Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 47

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09.06.2018 Schweiz
Postautobetriebe
Syndicom

Arbeitszeiterfassung
Postautobetriebe
Volltext
1312 PostAuto-FahrerInnen fordern korrekte Erfassung der Arbeitszeit. Bei PostAuto sind die Zeiten für einzelne Arbeitsschritte teilweise so knapp oder gar nicht bemessen, dass viele FahrerInnen gratis arbeiten müssen. Insgesamt haben über die Hälfte der PostAuto-FahrerInnen der Regie und über 20% der FahrerInnen der PostAuto-Unternehmen die Petition unterschrieben. Die Einreichung der Petition haben am vergangenen Samstag 160 Mitglieder von Syndicom gefeiert. Syndicom hat nun eine Umfrage lanciert, um die Differenz zwischen geleisteter und bezahlter Arbeit zu erfassen. Systematische Gratisarbeit. Die Anrechnung der Arbeitszeit erfolgt beim Fahrpersonal von PostAuto gemäss Dienstplan. Dieser bildet aber nicht immer die ganze Arbeit ab. Gerade Unvorhergesehenes wie Verspätungen, Wartezeiten beim Tanken und zusätzliche Putzarbeiten werden oft nicht abgebildet. Weiter verlangt PostAuto, dass für den Dienst relevante Informationen mit dem Tablet vor Dienstantritt einzuholen sind. Auch hier erfolgt keine Anrechnung an die Arbeitszeit. Für die Erfassung von zusätzlich geleisteter Arbeit muss das Fahrpersonal handschriftlich einen Rapport ausfüllen und diesen dem direkten Vorgesetzten abgeben. Aufgrund des Aufwandes, der fehlenden Überprüfbarkeit und der Reaktion der Vorgesetzten verzichten die Meisten darauf und müssen deshalb regelmässig Gratisarbeit leisten. Klare Forderungen. Mit der aktuellen Petition fordert das Fahrpersonal von PostAuto und der PostAuto-Unternehmen eine korrekte Erfassung sämtlicher
Syndicom, 9.6.2018.
Syndicom > Arbeitszeiterfassung. Syndicom, 2018-06-09.
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28.02.2018 Schweiz
Arbeitszeit
Bankpersonalverband
Personen
Denise Chervet
Arbeitszeiterfassung
Die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen für Bankangestellte VAB und die Sozialpartnerschaft. Stand der Dinge. Seit der Vereinbarung über die Arbeitszeitermittlung VAZ im Jahr 2016 hat sich die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen für Bankangestellte VAB nicht mehr wesentlich weiterentwickelt. Der Finanzplatz Schweiz hingegen ist in einem steten Wandel und steht wegen neuen Reglementierungen, dem automatischen Informationsaustausch und der Entwicklung neuer Technologien unter Druck. Die Angestellten in der Finanzbranche sind direkt davon betroffen. Die Verdichtung der Arbeit, die neuen Anforderungen an ihre Kompetenzen und Restrukturierungen hinterlassen Spuren und wirken sich auf den Arbeitsalltag, auf die Arbeitsbedingungen und vor allem auch auf die Gesundheit aus. Der SBPV hat deshalb einen Forderungskatalog erarbeitet, der auf der Analyse der oben genannten Herausforderungen des Finanzsektors und den daraus resultierenden Bedürfnissen der Angestellten basiert. Leider sind die Arbeitgeber bis heute nicht auf diesen Katalog eingegangen. Die Sozialpartnerschaft ist blockiert. Unter dem Gesichtspunkt der Zusammenarbeit und des sozialen Dialogs wurde der Forderungskatalog im Februar 2017 den Arbeitgebern vorgestellt. Darin wurde nicht nur den Bedürfnissen der Angestellten Rechnung getragen, sondern auch den Herausforderungen, die von Arbeitgeber Banken benannt wurden. Der Fachkräftemangel wurde darin speziell beleuchtet. Im Zentrum der Forderungen des SBPV standen (…). Denise Chervet. Bankpersonalverband, 28.2.2018.
Bankpersonalverband > Arbeitszeiterfassung. SBPV, 2018-02-28.
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06.09.2017 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Arbeitszeiterfassung
Volltext
Arbeitnehmende sind kein Freiwild. WAK-S öffnet Tür für mehr Burnout und Gratisarbeit! Eine breite Koalition lehnt die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter ab. Dennoch hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) am 31.8. die Verwaltung beauftragt, diese Vorstösse in Rechtstexte umzusetzen. Die Vorstösse wollen den elementarsten Arbeitnehmerschutz radikal abbauen. Die Vorstösse Graber und Keller-Sutter wollen für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit eliminieren. Alle Dachverbände der Arbeitnehmenden sowie die grössten Gewerkschaften des Landes haben sich dagegen ausgesprochen. Über eine halbe Million Mitglieder stehen hinter diesem Bündnis. Auch die ArbeitsmedizinerInnen positionieren sich klar dagegen. Das sind die Gründe für die Opposition: Die Vorstösse führen neue rechtliche Begriffe ("leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", „Fachspezialisten") ein, welche im Arbeitsrecht nicht definiert sind. In Unternehmen gibt es viele Leitungsfunktionen auch in tieferen Hierarchieebenen, viele Arbeitnehmende sind sehr gut ausgebildet und Fachspezialisten. Auch Leute mit tieferen Löhnen müssten arbeiten wie ihre deutlich besser bezahlten Chefs, welche die Arbeitszeit nicht erfassen. Sie würden finanziell massiv schlechter gestellt, da mit dem Wegfall der Arbeitszeiterfassung auch die Bezahlung von Überstunden und Überzeiten verunmöglicht wird. Weil die Begriffe „(…). Luca Cirigliano.
