde ich trotz meiner Arbeit in Produktionsbereichen mit Asbest nie untersucht?“ «Warum hat man mich nicht kontaktiert?“ Zwei Arbeiter erzählen, wie sie mit Asbest in Kontakt gekommen sind: „Ich zerschnitt Wagenwände und die Substanz fiel zu Boden. Doch ich wurde nie medizinisch untersucht.“ „Ich arbeite seit sechs Jahren mit diesem Material. Das macht einem Angst.“ Heimtückische Krankheit. Mit der Angst müssen alle leben, die mit Asbest gearbeitet haben, denn das maligne Mesotheliom, das er auslösen kann, entwickelt sich langsam. Bei Erkrankten überwiegt mal die Hoffnung, mal die Verzweiflung – bis (…).
Françoise Gehring.
SEV, 23.10.2019.
Personen > Gehring Françoise. Asbest. SBB. SEV, 2019-10-23.
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07.05.2019 Genf
Solidar Suisse
Unia Schweiz

Asbest
Verbot
Volltext
Mit einer Aktion fordern Gewerkschaften und „Solidar“ Suisse Russland zum Handeln auf. Für ein weltweites Asbestverbot. Internationalen Aktivist/innen fordern ein weltweites Verbot von Asbest. Jedes Jahr sterben über 220‘000 Menschen an asbestbedingten Krankheiten. Betroffen sind insbesondere Arbeitnehmende in ärmeren Ländern. Mit einer Aktion auf dem Platz der Nationen in Genf setzten sich heute der Genfer Gewerkschaftsbund und „Solidar Suisse“ zusammen mit internationalen Aktivist/innen für ein weltweites Verbot des gefährlichen Stoffes ein. In der Schweiz ist Asbest seit 30 Jahren verboten. Aber noch immer sterben bei uns jährlich 120 Personen an den Spätfolgen des stark krebserregenden Materials. Viele Länder kennen jedoch noch kein Verbot – dort wird Asbest völlig bedenkenlos verwendet. Zusammen mit „Solidar Suisse“ und den internationalen Gewerkschaftsorganisationen Industriall und BHI (Bau und Holz-Internationale) setzt sich die Unia deshalb für ein weltweites Verbot von Asbest ein. Russland verhindert Fortschritt. Vom 7. bis 10. Mai findet in Genf die Konferenz der Rotterdamer Konvention statt. Durch die Aufnahme von Asbest auf die Liste der gefährlichen Chemikalien könnten die Staaten den internationalen Handel endlich drastisch einschränken. Das Listing muss aber einstimmig beschlossen werden, doch Russland blockiert seit Jahren jede Möglichkeit, den Handel mit Asbest zu begrenzen. Grund: Russland ist für rund die Hälfte der weltweiten Asbest-Produktion verantwortlich und hat somit ein grosses wirtschaftliches Interesse daran, die Gesundheit von Millionen von Menschen zu gefährden. Geschäft (…).
Unia Schweiz, 7.5.2019.
Unia Schweiz > Asbest. Verbot. Unia Schweiz, 2019-05-07.
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18.01.2019 Schweiz
SGB

Asbest
Entschädigungen
Volltext
1.4 Millionen Franken für Hinterbliebene von Asbestopfern. Entschädigungsfonds für Asbestopfer weitet Kreis der Anspruchsberechtigten aus. Ende Jahr hat der Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) 1.4 Millionen Franken zur Auszahlung an 23 Hinterbliebene von Asbestopfern freigegeben und gleichzeitig den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet: Neu werden auch Entschädigungen an Betroffene ausgezahlt, deren Asbestkrebs (Mesotheliom) als Berufskrankheit anerkannt ist. Primärer Auftrag der Stiftung ist es, Menschen, deren Asbestkrebs nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, zu entschädigen. Dies betrifft insbesondere Angehörige, zum Beispiel wenn sie kontaminierte Kleider gewaschen haben und der Kontakt mit Asbest somit nicht berufsbedingt war. Aber auch Hobby-Handwerker fallen unter diese Kategorie. Neben ihnen können aber nun neu auch Personen entschädigt werden, die beruflich mit Asbest zu tun hatten. Hier fallen die Auszahlungen jedoch tiefer aus als bei nicht UVG-Versicherten. Mit den 23 neuen Betroffenen hat der EFA damit bisher in insgesamt 56 Fällen Entschädigungen ausbezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich dabei auf 5.8 Millionen Franken, und weitere 15 Gesuche sind hängig. Die Gesuche blieben hinter den erwarteten Zahlen zurück, weshalb der EFA nun eine Kommunikationsoffensive gestartet hat. Bei steigenden Anträgen ist der Fonds laufend auf weitere finanzielle Mittel angewiesen. Entsprechend fordert er "Wirtschaft und Industrie eindringlich zu weiteren Spenden auf". Bei einer Laufzeit bis 2025 benötigt die Stiftung über 100 Millionen Franken, um ihren (...).
SGB, 18.1.2019.
SGB > Asbest. Entschädigungen. SGB, 2019-01-18.
