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Anzahl gefundene Artikel: 58

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31.01.2020 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Work
Clemens Studer
Pensionskassen
Rentenklau
Volltext
BVG-Kompromiss: Einige Arbeitgeberverbände wollen ihn torpedieren. Die Rentenklauer sind wieder unterwegs. Der BVG-Kompromiss der Gewerkschaften und der Arbeitgeber lässt sich sehen. Doch einigen Arbeitgeberverbänden ist er viel zu sozial. Die Pensionskassen sind in der Krise. Für immer höhere Beiträge gibt’s immer weniger Rente. Seit 2005 gingen die Pensionskassenrenten real um fast 9 Prozent zurück. Und viele Lohnabhängige erhalten keine oder nur eine mickrige BVG-Rente, weil sie wenig verdienen. Das hat systemische Gründe. Denn das BVG basiert darauf, mit dem Geld der Versicherten im internationalen Finanzcasino und auf dem Immobilienmarkt zu spekulieren. Das ist in erster Linie für Banken und Versicherungen ein lohnendes Geschäft. Milliarden fliessen an die Aktionäre statt an die Versicherten. Ganz anders bei der AHV: sie wird im solidarischen, stabilen und sicheren Umlageverfahren finanziert. Hier macht das Geld der Versicherten keinen jahrzehntelangen teuren Umweg über die Finanzindustrie.Der Kompromiss. Im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld können die Pensionskassen ihre einstigen goldenen Versprechen nicht mehr halten. Sie wollen deshalb nicht etwa ihre Erträge, sondern die Leistungen senken. Und die Kosten für die Lohnabhängigen und die Arbeitgeber weiter erhöhen. Doch das ist nicht mehrheitsfähig. Darum hat der Bundesrat den Sozialpartnern den Auftrag gegeben, gemeinsam Lösungen zu suchen. Im vergangenen Sommer einigten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften auf einen Kompromiss zur Sanierung der Pensionskassen. Diesen BVG-Kompromiss (…). Clemens Studer .
Work online, 31.1.2020.
Personen > Studer Clemens. Pensionskassen. Rentenklau. Work omline, 2020-01-31.
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13.12.2019 Schweiz
Pensionskasse
Regierung Schweiz
Travail.Suisse

Pensionskassen
Rente
Volltext
Bundesrat und Sozialpartner wollen mit pragmatischer BVG-Reform die Renten sichern. Der Bundesrat schickt den Sozialpartnerkompromiss für die Reform der beruflichen Vorsorge unverändert in die Vernehmlassung und unterstützt damit den ausgehandelten Kompromiss. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, unterstützt den Vorschlag als involvierter Sozialpartner. Er bringt stabile Renten und eine bessere Versicherung von Teilzeitangestellten und Arbeitnehmenden mit tieferen Löhnen. Der Bundesrat hat heute die ausgearbeitete Vorlage der Sozialpartner für die Reform der beruflichen Vorsorge in die Vernehmlassung geschickt. Er stellt sich damit hinter den Vorschlag der Sozialpartner, den sie nach dem Nein zur Altersvorsorge 2020 im Auftrag des Bundesrates erarbeitet haben. Die zweite Säule wird traditionell paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geführt, mit Unterstützung des Vorschlags anerkennt der Bundesrat diese Verantwortung. Der Kompromiss sieht vor, dass der Umwandlungssatz von 6.8% auf 6% gesenkt wird. Diese Massnahme alleine würde zu einer deutlichen Senkung der Renten um rund 12 Prozent führen. Um das Rentenniveau wie angestrebt zu stabilisieren, werden deshalb einerseits die Sparanstrengungen vergrössert und andererseits wird für eine Übergangsgeneration von mindestens 15 Jahrgängen ein Rentenzuschlag eingeführt. (…).
Travail.Suisse, 13.12.2019.
Travail.Suisse > Pensionskassen. Renten. Travail.Suisse, 2019-12-13.
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13.12.2019 Schweiz
Pensionskasse
Regierung Schweiz
SGB

Pensionskassen
Rente
Volltext
Der Bundesrat ergreift die historische Chance für die berufliche Vorsorge. Eröffnung der Vernehmlassung für die BVG-Reform. Im Sommer 2019 präsentierte der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit dem Arbeitgeberverband und Travail.Suisse ein tragfähiges Reformmodell für die 2. Säule. Der Bundesrat übernimmt den Sozialpartner-Kompromiss und löst mit der Vernehmlassung nun den regulären Gesetzgebungsprozess aus. Zurecht packt der Bundesrat damit die Chance, die jahrelange Reform-Blockade zu lösen und die berufliche Vorsorge zu modernisieren. Er erkennt, dass die Vorlage den notwendigen Fortschritt bringt bei den skandalös tiefen PK-Renten der Frauen und das Leistungsniveau im BVG insgesamt erhält. Trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dies gelingt dank der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt wird. Und, weil die Arbeitnehmenden gemeinsam mit den Arbeitgebern bereit sind, mehr Beiträge in die 2. Säule zu leisten. Die Stabilisierung des BVG ist wichtig, weil sich die Renten der 2. Säule seit über zehn Jahren im steten Sinkflug befinden. Durch die ausgewogene Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Massnahmen sorgt der Kompromiss für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. (…).
SGB, 13.12.2019.
SGB > Pensionskassen. Renten. SGB, 2019-12-13.
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01.12.2019 Schweiz
Funke, Der
Pensionskasse

