Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 13

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
22.08.2019 Schweiz
IV
Personen
SGB
Ständerat
Gabriela Medici
IV
Revision
Volltext
Weiterentwicklung IV: Erste Richtigstellungen durch die Ständerats-Kommission. Korrektur einiger Entscheide zu Lasten von IV-RentnerInnen, z.B. zu den Kinderrenten - aber weitere bleiben Verbesserungen nötig. Direkt als Einstieg nach der Sommerpause hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats mit der Invalidenversicherung (IV) auseinandergesetzt. Nach mehreren Sparrunden auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen verfolgt der Bundesrat mit der aktuellen Revision unter dem Titel „Weiterentwicklung der IV“ eine stärkere Förderung der beruflichen Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie eine verbesserte Koordination innerhalb der Invalidenversicherung. Diese Ziele zu erreichen tut Not. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich sowohl in der Vernehmlassung als auch während der Beratungen dieses Frühjahr im Nationalrat für eine Revision eingesetzt, die ihrem Namen gerecht wird. Doch der Nationalrat nahm dies zum Anlass, um weitere Kürzungen zu beschliessen: so entschied er sich für eine Kürzung der Kinderrenten und zur Einführung eines „stufenlosen“ Rentensystems, das gerade für Personen mit einem hohen Invaliditätsgrad (zwischen 60-69%) zu folgenschweren Rentenkürzungen führen würde. Heute erhalten diese Personen eine Dreiviertelrente. Neu könnten sie nur mit einer Rente rechnen die ihrem IV-Grad entspricht. Obwohl dieselbe Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen auf eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung hat. (…). Gabriela Medici.
SGB, 22.8.2019.
Personen > Medici Gabriela. IV. Staenderat. SGB, 2019-08-22.
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22.02.2019 Schweiz
IV
Personen
SGB
Reto Wyss
IV
Revision
Volltext
IV-Revision: weiter entwickeln, nicht weiter abbauen. Die IV-Revision darf nicht zu einer weiteren Kürzungsvorlage werden. Mit gewissem Recht bezeichnet der Bundesrat die aktuell laufende Revision der Invalidenversicherung als „Weiterentwicklung der IV", anstatt sie in eine Reihe mit den vergangenen Kürzungsrevisionen zu stellen und als "Revision 7" mit einer weiteren Nummer zu versehen. Die Vorlage beinhaltet wichtige qualitative Elemente mit den Schwerpunkten bei Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie Koordination. Dass es aber noch ein weiter Weg ist, bis diese Elemente gestärkt werden und eine neue Sparrunde auf dem Buckel der Versicherten abgewehrt ist, hat die erste Beratungsrunde in der nationalrätlichen Sozialkommission gezeigt. Verhinderte und drohende Sparmassnahmen. Zwar wurden dort Angriffe wie "Keine IV-Rente unter 30 Jahren!" vorerst abgewehrt, doch bereits wurde auch eine Reihe neuer Sparmassnahmen beschlossen: Taggelder sollen während einer beruflichen Ausbildung nicht mehr für behinderungsbedingte Erwerbsausfälle ausbezahlt, Kinderrenten um 25 Prozent gekürzt werden. Am einschneidendsten ist aber der Grundsatzentscheid zur Einführung eines "stufenlosen" Rentensystems, den auch bereits der Bundesrat getroffen hat. Dies ist ein System, das neue Fehlanreize setzen würde und ausgerechnet jenen Personen schmerzhafte Renteneinbussen brächte, die am wenigsten Aussicht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben (Invaliditätsgrad 60-69%). In Kombination mit der (…). Reto Wyss.
SGB, 22.2.2019.
Personen > Wyss Reto. IV. Sparmassnahmen. SGB, 2019-02-22.
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07.09.2018 Schweiz
Arbeitsgesetz
SGB