19.10.2018 Schweiz
Europäischer Gerichtshof
Personen
Work
Ralph Hug
Asbest
Prozess
Publikation
Volltext
SVP-Selbstbestimmungsinitiative will Menschenrechte abschaffen. Das Vermächtnis von Asbest-Opfer Hans Moor. Monteur Hans Moor starb an Asbest. Doch erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gab seiner Familie recht. Ein neues Buch erzählt die Geschichte der erfolgreichen Klagen. Niemand kannte die Dampfturbinen so gut wie Hans Moor, Servicetechniker bei ABB. Wusste man irgendwo auf der Welt nicht mehr weiter, so rief man ihn an. Selbst mitten in der Nacht. Dann fragte Moor jeweils: „Mach den Deckel auf - was steht da für eine Nummer drauf?“ Moor hatte alle Turbinenpläne im Kopf und wusste bald, welches Ventil zu lösen war, damit die Turbine wieder lief. Das ging so bis 2005 - als Hans Moor im Alter von 57 Jahren starb. Er hatte jahrelang bei der Arbeit Asbeststaub eingeatmet. Erst später wurde ihm bewusst, wie gefährlich das gewesen war. Zu spät. Moors Diagnose hiess „bösartiges Lungenkarzinom, ausgelöst durch Asbest“. Es folgten Notaufnahmen, Operationen, Chemotherapie. Und immer wieder heftige Schmerzen. Zuletzt war der Krebs stärker. Kurz vor seinem Tod verfasste Moor noch die eigene Todesanzeige. Und seiner Frau Renate nahm er das Versprechen ab, die Klage weiterzuziehen. Gemeinsam mit seinem Anwalt David Husmann hatte er den Konzern Alstom (Nachfolger von ABB) verklagt: Dieser habe ihn und seine Arbeitskollegen nicht über das gefährliche Asbest informiert. Deshalb forderte Moor eine Entschädigung. SUVA verweigert sich. Doch alle Gerichte wiesen die Klage ab. Der Fall sei verjährt. Entscheidend für die Frist könne nur der Ausbruch (…). Ralph Hug.
Work, 19.10.2018.
Personen > Hug Ralph. Asbest. Publikation. Work, 2018-10-19.
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17.08.2017 Niederurnen
Personen
Work
Patricia D'Incau
Vasco Pedrina
Asbest
Interview
Volltext
„Wirtschaft muss zahlen“. 35 Jahre hat der ehemalige Unia- Co-Chef Pedrina für die Asbestopfer gekämpft. Work: Was sagen Sie zur Geschichte der Schwarzmanns? Vasco Pedrina: Sie zeigt die menschliche Tragödie der Asbestkatastrophe. Mehr als 1800 Menschen sind bis heute in der Schweiz an Asbest gestorben. Weltweit sind es jedes Jahr 100‘000 Personen. Und das wird so bleiben, mindestens noch für einige Jahrzehnte. Die Geschichte zeigt aber auch, dass es den Opfern nicht nur darum geht, für sich selber zu kämpfen, sondern um die Suche nach einer Lösung für alle Geschädigten. Also um Solidarität. Schwarzmanns wünschen sich immer noch, dass endlich jemand die Verantwortung für ihr Leid übernehme. Verstehen Sie das? Es ist natürlich, dass man nach dem Hauptschuldigen sucht. Die Eternit und ihr ehemaliger Eigentümer Stephan Schmidheiny stehen diesbezüglich immer wieder im Fokus. Ich muss aber sagen, dass nicht nur sie eine Rolle gespielt haben. In den Werkstätten der SBB in Chur gab es mehr Tote als bei der Eternit in Niederurnen. Und 17 Prozent aller Toten stammen aus der Metall- und Maschinenindustrie, wo etwa Turbinenbauer mit Asbestprodukten gearbeitet haben. Auch die Behörden und die Suva hätten früher und härter eingreifen können und tragen so eine gewisse Mitverantwortung. Letztlich hat die gesamte Wirtschaft jahrzehntelang vom Asbest profitiert, auch die Banken. Deshalb soll auch die gesamte Wirtschaft für den Schaden zahlen. Endlich gibt es einen Fonds, (…). Interview: Patricia D’Incau.
Work online, 17.8.2017.
Work > Asbest. Vasco Pedrina. Interview. Work, 2017-08-17.
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17.08.2017 Schweiz
Work

Asbest
Chronologie
Volltext
Asbestskandal in der Schweiz: Die Chronologie. 1. 1953: Asbestkrank. Die Suva anerkennt Asbestose (Asbeststaublunge) als entschädigungspflichtige Berufskrankheit. Zwanzig Jahre nach Deutschland und Österreich. 2. 1964: Krebs-Beweis. Der US-Forscher Irving Selikoff beweist, dass schon kleinste Mengen Asbestfasern Krebs verursachen können. 3. 1972: Erste Verbote. Die USA verbieten die Verwendung von Spritzasbest, in Schweden wird ein Totalverbot für Asbestprodukte gefordert. In der Schweiz boomt das Asbestgeschäft weiter. 4. 1976: Ausstiegsgedanken. Stephan Schmidheiny verkündet, sich von Asbest verabschieden und Ersatzprodukte entwickeln zu wollen. Die Eternit unterstellt sich erstmals den Suva-Vorschriften und -Kontrollen. 5. 1981: Bundesrat beschönigt. Der Bundesrat lässt verlauten, dass sich ein generelles Verbot von Asbestprodukten «nicht aufdränge», da für die Bevölkerung keine unmittelbare Gefährdung bestehe. 6. 1983: Stimmung kippt. Der Bundesrat lässt nun verlauten, dass er die Gesundheitsgefahr durch Asbest ernst nehme, und ergreift Massnahmen: Die zulässige Asbestkonzentration am Arbeitsplatz soll halbiert werden. Alle Asbestkrankheiten werden als Berufskrankheiten anerkannt. Ausserdem soll ein generelles Asbest-Verbot geprüft werden. Die Niederurner Eternit hat inzwischen verkündet, bis 1990 aus dem Asbestgeschäft aussteigen zu wollen. 7. 1984: Steigender Druck. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB startet eine mehrjährige Kampagne für mehr Prävention (…).