SGB, 6.9.2017.
Personen > Cirigliano Luca. Arbeitszeiterfassung. SGB, 2017-09-06.
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27.05.2017 Schweiz
Personen
Vorwärts
Siro Torresan
Arbeitszeit
Arbeitszeiterfassung
Volltext
Leben, um zu arbeiten? Der Ständerat wird über zwei parlamentarische Initiativen befinden, die eine weitere Lockerung der Arbeitszeitregelung vorsehen. Das Ziel der ArbeitgeberInnenseite Ist die komplette Liberalisierung der Arbeitszeiten. Dies liegt in der kapitalistischen Sache. Es müssen Grundsatzfragen, wie die Frage des Klassenkampfs, gestellt werden. „Was die parlamentarischen Initiativen Graver und Keller-Suter vom März 2016 beabsichtigen, ist nichts weniger als ein Grossangriff auf das bewährte Arbeitsgesetz, wie ihn die Schweiz bis heute nicht gesehen hat“ erklärt der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz vom 2. Mai. Teilgenommen haben neben Rechsteiner auch Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse; Brigitta Danuser, Delegierte Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin; Vania Alleva, Präsidentin Gewerkschaft Unia; Arno Kerst, Präsident Gewerkschaft Syna; und Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB. Diese prominente Besetzung zeigt, dass die Gewerkschaften den Ernst der Lage früh erkannt haben, und sie künden in der gemeinsamen Medienmitteilung den Widerstand an: „Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse sowie die ihnen angeschlossenen Gewerkschaften, insbesondere Unia und Syna, werden eine solch radikale und einseitige Flexibilisierung der Arbeitszeit in einem breiten Bündnis vehement bekämpfen.“ 500‘000 Beschäftigte betroffen. Um was geht es genau? Die FDP-Ständerätin (…). Siro Torresan.
Vorwärts, 27.5.2017.
Personen > Torresan Siro. Arbeitszeit. Vorwärts, 2017-05-27.
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24.01.2017 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Arbeitszeiterfassung
Volltext
WAK Wirtschaftskommission
Arbeitszeiterfassung muss bleiben - nicht noch mehr Burnouts! Erstes Zeichen der Vernunft in der WAK-Nationalrat. Die nationalrätliche Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hat heute beschlossen, die Behandlung der Parlamentarischen Initiativen von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter, welche weitgehende Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung verankern und den materiellen Arbeitnehmerschutz wie Höchst Arbeitszeiten, Nacht und Sonntagsarbeitsverbot abbauen wollten, zu sistieren und die Problematik bis in den Mai vertiefter abzuklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft. Der SGB wird in der so gewonnenen Zeit aufzeigen, dass die beiden Vorschläge den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gravierend abbauen würden. Sie vermehrten Stress, Burn-Out und verunmöglichten die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb noch mehr. Einen solchen Rückfall in andauernde Verfügbarkeit würde der SGB vehement bekämpfen.
Auskünfte: Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB
SGB, 24.1.2017.
Personen > Cirigliano Luca. Arbeitszeiterfassung. WAK. SGB, 2017-01-24.
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11.01.2017 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Arbeitszeiterfassung
Digitalisierung
Volltext
Digitalisierung ja, aber nicht ohne Schutz für Arbeitnehmende. Der SGB zum bundesrätlichen Bericht. Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat mittels Strategiepapieren einen ganzheitlichen Umgang mit der Digitalisierung entwickeln will. Der heute publizierte Bericht analysiert wettbewerbsrechtliche Aspekte zwischen Anbietern von digitalen und traditionellen Angeboten im Allgemeinen und im Speziellen für das Taxi-Gewerbe. Der Bundesrat schlägt dabei vor, Regelungen, welche für die traditionelle Wirtschaft gelten, zugunsten der digitalen Anbieter der gleichen Dienste (z.B. für den Taxi-Vermittlungsdienst Uber) zu ändern. Dabei droht ein Abbau an Arbeitsschutz-Bestimmungen. Reformen zur Förderung der Digitalisierung dürfen nicht dafür missbraucht werden, um die Arbeitsbedingungen der Angestellten zu verschlechtern. So will etwa ein parlamentarischer Vorstoss von Nationalrat Nantermond die Fahrtenschreiber für Uber-FahrerInnen abschaffen. Damit wäre keine Kontrolle mehr möglich, wie lange die FahrerInnen bereits unterwegs sind - und ob sie wegen Übermüdung womöglich sich, ihre Passagiere und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Das ist inakzeptabel! Bei der Prüfung, wo die Gesetzgebung die Digitalisierung behindert, ist u.a. auch das Wohl der Arbeitnehmenden und die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit im Auge zu behalten. Der SGB verlangt vom Bundesrat, die Gewerkschaften konsequent in die entsprechenden Analysen einzubeziehen. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 11.1.2017.
Personen > Cirigliano Luca. Digitalisierung. Arbeitsbedingungen. SGB, 2017-01-11.
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26.07.2016 Schweiz
Ringier AG
Syndicom