Pensionskassen
Rente
Volltext
Pensionskassen: Wer hat, dem wird gegeben! Die Pensionskassen in Schieflage: Die Renditen sinken und stellen die Finanzierung der zweiten Säule auf wackelige Beine. Nun soll eine neue „Reform“ Abhilfe schaffen. Diese Konterreform nützt nur denen, die schon am meisten profitieren. „ ..ein beachtlicher Erfolg der Sozialpartnerschaft“, kommentierte die NZZ die vorgeschlagene Pensionskassenreform. Organisationen der KapitalistInnen (Arbeitgeberverband, Econornie Suisse) und die Führung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) stehen geschlossen hinter dem Vorschlag und präsentieren ihn als einen Kompromiss, der allen dient. Sie versprechen uns höhere Renten für Neueinzahlende, trotz einer Senkung des Prozentanteils des eingezahlten Geldes, das man jährlich als Rente ausbezahlt bekommt (der „Umwandlungssatz“). Dies soll erreicht werden, indem die Lohngrenze, ab welcher Beiträge bezahlt werden müssen, halbiert wird (der „Koordinationsabzug“). Insbesondere Teilzeitarbeitende und Geringverdienende bezahlen so höhere Beträge. Die Anpassung der alters abhängigen Beiträge bedeutet, dass die 25-34- Jährigen mehr einzahlen sollen. Die Renteneinbussen für neu Pensionierte sollen mit einem befristeten 200- Franken-Bonus ausgeglichen werden - finanziert zur Hälfte durch eine Lohnabgabe, die nach oben aber begrenzt ist. Ein Kompromiss, der allen dient? Die Arbeiterinnen bezahlen… (…).
Juso Winterthur.
Der Funke, 1.12.2019.
Funke, Der > Pensionskassen. Renten. Der Funke, 2019-12-01.
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15.11.2019 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Work
Ralph Hug
Pensionskassen
Rente
Volltext
Gewerkschaftsbund präsentiert schockierende Zahlen: BVG-Hungerrenten für Frauen mit Tieflohnjobs. Dass sie tief sind, wusste man. Aber dass sie derart tief sind, ist skandalös: Frauen in Tieflohnbranchen erhalten von der Pensionskasse nur 500 bis 800 Franken. Der Gewerkschaftsbund (SGB) wollte es genau wissen: Er nahm mehr als ein Dutzend Geschäftsberichte von Pensionskassen unter die Lupe. Aber nicht irgendwelche, sondern solche aus Tieflohnbranchen: Gastro, Detailhandel, Coiffure und ¬Kosmetik. In diesen Berufen sind die Löhne tief und der Frauenanteil hoch. Wie sehen dort die BVG-Renten aus? Gewerkschaftsbund-Zentralsekretärin Gabriela Medici sagt zu Work: „Wir wussten, dass sie tief sind. Aber so extrem haben wir das nicht erwartet.“ Zahlen, die schockieren: Bei Gastrosocial, der Pensionskasse des ehemaligen Wirteverbands und der Hotellerie, beträgt die ausbezahlte Durchschnittsrente 603 Franken pro Monat. Die Kasse zählt 160’000 Versicherte. Noch tiefer liegt die Durchschnittsrente bei der BVG-Stiftung der SV Group: nur 505 Franken. Die Gruppe betreibt Kantinen, Mensen und Mitarbeiterrestaurants. 802 Franken beträgt die Durchschnittsrente in der Pensionskasse der Coiffeur- und der Kosmetikbranche. Riesige Kluft. Im Vergleich dazu liegen die Renten im Verkauf höher, etwa bei Coop oder Manor (siehe Grafik). Aber auch dies sind extreme Tiefrenten. Da es sich um Durchschnittszahlen handelt, die nicht zwischen Geschlecht unterscheiden, kommen die Frauen in Tat und Wahrheit noch schlechter weg, denn in der Regel verdienen sie weniger als Männer. Die riesige Kluft zeigt sich  (…).  Ralph Hug.  Work online, 15.11.2019.
Personen > Hug Ralph. Pensionskassen. Renten. Work online, 2019-11-15.
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06.11.2019 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Gabriela Medici
Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext
Probleme der zweiten Säule angehen: Es braucht Rentenverbesserungen. Reaktion auf den Bundesratsentscheid zum Mindestzins. Die Pensionskassen haben im Verlaufe dieses Jahres rekordhohe Renditen von durchschnittlich knapp 9 Prozent erwirtschaftet. Dennoch stagniert die Verzinsung des Alterskapitals seit Jahren und die Umwandlungssätze sinken immer weiter. Deshalb brechen die Rentenversprechen aus der 2. Säule zusammen und die Rentenkrise bei den Pensionskassen wird immer deutlicher. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bewertet es als positiv, dass der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgt und den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht unter den heute geltenden Zins von einem Prozent senkt – so wie dies die Versicherungen und Arbeitgeber forderten. Der SGB ist allerdings überzeugt, dass die historisch tiefe Mindestverzinsung das Rentenproblem weiter verschärft. Der für das Kapitaldeckungsverfahren vorgesehene Zinseszins-Effekt bleibt aus und die Leistungsfähigkeit der 2. Säule wird in Frage gestellt. Das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge rückt so in weite Ferne. Während die Gewinne der Firmen und Versicherungen, der Nationalbank und des Bundes weiterhin zunehmen, sollen die Erwerbstätigen auf eine existenzsichernde Rente verzichten und sinkende Renten in Kauf nehmen. Diese Abwärtsspirale muss ein Ende haben! (…).  Gabriela Medici.
SGB, 6.11.2019.
Personen > Medici Gabriela. Pensionskasse. Mindestzinssatz. SGB, 2019-11-06.
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06.11.2019 Schweiz
Pensionskasse
Travail.Suisse

