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Anzahl gefundene Artikel: 20

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
23.01.2020 Schweiz
Initiativen Schweiz
Krankversicherungen
SGB

Initiativen Schweiz
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Eine gute Nachricht für die Kaufkraft . Der SGB begrüsst das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die kurze Zeitspanne, in welcher die Unterschriften – mit Unterstützung der Gewerkschaften – gesammelt werden konnten, illustriert die Schärfe des Problems für die Haushalte im Land. Nun kann die längst notwendige Diskussion eröffnet werden: Ist es normal, dass die Krankenkassenprämie für eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin arbeitet, gleich hoch ist wie für obere Kader? In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Prämienverbilligungen eingefroren oder gar gesenkt. Gleichzeitig sind die Prämien weit mehr gestiegen als die Löhne. Die Folge: Die Kaufkraft der Haushalte stagniert. Gesamthaft ist die Belastung durch Abgaben, Steuern und Prämien heute tatsächlich degressiv verteilt, das heisst, dass die kleineren Einkommen besonders stark zur Kasse gebeten werden. Die Beschränkung der Prämien auf zehn Prozent des Einkommens ist darum ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Kaufkraft. Sie folgt dem 10-Punkte-Massnahmenpaket, welches der SGB vergangen November präsentiert hat. Nur mit der Umsetzung dieser Instrumente kann der arbeitenden Bevölkerung wieder eine Perspektive zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gegeben werden, weil damit die Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig von den steigenden Zwangsabgaben aufgefressen werden. (…).
SGB, Medienmitteilung, 23.1.2020.
SGB > Krankenversicherung. Praemien. Initiative. SGB, 2020-01-23.
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23.01.2020 Schweiz
Initiativen Schweiz
Krankversicherungen
VPOD Schweiz