Arbeitszeiterfassung
Ringier AG
Volltext
Vereinfachte Arbeitszeiterfassung bei Ringier. Syndicom und Impressum begrüssen die mit Ringier getroffene Vereinbarung. Die Mediengewerkschaft Syndicom und der Journalistenverband Impressum konnten zusammen mit VertreterInnen der Personalkommission von Ringier sowie der Ringier-Leitung eine Vereinbarung zur vereinfachten Arbeitszeiterfassung und Massnahmen für den Gesundheitsschutz der Medienschaffenden verhandeln. Die beteiligten Verhandlungspartner haben sich in vier Runden damit befasst, wie die neuen Vorschriften der Arbeitsgesetzverordnung 1 auf Betriebsebene sinnvoll und praktikabel umgesetzt werden können. Die neue Bestimmung Art. 73b ArGV 1 lässt unter gewissen Bedingungen eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung zu. Eine paritätische Kommission aus jeweils 3 VertreterInnen der Arbeitgeber- sowie der Arbeitnehmerseite wird eingesetzt. Sie soll sicherstellen, dass die Vereinbarung eingehalten wird. Lösung im Interesse beider Seiten. Ringier ist das erste Medienunternehmen, das in Bezug auf die Arbeitszeit und deren Erfassung aktiv wurde und kooperativ vorgegangen ist, um in Gesprächen mit Syndicom und Impressum eine solche Vereinbarung abzuschliessen. Impressum und Syndicom begrüssen es, dass Ringier damit unter den Medienunternehmen eine wichtige Vorreiter-Rolle einnimmt. „Die Vereinbarung mit Ringier zeigt, dass man im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeberin und Angestellten-Vertretung eine sinnvolle Lösung finden kann – im (…).
Syndicom Presse, Medienmitteilung, 26.7.2016.
Syndicom > Ringier AG. Arbeitszeiterfassung. Syndicom, 2016-07-26.
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29.01.2016 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
Syndicom-Zeitung
Matteo Antonini
Arbeitszeiterfassung
Post
Volltext
Ungerechte Zeiterfassung in der Kritik. Über ein Drittel des Personals der Paketzustellung hat an der Umfrage zum Zeiterfassungssystem AZB 2.0 teilgenommen. Das ist eine hohe Teilnahme, die bestätigt, dass das derzeit verwendete System Anlass zu Diskussionen und Kritik gibt. Eine erste Analyse zeigt, dass eine allgemeine Unzufriedenheit besteht. Das wird an den nächsten Personalversammlungen besprochen. Von Oktober bis Dezember waren die Regionalsekretäre von Syndicom mit der Verteilung des Fragebogens zur Zufriedenheit mit dem Arbeitszeiterfassungssystem AZB 2.0 und der Datensammlung beschäftigt. Die Sekretäre waren am Morgen früh oder gegen Ende des Arbeitstages in den verschiedenen Postfilialen anwesend, um den Fragebogen zu präsentieren, was Anlass zu oft intensiven und sehr angeregten Diskussionen gab. Unverständnis seit langem. Etwa 600 Personen von über dreissig verschiedenen Zustellzentren in der Schweiz haben an der Umfrage teilgenommen, was 35%, also über einem Drittel, des Personals der Paketzustellung entspricht. Das ist eine hohe Teilnahme, die bestätigt, wie sehr das betreffende System seit langem Anlass zu Kritik und Unverständnis gibt. Hoch ist auch die Zahl der Kolleginnen und Kollegen, die ihre Meinung schriftlich geäussert und Anregungen gegeben haben oder auf -bestimmte Details des Erfassungssystems AZB 2.0 eingegangen sind. Allgemeine Unzufriedenheit. (…). Matteo Antonini, Zentralsekretär Logistik.
Syndicom-Zeitung, 29.1.2016.
Syndicom-Zeitung > Arbeitszeiterfassung. Logistik. Syndicom-Zeitung, 2016-01-29.
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22.01.2016 Schweiz
Arbeitszeit
Bankpersonalverband

