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Anzahl gefundene Artikel: 62

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23.01.2020 Schweiz
Initiativen Schweiz
Krankversicherungen
SGB

Initiativen Schweiz
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Eine gute Nachricht für die Kaufkraft . Der SGB begrüsst das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die kurze Zeitspanne, in welcher die Unterschriften – mit Unterstützung der Gewerkschaften – gesammelt werden konnten, illustriert die Schärfe des Problems für die Haushalte im Land. Nun kann die längst notwendige Diskussion eröffnet werden: Ist es normal, dass die Krankenkassenprämie für eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin arbeitet, gleich hoch ist wie für obere Kader? In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Prämienverbilligungen eingefroren oder gar gesenkt. Gleichzeitig sind die Prämien weit mehr gestiegen als die Löhne. Die Folge: Die Kaufkraft der Haushalte stagniert. Gesamthaft ist die Belastung durch Abgaben, Steuern und Prämien heute tatsächlich degressiv verteilt, das heisst, dass die kleineren Einkommen besonders stark zur Kasse gebeten werden. Die Beschränkung der Prämien auf zehn Prozent des Einkommens ist darum ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Kaufkraft. Sie folgt dem 10-Punkte-Massnahmenpaket, welches der SGB vergangen November präsentiert hat. Nur mit der Umsetzung dieser Instrumente kann der arbeitenden Bevölkerung wieder eine Perspektive zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gegeben werden, weil damit die Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig von den steigenden Zwangsabgaben aufgefressen werden. (…).
SGB, Medienmitteilung, 23.1.2020.
SGB > Krankenversicherung. Praemien. Initiative. SGB, 2020-01-23.
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23.01.2020 Schweiz
Initiativen Schweiz
Krankversicherungen
VPOD Schweiz

Initiativen Schweiz
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Gesundheit darf nicht Luxus bleiben. Die Gewerkschaften begrüssen das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die kurze Zeitspanne, in welcher die Unterschriften gesammelt werden konnten, illustriert die Schärfe des Problems für die Haushalte im Land. Nun kann die längst notwendige Diskussion eröffnet werden: Ist es normal, dass die Krankenkassenprämie für eine alleinerziehende Mutter, die als Verkäuferin arbeitet, gleich hoch ist wie für obere Kader? In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone die Prämienverbilligungen eingefroren oder gar gesenkt. Gleichzeitig sind die Prämien weit mehr gestiegen als die Löhne. Die Folge: Die Kaufkraft der Haushalte stagniert. Gesamthaft ist die Belastung durch Abgaben, Steuern und Prämien heute tatsächlich degressiv verteilt, das heisst, dass die kleineren Einkommen besonders stark zur Kasse gebeten werden. Die Beschränkung der Prämien auf zehn Prozent des Einkommens ist darum ein konkreter Beitrag zur Verbesserung der Kaufkraft. Nur mit der Umsetzung dieser Instrumente kann der arbeitenden Bevölkerung wieder eine Perspektive zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gegeben werden, weil damit die Lohnerhöhungen nicht mehr vollständig von den steigenden Zwangsabgaben aufgefressen werden. Gesundheit darf kein Luxusprodukt sein. (…).
VPOD Schweiz, 23.1.2020.
VPOD Schweiz > Krankenversicherung. Praemien. Initiative. VPOD Schweiz, 2020-01-23
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01.11.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
VPOD-Magazin
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Krankenversicherungen
Volltext
Prämienrunde 2020: Nicht nur gute Nachrichten. Einfach krank. Die Erhöhung der Krankenkassenprämien für nächstes Jahr ist direkt moderat. Mehr als eine Verschnaufpause dürfte das nicht sein - zu gross sind die ungerechten Verwerfungen im System. Die Prämienerhöhung fällt für das kommende Jahr moderat aus. Das ist zunächst vor allem für die Versicherten eine gute Nachricht. Die massiven Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre standen im starken Kontrast zu einer Reihe wirksamer Kostendämpfungsmassnahmen. Jetzt haben die Krankenkassen endlich damit begonnen, ihre riesigen Reserven abzubauen und an die Versicherten zurückzugeben. Man ist sich aber weitgehend einig: Es ist wohl eher eine kleine Atempause denn eine anhaltende Trendwende, wie die bereits wieder nach oben korrigierte Kostenprognose für die kommenden Jahre deutlich macht. Bereits eine genauere Betrachtung der Prämienankündigung für 2020 fördert Unerfreuliches zutage. So basiert die vom BAG publizierte Zahl der durchschnittlichen Prämiensteigerung von 0,3 Prozent für Erwachsene auf der sogenannten mittleren Prämie. Da sich diese aus dem Durchschnitt aller gewählten Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen ergibt, verschleiert sie die Nachteile, die solche Modelle für die Versicherten bringen. Insbesondere ist das deren höhere Kostenbeteiligung, welche die gegebene moderate Prämiensteigerung im Krankheitsfall sofort mehrfach aufzufressen droht. Betrachtet man aber - wie bis 2017 üblich - die Standardprämie (Grundmodell bei 300 Franken Franchise), so fällt die Prämiensteigerung für 2020 mit 0,8 Prozent schon  (…). Reto Wyss.
VPOD-Magazin, 1.11.2019.
Personen > Wyss Reto. Krankenkassen-Praemien. VPOD-Magazin, 2019-11-01.