Work online, 17.8.2017.
Work > Asbest. Chronologie. Work online, 2017-08-17.
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17.08.2017 Niederurnen
Personen
Work
Patricia D Incau
Asbest
Entschädigungen
Volltext
„Sie sollen sehen, was sie getan haben“. Als Schulbub jobbte er in der Eternit. 35 Jahre später ist Roland Schwarzmann tot. Vom Asbest. Für seine Familie beginnt eine Odyssee. Plötzlich war da ein Druck auf der Brust. Roland Schwarzmann spürt ihn beim Velofahren, beim Tennisspielen, beim Joggen. Das Atmen fällt ihm zunehmend schwer. Während der Ferien auf Zypern wird ihm klar: etwas stimmt nicht. Eine Erkältung vielleicht oder das Herz, denkt Schwarzmann. Zurück in der Schweiz, geht der damals 46jährige zum Hausarzt. Die Röntgenbilder zeigen eine Veränderung der Lunge. Die Diagnose: Brustfellkrebs. Das war 2004. Ohne Mundschutz. Die Nachricht erreicht Ehefrau Elsbeth Schwarzmann am Telefon. Rückblickend sagt sie: „Wenn du so etwas hörst, legt es dich zusammen.“ Sie sitzt in ihrem Wohnzimmer in Näfels, einer Gemeinde mit knapp 4000 Seelen im Kanton Glarus. Neben ihr am runden Tisch sitzt Markus, der Älteste der drei Schwarzmann-Söhne. Er war 19, als sein Vater krank wurde. Sein jüngster Bruder, Robin, erst 13. Die Ärzte geben Roland Schwarzmann noch sechs bis acht Monate. Die Biopsie im Universitätsspital Zürich zeigt: Der Krebs kommt vom Asbest. Vom Asbest in der Eternit in Niederurnen. Im Jahr 1972 arbeitete Schwarzmann während fünf Wochen in der Schmidheiny-Fabrik. Als Schulbub in den Sommerferien. Er ist 14, schleift Eternitplatten – ohne Mundschutz. Der tödliche Asbeststaub dringt in seine Lunge. Die Eternit ist damals eine der grösseren Herstellerinnen von Asbestprodukten. (…). Patricia D’Incau.
Work online, 17.8.2017.
Work > Asbest. Entschädigungen. Work online, 2017-08-17.
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29.06.2017 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Asbest
Entschädigungen
Volltext
Asbest: Entschädigungsfonds wird operativ. Finanzielle Hilfe für alle Asbestopfer. Der SGB ist erfreut darüber, dass ab Montag 3. Juli die vor gut drei Monaten auf gewerkschaftliche Initiative hin gegründete Stiftung für einen Entschädigungsfonds Asbest (EFA) nunmehr die ersten Leistungen anbieten kann. EFA ist ein weiterer Meilenstein im langen gewerkschaftlichen Kampf gegen die verheerenden Asbest-Auswirkungen. Die Stiftung kann zwar nicht das angehäufte menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern und psychologische Beratung bieten. Die Stiftung hat zum ersten einen kostenlosen Care-Service für alle Asbesterkrankten und ihre Angehörigen eingerichtet. Ab sofort können zudem alle an einem Mesotheliom Erkrankten bei der Stiftung eine finanzielle Unterstützung beantragen. Bis die Stiftung über ausreichende Mittel verfügt, werden die Entschädigungen prioritär an Betroffene ausgerichtet, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. Gesuche um Unterstützung sind an folgende Adresse zu richten: Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA).
Luca Cirigliano.
SGB, 29.6.2017.
Personen > Cirigliano Luca. Asbest. Entschädigung. SGB, 2017-06-29.
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19.12.2016 Schweiz
Unia Schweiz

Asbest
Verbot
Volltext
Runder Tisch Asbest beschliesst wirksame Massnahmen zur Bewältigung der Asbestkatastrophe. Asbest-Entschädigungsfonds muss langfristig abgesichert werden. Der Runde Tisch Asbest, an dem auch die Gewerkschaft Unia beteiligt war, hat einen Entschädigungsfonds und einen Care Service für Asbestopfer beschlossen. Dies ist ein entscheidender Meilenstein bei der Bewältigung der Asbestkatastrophe. Die Finanzierung des Fonds muss aber langfristig abgesichert werden, und weiterhin wichtig bleibt auch die Prävention. Über drei Viertel aller asbestbedingten Todesfälle betreffen Branchen, in denen die Unia aktiv ist. Die Gewerkschaft Unia ist erfreut, dass sich der Runde Tisch Asbest auf wirksame Massnahmen geeinigt hat, um die zu lange ungelösten Probleme in Folge der Asbest-katastrophe zu bewältigen. Der von ihm beschlossene Entschädigungsfonds sieht Geldleistungen für die am meisten betroffenen Asbestopfer vor. Davon profitieren vor allem Erkrankte, die bisher sehr schlecht gestellt waren, weil sie nicht vom Unfallversicherungs¬gesetz erfasst werden. Aber auch UVG-Versicherte werden in den Genuss des Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) kommen. „Die Asbestkatastrophe ist eine der grössten Tragödien der Schweizer Wirtschaftsgeschichte“, so Unia-Präsidentin Vania Alleva, „der Fonds ist nach dem Asbestverbot von 1989 ein zweiter Meilenstein auf dem Weg zu einer würdigen Bewältigung.“ Care Service für Betroffene. (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, 19.12.2016
Unia Schweiz > Asbest. Verbot. Unia Schweiz, 2016-12-19.