Initiativen Schweiz
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Gesundheit darf nicht Luxus bleiben. Die Gewerkschaften begrüssen das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die kurze Zeitspanne, in welcher die Unterschriften gesammelt werden konnten, illustriert die Schärfe des Problems für die Haushalte im Land. Nun kann die längst notwendige Diskussion eröffnet werden: Ist es normal, dass die Krankenkassenprämie für eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin arbeitet, gleich hoch ist wie für obere Kader? In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Prämienverbilligungen eingefroren oder gar gesenkt. Gleichzeitig sind die Prämien weit mehr gestiegen als die Löhne. Die Folge: Die Kaufkraft der Haushalte stagniert. Gesamthaft ist die Belastung durch Abgaben, Steuern und Prämien heute tatsächlich degressiv verteilt, das heisst, dass die kleineren Einkommen besonders stark zur Kasse gebeten werden. Die Beschränkung der Prämien auf zehn Prozent des Einkommens ist darum ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Kaufkraft. Nur mit der Umsetzung dieser Instrumente kann der arbeitenden Bevölkerung wieder eine Perspektive zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gegeben werden, weil damit die Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig von den steigenden Zwangsabgaben aufgefressen werden. Gesundheit darf kein Luxusprodukt sein. (…).
VPOD Schweiz, 23.1.2020.
VPOD Schweiz > Krankenversicherung. Praemien. Initiative. VPOD Schweiz, 2020-01-23
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01.11.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
VPOD-Magazin
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Krankenversicherungen
Volltext
Prämienrunde 2020: Nicht nur gute Nachrichten. Einfach krank. Die Erhöhung der Krankenkassenprämien für nächstes Jahr ist direkt moderat. Mehr als eine Verschnaufpause dürfte das nicht sein - zu gross sind die ungerechten Verwerfungen im System. Die Prämienerhöhung fällt für das kommende Jahr moderat aus. Das ist zunächst vor allem für die Versicherten eine gute Nachricht. Die massiven Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre standen im starken Kontrast zu einer Reihe wirksamer Kostendämpfungsmassnahmen. Jetzt haben die Krankenkassen endlich damit begonnen, ihre riesigen Reserven abzubauen und an die Versicherten zurückzugeben. Man ist sich aber weitgehend einig: Es ist wohl eher eine kleine Atempause denn eine anhaltende Trendwende, wie die bereits wieder nach oben korrigierte Kostenprognose für die kommenden Jahre deutlich macht. Bereits eine genauere Betrachtung der Prämienankündigung für 2020 fördert Unerfreuliches zutage. So basiert die vom BAG publizierte Zahl der durchschnittlichen Prämiensteigerung von 0,3 Prozent für Erwachsene auf der sogenannten mittleren Prämie. Da sich diese aus dem Durchschnitt aller gewählten Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen ergibt, verschleiert sie die Nachteile, die solche Modelle für die Versicherten bringen. Insbesondere ist das deren höhere Kostenbeteiligung, welche die gegebene moderate Prämiensteigerung im Krankheitsfall sofort mehrfach aufzufressen droht. Betrachtet man aber - wie bis 2017 üblich - die Standardprämie (Grundmodell bei 300 Franken Franchise), so fällt die Prämiensteigerung für 2020 mit 0,8 Prozent schon  (…). Reto Wyss.
VPOD-Magazin, 1.11.2019.
Personen > Wyss Reto. Krankenkassen-Praemien. VPOD-Magazin, 2019-11-01.
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01.02.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rauf! Bundesgericht zeigt Sozialabbauern in den Kantonen die rote Karte. Es ist eine schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer in den Kantonen: Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil befunden, dass der Spielraum für Kürzungen bei Prämienverbilligungen klar begrenzt ist. So muss die Prämienlast laut KVG nicht nur für Haushalte mit tiefen Einkommen, sondern auch für Familien des "unteren Mittelstandes" mit Prämienverbilligungen gemindert werden. Diesen Grundsatz hat nicht nur der Kanton Luzern – Ursprungskanton der Klage – jahrelang in krasser Art und Weise verletzt, sondern grundsätzlich alle Kantone, mit nur einer einzigen Ausnahme: Graubünden. Während Jahren hat man sich in den meisten Kantonen nicht um die sozialen Folgen der unaufhaltsam steigenden Kopfprämien in der Grundversicherung geschert. Ganz im Gegenteil: Um die Ausfälle der aggressiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, hat man vielerorts auch bei den Prämienverbilligungen das Messer angesetzt. Kurzerhand wurden Richtprämien, Eintrittsschwellen und Verbilligungsanteile gekürzt, mit jeweils nur einem Ziel: weniger Prämienverbilligungen für weniger Haushalte. So kam es dazu, dass der Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen (neben jenem des Bundes) von 50% im Jahr 2010 auf noch 42% im Jahr 2017 sank. Oder anders ausgedrückt: 11 Kantone geben heute für Prämienverbilligungen weniger Mittel aus als noch vor 10 Jahren – trotz des starken Bevölkerungswachstums und trotz des noch stärkeren Prämienwachstums! Kantone (…). Reto Wyss.
SGB, 1.2.2019.
Personen > Wyss Reto. Praemienverbilligung. SGB, 2019-02-01.
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31.01.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
WOZ
Andreas Fagetti
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Krankenkassenprämien. Eine fällige Ohrfeige. Für gegen 300‘000 Haushalte soll die Prämienlast sinken - dank eines Bundesgerichtsurteils. Die SP droht betroffenen Kantonen mit Klagen. Ein Ende letzter Woche publiziertes Bundesgerichtsurteil stellt fest: Der Kanton Luzern hat die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen zu tief abgesenkt, damit Bundesrecht verletzt und letztlich Prämienverbilligungsgelder zweckentfremdet. „Das Urteil hat für andere Kantone Signalwirkung“, sagt die St, Galler SP-Nationalrätin Barbara Gysi gegenüber der WOZ. Die SP will weiteren Kantonen mit zu tiefen Prämienverbilligungen Beine machen. Gysi hat zunächst jene im Visier, die die gesetzlichen Vorgaben erheblich unterschreiten: beide Appenzell, Bern, das Wallis, Glarus, der Aargau und Neuenburg. An einer Pressekonferenz der SP Schweiz in Bern forderte sie diese Kantone auf, innert Monatsfrist Anpassungen in die Wege zu leiten. „Geschieht dies nicht, wird die SP Schweiz zusammen mit den Kantonalparteien vor Ort diese Kantone verklagen.“ Die SP gehe davon aus, dass wegen des Bundesgerichtsurteils gegen 300‘000 Haushalte neu ein Anrecht auf Prämienverbilligungen hätten. Wo noch möglich, wird die SP in den Kantonsparlamenten rasch Vorstösse einreichen, damit die Regierungen ihre Berechnungsgrundlagen offenlegen. Zweckentfremdete Gelder. Auslöser ist ein Debakel im Kanton Luzern. Dort erhielten 2017 rund 7‘900 Luzerner Familien und Alleinerziehende mit verbilligten (…).. Robert Müller, Andreas Fagetti.
WOZ, 31.1.2019.
Personen > Fagetti Andreas. Krankassenprämien. WOZ, 2019-01-31.
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18.01.2019 Schweiz
SGB
Sozialversicherungen