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15.03.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Franchisen
Referendum
Volltext
Nein zum Raubzug auf die Versicherten! Das Referendum gegen die Franchisen-Explosion wird kommen. Nirgendwo in Europa müssen sich die Versicherten mehr an den Gesundheitskosten beteiligen als in der Schweiz. Jede weitere Franchisenerhöhung muss deshalb mit dem Referendum bekämpft werden. Entsprechend schlägt der Präsidialausschuss des SGB dem Vorstand vor, das Referendum gegen die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung zu unterstützen. Denn höhere Franchisen und eine weitere Kostenabwälzung auf die Versicherten wären unsozial. Schon die Prämienlast ist für viele Arbeitnehmende unerträglich hoch. Doch wer krank wird und eine Behandlung benötigt, muss gleich noch tiefer in die Tasche greifen. Dann müssen Franchisen, Selbstbehalte und Tagestaxen bezahlt werden. Und nun hat das bürgerliche Parlament unter dem Druck der Krankenkassenlobby beschlossen, die Franchisen in Zukunft laufend zu erhöhen. Der Belastung der Versicherten nach oben soll somit keine Grenze mehr gesetzt werden. Ganz im Gegenteil, beispielsweise, zur Steuerbelastung von GrossaktionärInnen, gutbetuchten Erben und pauschalbesteuerten Superreichen – um auch daran wieder mal zu erinnern. Dieser Parlamentsbeschluss ist ein Angriff auf alle Versicherten, insbesondere aber auf Rentnerinnen und Rentner und chronisch Kranke. Denn sie können die Gesundheitskosten heute schon kaum mehr bezahlen, und gleichzeitig können gerade sie nicht auf Behandlungen verzichten. (…).
Reto Wyss.
SGB, 15.3.2019.
Personen > Wyss Reto. Krankenversicherungen. Franchisen. SGB, 2019-03-15.
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04.03.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Franchisen
Volltext
Franchisen-Erhöhung: Jetzt erst recht nicht! Der Ständerat muss nach dem Bundesgerichtsurteil über die Bücher gehen. Das Bundesgerichtsurteil vom Januar zu den Prämienverbilligungen hat einmal mehr klar gemacht, dass es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens so nicht mehr weitergehen kann: In 25 von 26 Kantonen genügen die Prämienverbilligungen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen seit Jahren flächendeckend zu hohe Nettoprämien - und jedes Jahr kommt noch mehr drauf. Nun müssen die Kantone gegensteuern und die Prämienverbilligungen zumindest auf ein gesetzeskonformes Niveau anheben. Etliche Kantone haben bereits angekündigt, genau dies zu tun (Wallis, Neuenburg, St. Gallen, Luzern). Andere werden demnächst nachziehen, ansonsten müssen weitere Klagen eingereicht werden. Die entscheidende Lehre aus dem Bundesgerichtsurteil ist aber eine andere: Die Gesamtbelastung der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen hat ein untragbares Ausmass angenommen. Dies drückt sich einerseits dadurch aus, dass die bezahlten Prämien im Jahr 2000 noch rund 8 Prozent eines Haushaltsbudgets ausmachten, während es heute fast doppelt so viel ist (14 Prozent). Andererseits hat sich aber auch die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spital-/Pflegetaxe, einzelne Medikamente etc.) seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mehr als verdoppelt. (…). Reto Wyss.
SGB, 4.3.2019.
Personen > Wyss Reto. Franchisen. SGB, 4.3.2019.
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26.02.2019 Schweiz
Initiativen Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenversicherungen
Prämien
Volltext
Gesundheit für alle bezahlbar machen: Ja zur Prämien-Entlastungs-Initiative! Gesundheit ist kein Luxusprodukt. Unterschreiben Sie jetzt! Die Prämienrechnung flattert monatlich in den Briefkasten, oder besser gesagt: sie kracht ins Haus. Denn bald wiegt diese Rechnung dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Und zwar nicht nur für Leute, die sich dies problemlos leisten können, sondern für alle. Die Prämie eines Wirtschaftsanwalts ist genau gleich hoch wie jene einer Schuhverkäuferin oder eines Bauarbeiters. Zwar gibt es Prämienverbilligungen, doch erhalten diese immer weniger Haushalte, und zu immer kleineren Beträgen. Denn die meisten Kantone haben die Mittel dafür eingefroren oder gar gekürzt, um Steuern für die Superreichen zu senken. Gleichzeitig sind für die Arbeitnehmenden die Löhne und für die ältere Bevölkerung die Renten viel weniger stark gestiegen als die Prämien. So kann es nicht weitergehen: Gesundheit ist kein Luxusprodukt, auf das man auch mal verzichten kann, sondern ganz einfach die Voraussetzung für ein gutes Leben. Es ist deshalb keine Frage, dass Gesundheit wieder für alle bezahlbar sein muss. Genau das ist das Ziel der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die Initiative fordert, dass kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10% seines Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben muss. Weder Familien, noch Alleinerziehende oder Alleinstehende, noch RentnerInnen. Heute gibt es viele Haushalte, die mehr als 20% des Einkommens für die Prämien aufbringen müssen. (…). Reto Wyss.
SGB, 26.2.2019.
Personen > Wyss Reto. Krankenversicherungen. Praemien. SGB, 2019-02-26.
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01.02.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rauf! Bundesgericht zeigt Sozialabbauern in den Kantonen die rote Karte. Es ist eine schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer in den Kantonen: Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil befunden, dass der Spielraum für Kürzungen bei Prämienverbilligungen klar begrenzt ist. So muss die Prämienlast laut KVG nicht nur für Haushalte mit tiefen Einkommen, sondern auch für Familien des "unteren Mittelstandes" mit Prämienverbilligungen gemindert werden. Diesen Grundsatz hat nicht nur der Kanton Luzern – Ursprungskanton der Klage – jahrelang in krasser Art und Weise verletzt, sondern grundsätzlich alle Kantone, mit nur einer einzigen Ausnahme: Graubünden. Während Jahren hat man sich in den meisten Kantonen nicht um die sozialen Folgen der unaufhaltsam steigenden Kopfprämien in der Grundversicherung geschert. Ganz im Gegenteil: Um die Ausfälle der aggressiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, hat man vielerorts auch bei den Prämienverbilligungen das Messer angesetzt. Kurzerhand wurden Richtprämien, Eintrittsschwellen und Verbilligungsanteile gekürzt, mit jeweils nur einem Ziel: weniger Prämienverbilligungen für weniger Haushalte. So kam es dazu, dass der Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen (neben jenem des Bundes) von 50% im Jahr 2010 auf noch 42% im Jahr 2017 sank. Oder anders ausgedrückt: 11 Kantone geben heute für Prämienverbilligungen weniger Mittel aus als noch vor 10 Jahren – trotz des starken Bevölkerungswachstums und trotz des noch stärkeren Prämienwachstums! Kantone (…). Reto Wyss.