Mindestzinssatz
Pensionskassen
Volltext
Richtiger Bundesratsentscheid zum BVG-Mindestzins. Heute hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 1 Prozent zu belassen. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid richtig. Zwar liegen die Langfristzinsen in diesem Jahr wieder tiefer. Gleichzeitig entwickelte sich aber die Performance der Anlageportfolios der Pensionskassen sehr positiv. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, den BVG-Mindestzinssatz bei 1% zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der BVG-Kommission. Der Mindestzinssatz ist von hoher Wichtigkeit für die Arbeitnehmenden. Insbesondere gewinnorientierte Versicherungsgesellschaften schreiben ihren Versicherten häufig nur den vorgeschriebenen Mindestzinssatz gut. Nur eine faire Verzinsung des Alterskapitals führt aber zu anständigen Pensionskassenrenten und zum wichtigen Beitrag des sogenannt dritten Beitragszahlers. Der Mindestzinssatz hat die Aufgabe, diesen Beitrag zu sichern, unter Berücksichtigung der Möglichkeiten, die sich aus der Entwicklung an den Finanzmärkten ergibt. An den Finanzmärkten zeigen sich aktuell zwei gegensätzliche Entwicklungen: Einerseits sind die Langfristzinsen – beispielsweise die Renditen auf 10-jährigen Staatsanleihen – weiter gesunken. Andererseits entwickelte sich die Performance von typischen Pensionskassen-Anlageportfolios in diesem Jahr sehr positiv. (…).
Travail.Suisse, 6.11.2019.
Travail.Suisse > Pensionskassen. Mindestzinssatz. Travail.Suisse, 2019-11-06.
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06.11.2019 Schweiz
Pensionskasse
Syndicom

Pensionskassen
Rente
Volltext
Probleme der zweiten Säule angehen: Es braucht Rentenverbesserungen. Pensionskassen haben im Verlaufe dieses Jahres rekordhohe Renditen von durchschnittlich knapp 9 Prozent erwirtschaftet. Dennoch stagniert die Verzinsung des Alterskapitals seit Jahren und die Umwandlungssätze sinken immer weiter. Deshalb brechen die Rentenversprechen aus der 2. Säule zusammen und die Rentenkrise bei den Pensionskassen wird immer deutlicher. (SGB) Der Schweizerische Gewerkschaftsbund bewertet es als positiv, dass der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgt und den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht unter den heute geltenden Zins von einem Prozent senkt – so wie dies die Versicherungen und Arbeitgeber forderten. Der SGB ist allerdings überzeugt, dass die historisch tiefe Mindestverzinsung das Rentenproblem weiter verschärft. Der für das Kapitaldeckungsverfahren vorgesehene Zinseszins-Effekt bleibt aus und die Leistungsfähigkeit der 2. Säule wird in Frage gestellt. Das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge rückt so in weite Ferne. (…).
Syndicom, 6.11.2019.
Syndicom > Pensionskassen. Renten. Syndicom, 2019-11-06.
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23.08.2019 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Vorwärts
Florian Sieber
Pensionskassen
Reform
Volltext
Die alte Leier. Mit ihrer Niederlage bei der Abstimmung über die Reform der Renten 2017 erhielten die grossen Parteien einen Denkzettel. Gewerkschaften und Wirtschaftsorganisationen wurden von Bundesrat Berset beauftragt, einen Vorschlag für eine Reform der Pensionskassen auszuarbeiten. Dieser liegt nun auf dem Tisch. Für die AHV kündigt Berset selber heftige Einschnitte an. Weniger kosten sollen sie. Und die Wirtschaft nicht so stark belasten - der Druck auf die Renten ist gross und die Reformwunschzettel der Bürgerlichen lang. Kaum eine Frage hat in der Schweiz in den letzten Jahren derart umgetrieben, wie die Reform der Altersvorsorge. Dabei reichen die Renten oft nicht für ein würdiges Überleben im Alter. Wegen der ungenügenden Renditen war 2018 das schlechteste Jahr der Pensionskassen seit Beginn der Krise. Das Rentensystem in der Schweiz ist in Schieflage geraten. Und die Bürgerlichen wollen die Gunst der Stunde nutzen, um Konterreformen in der Altersvorsorge durchzusetzen. Die immer gleichen Angriffe. Angriffe auf das Rentenalter der Frauen, Erhöhungen bei der Mehrwertsteuer, Senkung des Umwandlungssatzes, die meisten angepeilten Verschlechterungen konnten in den letzten Jahren erfolgreich bekämpft werden. Doch sie kommen immer wieder. Anfang Juli kündigte Bundesrat Berset bei einer Pressekonferenz an, dass das Rentenalter der Frauen auf 65 erhöht werden soll. Auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuern um 0,7 Prozent hat die Regierung im Sinn. Zusammen mit einer Senkung des Mindestumwandlungssatzes entspricht der Aktionsplan des Bundesrats ziemlich (…). Florian Sieber.
Vorwärts, 23.8.2019.
Personen > Sieber Florian. Pensionskassen. Reform. Vorwaerts, 2019-08-23.
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04.07.2019 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Regierung Schweiz
WOZ
Andreas Fagetti
Pensionskassen
Reform
Volltext
Der Tabubruch. Die überraschende Einigung zwischen den Sozialpartnern kratzt am Primat der individuellen Vorsorge. Anders als in der AHV gilt in der Pensionskasse nicht das Umlage-, sondern das Kapitaldeckungsverfahren. Solidarische Elemente sind in diesem System nicht vorgesehen. Das könnte sich jetzt ändern, sollte Bundesrat Alain Berset aus dem Reformvorschlag, den die Sozialpartner am Dienstag präsentierten, eine Vorlage bauen. Der Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und Travail Suisse haben sich auf Folgendes geeinigt: eine sofortige Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent ab Inkrafttreten der Reform; die daraus resultierenden erheblichen Rentensenkungen sollen im Wesentlichen durch 0,5 Prozent Lohnabzug gegenfinanziert werden. Damit würde ein Umlageelement in der Pensionskasse installiert. Das heisst: Die sehr gut Verdienenden finanzierten die Pensionskassenrenten der schlechter Verdienenden teilweise mit. Nicht genug damit: Weil die Übergangsgeneration, die demnächst in Pension geht, durch die sofortige Senkung des Umwandlungssatzes nicht mehr zusätzlich Alterskapital ansparen und die Rentensenkung aus eigener Kraft kompensieren kann, erhielte sie in den fünfzehn Jahren ab Inkrafttreten der Reform in Fünf Jahresschritten zusätzlich monatlich 200, dann 150 und schliesslich 100 Franken - und zwar bedingungslos und lebenslang . Für Gutverdienende würde dies die Sicherung der Rentenhöhe, für tiefere und sehr tiefe Einkommen sogar eine spürbare Verbesserung bedeuten. (…). WOZ, 4.7.2019.
Personen > Fagetti Andreas. Pensioskasse. Reform. WOZ, 2019-07-04.
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03.07.2019 Schweiz
SGB
Travail.Suisse