Ganzer Text
19.12.2016 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Asbest
Verbot
Volltext
Konkrete und umfassende Hilfe für Asbesterkrankte. Meilenstein: Runder Tisch Asbest beschliesst Entschädigungsfonds. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und Travail.Suisse nehmen erfreut zur Kenntnis, dass sich der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch erfolgreich auf wirksame Lösungen zur Bewältigung der Asbesttragödie geeinigt hat. Die Gewerkschaften haben mit ihrer Eingabe vom September 2014 den entscheidenden Impuls zur Gründung des Runden Tisches durch den Bundesrat gegeben. Bereits das Asbestverbot von 1989 war den damaligen Anstrengungen der Gewerkschaften unter Federführung von Vasco Pedrina zu verdanken. Die nun vom Runden Tisch präsentierten Lösungen sind ein Meilenstein auf dem langen Weg einer Bewältigung der Asbestlast. Sie können zwar nicht das menschliche Leid beseitigen, aber zumindest die verheerenden Auswirkungen der Krankheit auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen mildern. Die Eckwerte des Runden Tisches für einen Entschädigungsfonds sehen zum einen Geldleistungen für alle Asbesterkrankten vor. Massiv verbessert wird dabei die finanzielle Hilfe für Asbesterkrankte, die nicht vom Unfallversicherungsgesetz (UVG) erfasst werden. Gleichzeitig wird ein Care-Service eingerichtet, an den sich alle Asbesterkrankten und potentiell Betroffenen wenden können. Dieser Care-Service wird auch präventiv tätig sein. Denn immer noch erkranken jährlich rund 120 Personen wegen Kontakten mit Asbest. Der Dienst nimmt seine Arbeit im 1. Semester 2017 im Raum Zürich/Glarus auf und wird sie sukzessiv auf die ganze (…). Luca Cirigliano.
SGB, 19.12.2016.
Personen > Cirigliano Luca. Asbest. Verbot. SGB, 2016-12-19.
Ganzer Text
21.06.2016 Schweiz
Gesundheitsschutz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Asbest
Entschädigungen
Runder Tisch
Volltext
Ein Schritt vorwärts in der Bewältigung der Asbesttragödie. Runder Tisch Asbest beschliesst Eckwerte für Entschädigungsfonds. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich der Runde Tisch Asbest auf einen wichtigen Kompromiss einigen konnte. Dieser gilt der Festsetzung von Eckwerten zur Entschädigung von Asbestopfern. Der von alt Bundesrat Moritz Leuenberger präsidierte Runde Tisch schlägt einen Entschädigungsfonds mit folgenden Hauptmerkmalen vor: (…). Der SGB, der den Runden Tisch massgeblich initiiert hatte und an diesem vertreten war, unterstützt den Vorschlag. Mit der Einigung über die Eckwerte ist ein wichtiger Schritt nach vorwärts getan worden, um die Asbestkatastrophe aufarbeiten zu können und ihre verheerenden Auswirkungen auch auf die finanziellen Verhältnisse der Betroffenen zu mildern. Der SGB erwartet nun, dass in den weiteren Arbeiten des Runden Tisches, die der finanziellen Ausstattung des Fonds gelten, schnelle Fortschritte und verbindliche Zusicherungen erreicht werden. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 21.6.2016.
Personen > Cirigliano Luca. Asbest. Runder Tisch. SGB, 2016-06-21.
Ganzer Text
12.01.2016 Schweiz
Europäischer Gerichtshof
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Asbest
Entschädigungen
Europäischer Gerichtshof
Volltext
Nationalrat muss endlich gerechte Lösungen. für Asbest-Opfer präsentieren. Bald neue Runde in der Revision des Verjährungsrechts. Voraussichtlich in der nächsten Session wird sich der Nationalrat erneut über die Reform des Obligationenrechts (OR) beugen. Bei dieser Reform geht es auch darum, endlich Gerechtigkeit für Asbestopfer zu schaffen. Deren Ansprüche dürfen nicht mehr verjähren, bevor die Krankheit überhaupt ausgebrochen ist. Dies ist häufig erst 40 oder mehr Jahre nach Exposition mit Asbestfasern der Fall. Dem muss das Gesetz Rechnung tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat es klar festgehalten: Die Schweizer OR-Verjährungsfrist von 10 Jahren entspricht nicht den modernen Standards bei gesundheitlichen Risiken. Besonders krass zeigt das der Fall von Asbest-Krankheiten. Die Tatsache, dass entsprechende Forderungen verjähren können, bevor die Krankheit überhaupt ausbricht, verunmöglicht systematisch die Geltendmachung von Ansprüchen. Das, so der EGMR weiter, verstösst gegen Art. 6 der Menschenrechtskonvention. Das Bundesgericht hat sich mit dem Revisions-Urteil 4F15/2014 vom 11. November 2015 dieser Meinung angeschlossen. Es hat entschieden, dass die Ansprüche der Familienangehörigen von verstorbenen Asbestopfern geprüft werden sollen, trotz der von den Vorinstanzen festgestellten Verjährungen. Dies reicht jedoch nicht: Es braucht auch eine Gesetzesänderung, welche das EGMR-Urteil umsetzt und damit endlich Rechtssicherheit und (…). Luca. Cirigliano.
