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02.06.1995
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SO Kanton
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Öffentlicher Dienst, Der Personen
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Urs Wüthrich Pelloli
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Besoldungsordnung Volltext
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Der neue Lohn kommt. Am 17. Mai verabschiedete das solothurnische Kantonsparlament mit dem Projekt BERESO eine umfassende Revision der Besoldungsgrundlagen des kantonalen Personals, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den solothurnischen Spitälern. Deutliche Aufholbewegung für typische Frauenberufe, aber auch eine erhebliche Anzahl Besitzständerinnen und Besitzständer, tiefere Anfangslöhne für zahlreiche Berufsgruppen, verlängerte Aufstiegszeiten vom Minimum zum Maximum einer Lohnklasse sowie die Einführung eines Leistungslohnsystems sind die wesentlichen Merkmale und Auswirkungen der ab 1996 geltenden personalrechtlichen Grundlagen für die Besoldungen des öffentlichen Personals. Der enge finanzielle Spielraum - die Besoldungsrevision muss vollumfänglich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selber finanziert werden - ist dafür verantwortlich, dass das Ziel Lohngleichheit nicht für alle Berufsgruppen verwirklicht wurde, Aufholerinnen und Aufholer noch viele Jahre auf ihren korrekten Lohn warten müssen und die Besoldungsrevision zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestenfalls den Besitzstand sichert. Revisionsbedarf unbestritten. Die in zahlreichen Einzelverordnungen geregelten Besoldungsgrundlagen des Kantons Solothurn stammen zum grossen Teil aus den 60er Jahren. Der Revisionsbedarf war deshalb unbestritten, als das Kantonsparlament 1(…). Urs Wüthrich-Pellolli.
Der öffentliche Dienst, 2.6.1995.
Personen > Wuethrich-Pelloli Urs. Besoldungsreglement SO Kanton. OeD, 1995-06-02.
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15.10.1993
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Zürich
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Öffentlicher Dienst, Der VPOD Zürich
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Besoldungsordnung Gemeinderat Volltext
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Strukturelle Besoldungsrevision auf Eis „Einmal-Zulage“ in Zürich. Die Lohnklassen 35 bis 18 in der Stadtzürcher Verwaltung sowie das gesamte Pflegepersonal erhalten erneut eine “einmalige Zulage“ von 1‘035 Franken. Dies beschloss der Zürcher Gemeinderat mit 56 gegen 48 Stimmen. Zur Diskussion stand eine Motion von Christa Suter (AL). Damit sollten die grössten Ungerechtigkeiten im städtischen Lohngefüge korrigiert werden, da die strukturelle Besoldungsrevision vorerst zurückgestellt ist. Sie sei sich bewusst, so Suter, dass auch so nicht alle Ungerechtigkeiten beseitigt seien. Aber diejenigen, die den grössten Aufholbedarf hätten, würden profitieren. Im übrigen änderte sie ihren Vorstoss leicht ab: War in der ursprünglichen Version die Rede von dem „gesamten Pflegepersonal“ , schränkte sie dies nun ein. „Oberschwestern zum Beispiel haben das Geld nicht nötig.“ VPOD-Sekretär und SP-Gemeinderat Heinz Jacobi gab die Zustimmung seiner Fraktion bekannt. Das Argument des Stadtrates, mit dieser Zulage würden die Lohngefüge zu stark nivelliert, stimme nicht.. 1970 bestand zwischen den höchsten und den tiefsten Gehältern in der städtischen Verwaltung ein Faktor von 4,2. 1990 betrug dieser Faktor immerhin 5,7, und auch wenn die Zulage nun gesprochen wird, so verkleinert er sich lediglich auf 5,2. Es sei somit eine vertretbare Korrektur, auch wenn der VPOD grundsätzlich solchen Zulagen eher negativ gegenüberstehe. (…).
Der ölffentliche Dienst, 15.10.1993.