Arbeitszeiterfassung
Volltext
Gesundheit am Arbeitsplatz. Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ). Die Arbeitszeiterfassung ist eine Gesundheitsschutzmassnahme. Sie gilt für alle Angestellten der Privatwirtschaft. Seit dem 1. Januar 2016 sind unter gewissen Bedingungen Ausnahmen dieser Regel möglich. Ein totaler Verzicht der Arbeitszeiterfassung gilt unter folgenden Bedingungen: Die Bank muss die mit dem Arbeitgeberverband der Banken verhandelte Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ) unterzeichnet haben. Betroffene Angestellte müssen jährlich mehr als Fr. 120‘000.- verdienen und über eine grosse Arbeitszeitautonomie verfügen. Betroffene Angestellte müssen eine individuelle Vereinbarung unterzeichnen. Es gibt auch die Möglichkeit der erleichterten Arbeitszeiterfassung. In diesem Fall wird nur das Total der Arbeitsstunden erfasst. Beginn, Ende oder Pausen müssen nicht erfasst werden. Die erleichtere Arbeitszeiterfassung gilt unter folgenden Bedingungen: (…).
Bankpersonalverband, 22.1.2016.
Bankpersonalverband > Arbeitszeiterfassung. SBPV, 2016-01-22.
Ganzer Text
22.01.2016 Schweiz
Arbeitszeit
Bankpersonalverband

Arbeitszeiterfassung
Verordnung
Volltext
VAB revidiert. Die Sozialpartner der Banken haben im Rahmen ihrer Diskussionen über die Arbeitszeiterfassung die Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten VAB revidiert. Hier die wichtigsten Änderungen: (…).
Bankpersonalverband, 22.1.2016.
Bankpersonalverband > Arbeitszeiterfassung. Verordnung. Bankpersonalverband, 22.1.2016.
Ganzer Text
09.12.2015 Schweiz
SGB

Arbeitszeiterfassung
Einladung
Seminar
Volltext
Von Arbeitszeiterfassung bis Asbest - die vielfältigen Aufgaben der Personalkommissionen. Mittwoch 9. Dezember 2015, 13.30-17.30 Uhr, Hotel Ador, Laupenstrasse 15, Bern. SGB-Seminar zur Mitwirkung bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Arbeitnehmenden, insbesondere die Personalkommissionen (Peko) müssen in den Betrieben eine aktive Rolle bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz spielen. Das fordert zumindest das Gesetz. Und es kommen immer neue Aufgabe dazu: So ist bei der Reform der Arbeitszeiterfassung vorgesehen, dass Personalkommissionen Gesundheitsmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen müssen, wenn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelockert werden soll. Die Gesundheitskommission des SGB will an einem Seminar Fragen aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beantworten, die Arbeitnehmenden, Personalkommissionen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern häufig unter den Nägeln brennen: (…).
SGB. 9.12.2015.
SGB > Arbeitszeiterfassung. Seminar. SGB, 9.12.2015.
Ganzer Text
09.12.2015 Schweiz
SGB

Arbeitszeiterfassung
Asbest
Seminar
Volltext
Von Arbeitszeiterfassung bis Asbest - die vielfältigen Aufgaben der Personalkommissionen. Ein Seminar des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) zur Mitwirkung bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die Arbeitnehmenden, insbesondere die Personalkommissionen (Peko) müssen in den Betrieben eine aktive Rolle bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz spielen. Das fordert zumindest das Gesetz. Und es kommen immer neue Aufgabe dazu: So ist bei der Reform der Arbeitszeiterfassung vorgesehen, dass Personalkommissionen Gesundheitsmassnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer ergreifen müssen, wenn die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelockert werden soll. Die Gesundheitskommission des SGB will am Seminar Fragen aus dem Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beantworten, die Arbeitnehmenden, Personalkommissionen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern häufig unter den Nägeln brennen: (…).
Unia Schweiz, 9.12.2015.
SGB > Arbeitszeiterfassung. Asbest. Seminar. SGB, 9.12.2015.
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04.11.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Arbeitszeiterfassung
Gratisarbeit
Volltext
Schutz vor Gratisarbeit und Stress endlich durchsetzen. Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung. Nach Jahren des Schlendrians bei der Pflicht der Arbeitgeber, die Arbeitszeit zu erfassen und die Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit zu schützen, hat der Bundesrat heute die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament gestellt. Nun müssen die Arbeitgeber die neuen Regeln auch tatsächlich umsetzen. Und die Behörden müssen endlich regelmässig Kontrollen vornehmen und die Arbeitszeiterfassungspflicht, wo sie gilt, durchsetzen. Es darf sich nicht wiederholen, dass die Behörden einfach wegschauen, wenn Gesetz und Verordnung nicht respektiert werden. Denn die Erfassung der Arbeitszeit schützt wirksam vor Gratisarbeit, aber auch vor Stress und damit verbundenen Leiden wie Rücken- und Magenschmerzen, Schlafstörungen, ja vor Burnout. Die neue Verordnung bringt zwar eine gewisse Aufweichung der Erfassungspflicht. Das Gros der Arbeitnehmenden bleibt jedoch geschützt. Werden die Regeln durchgesetzt, wird sich der faktische Schutz für viele Arbeitnehmende verbessern. Die vorgesehenen Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung sind zudem restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. (…).
Luca Cirigliano.
SGB, 4.11.2015.
Personen > Cirigliano Luca. Gratisarbeit. SGB, 4.11.2015.
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04.11.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Unia Schweiz