SGB, 12.1.2016.
Personen > Cirigliano Luca. Asbest. EGMR. SGB, 12.1.2016.
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18.12.2015 Baden
Bundesgericht
Personen
Work
Michael Stötzel
Asbest
Bundesgericht
Volltext
Neues Bundesgerichtsurteil räumt auf mit Verjährungstheater: Asbest-Vergifter komme doch vor Gericht. Edlich! Firmen, die ihre Arbeiter mit Asbest vergiften, können sich jetzt nicht mehr in die Verjährung retten. Am11. November hat das Bundesgericht einen fünf Jahre alten Entscheid umgestossen. Damals hatten die Lausanner Richter Asbestopfern oder ihren Angehörigen die Klagen gegen ihre ehemaligen Arbeitgeber verwehrt. Dies, weil nach dem Schweizer Recht ihr möglicherweise schuldhaftes Verhalten verjährt sei. In seinem neuen Entscheid weist das Bundesgericht die unteren Instanzen nun an, die Verjährungsproblematik ganz ausser Acht zu lassen. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenechte. Er hatte das Schweizer Verjährungsrecht als menschenrechtswidrig beurteilt. Das Strassburger Urteil hatte Renate Moor erwirkt. Ihr Mann Hans hatte über 40 Jahre in der Maschinenfabrik Oerlikon, die heute Alstom gehört, Turbinen montiert und gewartet. Dabei war er ständig Asbeststaub ausgesetzt, an dessen Folgen er am 10. November 2005 starb. Seine Frau warf Oerlikon/Alstom vor, seine Arbeiter ungeschützt dem tödlichen Staub ausgesetzt zu haben. (…). Michael Stötzel.
Work, 18.12.2015.
Personen > Stötzel Michael. Asbest. Prozess. Work, 18.12.2015.
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09.12.2015 Schweiz
SGB

Arbeitszeiterfassung
Asbest
Seminar
Volltext
Von Arbeitszeiterfassung bis Asbest - die vielfältigen Aufgaben der Personalkommissionen. Ein Seminar des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zur Mitwirkung bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Arbeitnehmenden, insbesondere die Personalkommissionen (Peko) müssen in den Betrieben eine aktive Rolle bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz spielen. Das fordert zumindest das Gesetz. Und es kommen immer neue Aufgabe dazu: So ist bei der Reform der Arbeitszeiterfassung vorgesehen, dass Personalkommissionen Gesundheitsmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen müssen, wenn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelockert werden soll. Die Gesundheitskommission des SGB will am Seminar Fragen aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beantworten, die Arbeitnehmenden, Personalkommissionen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern häufig unter den Nägeln brennen: (…).
Unia Schweiz, 9.12.2015.
SGB > Arbeitszeiterfassung. Asbest. Seminar. SGB, 9.12.2015.
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27.11.2015 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Asbest
Runder Tisch
Volltext
Runder Tisch Asbest: Jetzt braucht es einen grosszügig dotierten Fonds. Session IV: Verjährungsfrist und Sonderregelung für Asbestopfer. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Plenum eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche künftigen Personenschäden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber ganzheitliche und rechtsgleiche Lösungen für alle Asbest-Opfer, unabhängig davon, ob diese unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen oder nicht. Die ständerätliche Kommission (RK-S) ist mit ihrem Vorschlag für eine Verjährungsfrist von 30 Jahren dem Bundesrat gefolgt. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Frist auf 20 Jahre festgesetzt hatte. Diese Lösung ist aber für Asbest-Opfer immer noch nicht genügend - denn Mesotheliome (Tumore aufgrund von Asbestkontakt) kommen erst 40 und mehr Jahre nach Exposition auf. Deshalb will die Kommission ihren Vorschlag für Asbestopfer mit einer übergangsrechtlichen Sonderregelung ergänzen. Diese funktioniert aber nur, wenn für Asbest-Opfer, seien sie nun UVG-versichert oder nicht, ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds eingerichtet wird. Die vorgeschlagene Übergangsregelung im OR soll in Fällen von bereits verjährten asbestbedingten Personenschäden eine besondere Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten der OR-Reform erlauben. Die neue Klagemöglichkeit würde gegenüber den Leistungen eines Asbest-Entschädigungsfonds subsidiär zur Anwendung kommen. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 27.11.2015.
Personen > Cirigliano Luca. Asbest. Runder Tisch. SGB, 27.11.2015.