SGB, 1.2.2019.
Personen > Wyss Reto. Praemienverbilligung. SGB, 2019-02-01.
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31.01.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
WOZ
Andreas Fagetti
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Krankenkassenprämien. Eine fällige Ohrfeige. Für gegen 300‘000 Haushalte soll die Prämienlast sinken - dank eines Bundesgerichtsurteils. Die SP droht betroffenen Kantonen mit Klagen. Ein Ende letzter Woche publiziertes Bundesgerichtsurteil stellt fest: Der Kanton Luzern hat die Einkommensgrenze für Prämienverbilligungen zu tief abgesenkt, damit Bundesrecht verletzt und letztlich Prämienverbilligungsgelder zweckentfremdet. „Das Urteil hat für andere Kantone Signalwirkung“, sagt die St, Galler SP-Nationalrätin Barbara Gysi gegenüber der WOZ. Die SP will weiteren Kantonen mit zu tiefen Prämienverbilligungen Beine machen. Gysi hat zunächst jene im Visier, die die gesetzlichen Vorgaben erheblich unterschreiten: beide Appenzell, Bern, das Wallis, Glarus, der Aargau und Neuenburg. An einer Pressekonferenz der SP Schweiz in Bern forderte sie diese Kantone auf, innert Monatsfrist Anpassungen in die Wege zu leiten. „Geschieht dies nicht, wird die SP Schweiz zusammen mit den Kantonalparteien vor Ort diese Kantone verklagen.“ Die SP gehe davon aus, dass wegen des Bundesgerichtsurteils gegen 300‘000 Haushalte neu ein Anrecht auf Prämienverbilligungen hätten. Wo noch möglich, wird die SP in den Kantonsparlamenten rasch Vorstösse einreichen, damit die Regierungen ihre Berechnungsgrundlagen offenlegen. Zweckentfremdete Gelder. Auslöser ist ein Debakel im Kanton Luzern. Dort erhielten 2017 rund 7‘900 Luzerner Familien und Alleinerziehende mit verbilligten (…).. Robert Müller, Andreas Fagetti.
WOZ, 31.1.2019.
Personen > Fagetti Andreas. Krankassenprämien. WOZ, 2019-01-31.
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06.12.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Monitoring zeigt: Handlungsbedarf bei den Prämien mehr als dringend. Prämienbelastung der Versicherten erwiesenermassen massiv gestiegen. Im soeben neu erschienen „Monitoring"-Bericht des BAG bestätigt sich, was der SGB vor Kurzem bereits in seinem Verteilungsbericht festgehalten hat: Die Nettoprämienbelastung ist in den letzten 10 Jahren in allen Kantonen für sämtliche Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen massiv gestiegen. Im schweizweiten Durchschnitt ist die Belastung von 9% im Jahr 2007 auf 14% im Jahr 2017 gestiegen, wobei der Anstieg für gewisse Haushalte noch wesentlich ausgeprägter war. Nun hat diese Entwicklung natürlich auch etwas mit dem Kostenwachstum in der Grundversicherung zu tun. Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen, z.B. zur Eindämmung der Überversorgung und zur Senkung der Arzneimittelpreise sind daher unumgänglich. Diese dürfen aber nicht vom Hauptproblem der unsozialen Finanzierung der Krankenversicherung ablenken. Der Monitoringbericht untersucht nämlich nicht den Kosten- bzw. Prämienanstieg, sondern explizit die Wirksamkeit der Prämienverbilligungssysteme. Dass diese in fast allen Kantonen durch Sparpakete massiv nachgelassen hat: darin begründen sich die Resultate dieses Berichts. So gaben im Jahr 2017 elf Kantone insgesamt weniger Geld für die Verbilligung der Prämien aus also noch zehn Jahre zuvor – dies trotz der massiven Prämiensteigerungen und des starken Bevölkerungswachstums. (…). Reto Wyss.
SGB, 6.12.2018.
Personen > Wyss Reto. Krankenkassen-Praemien. SGB, 2018-12-06.
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27.11.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Nationalrat
Syndicom

Nationalrat
Volltext
Belastung der Versicherten: Nationalrat kennt keine Grenzen. SGB kritisiert Beschluss zur automatischen Anpassung der Franchisen. Die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats spricht sich für eine Vorlage zur Anpassung der Franchisen an die Entwicklung der Gesundheitskosten aus. Damit zeigen SVP, FDP & Co. einmal mehr, dass sie den Kompass für die Anliegen der Bevölkerung komplett verloren haben. Die Finanzierung der Krankenversicherung findet sich seit Jahren in den obersten Rängen sämtlicher Sorgenbarometer. Dies erstaunt nicht, gibt es doch heute in vielen Kantonen Haushalte, die 20 Prozent oder mehr ihres verfügbaren Einkommens für Prämienzahlungen aufwenden müssen. Die direkte Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt etc.) kommt da noch hinzu. Sie ist in kaum einem OECD-Land höher als in der Schweiz! Die alltägliche Realität der Versicherten wäre also Grund genug für das Parlament, sich endlich und intensiv mit Modellen der sozialen Finanzierung der Grundversicherung auseinanderzusetzen. Doch mit dem Durchwinken der von der Versicherungslobby geforderten stetigen Erhöhung der Franchisen geschieht genau das Gegenteil. Der Ball liegt nun beim Ständerat. Er muss dieser Vorlage eine wuchtige Abfuhr erteilen. Alles andere wäre ein Hohn für die Versicherten – insbesondere für alte und chronisch kranke PatientInnen.