Pensionskassen
Regierung Schweiz
Travail.Suisse
Volltext
Reform BVG – Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen. Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge bringt Modernisierung und gewährleistet Leistungsniveau. Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet. Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen: Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der (…).SGB, Travail Suisse, Schweizerischer Arbeitgeberverband.
SGB, 3.7.2019.
SGB > Pensionskassen. Reform. SGB, 2019-07-03.
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02.07.2019 Schweiz
Pensionskasse
SGB

Pensionskassen
Reform
Volltext
Sozialpartnerkompromiss in der beruflichen Vorsorge bringt Modernisierung und gewährleistet Leistungsniveau. Reform BVG – Ergebnis der Sozialpartnerverhandlungen. Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterbreiten Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG). Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte - insbesondere Frauen – künftig sogar mehr Rente. Möglich macht dies ein Mix aus nur noch zwei Altersgutschriften, einem tieferen Koordinationsabzug und einem solidarisch finanzierten Rentenzuschlag, der zugleich auch das bisherige Leistungsniveau der Übergangsgeneration gewährleistet. Vor über einem Jahr erteilte der damalige Bundespräsident Alain Berset den nationalen Dachverbänden der Sozialpartner den Auftrag, eine Lösung für die drängendsten Probleme der zweiten Säule zu erarbeiten. Nach intensiven Verhandlungen unterbreiten der Schweizerische Arbeitgeberverband, Travail.Suisse und der Schweizerische Gewerkschaftsbund Bundesrat Berset heute ihren Vorschlag zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Der Sozialpartnerkompromiss umfasst folgende Massnahmen: (…).