Arbeitsgesetz
Revision
Volltext
Gratisarbeit und uferlose Arbeitszeiten wird das Volk ablehnen. Der SGB zur Revision des Arbeitsgesetzes. Die Provokationen gegenüber den Lohnabhängigen in der Schweiz folgen Schlag auf Schlag. Nach dem beispiellosen Angriff auf den bewährten schweizerischen Lohnschutz durch die freisinnigen Bundesräte holt nun die ständerätliche Wirtschaftskommission zum zweiten Schlag gegen die elementaren Interessen der Lohnabhängigen aus. Ins Visier genommen haben sie die Höchstarbeitszeiten und die Arbeitszeiterfassung. Auch diesen Angriff wird der Schweizerische Gewerkschaftsbund mit dem Referendum bekämpfen, falls er die parlamentarische Beratung übersteht. Gemäss der eben in die Vernehmlassung geschickten Revision des Arbeitsgesetzes (ArG) sollen neu sogenannte Fachspezialisten und Kader von arbeitszeitlichen Schutzbestimmungen ausgenommen werden. Damit würde für fast 40 Prozent der Arbeitnehmenden, das sind 1,4 Millionen Menschen in der Schweiz, der Schutz vor Burnout und Gratisarbeit faktisch abgeschafft. Besonders gefährdet würde die Gesundheit der Arbeitnehmenden zudem durch die Abschaffung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit und der maximalen täglichen Dauer von Überzeitarbeit sowie die Aufhebung des Sonntagsarbeitsverbots. All diese Liberalisierungen führten dazu, dass die betroffenen Lohnabhängigen viel länger arbeiten müssten. 17-Stunden-Arbeitstage und 73,5-Stunden-Wochen würden legalisiert. Und das Familienleben und Sozialleben würde auch durch den Wegfall des Sonntagsarbeitsverbots für noch mehr Menschen in der Schweiz gestört. (…).
SGB, 7.9.2018.
SGB > Arbeitsgesetz. Revision. SGB, 2018-09-07.
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24.05.2017 Schweiz
Personen
SGB
Doris Bianchi
Ergänzungsleistungen
Revision
Volltext
EL-Revision: Kein Sparen bei denen, die nichts zum Sparen haben. Ständerat muss korrigieren. Der Ständerat behandelt in dieser Session die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Die Vorlage enthält gute Vorschläge wie die Anpassung der Mietzinsmaxima, aber auch etliche Verschlechterungen ohne jegliches soziales Gespür. Rund 300'000 Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung sind heute auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um über die Runden zu kommen. Und es werden immer mehr. Denn die Renteneinkommen hinken den Lebenshaltungskosten hintennach. Daher ist es wichtig, dass die Renten verbessert werden. Die Revision Altersvorsorge 2020 tut das. Die AHV-Renten-Verbesserung um Fr. 840 bzw. bis zu Fr. 2'712 für die Ehepaare sowie die Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden das Renteneinkommen der Leute mit tiefen Löhnen stärken. Diese Verbesserungen sind dringend. Umso mehr erstaunt, dass in der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Gesetz) Einsparungen von rund 300 Millionen Franken vorgesehen sind. Diese Sparmassnahmen würde insbesondere spüren, wer von der EL die Krankenversicherungsprämie zurückerstattet erhält. Der Ständerat wird die Revision des EL-Gesetzes in der Sommersession beraten. Die Vorlage mischt Gutes und Schlechtes. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima zur Anrechnung bei der EO etwa ist eine dringende, vom SGB seit langem geforderte (…). Doris Bianchi.
SGB, 24.5.2017.
Personen > Bianchi Doris. Ergänzungsleistungen. SGB, 2017-05-24.
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28.05.2015 Schweiz
Personen
SGB
Suva
Doris Bianchi
Revision
Unfallversicherungs-Gesetz
Volltext
UVG-Revision: Sozialpartnerschaftlichen Kompromiss nicht gefährden. 2011 scheiterte im Parlament zu Recht die 1. UVG Revision. Nunmehr liegt dem Nationalrat eine neue, wesentlich von den Sozialpartnern gestaltete - und damit austarierte - Vorlage vor. Die Unfallversicherung funktioniert gut und steht finanziell auf soliden Beinen. Umso unverständlicher, dass die 1. UVG-Revision in falsches Fahrwasser geriet. Sie wollte die SUVA schwächen und gefährdete damit die erfreulichen Verbesserungen bei der beruflichen Integration von Verunfallten und die Prävention. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen hätten die soziale Absicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten auf ein ungenügendes Niveau gedrückt. Die Vorschläge fanden aber schliesslich 2011 keine Mehrheiten in den eidgenössischen Räten. Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung erhalten. Die Verhandlungen dauerten fast zwei Jahre und waren geprägt von der gemeinsamen Verantwortung für ein wichtiges Sozialwerk. Wie in jedem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss konnte keine Partei ihre Anliegen vollständig durchsetzen. Die sozialpartnerschaftlichen Vorschläge fanden auch die Zustimmung der Suva und des Schweizerischen Versicherungsverbandes. (…). Doris Bianchi.
SGB, 28.5.2015.
Personen > Bianchi Doris. Unfallversicherung. Revision. SGB, 28.5.2015.
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19.08.2010 Schweiz
Arbeitslosenversicherung
SGB