Syndicom, 27.11.2018.
Syndicom > Nationalrat. Franchisen. Syndicom, 2018-11-27.
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19.10.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
Work
Martin Jakob
Krankenkassen-Prämien
Ratgeber
Volltext
Krankenkasse: Teurer heisst nicht besser. Nur teurer. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet allen die gleiche Leistung. Trotzdem sind die Prämien von Kasse zu Kasse verschieden. Warum das so ist – und warum es sich nicht lohnt, bei einer teuren Kasse auszuharren. Im Prinzip eine gute Sache, die 1996 eingeführte obligatorische Krankenpflegeversicherung. Denn sie stellt sicher, dass alle Menschen in der Schweiz im Krankheitsfall medizinisch ausreichend versorgt sind und die Kosten tragen können, ohne zu verarmen. Nur hat die Politik damals mit dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ein wahres Tarifmonster gebastelt. Die Föderalisten sorgten dafür, dass die Prämien von Kanton zu Kanton anders sind. Die Gutverdiener verhinderten, dass die Prämie abhängig vom Einkommen und damit auch sozial gerecht berechnet wird. Stattdessen gilt die vom Einkommen unabhängige Kopfprämie. Und die Marktwirtschafter setzten durch, dass eine Vielzahl von Kassen statt einer Einheitskasse das Einheitsprodukt Grundversicherung anbietet. „Wir brauchen Wettbewerb, dann wird’s billiger!“ behaupteten sie. Billiger ist’s nicht die Bohne, aber unübersichtlich. 51 Kassen (Stand 2019) bieten in den verschiedenen Prämienregionen und Altersgruppen mit unterschiedlichen Kostenmodellen total 250’000 unterschiedliche Tarife an, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) errechnet. Grosse Differenzen. Denn zu den vom Gesetz gewollten Prämienunterschieden kommen jene hinzu, über welche die einzelne Person entscheidet: Bei höherer Eigenbeteiligung an den Kosten (Wahlfranchise) sinkt die Prämie. Mit (…). Martin Jakob.
Work 9online, 19.10.2018.
Personen > Jakob Martin, Krankenkassen. Ratgeber. Work online, 2018-10-19.
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11.10.2018 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenversicherungen
Überwachung
Volltext
Am 25. November Nein zum Observationsartikel! Sozialversicherungen haben andere Probleme. Missbrauch von Sozialleistungen muss bekämpft werden. Bei der vorgeschlagenen Revision des Sozialversicherungsrechts geht es aber um etwas ganz anderes: Mit der Schaffung völlig unverhältnismässiger Befugnisse für private Observationen würde die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Es braucht deshalb am 25. November ein klares Nein zur Einschränkung unserer Grundrechte. Sozialversicherungen: Missbrauch selten, Bekämpfung funktioniert. Die Sozialversicherungen stellen soziale Errungenschaften dar, weil sie uns vor sozialen Risiken wie Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit schützen. Es handelt sich dabei um Risiken, die jede und jeden treffen können. Die Sozialversicherungen sind für uns alle da und werden von uns allen mitfinanziert. Mit unseren Beiträgen erwerben wir deshalb ein Recht auf Leistungen im Risikofall. Gerade Arbeitnehmende sind darauf angewiesen, dass Sozialversicherungen ihren Zweck erfüllen können und nicht missbraucht werden. Betrugsbekämpfung ist folglich bei allen Sozialversicherungen eine Notwendigkeit. Das Sozialversicherungsrecht enthält deshalb ein gut funktionierendes Instrumentarium zur Bekämpfung und Bestrafung von missbräuchlichem Leistungsbezug. Das System funktioniert gut: Missbräuche geschehen selten, nehmen nicht zu und können mit den bestehenden Mitteln aufgedeckt und geahndet werden. Es braucht keine neuen Instrumente. Keine harmlose „Gesetzesgrundlage". (…). Reto Wyss.
SGB, 11.10.2018.
Personen > Wyss Reto. Versicherungen. Überwachung. SGB, 2018-10-11.
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04.10.2018 Schweiz
Initiativen Schweiz
Krankversicherungen
Personen
Vorwaerts
Tarek Idri
Initiativen Schweiz
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Gegen die Prämienbelastung. Die SP will eine Initiative lancieren, die die Krankenkassenprämien auf maximal 10 Prozent des Einkommens beschränken soll. Angesichts ständig steigender Prämien und Immer weniger Prämienverbilligung scheint das Vorhaben in die richtige Richtung zu gehen. Im Laufe der letzten 20 Jahre haben sich die Krankenkassenprämien mehr als verdoppelt, während die Löhne und Renten nur leicht angestiegen sind. Die Frage, wie man die Prämien bezahlen kann, ist zu einem der Hauptprobleme für viele Menschen in der Schweiz geworden. Das soziale Ziel bei der Einführung des Krankenversicherungsgesetz - also, dass die Prämienbelastung eines Haushalts nicht mehr als acht Prozent des steuerbaren Einkommens betragen darf - wurde nie wirklich erreicht. Im Gegenteil: Die Prämienbelastung nahm seit 2010 im Durchschnitt über alle Kantone hinweg von 10 auf knapp 12 Prozent zu. Es gibt sogar Haushalte, die mehr als 20 Prozent ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Die individuellen Prämienverbilligungen hätten Abhilfe schaffen sollen. Auch Personen, die nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind, werden unterstützt. Allerdings wurden die Kantone damit beauftragt, für die Umsetzung der Prämienverbilligung zu sorgen. In der Folge resultieren beträchtliche kantonale Unterschiede, unter anderem bezüglich des Einkommens, das zur Berechnung der individuellen Prämienverbilligung verwendet wird. Die eigene Beteiligung der Versicherten an den Gesundheitskosten machen fast 30·Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben aus und drücken neben (…). Idri Tarek.