Öffentliche Dienst, Der > Besoldungsrevision Zürich. Loehne. OeD, 1993-10-15.
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17.02.1989
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Thun
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Verwaltung
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Besoldungsordnung
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Neue Besoldungsordnung spruchreif. Bei der Behandlung des Finanzplanes erklärte Stadtpräsident Ernst Eggenberg im Thuner Stadtrat, auf dem Rücken des Personals werde keine Finanzpolitik betriehen. TW 17.2.1989
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01.01.1957
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Nidau
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VPOD
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Besoldungsordnung
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Die revidierte Besoldungsordnung wird rückwirkend auf 1.1.1957 in Kraft gesetzt. VPOD Berichte 1955-1957
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01.07.1956
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Burgdorf
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VPOD
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Besoldungsordnung
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Am 1.7.1956 stimmt die Gemeindeabstimmung dem neuen Besoldungsreglement mit 1011:266 Stimmen zu. VPOD Berichte 1955-1957
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07.10.1927
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Schweiz
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Öffentlicher Dienst Referendum VPOD Schweiz
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Besoldungsordnung Bundespersonal KPS Referendum Volltext
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Der Sieg der Solidarität. Das kommunistische Referendum gegen das Besoldungsgesetz ist nicht zustande gekommen. Was jeder vernünftige Gewerkschafter, sei er Sozialdemokrat oder Kommunist, erhoffen musste, ist eingetreten: Das Referendum der Kommunistischen Partei gegen das Besoldungsgesetz des eidgenössischen Personals hat Fiasko gemacht. Die Solidarität der gesamten Arbeiterschaft der Schweiz mit dem eidgenössischen Personal hat den Sieg davongetragen. (...). Das Zentralsekretariat.
Der öffentliche Dienst, 1927-10-07.
VPOD Schweiz > Besoldungsgesetz. Referendum KPS. 1927-10-07.doc.
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07.10.1927
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Winterthur
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Öffentlicher Dienst Personen VPOD
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G. Frick
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Ausschluss Besoldungsordnung KPS Referendum Volltext
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VPOD Winterthur. Zur nächsten Versammlung. Der Sektionsvorstand sieht sich gezwungen, an der nächsten Versammlung den Ausschlussantrag gegenüber unserem Mitglied G. Frick zu stellen, da sich derselbe eines schweren Disziplinbruches gegenüber dem Verbande (...).
Der öffentliche Dienst, 1927-10-07.
VPOD Winterthur > Ausschluss. Referendum KPS. 1927-10-07.doc.
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08.09.1927
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Biel
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Arbeiterunion Biel
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Beamtengesetz Besoldungsordnung KPS
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DV und Vorständeversammlung. Donnerstag, 8.9.1927, 20 Uhr, Volkshaus. Bei Eröffnung der Versammlung hiess der Unionspräsident sämtliche Delegierte wie Vorstandsmitglieder willkommen. Traktandum 3: Referendum gegen das Besoldungsgesetz. Der Präsident macht zu diesem Traktandum einige Ausführungen über das Referendum gegen das Besoldungsgesetz, wonach er das Wort dem Genossen Jakob, Lokführer aus Port, zu einem Referat erteilt, welcher sich für die heutige DV auf verdankswerte Weise zur Verfügung gestellt hat. Nach dreiviertelstündigem Referat verdankt ihm der Präsident dasselbe im Namen der Versammlung. Im Namen des Unionsvorstandes unterbreitet der Vorsitzende der Versammlung folgende Mitteilung: Weil in den letzten Tagen aus der Presse zu erfahren war, dass die Kommunistische Partei Schweiz alle Anstrengungen in nächaster Zeit für das Referendum gegen das Besoldungs- und Beamtengesetz unternehmen wird, fordert die Delegierten- und Vorständeversammlung der Arbeiter-Union Biel vom 8. September 1927 nach Anhörung eines Referates von Genosse Jakob aus Port, die ganze Arbeiterschaft auf, das Referendum nicht zu unterzeichnen. Wir protestieren, dass hier in einem rein gewerkschaftlichen Kampf eine politische Partei sich das Recht herausnimmt, einem ganzen Gewerkschaftsverband das Besoldungs- und Beamtengestz vor die Füsse zu werfen, nachdem ohne weiteres ersichtlich ist, dass ein neues Besoldungs- und Beamtengesetz bedeutend verschlechtert würde. Haltet in den nächsten Tagen Disziplin, keine Unterschrift dem kommunistischen Referendum. Protokoll DV und Vorständeversammlung Arbeiterunion Biel, 8.9.1927