AHV-Renten
Krankenkassen-Prämien
Pensionskassen
Volltext
Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen. Sozialversicherungen 2019. Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird. Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken. Sinkende Renten. Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz blieb nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0,75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat. Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1,5 auf 0,25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die (…).
SGB, 18.1.2019.
SGB > Sozialversicherungen. SGB, 2019-01-18.
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06.12.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Monitoring zeigt: Handlungsbedarf bei den Prämien mehr als dringend. Prämienbelastung der Versicherten erwiesenermassen massiv gestiegen. Im soeben neu erschienen „Monitoring"-Bericht des BAG bestätigt sich, was der SGB vor Kurzem bereits in seinem Verteilungsbericht festgehalten hat: Die Nettoprämienbelastung ist in den letzten 10 Jahren in allen Kantonen für sämtliche Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen massiv gestiegen. Im schweizweiten Durchschnitt ist die Belastung von 9% im Jahr 2007 auf 14% im Jahr 2017 gestiegen, wobei der Anstieg für gewisse Haushalte noch wesentlich ausgeprägter war. Nun hat diese Entwicklung natürlich auch etwas mit dem Kostenwachstum in der Grundversicherung zu tun. Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen, z.B. zur Eindämmung der Überversorgung und zur Senkung der Arzneimittelpreise sind daher unumgänglich. Diese dürfen aber nicht vom Hauptproblem der unsozialen Finanzierung der Krankenversicherung ablenken. Der Monitoringbericht untersucht nämlich nicht den Kosten- bzw. Prämienanstieg, sondern explizit die Wirksamkeit der Prämienverbilligungssysteme. Dass diese in fast allen Kantonen durch Sparpakete massiv nachgelassen hat: darin begründen sich die Resultate dieses Berichts. So gaben im Jahr 2017 elf Kantone insgesamt weniger Geld für die Verbilligung der Prämien aus also noch zehn Jahre zuvor – dies trotz der massiven Prämiensteigerungen und des starken Bevölkerungswachstums. (…). Reto Wyss.
SGB, 6.12.2018.
Personen > Wyss Reto. Krankenkassen-Praemien. SGB, 2018-12-06.
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02.11.2018 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Nein zu höheren Franchisen und Knebelverträgen! Wir müssen die Krankenkassenlobby stoppen. Kaum irgendwo ist die Krankenversicherung unsozialer finanziert als in der Schweiz, und nirgendwo die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher. Der SGB will eine solidarische Finanzierung: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben. Zwar werden die Prämien nächstes Jahr weniger stark steigen, als wir von den letzten Jahren gewohnt sind. Doch die vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte mittlere Zunahme von nur 1,2 Prozent kann gar nicht mit den Vorjahren verglichen werden: Das BAG rechnet neu mit der Durchschnittsprämie der tatsächlich gewählten Versicherungsmodelle, und nicht wie bis anhin mit der Standardprämie (300 Franken Franchise, freie Arztwahl). Letztere steigt nächstes Jahr nicht um 1,2, sondern um 2,7 Prozent. Nun ist es durchaus sinnvoll, bei der Prämiensteigerung nicht nur die Standardprämie zu betrachten. Denn heute wählen nicht einmal mehr 20 Prozent der Versicherten das Modell mit freier Arztwahl und 300 Franken Franchise. Das Problem ist allerdings, dass der Wechsel zum Blick auf den Anstieg der effektiven Prämien die möglichen Kostenfolgen für die Versicherten komplett kaschiert. Wer nämlich eine Franchise von 2500 Franken gewählt hat, kann zwar zunächst mit einer leicht tieferen Prämienzunahme rechnen. Im Krankheitsfall nützt das aber nichts, weil dann die ersten 2500 Franken Behandlungskosten direkt aus dem eigenen Sack berappt werden müssen. (...). Reto Wyss.
SGB, 2.11.2018.
Personen > Wyss Reto. Krankenkassenprämien. SGB, 2018-11-02.
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19.10.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
Work
Martin Jakob
Krankenkassen-Prämien
Ratgeber
Volltext
Krankenkasse: Teurer heisst nicht besser. Nur teurer. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet allen die gleiche Leistung. Trotzdem sind die Prämien von Kasse zu Kasse verschieden. Warum das so ist – und warum es sich nicht lohnt, bei einer teuren Kasse auszuharren. Im Prinzip eine gute Sache, die 1996 eingeführte obligatorische Krankenpflegeversicherung. Denn sie stellt sicher, dass alle Menschen in der Schweiz im Krankheitsfall medizinisch ausreichend versorgt sind und die Kosten tragen können, ohne zu verarmen. Nur hat die Politik damals mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ein wahres Tarifmonster gebastelt. Die Föderalisten sorgten dafür, dass die Prämien von Kanton zu Kanton anders sind. Die Gutverdiener verhinderten, dass die Prämie abhängig vom Einkommen und damit auch sozial gerecht berechnet wird. Stattdessen gilt die vom Einkommen unabhängige Kopfprämie. Und die Marktwirtschafter setzten durch, dass eine Vielzahl von Kassen statt einer Einheitskasse das Einheitsprodukt Grundversicherung anbietet. „Wir brauchen Wettbewerb, dann wird’s billiger!“ behaupteten sie. Billiger ist’s nicht die Bohne, aber unübersichtlich. 51 Kassen (Stand 2019) bieten in den verschiedenen Prämienregionen und Altersgruppen mit unterschiedlichen Kostenmodellen total 250’000 unterschiedliche Tarife an, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) errechnet. Grosse Differenzen. Denn zu den vom Gesetz gewollten Prämienunterschieden kommen jene hinzu, über welche die einzelne Person entscheidet: Bei höherer Eigenbeteiligung an den Kosten (Wahlfranchise) sinkt die Prämie. Mit (…). Martin Jakob.