Vorwärts, 4.10.2018.
Vorwaerts > Krankenversicherung. Initiative. Vorwaerts, 2018-10-04
17.08.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
Work
Patricia D Incau
Krankenversicherungen
Prämien
Volltext
Neue Zahlen zeigen: Sparwut der Kantone bringt immer mehr Haushalte in Not. Hunderttausende verlieren Prämienverbilligungen. Die Krankenkassenprämien steigen Jahr für Jahr. Trotzdem streichen die Kantone immer mehr Versicherten die Prämienverbilligung. Das zeigen neue Zahlen. Seit 2012 haben die Kantone rund 100‘000 Personen die Prämienverbilligung gestrichen. Und das, obwohl die Haushalte immer mehr unter den steigenden Krankenkassenprämien leiden, Das zeigt eine Auswertung des SRF-Nachrichtenmagazins „10 vor 10“. Getroffen hat es vor allem Berufstätige in der unteren Mittelschicht, Alleinerziehende und Familien, Weil die Krankenkassenprämie in der Schweiz für alle Versicherten gleich hoch ist - egal ob arm oder reich - gibt es die Prämienverbilligungen. Darauf haben laut dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung alle Anrecht, die „in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen“ leben. Was das genau heisst, kann aber jeder Kanton selber bestimmen - und immer wieder daran rumschrauben. Steuergeschenke. Zum Beispiel der Kanton Luzern: Dort bekam vor einigen Jahren noch Prämien-verbilligung, wer maximal 75‘000 Franken pro Jahr verdiente. Heute liegt die Grenze bei 54‘000 Franken. Der Grund: Luzern hat die Steuern für Unternehmen gesenkt. Das hat ein grosses Loch in die Kantonskasse gerissen. Um es zu stopfen, wird bei den Leistungen gekürzt. Konsequenz: Mehr als der Hälfte der bisherigen Beziehenden strich der Kanton die Prämienverbilligung. Konkret (…). Patricia D’Incau.
Work, 17.8.2018.
Personen > D’Incau Patricia. Krankenversicherungen. Prämien. Work, 2018-08-17.
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17.07.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Grundversicherung
Privatisierung
Volltext
Nein zur Privatisierung der Grundversicherung. Einheitliche Finanzierung: Vorgeschlagenes Modell reine Stärkung der Kassenmacht. Die Gesundheitskommission des Nationalrates war wieder einmal der Krankenkassenlobby hörig und hat vor einigen Wochen einen Vorentwurf zur "einheitlichen Finanzierung ambulant/stationär" in die Vernehmlassung geschickt. Durch die Einführung einer einheitlichen Aufteilung zwischen Prämien- und Steuerfinanzierung über alle Leistungsbereiche der Grundversicherung sollen bestehende Fehlanreize beseitigt und damit letztlich Kosten gespart werden. Es ist unklar, wie diese Ziele mit dem vorliegenden Modell erreicht werden sollen. Klar ist hingegen, was sich konkret ändern würde: Die Kantone müssten sämtliche Gelder, die sie heute zur Finanzierung der stationären Versorgung aufwenden (das sind immerhin ca. 8 Milliarden), den Krankenkassen zur Verfügung stellen, welche diese ihrerseits nach eigenem Gutdünken an die Leistungserbringer verteilen könnten. In der Schweiz existiert kein in der Grössenordnung nur annähernd vergleichbares Beispiel der bedingungslosen Umleitung von Steuergeldern in die Privatwirtschaft, vielleicht mit Ausnahme der UBS-Rettung vor zehn Jahren. Beispiele dessen, was geschehen kann, wenn die öffentliche Kontrolle solcher Subventionen nicht ausreichend gewährleistet ist (wie mit dem vorgeschlagenen Modell), gibt es allerdings immer wieder – die Postauto-Affäre lässt leider grüssen. Der SGB ist entschieden gegen die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung (…). Reto Wyss.
SGB, 17.7.2018.
Personen > Wyss Reto. Grundversicherung. Privatisierung. SGB, 2018-07-17.
Ganzer Text
05.06.2018 Schweiz
Krankversicherungen
SGB

Krankenversicherungen
Leistungen
Volltext
Die Schikanen der Kassen müssen ein Ende haben. Für die Stärkung der sozialen Grundversicherung. Die Macht der Kassen kommt die Versicherten teuer zu stehen: So hat vor einigen Wochen die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, eine Franchise von 10‘000 Franken für alle vorgeschlagen. Sie nannte das ein „Denken in neuen Mustern". Das sei angesichts der „Kostenexplosion" im Gesundheitswesen dringend nötig. Zur Einordnung dieses „Denkanstosses": In der sozialen Grundversicherung werden heute pro Kopf etwa 3400 Franken ausgegeben. 10‘000 Franken Franchise kämen daher in etwa einer dreifachen Abschaffung der Grundversicherung gleich. Die Strategie dahinter: Irgendetwas von diesem absurden Vorschlag wird nach der öffentlichen Empörung wohl schon hängen bleiben und so z.B. den im Parlament hängigen Vorschlägen zur weiteren Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten zum Durchbruch verhelfen. Doch die Krankenkassen machen nicht nur politisch mit marktradikalen Vorschlägen von sich reden, sie sorgen auch in ihrem Kerngeschäft stetig für Unbehagen. Hier die jüngsten Negativbeispiele: Die Krankenkasse Sympany versucht, teure Versicherte mit einem Zahlungstrick rauszuekeln: Sie überweist Rückerstattungen per Postcheques. Dabei fallen für jede einzelne Zahlung 20 Franken Gebühren an, welche vollumfänglich den Versicherten belastet werden. (…).