SGB, 2.7.2019.
SGB > Pensionskassen. Reform. SGB, 2019-07-02.
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01.07.2019 Schweiz
Pensionskasse
VPOD-Magazin
Stefan Giger
Natascha Wey
Pensionskassen
Reform
Volltext
Die Sozialpartner präsentieren eine Reform der zweiten Säule, die Teilzeiterinnen und kleinen Einkommen nützt. Ein Stück AHV im BVG. Erste Ernte des Frauenstreiks? Die Sozialpartner haben einen Vorschlag für die zweite Säule vorgelegt, der sich zumal au Teilzeitarbeitende und überhaupt auf geringe Einkommen positiv auswirkt. Ewiggestrig bleibt der Gewerbeverband: Er ist dagegen. Nach dem Scheitern des Projektes „Altersvorsorge 2020“, welches die erste und die zweite Säule gleichzeitig reformieren sollte, trennte der Bundesrat die beiden Geschäfte. Bei der AHV hält er an einer - wenn auch für Übergangsgenerationen kompensierten - Erhöhung des Frauenrentenalters fest. Mit der Reform des Pensionskassengesetzes BVG beauftragte er die Sozialpartner. Anfangs Juli haben der SGB, Travail.Suisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband ihren Kompromiss vorgestellt und dem Bundesrat übergeben. Abseits steht der Gewerbeverband. Mängel erkannt. Das Pensionskassengesetz (Gesetz über die Berufliche Vorsorge, BVG) hat verschiedene Mängel. Der sogenannte Umwandlungssatz ist der Faktor, mit welchem aus dem Sparkapital die Altersrente berechnet wird. Der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent entspricht nicht mehr der heutigen Lebenserwartung. Die meisten Pensionskassen haben - bei viel höheren Sparbeiträgen, daher BVG-konform - längst viel tiefere Sätze in ihren Reglementen stehen (5 Prozent und weniger). Der gesetzliche (…). Natascha Wey, Stefan Giger.
VPOD-Magazin, 1.7.2019.
Personen > Wey Natascha. Pensionskassen. Reform. VPOD-Magazin, 2019-07-01.
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14.06.2019 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Work
Clemens Studer
Pensionskassen
Rente
Rechte Politiker wollen laufende Renten kürzen: Doch der Nationalrat stoppt (vorerst) die Wackelrenten. Der erste Angriff auf laufende Pensionskassenrenten scheiterte im Nationalrat. Wegen der bevorstehenden Wahlen. Doch der nächste läuft bereits. Wenn rechte Politikerinnen und Politiker von Flexibilisierung reden. meinen sie eigentlich immer den Abbau von Regulierungen zulasten der Lohnabhängigen und Pensionierten. Ihr neuster Plan: Sie wollen die laufenden BVG-Renten kürzen, wenn die Börse crasht oder sich die Pensionskasse anderweitig im Finanzcasino verspekuliert hat. Aus unseren Renten sollen also Wackelrenten werden. Eingebracht hat einen entsprechenden Vorstoss Thomas Weibel. Er ist Mitbegründer der GLP und sitzt seit 12 Jahren im Nationalrat. Und genauso lange profiliert er sich als Sozialabbauer. Mitunterzeichnet hat die ganze GLP-Prominenz. In der zuständigen Kommission wurde das Vorhaben nur ganz knapp abgelehnt. Wegen der rechten Mehrheit im Nationalrat hätte es gute Chancen gehabt, Allerdings verschob sich die Behandlung im Rat immer wieder. Als der Wackelrenten-Vorstoss dann in der laufenden Sommersession zur Debatte stand, verliess viele in der Ratsrechten der Mut. So kurz vor den Wahlen wollte man die Maske nicht fallen lassen. Und: unterdessen sammelt ein ehemaliger Pensionskassenmanager Unterschriften für eine Volksinitiative mit der gleichen Forderung. Fast alle betroffen. Die neue Regelung soll ausschliesslieh für den sogenannten (…). Clemens Studer.
Work online, 14.6.2019.
Personen > Studer Clemens. Pensionskassen. Renten. Work online, 2019-06-14.
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14.05.2019 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Gabriela Medici
Pensionskassen
Rente
Volltext
Kapitaldeckungsverfahren in der Krise. Jahresbericht OAK zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2018. Der Jahresbericht der Oberaufsicht über die 2. Säule bestätigt die Analyse des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und zeigt die schwierige Situation der beruflichen Vorsorge klar auf: Immer mehr Versicherte mussten immer mehr in die 2. Säule einzahlen, während gleichzeitig die in Aussicht gestellte Rente sank. Das zukünftige Rentenniveau hat sich laut OAK in den letzten vier Jahren um durchschnittlich rund 11% verschlechtert. Die Ursache für die ständig schlechteren Renten der zweiten Säule sind die Probleme des Kapitaldeckungsverfahrens bei tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten. Dies wirkt sich negativ auf das Alterskapital aus und trägt bei zu sinkenden Neurenten. Die versicherten Erwerbstätigen zahlen somit einen hohen Preis für die Spätfolgen der Finanzkrise. Auffällig ist auch, dass die Anzahl Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung massiv zugenommen und sich im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht hat. Die Unterdeckungen betreffen nicht nur rund 10 % des gesamten Vorsorgekapitals der 2. Säule sondern vor allem auch ca. 15 % aller Versicherten - welche potenziell über Sanierungsmassnahmen noch einmal zur Kasse gebeten werden könnten. Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen muss sich die Schweizer Politik orientieren: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die "Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen. Für den SGB ist klar: wenn kein Gegensteuer gegeben wird und die Rentenhöhe für künftige RentnerInnen (…). Gabriela Medici.
SGB, 14.5.2019.
http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/Medici%20Gabriela/Medici%20Gabriela.%20Pensionskasse.%20Renten.%20SGB,%202019-05-14.pdf
02.04.2019 Schweiz
Pensionskasse
SGB