Work 9online, 19.10.2018.
Personen > Jakob Martin, Krankenkassen. Ratgeber. Work online, 2018-10-19.
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04.10.2018 Schweiz
Initiativen Schweiz
Krankversicherungen
Personen
Vorwaerts
Tarek Idri
Initiativen Schweiz
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Gegen die Prämienbelastung. Die SP will eine Initiative lancieren, die die Krankenkassenprämien auf maximal 10 Prozent des Einkommens beschränken soll. Angesichts ständig steigender Prämien und Immer weniger Prämienverbilligung scheint das Vorhaben in die richtige Richtung zu gehen. Im Laufe der letzten 20 Jahre haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt, während die Löhne und Renten nur leicht angestiegen sind. Die Frage, wie man die Prämien bezahlen kann, ist zu einem der Hauptprobleme für viele Menschen in der Schweiz geworden. Das soziale Ziel bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetz - also, dass die Prämienbelastung eines Haushalts nicht mehr als acht Prozent des steuerbaren Einkommens betragen darf - wurde nie wirklich erreicht. Im Gegenteil: Die Prämienbelastung nahm seit 2010 im Durchschnitt über alle Kantone hinweg von 10 auf knapp 12 Prozent zu. Es gibt sogar Haushalte, die mehr als 20 Prozent ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Die individuellen Prämienverbilligungen hätten Abhilfe schaffen sollen. Auch Personen, die nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, werden unterstützt. Allerdings wurden die Kantone damit beauftragt, für die Umsetzung der Prämienverbilligung zu sorgen. In der Folge resultieren beträchtliche kantonale Unterschiede, unter anderem bezüglich des Einkommens, das zur Berechnung der individuellen Prämienverbilligung verwendet wird. Die eigene Beteiligung der Versicherten an den Gesundheitskosten machen fast 30·Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben aus und drücken neben (…). Idri Tarek.
Vorwärts, 4.10.2018.
Vorwaerts > Krankenversicherung. Initiative. Vorwaerts, 2018-10-04
20.10.2017 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
Work
Sina Bühler
Krankenkassen-Prämien
Ratgeber
Volltext
Krankenkasse: So sparen Sie bei der Grundversicherung. Das beste Rezept gegen den Prämienkoller. Die Kassenprämien werden ständig teurer. Vergleichen Sie die Angebote darum jedes Jahr neu. Und sparen Sie mit höherer Franchise und einfachem Betreuungsmodell. Obwohl viele Haushalte die Kos¬ten der Krankenkasse kaum noch stemmen können, ändert sich weiterhin nichts an den hohen Prämien. Deswegen lohnt sich im Herbst auch der Vergleich, ob Sie bei einer anderen Versicherung nicht günstiger fahren würden. In der Grundversicherung ist das Angebot überall dasselbe. Die einzigen zwei Entscheidungskriterien sollten deshalb der Preis und Ihre Zufriedenheit mi t dem Service der Kasse sein. In der Grundversicherung gilt nämlich: Jede Kasse hat die Pflicht, Sie bei sich aufzunehmen. Ein Wechsel ist aber nur einmal im Jahr möglich. Sie müssen die alte Versicherung bis zum 30.November kündigen - und zwar eingeschrieben. Dann können Sie sich bis Ende Jahr bei der neuen Versicherung anmelden. Achtung: Der einzige Grund, dass Ihnen Ihre Krankenkasse einen Wechsel verbieten darf, sind offene Rechnungen. Bevor Sie kündigen, sollten Sie deshalb überprüfen, ob alles bezahlt sei. Mit der Franchise entscheiden Sie darüber, welchen Anteil der Gesundheitskosten Sie selber übernehmen. Bei einer Franchise von 1000 Franken-zum Beispiel bezahlen Sie die ersten 1000 Franken vollständig selber. Je höher Sie diesen Betrag ansetzen, desto tiefer werden ihre monatlichen Prämien sein. Das Angebot der (…). Sina Bühler.
Work, 20.10.2017.
Personen > Bühler Sina. Krankenkassen-Prämien. Work, 2017-10-20.
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21.10.2016 ZH Kanton
Personen
Regierungsrat
Vorwärts
Siro Torresan
Krankenkassen-Prämien
Krankenversicherung
Volltext
Warum muss gespart werden? 40 Millionen Franken sollen bei den Prämienverbilligungen im Kanton Zürich gestrichen werden. Mit einer perfiden Kommunikationsstrategie versucht der Kanton zu verhindern, dass der Zusammenhang zur Ursache der Sparprogramme hergestellt wird. Der Zürcher Regierungsrat hat am 6. Oktober die Vorlage zur Revision und zum Neuerlass des „Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz“ (EG KVG) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Dabei sollen 40 Millionen Franken weniger für die Verbilligungen der Krankenkassenprämien zur Verfügung stehen. Unter dem Titel „Verbesserungen am Prämienverbilligungssystem“ wird informiert, wie die „Bedarfsgerechtigkeit“ in mehreren Punkten verbessert werden soll, da das heutige System „eine Reihe von Mängeln aufweist“. So sollen künftig nur jene Personen eine Prämienverbilligung erhalten, die „wegen ihrer bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse auch tatsächlich darauf angewiesen sind“. Spannend ist das Beispiel, das genannt wird: „Heute erhalten dagegen auch solche junge Erwachsene in Ausbildung eine Prämienverbilligung, die dank Unterstützung ihrer Eltern in guten finanziellen Verhältnissen leben.“ Weiter sollen auch HausbesitzerInnen keine Verbilligung mehr kriegen. Der Punkt ist ein anderer. Eines muss man der PR-Abteilung des Kantons lassen: Die Ankündigung des Abbaus kommt geschickt daher. Es wird vermittelt, dass die Unterstützung jenen gestrichen wird, die es gar nicht nötig haben. (…). Siro Torresan.
Vorwärts, 21.10.2016.
Vorwärts > Krankenkassen-Prämien. Regierungsrat ZH Kanton. Vorwärts, 2016-10-21.
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26.09.2016 Schweiz
Krankversicherungen
SGB