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27.08.1927
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Winterthur
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Personen VPOD VPOD Schweiz
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Hans Oprecht
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Antikommunismus Besoldungsordnung Bundespersonal KPS Referendum Volltext
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VPOD Winterthur gegen das Referendum. Die Sektion Winterthur (städtische) hat in ihrer Versammlung vom 27. August ein ausführliches Referat des Genossen Dr. Hans Oprecht, Zentralpräsident, über das eidgenössische Besoldungsgesetz und die Referendumsbewegung der Kommunisten entgegengenommen. In klaren Ausführungen zeichnete er (...).
Der öffentliche Dienst, 1927-09-02.
VPOD Winterthur > Besoldungsgesetz Bundespersonal. 1927-08-27.doc.
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26.08.1927
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Schweiz
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Föderativverband Öffentlicher Dienst Personen SEV Schweiz
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Arthur Steiner
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Antikommunismus Besoldungsordnung Bundespersonal KPS Volltext
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Neue Lügen. Es ist ein neues Lügenflugblatt der Kommunistischen Partei erschienen. Wer sich einmal in den Bann der Lügen und Verleumdung und anderer Niederträchtigkeiten begeben hat, hat schwer, sich daraus wieder zu befreien. In dieser Lage befinden sich die Kommunisten als Befürworter des Referendums gegen das neue Besoldungsgesetz. Weil die ersten Lügen nicht den gewünschten Erfolg gebracht zu haben scheinen, müssen neue Unwahrheiten und Verdrehungen gesucht und erfunden werden. (...). „Der Eisenbahner“.
Der öffentliche Dienst, 1927-08-26.
SEV > Antikommunismus. Bundespersonal. 1927-08-26.doc.
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26.08.1927
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BS Kanton
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Gewerkschaftskartell Basel Öffentlicher Dienst Personen
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Ernst Reinhard
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Antikommunismus Besoldungsordnung Bundespersonal Volltext
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Herrschaft der Phrase. An jener Versammlung des Basler Gewerkschaftskartells, die sich trotz der Beschlüsse der massgebenden schweizerischen Gewerkschaftsorgane für das kommunistische Referendum aussprach, hat Herr Dr. Wieser die Gegner des Referendums folgendermassen „erledigt“: „Die Arbeiterschaft wird heute zum Defaitismus erzogen. Es wird ihr eingeredet, (...). Ernst Reinhard.
Der öffentliche Dienst, 1927-08-26.
Gewerkschaftskartell Basel > Besoldungsgesetz. Bundespersonal. 1927-08-26.doc.
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26.08.1927
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Zürich
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Gewerkschaftskartell Zürich Öffentlicher Dienst Personen
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Hermann Bobst Ernst Weber
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Antikommunismus Besoldungsordnung Bundespersonal KPS Volltext
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Strafbare Dummheit. Im Kampf um das Referendum gebärden sich die Kommunisten, als hätten nur sie den Mut, gegen das reaktionäre Bürgertum aufzutreten. Die Artikel im eidgenössischen Besoldungsgesetz, die versuchen, dem Personal die Koalitionsfreiheit zu rauben, würden von den Führern der Gewerkschaftsverbände gebrandmarkt und in aller Schärfe gegeisselt, lange bevor das Geschrei bei den Kommunisten losbrach. (...). Ernst Weber.