Pensionskassen
Rente
Volltext
Wackelrenten: verantwortungsloses Initiativprojekt. Falsches Signal im Umgang mit den Versicherten. Der SGB stellt sich vehement gegen das neu unter dem irreführenden Namen „Für eine generationengerechte Altersvorsorge" lancierte Initiativprojekt zur Einführung von Wackelrenten in der 2. Säule. Eine Rente besteht in einem verlässlichen regelmässigen Einkommen. Sonst verlieren die Arbeitnehmenden jegliches Vertrauen in die 2. Säule. Dies hat auch das Bundesgericht Ende 2017 bestätigt. Laufende Renten geniessen „betragsmässig absoluten Schutz" und dies muss auch so bleiben. Das Fundament und der wichtigste Vorteil einer Pensionskasse ist, die Schwankungen der Kapitalmärkte über längere Zeiträume kollektiv zu tragen und die Arbeitnehmenden davor zu schützen, in einem schlechten Anlagejahr in Pension zu gehen. Wer dieses Prinzip mit Wackelrenten angreift, stellt die Berechtigung der zweiten Säule in Frage. Mit Wackelrenten würden nicht nur die Anlagerisiken noch stärker auf die Versicherten überwälzt. Die Arbeitgeber würden dadurch auch von ihrer Sanierungslast befreit. Variable Renten sind deshalb in erster Linie Kostenoptimierungsmassnahmen für Firmen. Die Einführung variabler Renten ist auch schlicht verfassungswidrig: Bereits heute reichen die sinkenden PK-Renten zusammen mit jener der AHV, für weite Teile der Bevölkerung kaum, um im Alter davon anständig leben zu können, so wie es die Verfassung vorschreibt. (…).
SGB, 2.4.2019.
SGB > Pensionskassen. Renten. SGB, 2019-04-02.
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15.02.2019 Schweiz
Nationalbank
Personen
Work
Ralph Hug
Pensionskassen
Rente
Volltext
Nationalbank soll Minuszinsen auszahlen statt bunkern. Der Vorschlag des Gewerkschaftsbundes, wie man die sinkenden Pensionskassenrenten stoppen könnte, sorgt für Wirbel. Zwei hatten eine Idee: Wie wär’s, wenn man den Tresor der Nationalbank (SNB) anzapfen würde, um die ständig fallenden BVG-Renten aufzubessern? Denn mit ihren Negativzinsen setzt die SNB die Renten zusätzlich unter Druck. Soll sie also auch dafür geradestehen! Die zwei – das sind Daniel Lampart und Paul Rechsteiner, der Chefökonom und der Ex-Präsident des Gewerkschaftsbunds. Ihre Idee entstand, wie so viele in der Politik, im Zug nach Bern. Und zwar schon vor längerem. Nun steht sie in einem Forderungskatalog, den der Gewerkschaftsbund im Januar der Öffentlichkeit präsentierte. Aber nur als letzter Punkt in einer ganzen Palette von Massnahmen, um die Kaufkraft der Bevölkerung zu sichern. Niemand schenkte dem Beachtung. Lenkungsabgabe. Doch seit die „Sonntagszeitung“ eine grosse Story draus machte, schlägt das Wellen – im Bundeshaus, in der Nationalbank, in der Pensionskassenszene. Worum geht’s genau? Die SNB kassiert jedes Jahr zwei Milliarden Franken an Negativzinsen von - 0,75 Prozent. Das müssen Banken und Versicherungen zahlen, wenn sie Geld bei der SNB deponieren. Negativzinsen sollen den Franken weniger attraktiv machen und sind deshalb geldpolitisch nötig. Für Daniel Lampart sind solche Zinsen eine Art Lenkungsabgabe. Aber er findet es falsch, wenn diese Einnahmen bei der SNB (…). Ralph Hug.
Work online, 15.2.2019.
Personen > Hug Ralph. Nationalbank. Pensionskasse. Work online, 2019-02-15.
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01.02.2019 Schweiz
Pensionskasse
Personen
Work
Daniel Lampart
Pensionskassen
Rente
Volltext
BVG-Renten sinken: Jetzt müssen AHV-Renten rauf. Die Pensionskassenrenten in der Schweiz sinken. Seit 2005 gingen sie real um fast 9 Prozent zurück. Besonders stark war dies in den letzten drei, vier Jahren. Einerseits haben fast alle Kassen ihre Umwandlungssätze gesenkt. Weil die Zinsen infolge der Finanzkrise auf null gesunken sind. Andererseits haben die heutigen Neurentnerinnen wegen tieferen Zinsen oft geringere Altersguthaben. Zehn Jahre nach Beginn der Finanzkrise müssen die Neurentner in der Schweiz feststellen: Die Krise hat nicht nur bei Privathaushalten in Italien und Spanien zu sinkenden Einkommen geführt, sondern auch bei uns. Obwohl die Schweiz so reich ist wie noch nie und die Wirtschaft wächst. In der Politik ist diese sozial besorgniserregende Entwicklung noch nicht angekommen. Im Gegenteil: Für die Schweizer Wirtschaftselite hat die zweite Säule nur ein Problem: Sie behauptet, die Jungen müssten heute für die Älteren zahlen. Deshalb müssten die Renten weiter sinken. Diese Ignoranz erinnert irgendwie an den «Weltwoche»-Artikel mit dem Titel „La crise n’existe pas“, den der damalige Economiesuisse-Präsident und FDP-Politiker Gerold Bührer ausgerechnet am 16. Oktober 2008 veröffentlichte. Das war jener Tag, als der Staat die UBS mit Milliarden retten musste. Falsche Optik. Die Behauptung, dass eigentlich die Jungen und nicht die Älteren unter der aktuellen Entwicklung bei den Pensionskassen ¬litten, ist aus verschiedenen Gründen falsch. Die Jungen zahlen viel weniger in die zweite Säule ein als Berufstätige im Alter von 50 oder 55 Jahren. Weil die Beitragspflicht für einen ¬grossen Teil von ihnen erst (…). Daniel Lampart.
Work online, 1.2.2019.
Personen > Lampart Daniel. Pensionskassen. Renten. Work online, 2019-02-01.
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18.01.2019 Schweiz
SGB
Sozialversicherungen