Krankenkassen-Prämien
Volltext
Krankenkassenprämien: Maximal 10% des Einkommens! SGB verlangt schweizweites Sozialziel. Erneut steigen die Krankenkassenprämien nächstes Jahr im Schnitt um 4,5%. Viele Haushalte können diese erdrückende Belastung nicht mehr stemmen. Deshalb fordert der SGB ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Die Krankenkassenprämien sollen maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Nächstes Jahr werden die Krankenkassenprämien erneut um durchschnittlich 4,5% ansteigen. Seit 1997 haben sie sich praktisch verdoppelt. Die Haushalte werden heute je nach Kanton und Grösse mit 14 bis 16 Prozent belastet. Das zeigt, dass die seinerzeit eingeführte Prämienverbilligung das unsoziale Kopfprämiensystem nur sehr schwach korrigiert. Das damalige Sozialziel, dass niemand für die Krankenkassenprämie mehr als 8 Prozent seines Einkommens bezahlen soll, ist bei weitem verfehlt. Schuld daran sind die anhaltenden Sparprogramme von Bund und Kantonen, bei denen auch die Prämienverbilligung gekürzt wird. Öl ins Feuer dieser Entwicklung giessen werden die Unternehmenssteuerreform III und die geplante Revision der Ergänzungsleistungen, bei welcher die EL-Bezüger/innen eine viel tiefere Rückerstattung der Krankenkassenprämien hinnehmen sollen. (…).
SGB, 26.9.2016.
SGB > Krankenversicherungen. Prämien. SGB, 2016-09-26.
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16.02.2016 BE Kanton
Abstimmungen Bern
Krankversicherungen
SGB

