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12.12.2014 Chur
Südostschweiz
Syndicom

Arbeitszeiterfassung
Südostschweiz
Volltext
Keine halben Sachen, Somedia! Jetzt schlägt’s 13! Arbeitsinspektorat soll somedia überprüfen. Impressum und Syndicom ersuchen das Arbeitsinspektorat Chur, die Arbeitszeiterfassung bei der „Südostschweiz“ zu überprüfen. Eine vereinfachte Zeiterfassung, wie sie das Verlagshaus Somedia eingeführt hat, können die Organisationen der JournalistInnen nur akzeptieren, wenn sie im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags vereinbart ist. Ansonsten sind die Medienschaffenden auf den gesetzlichen Gesundheitsschutz angewiesen, der die gesetzliche Zeiterfassung voraussetzt. Mit der Aktion „jetzt schlägt’s 13“ verteidigen Impressum und Syndicom seit Januar 2014 an jedem 13. des Monats die Arbeitsbedingungen der Journalistinnen und Journalisten mit einer gezielten Aktion. Die Verlage Tamedia, NZZ, Ringier in Zürich sowie Zehnder in Will sind bereits bei den Arbeitsinspektoraten angezeigt worden. Der Vorwurf: Die Arbeitszeiten der Medienschaffenden werden nicht gesetzeskonform erfasst. Dies verunmöglicht die Überprüfung des gesetzlichen Gesundheitsschutzes. (…).
Syndicom. 12.12.2014.
Syndicom > Südostschweiz. Arbeitszeiterfassung. Syndicom, 2014-12-12.
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