SGB, 5.6.2018.
SGB > Krankenversicherungen. Leistungen. SGB, 2018-06-05.
Ganzer Text
14.12.2017 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenversicherungen
Prämien
Volltext
Mehr Prämienverbilligung. Gesundheit muss bezahlbar sein. Der Abbau von Fehlanreizen und ineffizienten Strukturen auf der Leistungsseite ist richtig. Eine soziale Finanzierung - im europäischen Umland Standard - bleibt aber absolut vordringlich. Ende Oktober hat der Bundesrat den breit erwarteten Expertenbericht zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorgestellt. Seither wird viel über die darin enthaltenen, zumeist angebotsseitigen Massnahmen diskutiert. Dies völlig zu Recht, denn der Bericht geht in der Grundversicherung von einem Einsparpotenzial ohne Qualitätseinbussen von 20% der Kosten aus. Die Zahl scheint hoch, doch selbst wenn es nur 15% wären, hätten wir uns damit vier Jahre Prämienerhöhung gespart. Gesundheitskosten: Schweiz am unsozialsten. Und hier liegt auch weiterhin das Hauptproblem. Unabhängig davon, was kostenseitig eingespart werden kann: die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens bleibt hochgradig unsozial. Die neueste Zahl dazu liefert der jährlich erscheinende OECD-Gesundheitsbericht. Dieser setzt die Schweiz mit einer privaten Kostenbeteiligung von 5.3% des durchschnittlichen Haushaltsbudgets an die einsame Spitze (Durchschnitt OECD: 3.0%). Jene 5.3% beinhalten nicht nur die Kostenelemente Franchise, Selbstbehalt, Pflegekostenbeteiligung und Spitalpauschale, sondern beispielsweise auch sämtliche Kosten für Zahnbehandlungen. Im OECD-Ausland sind diese meist Teil des versicherungsfinanzierten Leistungskatalogs. Vorsicht: (…).  Reto Wyss.
SGB, 14.12.2017.
Personen > Wyss Reto. Krankenversicherungen. Prämien. SGB, 2017-12-14.
Ganzer Text
03.11.2017 Schweiz
Krankversicherungen
SGB

Krankenversicherungen
Prämien
Volltext
Krankenkassenprämien fressen Renten – Mehr AHV! SGB-Delegierte beschliessen Forderungen für Reform der Altersvorsorge. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB haben nach der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 die anstehenden Herausforderungen analysiert und Forderungen beschlossen. Mit dem Nein bleiben viele Probleme ungelöst: Die AHV ist unterfinanziert, die Pensionskassen-Renten der breiten Bevölkerung sinken weiter, die Frauen bleiben in der zweiten Säule benachteiligt, ältere Arbeitnehmende haben nach Stellenverlust keine Rentengarantie in der zweiten Säule und die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner sinkt wegen den stetig steigenden Krankenkassenprämien immer mehr. Die SGB-Delegierten fordern deshalb: Die AHV-Renten müssen erhöht werden, damit sie mit den steigenden Krankenkassenprämien und Gesundheitskosten Schritt halten. Die AHV braucht zusätzliche Mittel - vor allem in Form von höheren Lohnbeiträgen. Das AHV-Mehrwertsteuerprozent muss endlich vollständig in die AHV fliessen. In der zweiten Säule dürfen Banken und Versicherer keine Gewinne mehr auf Kosten der Versicherten machen. Der SGB wird eine entsprechende Kampagne lancieren. (…).
SGB, 3.11.2017.
SGB > Krankenversicherung Prämien. SGB, 2017-11-03.
Ganzer Text
20.10.2017 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
Work
Sina Bühler
Krankenkassen-Prämien
Ratgeber
Volltext
Krankenkasse: So sparen Sie bei der Grundversicherung. Das beste Rezept gegen den Prämienkoller. Die Kassenprämien werden ständig teurer. Vergleichen Sie die Angebote darum jedes Jahr neu. Und sparen Sie mit höherer Franchise und einfachem Betreuungsmodell. Obwohl viele Haushalte die Kos¬ten der Krankenkasse kaum noch stemmen können, ändert sich weiterhin nichts an den hohen Prämien. Deswegen lohnt sich im Herbst auch der Vergleich, ob Sie bei einer anderen Versicherung nicht günstiger fahren würden. In der Grundversicherung ist das Angebot überall dasselbe. Die einzigen zwei Entscheidungskriterien sollten deshalb der Preis und Ihre Zufriedenheit mi t dem Service der Kasse sein. In der Grundversicherung gilt nämlich: Jede Kasse hat die Pflicht, Sie bei sich aufzunehmen. Ein Wechsel ist aber nur einmal im Jahr möglich. Sie müssen die alte Versicherung bis zum 30.November kündigen - und zwar eingeschrieben. Dann können Sie sich bis Ende Jahr bei der neuen Versicherung anmelden. Achtung: Der einzige Grund, dass Ihnen Ihre Krankenkasse einen Wechsel verbieten darf, sind offene Rechnungen. Bevor Sie kündigen, sollten Sie deshalb überprüfen, ob alles bezahlt sei. Mit der Franchise entscheiden Sie darüber, welchen Anteil der Gesundheitskosten Sie selber übernehmen. Bei einer Franchise von 1000 Franken-zum Beispiel bezahlen Sie die ersten 1000 Franken vollständig selber. Je höher Sie diesen Betrag ansetzen, desto tiefer werden ihre monatlichen Prämien sein. Das Angebot der (…). Sina Bühler.