Arbeitszeiterfassung
Volltext
Bundesrat weicht Stempelpflicht auf. Die Aufweichung der Arbeitszeiterfassung kann seine Tücken haben. Die Unia bietet deshalb eine Hotline „Service Arbeitszeit“ an. Der Bundesrat hat heute die neuen Bestimmungen zur Erfassung der Arbeitszeit verabschiedet. Sie gelten ab dem 1. Januar 2016. Wer gewisse Bedingungen erfüllt, muss neu nicht mehr „stempeln“. Die Unia unterstützt Betroffene und Personalkommissionen mit der Hotline „Service Arbeitszeit“. Die Erfassung der Arbeitszeit ist wichtig, um Gratisarbeit zu vermeiden, die Gesundheit zu schützen und klar zwischen Freizeit und Arbeitszeit unterscheiden zu können. Deshalb sollte sie auch in Zukunft die Norm bleiben. Neu sieht der Bundesrat aber Ausnahmen vor. Diese sind an klare Bedingungen geknüpft. Gewisse Bedingungen müssen erfüllt sein. Die Pflicht zur Erfassung entfällt, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: (…).
Unia Schweiz, 4.11.2015.
Unia Schweiz > Arbeitszeiterfassung. Stempelpflicht. Unia Schweiz, 4.11.2015.
Ganzer Text
04.11.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Unia Schweiz

Arbeitszeiterfassung
Medien-Mitteilung
Volltext
Bundesrat lockert Stempelpflicht. Schutzbestimmungen bei der Arbeitszeiterfassung müssen rigoros eingehalten werden. Die Erfassung der Arbeitszeit ist wichtig, um Arbeitnehmende vor Gratisarbeit, Stress und Burnout zu schützen. Die Unia bedauert deshalb, dass die heute vom Bundesrat verabschiedete revidierte Verordnung zum Arbeitsgesetz die Pflicht zur Arbeitszeiter¬fassung lockert. Sie begrüsst aber, dass er die Lockerung an klare Bedingungen knüpft. Die Unia wird Betroffene und Personalkommissionen mit ihrer neuen Dienst¬leistung „Service Arbeitszeit“ unterstützen, damit diese Bedingungen auch tatsächlich eingehalten werden. Die heute vom Bundesrat verabschiedete revidierte Verordnung weicht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für bestimmte Arbeitnehmergruppen ab dem 1. Januar 2016 auf. Die Aufhebung der Erfassungspflicht wird dabei an klare Bedingungen geknüpft: ein Jahressalär von mindestens 120‘000 Franken, eine hohe Zeitautonomie der Betroffenen und der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags mit repräsentativen Gewerkschaften, der auch spezielle Massnahmen zum Schutz der psychischen Gesundheit enthalten muss. Die Unia wird darauf beharren, dass diese Bedingungen strikte eingehalten werden. Arbeitgeber sowie Bund und Kantone stehen jetzt in der Pflicht, für eine korrekte Umsetzung zu sorgen und die rigorose Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren. Arbeitszeiterfassung wird wichtiger. (…).
Unia Schweiz. Medienmitteilung, 4.11.2015.
Unia Schweiz > Arbeitszeiterfassung. Unia Schweiz, 4.11.2015.
Ganzer Text
04.11.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Bankpersonalverband

Arbeitszeiterfassung
Volltext
Die Bankbranche begrüsst Anpassung der Arbeitszeiterfassung. Heute hat der Bundesrat die revidierte Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz im Bereich der Arbeitszeiterfassung verabschiedet. Die Sozialpartner der Bankbranche, der Schweizerische Bankpersonalverband, der Kaufmännische Verband Schweiz und der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz, begrüssen diesen Entscheid. Sie haben zur Umsetzung der revidierten Bestimmungen in der Bankbranche eine Vereinbarung geschlossen. Die Sozialpartner der Bankbranche haben aktiv an der Erarbeitung einer Lösung mitgewirkt, die den vielfältigen Interessen der betroffenen Anspruchsgruppen Rechnung trägt. Sie begrüssen, dass der Bundesrat die Eckwerte der in der ersten Jahreshälfte vorgelegten Anhörungsvorlage beibehalten und heute verabschiedet hat – eine Anhörungsvorlage, die das Ergebnis eines schwierigen Kompromisses zwischen den Sozialpartnern auf der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite war. Vereinbarung der Bankbranche tritt zeitgleich mit Verordnung in Kraft. Die Handhabung der Arbeitszeiterfassung und die Diskrepanz zu den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen die Sozialpartner der Bankbranche seit vielen Jahren. Sie haben deshalb die Eckwerte der geplanten Verordnungsrevision bereits frühzeitig in einer Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) umgesetzt. (…).
Bankpersonalverband, 4.11.2015.
Bankpersonalverband > Arbeitszeiterfassung. Bankpersonalverband, 4.11.2015.
Ganzer Text
15.10.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Unia Schweiz