AHV-Renten
Krankenkassen-Prämien
Pensionskassen
Volltext
Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen. Sozialversicherungen 2019. Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird. Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken. Sinkende Renten. Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz blieb nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0,75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat. Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1,5 auf 0,25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die (…).
SGB, 18.1.2019.
SGB > Sozialversicherungen. SGB, 2019-01-18.
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07.11.2018 Schweiz
Pensionskasse
Personen
SGB
Daniel Lampart
Mindestzinssatz
Pensionskassen
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Probleme der zweiten Säule bleiben – es braucht Rentenverbesserungen. SGB bewertet Entscheid des Bundesrates zum BVG-Mindestzins. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass der Bundesrat den Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei 1 Prozent belässt. Er ist dabei zwar unter der Forderung der Gewerkschaften von 1,25 Prozent geblieben hat aber dem Druck des Schweizerischen Versicherungsverbandes und der Arbeitgeber für eine weitere Senkung nicht nachgegeben. Die Probleme der zweiten Säule bleiben aber gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Wirtschaft wächst. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann wegen der seit Jahren sinkenden Verzinsung der Vorsorgeguthaben und sinkenden Umwandlungssätzen unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Gleichzeitig zahlen die Arbeitnehmenden immer mehr ein. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule. Dieser Entwicklung bei der Altersvorsorge muss nun entschieden entgegengetreten werden. Denn mit dem sinkenden Rentenniveau rückt das in der Bundesverfassung festgelegte Leistungsziel der Altersvorsorge in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen nach der Pension die Haltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen soll. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu muss auch die AHV erhöht werden. Denn die Leistungsfähigkeit der auf dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebauten (…). Daniel Lampart.
SGB, 7.11.2018.
Personen > Lampart Daniel. Pensionskassen. Mindestzinssatz. SGB, 2018-11-07.
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29.10.2018 Schweiz
Pensionskasse
Unia Schweiz

Mindestzinssatz
Pensionskassen
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Der Rentenklau geht weiter. Der Bundesrat entscheidet in den nächsten Tagen darüber, zu welchem Mindestzinssatz die Guthaben der 2. Säule im Jahr 2019 verzinst werden sollen. Eine Senkung des Zinssatzes würde nicht nur das Vertrauen in die 2. Säule erschüttern, sondern hätte längerfristig auch tiefere Renten zur Folge. Das kommt für die Unia nicht in Frage. Bei der Höhe der Leistungen soll das Volk das letzte Wort haben. Die Mehrheit der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge empfiehlt dem Bundesrat, den BVG-Mindestzinssatz auf 0,75 Prozent zu senken (für 2018 beträgt der Zinssatz 1%). Während die Versicherungsgesellschaften der BVG-Kommission vorschlugen, den Zinssatz auf 0,25 Prozent zu senken, empfahlen die Gewerkschaften eine Erhöhung auf 1,25 Prozent, um durch einen Teuerungsausgleich zumindest die Werterhaltung des Kapitals der Versicherten zu garantieren. Rückkehr der Inflation und Rentensenkung. Falls der Bundesrat der Empfehlung der Kommission folgen sollte, spricht viel dafür, dass die Renten der Versicherten längerfristig noch mehr schrumpfen werden. Den Schätzungen des Seco und der KOF zufolge dürfte die Inflation im nächsten Jahr mindestens 1 Prozent betragen. Eine Senkung auf 0,75 Prozent würde bedeuten, dass das von den Versicherten in der 2. Säule angesparte Kapital an Wert verliert. Dazu kommt, dass die Pensionskassen ihren Umwandlungssatz weiterhin massiv senken. Die Versicherten werden somit doppelt bestraft: durch einen Wertverlust ihres Kapitals und (...).
Unia Schweiz, Medienmitteilung,  29.10.2018.
Unia Schweiz > Pensionskassen. Mindestzinssatz. Unia Schweiz, 2018-10-29.
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01.10.2018 St. Gallen
Links.ch
Pensionskasse

Pensionskassen
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Waffenexport
Nicht mit meinem Spargeld! Auch St. Galler Pensionskassen investieren ins schmutzige Geschäft mit der Rüstung. Das zeigt eine Umfrage. „Geld für Waffen tötetl“: Mit diesem Slogan schaffte es GSoA-Aktivistin Louise Schneider im April 2017 zu nationaler Berühmtheit und sogar zu Schlagzeilen in der Weltpresse. Das „Sprayer-Crosi“ („Blick“) schrieb ihre Anklage direkt auf eine Bauabschrankung vor der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Bern. Sie prangerte damit die Investitionen in Rüstungsfirmen (darunter sogar Atomwaffenproduzenten!) an. Gleichzeitig machte sie beste Werbung für die gleichentags von der GSoA und rund 40 unterstützenden Organisationen lancierte Initiative „Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten“ „Das machen die nicht!“ Die Erfahrungen beim Unterschriftensammeln zeigten: Die meisten Leute können gar nicht glauben, dass die Nationalbank oder die Pensionskassen in Rüstungsunternehmen investieren. „Das machen die sicher nicht! Das dürfen die doch gar nicht!“ Dies die beiden häufigsten Missverständnisse auf der Strasse. Wenn man dann die Leute mit konkreten Beispielen und Fakten über die massive Verstrickung der Schweizer Finanzindustrie in den globalen Waffenhandel aufklärte, wich die erste Verblüffung einer grossen Empörung. Wie aber steht es bei den grössten Pensionskassen der öffentlichen Hand im Kanton St. Gallen? Diese haben auch deshalb eine besondere Verantwortung, weil die Arbeitgeberbeiträge aus Steuergeldern stammen. „links“ stellte die Frage schriftlich den Geschäftsführern der wichtigsten Pensionskassen der (…). Felix Birchler.
Links St. Gallen, Nr. 5, 2018-10-01
Links > Pensionskassen. Waffen-Exporte. Links, 2018-10-01.
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04.09.2018 Schweiz
Pensionskasse
Travail.Suisse