Abstimmung
Krankenkassen-Prämien
Volltext
2 x Nein zum Abbau der Prämienverbilligungen im Kanton Bern. Am 28. Februar können die Stimmenden ein Zeichen setzen und die unsoziale Berner Abbaupolitik korrigieren. Höchste Prämien - tiefste Prämienverbilligungen. Dieses Missverhältnis will der Kanton Bern nun noch weiter ausbauen. Am 28. Februar kann die Berner Stimmbevölkerung die schamlosen Sparer stoppen. Ende 2013 schnürte das Berner Kantonsparlament das grösste Abbaupaket in der Geschichte des Kantons. Zu den schmerzhaftesten Massnahmen gehörte der Abbau bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkasse. Nachdem der Grosse Rat die Prämienverbilligungen schon 2012 massiv reduziert hatte, kürzte er sie 2013 nochmals um bis zu 35 Millionen Franken pro Jahr. Die fatalen Folgen: 50'000 Krankenversicherte bekommen gar keine Prämienverbilligungen mehr, oder nur noch massiv gekürzte. Grosser Rat: Sozialziel gestrichen. Dieser Abbau war ebenso schamlos wie gesetzeswidrig: Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass mindestens das einkommensschwächste Viertel der Bevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren muss. Damit soll die Last der Krankenkassenprämien erträglich gehalten werden. Weil diese Vorgabe mit dem massiven Abbau bei Weitem nicht mehr einzuhalten war, stricht der Grosse Rat kurzerhand, das gesetzliche Sozialziel. Damit könnte in Zukunft sowohl die Zahl als auch die Höhe der Prämienverbilligungen beliebig reduziert werden. (…). Regula Tschanz.
SGB, 16.2.2016.
SGB > Krankenversicherungen. Prämien. SGB, 2016-02-16.
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19.08.2014 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Christina Werder
Einheitskrankenkasse
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Ja zur öffentlichen Krankenkasse. Weil's vernünftig ist! Die privaten Krankenkassen verschleudern jedes Jahr rund 325 Millionen unserer Prämien für teure Werbekampagnen und Wechselkosten. Hinzu kommen hohe Managerlöhne und die unsolidarische Jagd auf sogenannt „gute Risiken“. Heute hat keine Krankenkasse ein Interesse daran, kranke Menschen optimal zu betreuen – weil sie das attraktiv für teure chronisch Kranke machen würde. Eine öffentliche Krankenkasse setzt diesem Unsinn ein Ende. Deshalb setzen sich der SGB und seine Verbände für die Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ein. Schädlicher Pseudo-Wettbewerb. In der Schweiz gibt es heute über 60 Krankenkassen, die in der Grundversorgung tätig sind. Sie veranstalten einen teuren Pseudo-Wettbewerb. Da alle die gleichen, durch das Gesetz vorgeschriebenen Leistungen versichern müssen, gibt es für die Kassen nur zwei Möglichkeiten, Kosten zu sparen: Bessere und gut koordinierte Behandlungen insbesondere für chronisch Kranke oder aber die Jagd auf „gute Risiken“. Die Kassen setzen vor allem auf die zweite Möglichkeit. Indem sie den anderen Kassen „gute Risiken“, das heisst junge und gesunde Versicherte abjagen und „schlechte Risiken“ zuschieben, schaffen sie sich eine profitablere Kostenstruktur und interessantere Kundschaft für Zusatzversicherungen. (…). Christina Werder.
SGB, 19.8.2014.
SGB > Einheitskrankenkasse. Abstimmung. SGB. 19.8.2014.
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19.08.2014 Schweiz
Krankversicherungen
VPOD Schweiz