Arbeitslosenversicherungsgesetz
Leistungen
Revision
Volltext

AVIG-Revision: Die Kernpunkte. Immer wenn man sie braucht, ist die Arbeitslosenversicherung (ALV) überschuldet. Im Frühling 2010 überschritt sie den gesetzlichen Rahmen von sechs Milliarden Franken Schulden, Tendenz steigend. Der Bund ist deshalb verpflichtet, eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) in die Wege zu leiten. Über die 4. AVIG-Revision stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung am 26. September ab. Die wesentlichen Punkte im Überblick: (...).

 

WOZ. Donnerstag, 19.8.2010.

 

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09.10.2003 Schweiz
AHV

Revision
Eine Art Terrorpolitik. 11. AHV-Revision. Zuerst lässt man das Parlament verhandeln. In der letzten Runde zwingt man die eigenen Leute auf die Linie. Wie eine bürgerliche Minderheit das Parlament dominiert. Urs Bruderer. WOZ 9.10.2003
30.08.2002 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Work
Udo Theiss
Revision
Rentenklau – ganz konkret. Was Sie über ihre Pensionskasse wissen sollten. Udo Thiess. Work 30.8.2002
30.08.2002 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Work
Udo Theiss
Rentenklau
Revision
Rentenklau - ganz konkret. Was Sie über ihre Pensionskasse wissen sollten. Udo Thiess. Work 30.8.2002
02.02.1990 Schweiz
Arbeitsgesetz
Oeffentlicher Dienst, Der
Personen
Ewald Ackermann
Arbeitsgesetz
Revision
Volltext
Frauenorganisationen wehren sich gegen den Entwurf des Arbeitsgesetzes. In der Nacht macht frau keine Karriere. Die Opposition gegen den Entwurf zur Revision des Arbeitsgesetzes wächst. Nach den Gewerkschaften haben nun auch massgebende Organisationen, die ein weites Spektrum der frauenpolitischen Landschaft abdecken, vehement gegen den Revisionsentwurf Stellung bezogen. Wen wundert's - wird doch in diesem Entwurf unter dem Deckmantel der Gleichstellung genau diese demontiert. „Da wird die Gleichstellung pervertiert“, sagte Marie-Therese Sautebin vom Komitee „14. Juni: für eine wirkliche Gleichstellung“. – „Es geht den Arbeitgebern nur darum, aus der Tatsache, dass Frauen tiefe Saläre haben, weniger mobil sind und weniger qualifiziert werden, noch mehr Profit zu schlagen“, meinte Marianne Ebel vom Komitee „Arbeit und Gesundheit“. – „Wir haben genug davon, nur als Sonderfälle und als Anhängsel des Mannes behandelt zu werden“, äusserte sich Sabine Steiger-Sackmann vom Schweizerischen katholischen Frauenbund. – „Wo Bestimmungen gegen sexuelle Belästigungen stehen sollten, gähnt nur ein Loch“, stellte Guite Theurillat-Aubry von der jurassischen Vereinigung der christlichen Gewerkschaften fest. An der Pressekonferenz der „Frauen für Gleichstellung im Arbeitsgesetz“ fielen deutliche und harte Worte. Verschiedene gewichtige Frauenorganisationen haben sich zu diesem Komitee zusammengefunden, um gegen den Vernehmlassungsentwurf zum neuen (…). Ewald Ackermann.
Der öffentliche Dienst, 2.2.1990.
Personen > Ackermann Ewald. Arbeitsgesetz. Revision. Frauen. OeD, 1990-02-02.
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31.01.1990 Schweiz
Arbeitsgesetz
Helvetische Typographia
Personen
Ewald Ackermann
Arbeitsgesetz
Frauen
Revision
Volltext
Frauenorganisationen wehren sich gegen den Entwurf des Arbeitsgesetzes. In der Nacht macht frau keine Karriere. Die Opposition gegen den Entwurf zur Revision des Arbeitsgesetzes wächst. Nach den Gewerkschaften haben nun auch massgebende Organisationen, die ein weites Spektrum der frauenpolitischen Landschaft abdecken, vehement gegen den Revisionsentwurf Stellung bezogen. Wen wundert's - wird doch in diesem Entwurf unter dem Deckmantel der Gleichstellung genau diese demontiert. „Da wird die Gleichstellung pervertiert“, sagte Marie-Therese Sautebin vom Komitee „14. Juni: für eine wirkliche Gleichstellung“. – „Es geht den Arbeitgebern nur darum, aus der Tatsache, dass Frauen tiefe Saläre haben, weniger mobil sind und weniger qualifiziert werden, noch mehr Profit zu schlagen“, meinte Marianne Ebel vom Komitee „Arbeit und Gesundheit“. – „Wir haben genug davon, nur als Sonderfälle und als Anhängsel des Mannes behandelt zu werden“, äusserte sich Sabine Steiger-Sackmann vom Schweizerischen katholischen Frauenbund. – „Wo Bestimmungen gegen sexuelle Belästigungen stehen sollten, gähnt nur ein Loch“, stellte Guite Theurillat-Aubry von der jurassischen Vereinigung der christlichen Gewerkschaften fest. An der Pressekonferenz der „Frauen für Gleichstellung im Arbeitsgesetz“ fielen deutliche und harte Worte. Verschiedene gewichtige Frauenorganisationen haben sich zu diesem Komitee zusammengefunden, um gegen den Vernehmlassungsentwurf zum neuen Arbeitsgesetz zu protestieren. Die Revision sei gestartet worden, um den Frauen in der Arbeitswelt endlich zur (…). Ewald Ackermann.
Typographia Schweiz, 31.1.1990.
Personen > Ackermann Ewald. Arbeitsgesetz. Revision. Frauen. HT, 1990-01-31.
Ganzer Text
31.12.1968 Schweiz
Krankversicherungen
SGB