Ganzer Text
25.02.2015 Schweiz
Gesundheitsschutz
SGB

Asbest
Volltext
Asbestkatastrophe umfassend bewältigen - SGB begrüsst runden Tisch. Bund beschliesst runden Tisch zur Hilfe für Asbesterkrankte. Der SGB begrüsst den Entscheid von Bundesrat Alain Berset, einen runden Tisch unter Leitung von alt Bundesrat Moritz Leuenberger zum Thema Asbest einzusetzen, der auch nach Lösungen bei der finanziellen Hilfe für Asbesterkrankte und ihre Angehörigen suchen soll. Der Bund entspricht damit einer zentralen Forderung der Gewerkschaften und des SGB. Der SGB und seine Verbände werden am Runden Tisch gerne ihren Beitrag zu einer gemeinsamen Lösung leisten. Erstes Ziel des runden Tischs muss sein, möglichst rasch finanzielle Lösungen für bereits verjährte Fälle und asbestbedingt Erkrankte zu suchen, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen. Für sie stellt eine Entschädigung einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. Im Vordergrund steht für die Gewerkschaften dabei nach wie vor die Schaffung eines von der Wirtschaft finanzierten Entschädigungsfonds. Zweitens muss das schweizerische Verjährungsrecht in Zivilsachen neu geregelt werden, weil eine zehnjährige Verjährungsfrist den modernen gesundheitlichen Risiken nicht entspricht. Dies hat zuletzt vor Jahresfrist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) klar gemacht. (…).
SGB, 25.2.2015.
SGB > Asbest. Gesundheitsschutz. SGB, 2015-02-25.
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27.11.2014 Schweiz
Personen
WOZ
Zementindustrie
Daniel Stern
Asbest
Prozess
Volltext
„Alle Asbestopfer sind zu entschädigen“. Wie geht es nach dem überraschenden Freispruch für Stephan Schmidheiny im italienischen Asbestprozess weiter? David Husmann, Anwalt und Präsident des Schweizer Asbestopfervereins, nimmt Stellung. Interview: Daniel Stern. WOZ: Herr Husmann, Sie kommen eben von einer Versammlung der italienischen Asbestopfervereinigung zurück. Wie haben die Betroffenen auf den Freispruch für den ehemaligen Eternit-Unternehmer Stephan Schmidheiny reagiert? David Husmann: Es herrscht grosse Enttäuschung. Aber es ist auch ein starker Kampfgeist zu spüren. Die Leute wollen nicht aufgeben. Es gibt ja auch eine neue Anklage gegen Stephan Schmidheiny. Staatsanwalt Raffaele Guariniello wirft ihm neu vorsätzliche Tötung vor. Schmidheiny sagt, er habe bereits an 1500 Asbestopfer in Italien total fünfzig Millionen Franken gezahlt. Wieso geht die Asbestopfervereinigung nicht auf sein Angebot ein und meldet sich ebenfalls für eine freiwillige Entschädigung an? Die Leute wollen Gerechtigkeit. Am Tag der Versammlung der Asbestopfer vom Sonntag ist wieder jemand an den Asbestfolgen gestorben, am Vortag ebenfalls. Diese Geschichte ist noch lange nicht ausgestanden. Kommt dazu, dass nach italienischem Recht die Genugtuungszahlungen meist viel höher sind als das, was Schmidheiny bis jetzt freiwillig zahlt. (…).
Daniel Stern.
WOZ online, 27.11.2014.
WOZ > Asbest. Prozess. Zementindustrie. WOZ online, 27.11.2014.
Ganzer Text
13.11.2014 Schweiz
Personen
WOZ
Zementindustrie
Maria Roselli
Asbest
Volltext
Zementindustrie
Schmidheiny-Prozess, letzte Instanz. Das Erbe der Schweizer Todesfabrik. Ist der Schweizer Unternehmer Stephan Schmidheiny am Asbesttod von mehr als 2000 ArbeiterInnen seiner ehemaligen Eternit-Gruppe mitschuldig? Darüber entscheidet kommenden Mittwoch der Kassationshof in Rom.Seit meinem ersten Artikel zu Asbest, Eternit und der einstigen Besitzerfamilie Schmidheiny sind genau zwölf Jahre, zehn Monate und zwei Wochen verstrichen. Ich habe nachgeschaut. Dazwischen liegen Dutzende Artikel, etliche Aufsätze, ein Buch und einige Dokumentarfilme. Viel Ärger, Empörung und Omertà. Immer wieder musste ich mich für meine Eternit-Recherchen verantworten. Auch vor dem Bundesgericht. Immer wieder haben meine KollegInnen des Tessiner Fernsehens und ich recht erhalten. „Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, doch sie mahlen“, hatte ich in einem meiner ersten Artikel über den Prozess in Turin gegen Stephan Schmidheiny geschrieben, und so ist es. Am 19. November nimmt der Eternit-Prozess nun seine wohl letzte Hürde. Das oberste Gericht Italiens, der Kassationshof in Rom, muss darüber entscheiden, ob der Schweizer Asbestunternehmer Stephan Schmidheiny in letzter Instanz des Tatbestands der Umweltkatastrophe schuldig gesprochen wird. Es geht dabei um eine Umweltkatastrophe, die ihresgleichen sucht, die in Italien über 2000 Tote forderte. (…). Maria Roselli.
WOZ, 13.11.2014.