Einheitskrankenkasse
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Es reicht! Echte Gesundheitssorge statt Pseudowettbewerb! „Explodierende Prämien, nervende Telefonwerbung, Diskriminierung von alten und kranken Menschen – der Pseudo-Wettbewerb geht eindeutig zulasten der Versicherten“, kritisiert Erika Ziltener, Präsidentin des Trägervereins für eine öffentliche Krankenkasse. Die Initiative will diese Systemfehler beheben und die Gesundheit der Versicherten und nicht mehr den Profit der Kassen ins Zentrum stellen. Nur mit einer öffentlichen Krankenkasse, die nicht nur den guten Risiken nachjagt, sondern sich um alle Versicherten kümmert, bekommen wir die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff. Das von zahlreichen Parteien, Patientenorganisationen, Berufsverbänden und Gewerkschaften - darunter der VPOD - getragene Initiativkomitee für eine öffentliche Krankenkasse steigt mit Zuversicht in die heisse Phase des Abstimmungskampfs, wie seine Mitglieder heute vor den Medien bestätigten. (…).
VPOD Schweiz, 19.8.2014.
VPOD Schweiz > Einheitskrankenkasse. Krankenkassenprämien. VPOD, 19.8.2014.
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26.09.2013 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Daniel Lampart
Krankenkassen
Krankenkassen-Prämien
Volltext