Mindestzinssatz
Pensionskassen
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BVG-Kommission gefährdet mit Mindestzins-Senkung auf 0,75 Prozent das Vertrauen in die 2. Säule. Heute hat die BVG-Kommission beschlossen, dem Bundesrat für 2019 den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 0,75 Prozent zu senken. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Die Kommission hätte gemäss Unterlagen gute Gründe gehabt, den Mindestzins bei 1 Prozent zu belassen. Umso mehr als dass die Pensionskassen gute Renditen erzielen. Der Entscheid wird das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule nicht stärken. Für Travail.Suisse ist der heutige Entscheid der BVG-Kommission unverständlich. Die Pensionskassen erzielten letztes Jahr Renditen zwischen 6 und 8 Prozent. Sie konnten ihre Deckungsgrade stark erhöhen und Wertschwankungsreserven anhäufen. In dieser wirtschaftlich sehr guten Zeit den Mindestzinssatz um 0,25 Prozent zu senken, wird von den Versicherten nicht verstanden. Für Travail.Suisse ist klar, dass die Versicherten stärker an den Erfolgen zu beteiligen wären. Grundsätzlich begrüsst Travail.Suisse, dass die BVG-Kommission eine weitere, neue Formel zur Herleitung des Mindestzinses entwickelt hat. Sie bildet das Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen etwas besser ab. Sie ist aber immer noch sehr vorsichtig, da die für die Rendite gegenwärtig entscheidenden Anlagekategorien Aktien und Immobilien weiterhin zurückhaltend berücksichtigt werden. Für Travail.Suisse ist deshalb klar, dass auch die neue Formel nur als ein Indikator verwendet werden kann und die weiteren Rahmenbedingungen mitentscheidend sind. (…).
Travail.Suisse, 4.9.2018.
Travail.Suisse > Pensionskassen. Mindestzinssatz. Travail.Suisse, 2018-09-04.
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04.09.2018 Schweiz
Personen
SGB
Thomas Zimmermann
Mindestzinssatz
Pensionskassen
Mindestzinsentscheid drückt die Renten – Bundesrat muss korrigieren. Unter 1% Zinsen bei den Pensionskassen wäre ein Tabubruch. Die Empfehlung der BVG-Kommission zuhanden des Bundesrats verschärft die Probleme der Arbeitnehmenden in der Altersvorsorge. Die Renten aus der zweiten Säule sinken weiter und die künftigen Rentnerinnen und Rentner werden immer weniger im Portemonnaie haben. Eine Mindestverzinsung von unter 1% ist ein Tabubruch. Sie führt nicht nur zu weiter sinkenden Renten, sondern erschüttert das Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule nachhaltig. Nun muss der Bundesrat korrigierend eingreifen. Würde der Bundesrat der Empfehlung der BVG-Kommission folgen, würde der Mindestzins erstmals in der Geschichte der zweiten Säule unter 1% fallen. Das ist nicht akzeptabel. Denn die Pensionskassen konnten ihre Reserven im 2017 deutlich aufstocken. Und sie erwirtschafteten Renditen zwischen 7 bis 8 Prozent. Die schrittweise, massive Senkung des Mindestzinses der letzten Jahre ist Resultat von unbegründeter Schwarzmalerei. Dies belegen die Zahlen des Credit Suisse Index’: So erreichten in den letzten 6 Jahren die Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt eine Performance von rund 5.5 Prozent. Eine Mindestverzinsung von 1.25 Prozent wäre für die Pensionskassen unter diesen Umständen kein Problem gewesen. Der Bundesrat ist gut beraten, diese pessimistische Empfehlung der BVG-Kommission und auch den Druck der Arbeitgeber und des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) für einen noch tieferen Mindestzinssatz zu ignorieren. (…). Thomas Zimmermann.
SGB 4.9.2018.
Personen > Zimmermann Thomas. Pensionskassen. SGB, 2018-09-04.
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04.06.2018 Schweiz
SGB

Leistungen
Pensionskassen
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SGB und Travail.Suisse fordern. Verbesserungen bei der Zweiten Säule. Die zweite Säule hat Leistungsprobleme: Es braucht Verbesserungen für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen – Geldabfluss an Lebensversicherer muss gestoppt werden. Die zweite Säule hat ein Leistungsproblem. Die durchschnittlichen Pensionskassenrenten der NeurentnerInnen sinken seit ein paar Jahren, obwohl die Löhne steigen und die Wirtschaft wächst. Und obwohl die Pensionskassen in den letzten fünf Jahren eine durchschnittliche Rendite von 5 Prozent erwirtschafteten. Die beiden Gewerkschafts- und Arbeitnehmenden-Dachverbände SGB und Travail.Suisse fordern, dass der Verfassungsauftrag umgesetzt wird: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ermöglichen – auch für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen. Generell reicht das Rentenniveau aus AHV und Pensionskasse heute oft nicht, um dem Verfassungsauftrag gerecht zu werden. Betroffen sind nicht nur jene mit tiefen Einkommen. Wer einen geringeren Lohn hat als 84'000 Fr./Jahr muss im Alter eng rechnen. Das sind schätzungsweise zwei Drittel der Arbeitnehmenden. Besonders stossend ist der ungenügende Versicherungsschutz für Teilzeitarbeitende. Im Jahr 2000 gab es für 100'000 Fr. angespartes Alterskapital noch eine jährliche PK-Rente von 7200 Franken. Heute sind es noch rund 5870 Franken. (…).
SGB, 4.6.2018.
SGB > Pensionskasse. Leistungen. SGB, 2018-06-04.
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