Personen > Roselli Maria. Schmidheiny. Asbest. WOZ, 13.11.2014.
Ganzer Text
30.10.2014 Schweiz
Gesundheitsschutz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Asbest
Volltext
Bundesrat darf Opfer nicht länger vertrösten. Die heute präsentierte bundesrätliche Antwort auf die Motion 14.3664 der nationalrätlichen Rechtskommission (Fonds zur gerechten Entschädigung von Asbestopfern) ist unbefriedigend. Sie muss vielen Asbesterkrankten als eigentliche Rechts- bzw. Arbeits-Verweigerung erscheinen. Der Bundesrat anerkennt zwar in seiner Begründung für eine Empfehlung der Motion, dass viele Asbesterkrankte nicht unter die in der Schweiz guten Unfallversicherungs-Leistungen fallen. Trotzdem will der Bundesrat aber gerade für diese besonders betroffene Kategorie heute keine gerechte Lösung präsentieren (z.B. Angehörige von betroffenen Arbeitnehmenden oder Menschen, welche in der Nähe von Asbest-Fabriken wohnten). Immerhin will der Bundesrat die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) aufnehmen, zur Auslotung von möglichen Lösungen für die Asbest-Tragödie einen Runden Tisch einzuberufen. Leider wird aber kein Zeitplan genannt. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 30.10.2014.
SGB > Asbest. Bundesamt für Justiz. SGB. 2014-10-30.
Ganzer Text
07.10.2014 Schweiz
Gesundheitsschutz
SGB

Asbest
Entschädigungen
Volltext
Opfergerechte Verjährung und runder Tisch zur Bewältigung. Asbestkatastrophe jetzt umfassend angehen. Die Asbestkatastrophe ist auch in der Schweiz noch lange nicht bewältigt. Weil es endlich eine umfassende Antwort braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem „runden Tisch" einzuladen. Der Gesetzgeber hat zuerst einmal die heute viel zu rigide Verjährungsfrist von 10 Jahren anzupassen. Denn Asbest-Erkrankungen brechen oft erst 40 Jahre nach Exposition mit dem Stoff aus. „Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist“, stellte SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor versammelter Presse fest. Trotz klarer Kritik durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sperre sich die Politik hierzulande gegen eine opfergerechte Verjährung. Rechsteiner weiter: „Der bundesrätliche Vorschlag von 30 Jahren - vom Nationalrat nun auf 20 Jahre verkürzt - ist mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend.“ Richtig wäre es, „die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen.“ Eine solche neue Regelung könnte allenfalls auf Asbesterkrankungen beschränkt werden. Die Politik muss jedoch auch menschenwürdige und gerechte Lösungen für die bereits erkrankten Asbestopfer finden. Der SGB fordert hier einen Entschädigungsfonds. (…).
SGB, 7.10.2014.
SGB > Asbest. Gesundheitsschutz. SGB, 7.10.2014.
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07.10.2014 Schweiz
Gesundheitsschutz
Personen
SGB
Paul Rechsteiner
Asbest
Unfallversicherungs-Gesetz
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Asbest-Katastrophe: Höchste Zeit für eine umfassende Lösung! Asbest galt lange als hoch attraktiver Werkstoff und wurde ab etwa 1930 in grossen Mengen industriell verwendet und verbaut. Die gesundheitsschädigenden Auswirkungen und tödlichen Folgen von Asbest waren früh bekannt. Trotzdem bedurfte es in den 1980er Jahren einer grossen Kampagne des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), bis die Schweiz ein generelles Asbestverbot erliess (in Kraft seit 1990, mit Übergangsfristen bis 1994). Das war später als in den skandinavischen Ländern, aber Jahre vor den meisten anderen Staaten. Seit 2005 ist Asbest EU-weit verboten. Katastrophe sind allerdings auch in der Schweiz alles andere als bewältigt, im Gegenteil. Das liegt zum einen an der langen Latenzzeit bis zum Ausbruch der Krankheit, die von zwanzig bis fünfzig Jahren reicht. Studien gehen davon aus, dass die Zahl der Erkrankungen in den nächsten Jahren ansteigen wird und das Plateau zwischen 2015 und 2030 erreicht werden sollte. Zum anderen kommt für die vor 1990 erstellten Gebäude jetzt die Phase der Sanierung und Renovation. Schätzungen gehen davon aus, dass 85% der Gebäude, die vor dem Verbot gebaut wurden, Asbest enthalten. Das allein schon zeigt den akuten Handlungsbedarf. In den letzten 25 Jahren ist zwar einiges geschehen. Zu denken ist vor allem an die Abdeckung der Berufskrankheiten durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und den Ausbau der Prävention durch die Suva. (…).
Paul Rechsteiner, Referat Medienkonferenz.
SGB, 7.10.2014.
Personen > Rechsteiner Paul. Asbest. Verjährung. SGB, 7.10.2014.