Drückende KVG-Prämienlast: SGB fordert höhere Prämienverbilligungen. Krankenkassenprämien. Die Krankenkassenprämien werden auch 2014 stärker steigen als die Löhne. Diese bereits seit Jahren anhaltende Entwicklung führt dazu, dass die Schweizer Normalverdiener-Haushalte finanziell immer stärker belastet werden. Denn die Prämienverbilligungen haben mit der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung nicht Schritt gehalten. Im Gegenteil haben Kantone wie Zürich oder Bern in der Vergangenheit ihre Beiträge für Prämienverbilligungen gekürzt. Auch die kantonalen Sparpakete für 2014 sehen weitere Kürzungen vor – so beispielsweise in St. Gallen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert mehr Mittel für Krankenkassen-Prämienverbilligungen. Die Schweiz ist noch weit entfernt von der Umsetzung des vom Bundesrat formulierten Sozialziels, wonach niemand mehr als 8 Prozent seines steuerbaren Einkommens für die Prämien der Krankenversicherung aufzuwenden habe. Auskünfte:Daniel Lampart.

SGB, 26.9.2013.
SGB > Krankenverswicherungen. Krankenkasssenprämien. SGB. 2013-09-26.

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24.11.2009 SG Kanton
Detailhandel
Krankversicherungen
SP St. Gallen

Krankenkassen-Prämien
Ladenöffnungszeiten
Volltext

SP gegen Erweiterung der Ladenöffnungszeiten auf Kosten des Detailhandels. Die SP-Fraktion lehnt die Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ab. Auch vom Voranschlag 2010 ist die SP wenig begeistert. Die Steuergeschenke für Reiche und Unternehmen sowie die Einnahmenausfälle aufgrund der Krise setzen die kantonalen Finanzen unter erheblichen Druck. Die SP-Fraktion hat am Samstag die Geschäfte der kommenden Session beraten. Die SP wird sich insbesondere für zusätzliche Mittel für die Prämienverbilligung stark machen, denn der III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung ist nur ein Tropfen auf den heissen Stein. (...).

SP St. Gallen, 24.11.2009.
SP St. Gallen >  Ladenöffnungszeiten. Detailhandel. SG Kanton. SP St. Gallen. 2009-11-24.

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12.12.2003 SG Kanton
Krankversicherungen
SP St. Gallen

Krankenkassen-Prämien
Volltext

Der Bschiss mit der Krankenkassenprämien-Verbilligung. Die SP des Kantons St. Gallen ist empört über die Mitteilung der Regierung, die suggeriert die Mittel für die Krankenkassenprämien-Verbilligung seien wesentlich erhöht worden. Es ist eine Frechheit von Erhöhung zu sprechen, wenn die Gesamtsumme der Prämienverbilligung um lediglich 2 Mio. Franken von 117 Mio. auf 119 Mio. erhöht wurden. Gleichzeitig brüstet sich die Regierung damit, dass das Geld nun bedarfsgerechter verteilt werde und will weismachen, dass sich der Kreis der Bezugsberechtigen vergrössere. (...).

SP St. Gallen Medien-Mitteilung. 12.12.2003.
SP St. Gallen > Krankenkassen-Prämien. SP St. Gallen. 2003-12-12.

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31.12.1968 Schweiz
Krankversicherungen
SGB

Krankenkassen-Prämien
Krankenversicherung
Revision
Volltext
Krankenversicherung. Je länger je mehr erwies sich eine grundlegende Reform der Krankenversicherung als eines der dringlichsten Probleme. Die Teilrevision von1964 hatte den Versicherten durch die neuen gesetzlichen Pflichtleistungen wohl beträchtliche Verbesserungen gebracht und durch die Neuordnung der Bundesbeiträge fürs erste eine katastrophale Verschuldung der Krankenkassen verhindert; als Ganzes hatte sie sich jedoch nicht bewährt. Seit dem Inkrafttreten des neuen Arztrechtes verschärften und häuften sich die Konflikte zwischen den Krankenkassen und den Ärzteorganisationen. Die von den Kantonsregierungen festgelegten Einkommensgrenzen für die in sehr guten wlrtschaftlichen Verhältnissen lebenden Personen wichen stark voneinander ab und führten zu schreienden Ungerechtigkeiten. Das ständige und explosionsartige Ansteigen der Arzt-, Arznei- und vor allem der Spitalkosten zwang die Krankenkassen zu Prämienerhöhungen, welche für Familien der unteren und mittleren Einkommensschichten kaum mehr tragbar waren. Das Bundeskomitee befasste sich zu verschiedenen Malen mit dieser Sachlage und liess durch eine aus Vertretern der Verbände bestehende Studienkommission Vorschläge für die Neuordnung der Krankenversicherung ausarbeiten. (...).

SMUV Schweiz. Geschäftsbericht 1968.
SMUV Schweiz > Krankenversicherung. Revision. SMUV. Geschäftsbericht 1968.

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