Arbeitszeiterfassung
Ratgeber
Volltext
„Service Arbeitszeit“. Die Gewerkschaft Unia lanciert eine neue Dienstleistung. Unia-Hotline gegen Missbräuche mit der Erfassung der Arbeitszeit. Die Erfassung der Arbeitszeit ist wichtig, um Arbeitnehmende vor überlangen Arbeitstagen, Stress und Burnout zu schützen. Die Unia bedauert deshalb, dass der Bundesrat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aufweichen will. Um Missbräuche zu verhindern und Betroffene sowie Personalkommissionen zu unterstützen, lanciert die Unia die neue Dienstleistung „Service Arbeitszeit“. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage will der Bundesrat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und damit den Arbeitnehmerschutz für bestimmte Gruppen aufweichen. Die Aufhebung der Erfassungspflicht wird dabei an klare Bedingungen geknüpft: ein Jahressalär von mindestens 120‘000 Franken, die Zeitautonomie der Betroffenen und der Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags, der auch spezielle Gesundheitsmassnahmen enthalten muss. Neue Hotline gegen Missbräuche. Um Arbeitnehmende und Personalkommissionen bei Fragen rund um die Arbeitszeit und deren Erfassung zu unterstützen und Missbräuche zu verhindern, lanciert die Unia die neue Dienstleistung „Service Arbeitszeit“. Über die Telefon-Hotline 0848 240 240 oder die Website www.service-arbeitszeit.ch können sich Arbeitnehmende gratis bzw. zum Ortstarif informieren. (…).
Unia Schweiz. Medienmitteilung, 15.10.2015.
Unia Schweiz > Arbeitszeiterfassung. Unia Schweiz, 15.10.2015.
Ganzer Text
09.06.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Unia Schweiz

Arbeitszeiterfassung
Volltext
Arbeitszeiterfassung: Hart an der Schmerzgrenze. Alle Unternehmen sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Angestellten zu erfassen, um sie vor Gratisarbeit und Überlastung zu schützen. Doch viele machen dies nur ungenügend. Deshalb haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf eine Revision geeinigt. Die Unia unterstützt den Kompromiss zähneknirschend, fordert im Gegenzug aber markant bessere Kontrollen. Gemäss dem Kompromiss soll die Arbeitszeiterfassung dann entfallen können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Das Bruttojahreseinkommen inkl. Boni ist höher als 120‘000 Franken/ Die Betroffenen verfügen über eine hohe Zeitautonomie und können ihre Arbeitszeiten grösstenteils selber festlegen/ Die Betroffenen haben schriftlich zugesagt, auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten/ Die Ausnahmeregelung ist in einem Gesamtarbeitsvertrag festgehalten. Äusserster Kompromiss. Für die Unia ist die Erfassung der Arbeitszeit ein zentrales und wichtiges Mittel, um Stress und Burnout vorzubeugen, und zwar für alle Arbeitnehmenden. (…).
Unia Schweiz, 9.6.2015.
Unia Schweiz > Arbeitszeit. Arbeitszeiterfassung. Unia Schweiz, 9.6.2015.
Ganzer Text
01.03.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
VPOD-Magazin
Luca Cirigliano
Christoph Schlatter
Arbeitszeiterfassung
Volltext
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird für Gutverdienende mit viel Arbeitsautonomie gelockert. Keine Zeit verschenken. Seit Jahren ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung Gegenstand von Verhandlungen. Jetzt haben sich die Spitzen der Sozialpartner auf eine neue Regelung geeinigt. Für Gutverdienende mit grosser Zeitsouveränität soll die Vertrauensarbeitszeit zulässig sein - aber nur im Rahmen eines GAV. Die Firmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten zu dokumentieren. Ausnahmen gibt es nur für die Führungsebene. Damit sollen die Beschäftigten vor Überlastung, Burnout und Selbstausbeutung geschützt werden. Doch das Instrument wurde zunehmend schlechter angewendet und immer seltener durchgesetzt. Im Journalismus zum Beispiel oder in der Finanzbranche hat sich eine Mentalität verbreitet, die das Pochen auf einen Feierabend oder gar auf ein freies Wochenende mit ungenügender Loyalität gleichsetzt. Wirtschaftsverbände, Parlament und Bundesrat nutzten die Gelegenheit und machten Druck, bei der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung grössere Spiel räume einzubauen. Einige wollten unter dem Label „Flexibilisierung“ die Formel „Zeit gegen Geld“ grad gänzlich aufheben. Die Gewerkschaften aber wissen um die Gesetzmässigkeit, dass Deregulierung immer der schwächeren Partei schadet. (…).
Luca Ciriglia, Christoph Schlatter.
VPOD-Magazin, März 2015.
VPOD-Magazin > Arbeitszeiterfassung. VPOD-Magazin, März 2015.
Ganzer Text
23.02.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Arbeitszeiterfassung
Volltext
Dammbruch verhindert - besserer Schutz für Arbeitnehmende. Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung. Die Firmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten fast aller ihrer Angestellten zu erfassen. Doch dieses Instrument zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit, Überlastung und Burnout wurde in den letzten Jahren ungenügend angewendet und durchgesetzt. Wirtschaftsverbände, Parlament und Bundesrat machten Druck, bei der Arbeitszeiterfassung dieser Realität Rechnung zu tragen. Jetzt stellt eine neue Regelung die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament. Die Regelung wird vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vorgeschlagen und von den Dachverbänden akzeptiert. Ein völliger Dammbruch wurde verhindert. Das Gros der Angestellten bleibt auch in Zukunft geschützt. Nun ist es an den Arbeitgebern und den Behörden, die Regeln auch durchzusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung sind sehr restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeit grösstenteils selbst festlegen können und mehr als 120'000 Franken pro Jahr verdienen. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 23.2.2015.
Personen > Cirigliano Luca. Arbeitszeiterfassung. SGB. 23.2.2015.
Ganzer Text
23.02.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Syndicom