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07.10.2014 Schweiz
Gesundheitsschutz
Personen
SGB
Vania Alleva
Asbest
Verbot
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Ungelöste Probleme bei Prävention und Risikoverteilung unverzüglich anpacken! Anfang der 1980er-Jahre forderte die damalige Gewerkschaft Bau und Holz, eine der Vorgängerorganisationen der Unia, den SGB auf, eine gewerkschaftliche Kampagne zum Thema Asbest zu führen. Sie führte unter anderem 1989 zum Asbestverbot. In den folgenden Jahrzehnten wurde vor allem bei der Prävention viel geleistet. Die von der Suva gemeinsam mit den Sozialpartnern geführte Präventionsarbeit gilt inzwischen international als beispielhaft. Trotz dieser Bemühungen bleiben verschiedene Probleme ungelöst. Heute braucht es eine neue Offensive: Neben einer Revision der Verjährungsfrist und der Schaffung eines Entschädigungsfonds für Asbestopfer stehen drei Themen im Zentrum: (…). Vania Alleva, Vize-Präsidentin SGB, Referat Medienkonferenz.
SGB, 7.10.2014
Personen > Alleva Vania. Asbest. Gesundheitsschutz. SGB, 7.10.2014.
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07.10.2014 Schweiz
Gesundheitsschutz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Asbest
Europäischer Gerichtshof
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Asbestkatastrophe ganzheitlich angehen: Verjährungsrecht anpassen - Entschädigungsfonds schaffen. Heute noch sterben Menschen in unserem Land an den Folgen von Asbestexposition. Und auch in Zukunft wird mit weiteren Toten zu rechnen sein. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Schweiz, Standort eines der grössten ehemaligen Asbest-Produzenten (Eternit), endlich in vollem Umfang die richtigen Antworten auf die Asbestkatastrophe formuliert. Auf juristischer Ebene ist denn auch einiges in Gang gekommen: (…).
Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB. Referat Medienkonferenz SGB.
SGB, 7.10.2014.
Personen > Cirigliano Luca. Asbest. Gesundheitsschutz. SGB, 7.10.2014.
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03.10.2014 Schweiz
FdP
Gesundheitsschutz
Personen
SVP
Michael Stötzel
Asbest
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Keine vernünftigen Verjährungsfristen und keine Genugtuung. SVP und FDP verhöhnen Asbestopfer. Der Vorschlag des Bundesrats zum neuen Verjährungsrecht hilft kaum einem Asbestopfer. Doch SVP und FdP geht auch das noch zu weit. Der Nationalrat hat entschieden: Die Asbestopfer und ihre Angehörigen erhalten weiterhin keine Erleichterung. Und die Firmen, die mit Giftstoffen arbeiten liessen, werden für die Folgen weiterhin nicht zur Verantwortung gezogen. Das sind die Konsequenzen des neuen Verjährungsrechtes, das die grosse Kammer am 25. September als Erstrat beschlossen hat. Zwar soll die Verjährungsfrist für Asbestopfer von heute zehn auf zwanzig Jahre verlängert werden. Doch das bringt den Betroffenen praktisch nichts. Die tödlichen Asbesterkrankungen brechen nämlich erst 15 bis 45 Jahre nach dem Kontakt mit der Faser aus. Das dürfte auch jenen Nationalrätinnen und Nationalräten von SVP und FdP bekannt sein, die dieser 20-Jahre-Regelung zustimmt haben. Ebenfalls bekannt ist, dass Bundesrat und Parlament die dringliche Revision des Haftungs- und Verjährungsrechtes während Jahren vor sich herschoben. Der kurzzeitige SVP-Justizminister Christoph Blocher erklärte schlicht das ganze Unternehmen für überflüssig. Verständlich ist das nur aus reiner Unternehmeroptik. Denn schliesslich geht es um die brisante Frage, ob und wie lange die asbestverarbeitende Industrie für schwerstes menschliches Leid, das sie angerichtet hat, belangt werden könne. (…). Michael Stötzel.
Work, 3.10.2014.
Personen > Stötzel Michael. Asbest. SVP, FdP. Work, 3.10.2014.
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19.06.2014 Biel
Personen
Uhrenindustrie
Work
Niklaus Ramseyer
Asbest
Gesundheitsschutz
Radium
Uhrenindustrie
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Radium, Saridon, Asbest: Wer haftet? Bei den Radiumopfern stellt sich dieselbe brisante Frage nach der Haftung wie bei den Asbestopfern. Und auch da blockt die Wirtschaft. Die Opfer der „Saridon-Seuche“ waren die ersten, die bekannt wurden: Vorab Akkordarbeiterinnen in der Uhrenbranche hatten gegen ihre Kopfschmerzen und als Konzentrationshilfe immer mehr Saridon-Tabletten geschluckt. In den Bieler Cafés servierte man mitunter einen „Espresso mit“ (einem Saridon). Zum Znüni gab es in grossen Fabriken „Saridon-Brötchen“ zum Tee. Doch die Tabletten machten nicht nur süchtig, sie zerstörten auch die Nieren schleichend. Traten die ersten Symptome auf, war es schon zu spät, die Nieren waren kaputt. Viele dieser Uhrenarbeiterinnen starben, noch bevor sie 50 waren. Saridon gibt es immer noch. Es hat jedoch heute andere Wirkstoffe drin, und die Apothekerin versichert: „Süchtig macht das nicht!“ Radium 226 griff vor allem die Finger der Zifferblatt-Malerinnen an. Es strahlt nicht sehr weit, aber lange: (…). Niklaus Ramseyer.
Work online, 19.6.2014.
Personen > Ramseyer Niklaus. Radium. Uhrenindustrie. Work, 19.6.2014-2.
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