Work, 20.10.2017.
Personen > Bühler Sina. Krankenkassen-Prämien. Work, 2017-10-20.
Ganzer Text
06.10.2017 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Daniel Lampart
Ergänzungsleistungen
Prämien
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Immer weniger Prämienverbilligungen für tiefe und mittlere Einkommen ohne EL und Sozialhilfe. Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung sind die Krankenkassenprämien jedes Jahr gestiegen, im Durchschnitt 4.6 Prozent pro Jahr. Damit haben sich die Prämien innert zwanzig Jahren mehr als verdoppelt. Die Prämienverbilligung hat mit diesem enormen Anstieg bei weitem nicht Schritt gehalten. Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) pro BezügerIn ist seit 1997 gerade mal um 16 Prozent gestiegen. Die mittleren Löhne stiegen im selben Zeitraum sogar noch weniger. Gleichzeitig sinkt seit 2002 auch der Anteil der Bevölkerung, der überhaupt Prämienverbilligung bekommt, von 2,43 Mio. auf 2,22 Mio. Personen. Weil die Zahl der Bezüger von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe steigt, steigen die Ausgaben für die Verbilligungen in diesem Bereich zwangsläufig an. Denn weil die Betroffen die Prämien nicht selber zahlen können, kommt die öffentliche Hand dafür auf. Leider haben die Kantone die verfügbaren Mittel nicht im selben Mass aufgestockt. Das führt dazu, dass immer weniger Geld für die übrige Bevölkerung übrig bleibt. Von 2010 bis 2015 sank diese Mittel von 2,2 auf 1,9 Mrd. Fr. Kein Wunder, dass immer mehr Leute unter der Prämienlast leiden. Während in den letzten Jahren in fast überall die Steuern für Unternehmen und Spitzenverdiener gesenkt wurden, bekommen die tiefen und mittleren Einkommen die Abbauprogramme der Kantone sehr direkt zu spüren. Die Rückforderung der Prämienverbilligung im (…). Daniel Lampart.
SGB, 6.10.2017.
Personen > Lampart Daniel. Krankenversicherung. Prämien. SGB, 2017-10-06.
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17.03.2017 GE Kanton
Initiative
Krankversicherungen
Partei der Arbeit
Personen
Siro Torresan
initiaitve
Krankenversicherung
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Eine kantonale Krankenkasse für Genf. Die PdA Genf lanciert eine kantonale Volksinitiative „Für eine öffentliche und soziale Kranken- und Unfallversicherung in Genf“. Damit will sie das untragbare System der privaten Krankenkassen, die ständig die Prämien erhöhen, beenden. Vor einem Jahr haben die AktivistInnen der Partei der Arbeit (PdA) Genf eine Volksinitiative „Für die Rückerstattung der Zahnpflegekosten“ lanciert, die mit einer Rekordzahl von über 18‘000 Unterschriften eingereicht werden konnte. Nicht nur haben die Leute gerne unterschrieben und uns für unseren Kampf gedankt, es wurde auch häufig gefragt, ob und wann wir auch etwas zu den Krankenkassen machen würden. Tatsächlich ist das gegenwärtige System der privaten Krankenkassen im Pseudowettbewerb, die die Versicherten übers Ohr hauen und immer höhere Prämien einstecken, geradezu unerträglich. Die massive Wut der Bevölkerung, die die Tricksereien und der Zynismus der Versicherungen erzeugen, ist nur allzu verständlich. Eine radikale Reform des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu einem wirklich sozialen und öffentlichen Gesundheitssystem entspricht klar dem Wunsch der Bevölkerung und ist eine dringende Notwendigkeit. Die Durchschnittsprämie für einen Erwachsenen in Genf übersteigt locker 500 Franken pro Monat! Es ist doch klar, dass dieses Geld am Ende nur in den Taschen der AktionärInnen der privaten Krankenkassen landet. Wie lange akzeptieren wir noch, dass wir solche skandalösen Summen zahlen müssen? (…). Siro Torresan.
Vorwärts, 17.3.2017.
Vorwärts > Krankenkasse GE Kanton. Petition. Vorwärts, 2017-03-17.
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26.09.2016 Schweiz
Krankversicherungen
SGB

Krankenkassen-Prämien
Volltext
Krankenkassenprämien: Maximal 10% des Einkommens! SGB verlangt schweizweites Sozialziel. Erneut steigen die Krankenkassenprämien nächstes Jahr im Schnitt um 4,5%. Viele Haushalte können diese erdrückende Belastung nicht mehr stemmen. Deshalb fordert der SGB ein verbindliches, schweizweit gültiges Sozialziel. Die Krankenkassenprämien sollen maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens betragen. Nächstes Jahr werden die Krankenkassenprämien erneut um durchschnittlich 4,5% ansteigen. Seit 1997 haben sie sich praktisch verdoppelt. Die Haushalte werden heute je nach Kanton und Grösse mit 14 bis 16 Prozent belastet. Das zeigt, dass die seinerzeit eingeführte Prämienverbilligung das unsoziale Kopfprämiensystem nur sehr schwach korrigiert. Das damalige Sozialziel, dass niemand für die Krankenkassenprämie mehr als 8 Prozent seines Einkommens bezahlen soll, ist bei weitem verfehlt. Schuld daran sind die anhaltenden Sparprogramme von Bund und Kantonen, bei denen auch die Prämienverbilligung gekürzt wird. Öl ins Feuer dieser Entwicklung giessen werden die Unternehmenssteuerreform III und die geplante Revision der Ergänzungsleistungen, bei welcher die EL-Bezüger/innen eine viel tiefere Rückerstattung der Krankenkassenprämien hinnehmen sollen. (…).