Arbeitszeiterfassung
Gesundheitsschutz
Volltext
Dammbruch verhindert - besserer Schutz für Arbeitnehmende. Neues Fundament für Arbeitszeiterfassung. Die Firmen in der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten fast aller ihrer Angestellten zu erfassen. Doch dieses Instrument zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Gratisarbeit, Überlastung und Burnout wurde in den letzten Jahren ungenügend angewendet und durchgesetzt. Wirtschaftsverbände, Parlament und Bundesrat machten Druck, bei der Arbeitszeiterfassung dieser Realität Rechnung zu tragen. Jetzt stellt eine neue Regelung die Arbeitszeiterfassung auf ein neues Fundament. Die Regelung wird vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung vorgeschlagen und von den Dachverbänden akzeptiert. Ein völliger Dammbruch wurde verhindert. Das Gros der Angestellten bleibt auch in Zukunft geschützt. Nun ist es an den Arbeitgebern und den Behörden, die Regeln auch durchzusetzen. Ausnahmen von der Arbeitszeiterfassung sind sehr restriktiv geregelt. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit bzw. die Bestimmungen zu Pausen und Überzeit gelten weiterhin für alle. Von der übrigen Erfassungspflicht ausgenommen werden dürfen nur Arbeitnehmende, die über eine grosse Autonomie in ihrer Arbeit verfügen, ihre Arbeitszeit grösstenteils selbst festlegen können und mehr als 120'000 Franken pro Jahr verdienen. (…).
Syndicom, 23.2.2015.
Syndicom > Arbeitszeiterfassung. Gesundheitsschutz. Syndicom, 23.2.2015.
Ganzer Text
23.02.2015 Schweiz
Arbeitszeit
Unia Schweiz

Arbeitszeiterfassung
Volltext
Neue Vorgaben für die Arbeitszeiterfassung. Die Bedingungen, wann die Arbeitszeit erfasst werden muss, werden geändert. Die Sozialpartner haben sich auf einen Kompromiss geeinigt. Die neue Regelung überzeugt nicht in allen Punkten. Sie verhindert aber einen Dammbruch, wie ihn Bürgerliche verlangten. Um Arbeitnehmende vor Gratisarbeit, Überlastung und Burnout zu schützen, müssen die Unternehmen die Arbeitszeiten (fast) aller ihrer Angestellten erfassen. In den letzten Jahren wurde dies nur ungenügend getan bzw. von den Behörden durchgesetzt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schätzt, dass rund ein Sechstel der Beschäftigten bei einer Firma arbeitet, die die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst. Arbeitgeber und bürgerliche Politiker machten Druck, dass das Gesetz dieser unbefriedigenden Situation angepasst, sprich massiv gelockert wird. Vorstösse im Parlament forderten, ganze Branchen von der Arbeitszeiterfassung auszunehmen, andere wollten einfach nur eine Lohngrenze festlegen. Jetzt haben sich die Sozialpartner auf eine Neuregelung geeinigt, die viel restriktiver ist. Neu müssen drei Bedingungen erfüllt sein, damit die Arbeitszeit nicht mehr obligatorisch erfasst werden muss: (…).
Unia Schweiz, 23.2.2015.
Unia Schweiz > Arbeitszeiterfassung. Unia Schweiz, 23.2.2015.
Ganzer Text
19.01.2015 Schweiz
Banken
Bankpersonalverband