Der Öffentliche Dienst, 1927-08-26.
Öffentlicher Dienst > Antikommunismus. Besoldungsgesetz. 1927-08-26.doc.
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12.08.1927
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ZH Kanton Zürich
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Öffentlicher Dienst Personen VPOD ZH Kanton VPOD Zürich Stadt und soziale Insitutionen
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Alfred Traber
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Besoldungsordnung Dienst- und Besoldungsordnung KPS Referendum Volltext
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Warum die Städtischen und Kantonalen im besonderen das Referendum nicht unterstützen. Das Personal der öffentlichen Dienste befindet sich in bezug auf die Regelung seiner beruflichen Fragen gegenüber der Arbeiterschaft in einer Sonderstellung. Die Festlegung seiner Arbeitszeit, seiner Entlöhnung, seiner allgemeinen Pflichten und Rechte erfolgt durch Gesetze und Verordnungen, die durch die zuständigen politischen Behörden erlassen werden. (...). Alfred Traber.
Der öffentliche Dienst, 1927-08-12.
VPOD Zürich > Besoldungsgesetz. Bund. 1927-08-12.doc.
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05.08.1927
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Schweiz
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Bau- und Holzarbeiterverband KPS SGB
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Besoldungsordnung Bundespersonal Dienst- und Besoldungsordnung Referendum Volltext
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Der Bau- und Holzarbeiterverband gegen das Referendum. Der Zentralvorstand des B.H.V. veröffentlicht folgende Beschlüsse: Die höchsten Gewerkschaftsinstanzen des eidgenössischen Personals, das heisst die Verbandskongresse, haben einstimmig entschieden, und zwar noch in namentlicher Abstimmung, dem eidgenössischen Beamten- und Besoldungsgesetz, trotz seinen Mängeln, zuzustimmen und ein Referendum abzulehnen. (...).
Der öffentliche Dienst, 1927-08-05.
Bauarbeiter-Verband > Bundespersonal. Besoldungsgesetz. 1927-08-05.doc.
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28.07.1927
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Schweiz
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Föderativverband KPS SGB SP Schweiz
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Besoldungsordnung Bundespersonal Dienst- und Besoldungsordnung Referendum Volltext
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Der Schweiz. Gewerkschaftsbund zum eidg. Besoldungsgesetz. Der Ausschuss des Schweiz. Gewerkschaftsbundes, versammelt am 28. Juli 1927 im Volkshaus in Olten, nach Entgegennahme eines Berichtes über die Stellungnahme des eidgenössischen Personals zum Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten vom 30. Juni 1927 und nach gewalteter Diskussion, (...).
Der öffentliche Dienst, 1927-08-05.
SGB > Bundespersonal. Besoldungsgesetz. 1927-08-05.doc.
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14.01.1927
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BS Kanton
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Referendum VPOD Basel Stadt Kanton VPOD Region Basel
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Beamtengesetz Besoldungsordnung Dienst- und Besoldungsordnung Volltext
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VPOD BS Kanton. Um das Referendum gegen das Besoldungsgesetz. Es ,ist stiller geworden. Ob es die Stille vor dem Sturm ist, das wird bekannt sein, ehe diese Zeilen dem Leser erscheinen. Am 12. Januar 1927 läuft die Referendumsfrist ab. Die Referendumsherren scheinen nicht die beste Ernte gehabt zu haben. Es will niemand so recht bei dieser faulen Geschichte sein. In letzter Zeit wurden die verschiedensten Gerüchte herumgeboten. Weil gleichzeitig ein anderes Referendum läuft (gegen die Verbauung des Platzes an der Heuwage), sind im allgemeinen sonst dem Staatspersonal nicht ungünstig gesinnte Herren in den Verruf gekommen, gegen das Besoldungsgesetz Unterschritten gesammelt zu haben. (...).
Der öffetnliche Dienst, 14.1.1927.
Dienst- und Besoldungsordnung. 14.1.1927.pdf
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