SGB, 26.9.2016.
SGB > Krankenversicherungen. Prämien. SGB, 2016-09-26.
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16.02.2016 BE Kanton
Abstimmungen Bern
Krankversicherungen
SGB

Abstimmung
Krankenkassen-Prämien
Volltext
2 x Nein zum Abbau der Prämienverbilligungen im Kanton Bern. Am 28. Februar können die Stimmenden ein Zeichen setzen und die unsoziale Berner Abbaupolitik korrigieren. Höchste Prämien - tiefste Prämienverbilligungen. Dieses Missverhältnis will der Kanton Bern nun noch weiter ausbauen. Am 28. Februar kann die Berner Stimmbevölkerung die schamlosen Sparer stoppen. Ende 2013 schnürte das Berner Kantonsparlament das grösste Abbaupaket in der Geschichte des Kantons. Zu den schmerzhaftesten Massnahmen gehörte der Abbau bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkasse. Nachdem der Grosse Rat die Prämienverbilligungen schon 2012 massiv reduziert hatte, kürzte er sie 2013 nochmals um bis zu 35 Millionen Franken pro Jahr. Die fatalen Folgen: 50'000 Krankenversicherte bekommen gar keine Prämienverbilligungen mehr, oder nur noch massiv gekürzte. Grosser Rat: Sozialziel gestrichen. Dieser Abbau war ebenso schamlos wie gesetzeswidrig: Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass mindestens das einkommensschwächste Viertel der Bevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren muss. Damit soll die Last der Krankenkassenprämien erträglich gehalten werden. Weil diese Vorgabe mit dem massiven Abbau bei Weitem nicht mehr einzuhalten war, stricht der Grosse Rat kurzerhand, das gesetzliche Sozialziel. Damit könnte in Zukunft sowohl die Zahl als auch die Höhe der Prämienverbilligungen beliebig reduziert werden. (…). Regula Tschanz.
SGB, 16.2.2016.
SGB > Krankenversicherungen. Prämien. SGB, 2016-02-16.
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22.10.2015 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
Work
Sina Bühler
Krankenkassen
Prämien
Ratgeber
Volltext
Fallen Sie nicht auf faule Werbetricks rein! Vergleichsportale im Internet helfen bei der Suche nach der günstigsten Prämie. Aber nutzen Sie ihre Angebote mit Vorsicht. Wie jedes Jahr im Herbst fahren die Krankenkassen eine Werbeoffensive. Sie präsentieren sich an Plakatwänden und in Zeitungsinseraten. Und vorgeblich neutrale Berater versuchen, uns am Telefon von einem Versicherungswechsel zu überzeugen. Wir können jetzt nämlich unsere Krankenkasse kündigen. Noch bis am 30. November. Wichtig: Lassen Sie sich von Werbeanrufen und Fernsehspots nicht überrumpeln. Wer die Krankenkasse wechseln will, sollte sich dafür etwas Zeit nehmen. Und die verschiedenen Angebote gut prüfen. Es lohnt sich: Sie können damit über 1000 Franken im Jahr sparen. Die Angebote der diversen Online-Vergleichsportale sind hilfreich, wenn Sie das beste Angebot für sich finden möchten. Denn einzelne Offerten von Kassen anzufordern ist viel zu aufwendig. Vergessen Sie dabei nicht, dass sich die meisten dieser Portale über Werbung finanzieren. Das heisst, dass sie die Angebote jener Krankenkassen prominenter zeigen, von denen sie Werbegelder erhalten. Bei der Website von Comparis (www.comparis.ch) etwa sollten Sie deshalb von der „Standardansicht“ auf die „Vollansicht“ wechseln, um die komplette Prämienliste zu sehen. Dazu kommt: Versicherungen, die dem Vergleichsdienst keine Kommission bezahlen, können Sie nicht direkt über Comparis kontaktieren. Sie müssen dazu auf ihre eigene Website wechseln. Werbeangebote. (…). Sina Bühler.
Work online, 22.10.2015.
Work > Krankenkasse. Kündigung. Ratgeber. Work, 22.10.2015.
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02.10.2014 JU Kanton
Krankversicherungen
Personen
WOZ
Adrian Riklin
Einheitskrankenkasse
Volltext
Jura bringt die bessere Einheitskasse. Auch dieser fortschrittliche Impuls kommt aus dem Jura: die Initiative für eine kantonale Einheitskasse. Nicht so ein dünner Brei, wie er am letzten Wochenende den Bundesbach runtergegangen ist, sondern eine richtige kleine Revolution - eine Kasse, die beinhaltet, was die sozialdemokratische Partei angesichts realpolitischer Umstände gar nicht mehr zu fordern wagt: einkommensabhängige Prämien. Auch wenn die bürgerliche Mehrheit kurz vor dem Abstimmungssonntag ein schadensbegrenzendes Aufsichtsgesetz gestattet hat, die Hauptübel bleiben: ungerechte Prämien, menschenverachtende Risikoselektion, unlautere Geschäftsprinzipien. Vor allem in der Westschweiz, wo sich die Stimmbevölkerung in vier von sechs Kantonen für die Initiative ausgesprochen hat, wird nun die Idee von regionalen Einheitskassen umso stärkeren Auftrieb erhalten. Schon im November soll die Standesinitiative des Kantons Jura in der Gesundheitskommission des Ständerats behandelt werden. Bereits kündigte der Waadtländer Nationalrat Christian van Singer Vorstösse für, die kommende Session an. (…).
Adrian Riklin.
WOZ, 2.10.2014.
WOZ > Einheitskrankenkasse. Kanton Jura. WOZ, 2.10.2014.
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