Arbeitszeiterfassung
Mindestlöhne
Volltext
Sozialpartner der Bankbranche: Einigung über Erhöhung des Mindestlohnes und Handhabung der Arbeitszeiterfassung. Die Sozialpartner der Bankbranche haben sich auf eine Erhöhung des Mindestlohnes auf 52‘000.- resp. auf 56‘000.- für Mitarbeitende mit einer abgeschlossenen Berufslehre geeinigt. Zudem sind die Sozialpartner bereit für die Regelung der Arbeitszeiterfassung im Rahmen einer sozialpartnerschaftlichen Vereinbarung. Diese sieht die Möglichkeit eines Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung für Mitarbeitende, die über Zeitsouveränität und ein Basissalär von mehr als 132‘000 (exkl. Boni) verfügen. Mit der Anpassung des Mindestlohnes in der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) von 50‘000.- auf 52‘000.- tragen die Sozialpartner der Bankbranche der Entwicklung des Lohnniveaus seit der letzten Erhöhung im Jahre 2009 Rechnung. Zudem setzen sie mit der Erhöhung auf 56‘000.- für Lehrabsolventen ein starkes Zeichen für die Bedeutung der Berufslehre in der Schweiz. Gleichzeitig haben die Sozialpartner eine Einigung über die Handhabung der Arbeitszeiterfassung in der Bankbranche erzielt. Dieser Einigung liegt das gemeinsame Verständnis zugrunde, dass die Arbeitszeiterfassung für eine Mehrheit der Mitarbeitenden beibehalten bleibt, hingegen für eine Minderheit von Mitarbeitenden wegfallen kann. Konkret sollen Mitarbeitende mit einem jährlichen Basissalär (exkl. Boni) über 132‘000.- auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten können, sofern sie gleichzeitig über ein ausgeprägtes Mass an Zeitsouveränität verfügen. (…).
SBPV, 19.1.2015.
Bankpersonalverband > Arbeitszeiterfassung, Mindestlohn. SBPV, 2015-01-19.
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12.12.2014 Chur
Südostschweiz
Syndicom

Arbeitszeiterfassung
Südostschweiz
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Keine halben Sachen, Somedia! Jetzt schlägt’s 13! Arbeitsinspektorat soll somedia überprüfen. Impressum und Syndicom ersuchen das Arbeitsinspektorat Chur, die Arbeitszeiterfassung bei der „Südostschweiz“ zu überprüfen. Eine vereinfachte Zeiterfassung, wie sie das Verlagshaus Somedia eingeführt hat, können die Organisationen der JournalistInnen nur akzeptieren, wenn sie im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags vereinbart ist. Ansonsten sind die Medienschaffenden auf den gesetzlichen Gesundheitsschutz angewiesen, der die gesetzliche Zeiterfassung voraussetzt. Mit der Aktion „jetzt schlägt’s 13“ verteidigen Impressum und Syndicom seit Januar 2014 an jedem 13. des Monats die Arbeitsbedingungen der Journalistinnen und Journalisten mit einer gezielten Aktion. Die Verlage Tamedia, NZZ, Ringier in Zürich sowie Zehnder in Will sind bereits bei den Arbeitsinspektoraten angezeigt worden. Der Vorwurf: Die Arbeitszeiten der Medienschaffenden werden nicht gesetzeskonform erfasst. Dies verunmöglicht die Überprüfung des gesetzlichen Gesundheitsschutzes. (…).
Syndicom. 12.12.2014.
Syndicom > Südostschweiz. Arbeitszeiterfassung. Syndicom, 2014-12-12.
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13.11.2014 Schweiz
Impressum
Medien
Syndicom

Arbeitsbedingungen
Arbeitszeiterfassung
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„Jetzt schlägts 13!“ am 13. November 2014. Nutzen wir den bewährten Westschweizer GAV! Zum elften Termin der Aktionsserie „Jetzt schlägts 13!“ sind die Probleme bei den Arbeitsbedingungen in der Deutschschweizer und Tessiner Medienbranche noch nicht gelöst, aber sie sind ein öffentliches Thema. Dazu gehört auch die Arbeitszeit und deren Erfassung. Syndicom und Impressum schlagen vor, auf der Basis des bewährten Westschweizer GAV die Probleme zu lösen. In der Deutschschweiz und im Tessin herrscht seit nunmehr 10 Jahren der vertragslose Zustand in den Print- und Onlineredaktionen. Am heutigen 13. November laden die Verbände Impressum und Syndicom den Verband Schweizer Medien ein, nach dem Vorbild der Westschweizer Medienbranche einen neuen Anlauf zu nehmen: In der Suisse Romande wurde per Anfang 2014 eine CCT (GAV) in Kraft gesetzt, die sowohl den Verlagen als auch den JournalistInnen in Print und Online hilft, stabile Arbeitsverhältnisse zu schaffen und damit die Qualität ihrer Medien zu stützen. Syndicom und Impressum schlagen vor: Nutzen wir die Vorteile des „Modells CCT“ in der Deutschschweiz und im Tessin! Der Schutz der Gesundheit durch einen neuen GAV kann auch eine branchengerechte Lockerung der Zeiterfassungspflicht ermöglichen. (…).
Syndicom, 13.11.2014.
Syndicom > Arbeitsbedingungen. Medien. Syndicom, 13.11.2014.
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