Krankenkassen-Prämien
Krankenversicherung
Revision
Volltext
Krankenversicherung. Je länger je mehr erwies sich eine grundlegende Reform der Krankenversicherung als eines der dringlichsten Probleme. Die Teilrevision von1964 hatte den Versicherten durch die neuen gesetzlichen Pflichtleistungen wohl beträchtliche Verbesserungen gebracht und durch die Neuordnung der Bundesbeiträge fürs erste eine katastrophale Verschuldung der Krankenkassen verhindert; als Ganzes hatte sie sich jedoch nicht bewährt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Arztrechtes verschärften und häuften sich die Konflikte zwischen den Krankenkassen und den Ärzteorganisationen. Die von den Kantonsregierungen festgelegten Einkommensgrenzen für die in sehr guten wlrtschaftlichen Verhältnissen lebenden Personen wichen stark voneinander ab und führten zu schreienden Ungerechtigkeiten. Das ständige und explosionsartige Ansteigen der Arzt-, Arznei- und vor allem der Spitalkosten zwang die Krankenkassen zu Prämienerhöhungen, welche für Familien der unteren und mittleren Einkommensschichten kaum mehr tragbar waren. Das Bundeskomitee befasste sich zu verschiedenen Malen mit dieser Sachlage und liess durch eine aus Vertretern der Verbände bestehende Studienkommission Vorschläge für die Neuordnung der Krankenversicherung ausarbeiten. (...).

SMUV Schweiz. Geschäftsbericht 1968.
SMUV Schweiz > Krankenversicherung. Revision. SMUV. Geschäftsbericht 1968.

Ganzer Text

01.01.1967 Schweiz
VPOD

Revision
Die Revision der Dienst- und Besoldungsordnung auf den 1.1.1967 brachte unter anderem folgende Verbesserungen: Reallohnerhöhung von 3,3%, günstigere Einreihung des Bauamtspersonals, Arbeitszeitverkürzung auf 44 Stunden pro Woche ab 1.1.1968. VPOD Berichte 1967-1969
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