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Anzahl gefundene Artikel: 13

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
13.03.2019 Schweiz
Swisscom
Syndicom

Anstellungsbedingungen
Crowdworker
Volltext
Code of Conduct mit der Crowdwork-Plattform Mila abgeschlossen. Dank der Forderung von Syndicom konnte ein Code of Conduct zur Regulierung der Crowdwork-Plattform Mila von Swisscom vereinbart werden. Damit nimmt Syndicom eine Vorreiterrolle in der Regulierung der neuen Arbeitsform Crowdwork ein und ebnet den Weg für die Festlegung weiterer verbindlicher Rahmenbedingungen sowie kollektiver Absicherungen zu Gunsten derjenigen, die über Plattformen Aufträge erledigen. Die Crowdwork-Plattform Mila, über die einfache technische Arbeiten an TechnikerInnen vergeben werden können, gehört seit 2017 zu 100% der Swisscom. Seit Beginn der Swisscom-Beteiligung am Start-Up Mila beobachtet Syndicom die Entwicklung und hat systematisch die wichtigsten Kennwerte wie Auftragsvolumen, Tätigkeitsumfang und Anbieterstruktur erhoben. Der Abschluss eines Code of Conducts ist ein erster Schritt in Richtung Regulierung einer grossen Crowdwork-Plattform. Der Code of Conduct verpflichtet die Plattform, die Aufträge auf ihre Gesetzeskonformität hin zu prüfen und klare Aufgaben sowie einen angemessenen Zeitraum zu deren Erfüllung zu definieren. Zudem kann Mila von den Crowdworkern den Nachweis über die Anmeldung und korrekte Abrechnung bei den zuständigen Sozialversicherungsbehörden verlangen. Die Plattform hat schliesslich die Pflicht, die nationale und internationale Rechtsordnung sowie das Recht auf kollektive Vertretung und Verhandlung der Crowdworker zu achten. Ausserdem enthält der Code of (…).
Syndicom, 13.2.2019.
Syndicom > Crowdworker. Swisscom. Syndicom, 2019-02-12.
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09.01.2019 Deutschland
DGB

Arbeitsbedingungen
Crowdworker
Volltext
Flexible Arbeitszeiten. Recht auf Home Office: besser regeln. Interessen der Beschäftigten müssen geschützt sein. Arbeiten von zu Hause aus: Das bringt mehr Freiheit und Flexibilität für die Beschäftigten, stösst bei Arbeitgebern aber oft auf wenig Gegenliebe. Deshalb soll es in Zukunft einen Rechtsanspruch darauf geben: „Home Office sollte grundsätzlich für alle Beschäftigten möglich sein, muss aber auch die nötige Sicherheit bieten, um unsichtbare Mehrarbeit und ständige Erreichbarkeit zu vermeiden", sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach. Anfang des Jahres hat Björn Böhning (SPD), Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, angekündigt, ein gesetzliches Recht auf Home Office für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen. Dabei will er die Rechtfertigungsrichtung umdrehen: In Zukunft sollen Arbeitgeber begründen müssen, warum sie dem Wunsch der Beschäftigten nach Heimarbeit nicht entsprechen. Der DGB begrüsst das Vorhaben - fordert aber klare Regelungen zum Schutz der Beschäftigten. Denn: Mobiles Arbeiten zu Hause ist alles andere als mit einer Tasse Kaffee auf dem Sofa sitzen und ein paar E-Mails verschicken. In der Praxis machen die Beschäftigten im Home Office oft später Feierabend und haben grössere Schwierigkeiten, abzuschalten. „Home Office sollte grundsätzlich für alle Beschäftigten möglich sein, muss aber auch die nötige Sicherheit bieten, um unsichtbare Mehrarbeit und ständige Erreichbarkeit zu vermeiden", sagt Annelie Buntenbach, Mitglied im DGB-Bundesvorstand. „Ein gesetzlicher Rahmen erhöht die Chance auf mehr Arbeitszeitsouveränität und gibt Rechtssicherheit. (…).
DGB, 9.1.2019.
DGB > Crowdworker. Arbeitsbedingungen. DGB, 2019-01-09.
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20.12.2018 Schweiz
WOZ

Anstellungsbedingungen
Crowdworker
Volltext
Crowdworking. Digitale Heimarbeit in sozialer Sicherheit. Dienstleistungen, die über eine App vermittelt werden, erleben einen Boom. Doch die Arbeitenden sind den Vermittlungsplattformen ausgeliefert. SP-Ständerätin Pascale Bruderer will ihre Risiken mindern. Hecken schneiden und Wäsche waschen für 20 Pranken in der Stunde, eine Website für 500 Dollar gestalten: Kleinstarbeiten werden immer häufiger per App oder Website vermittelt. Rechtlich liegt die Gig-Economy - von Gig für Auftritt - in einem Graubereich: Die soziale Absicherung bleibt meist an den Arbeitenden hängen. Deshalb fordert SP-Ständerätin Pascale Bruderer in einem Postulat, das letzte Woche im Ständerat angenommen wurde, dass sich der Bundesrat Gedanken macht, wie diese Selbstständigen gestärkt werden könnten. Die Gig-Economy umfasst hauptsächlich lokale und reale Dienstleistungen, Taxidienste von Uber etwa oder Übernachtungen via AirBnB. Unter Crowdworking werden vornehmlich digitale Arbeiten verstanden, die sich von irgendwo auf dem Globus erledigen lassen. Sie werden über Plattformen wie freelancer.com oder gigme.ch vermittelt. Die digitale Transformation des Arbeitsmarkts ermöglicht völlig neue Formen der Heimarbeit. So kann ein Flyer problemlos in Bali aus der Hängematte gestaltet werden. Vor allem profitieren die Firmen, die schnell, einfach und günstig an gute Arbeitskräfte gelangen. Statt eine Übersetzerin einzustellen, werden gelegentliche Aufträge an die Crowdworkerin mit dem besten Angebot (…). Florin Wüstholz.
WOZ, 20.12.2018.
WOZ > Crowdworker. Anstellungsbedingungen. WOZ, 2018-12-20.
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31.01.2018 Schweiz
Arbeitszeit
Unia Schweiz

Arbeitszeit
Crowdworker
Home-Office
Volltext
Nein zu „Arbeiten Rund um die Uhr“. Obwohl geregelte Arbeitstage schon heute unter grossem Druck stehen, geht das Parlament immer weiter: Ein Vorstoss von Nationalrat Thierry Burkart will Arbeitstage mit 17 Stunden erlauben. Zudem sollen Ruhezeiten wegfallen und Sonntagsarbeit zu Hause ohne Bewilligung möglich sein. Dieser Vorstoss ist skandalös und realitätsfremd! Am 29.1.2018 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) die parlamentarische Initiative von Nationalrat Thierry Burkart (FDP, AG) gutgeheissen. Sie verlangt, dass man im Homeoffice bis zu 17 Stunden arbeiten soll und dass die gesetzlich festgelegten Ruhezeiten nicht mehr gelten. Ausserdem soll Sonntagsarbeit zu Hause ohne Bewilligung möglich sein. Angriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und gegen die Vereinbarkeit. Die Ausdehnung auf 17 Stunden führt zur Mehrarbeit und schränkt die Ruhezeiten drastisch ein. Arbeitgeber können fast 24 Stunden auf die Arbeitnehmer zurückgreifen. Auch die Arbeitszeitkontrolle wird erschwert. Alles deutet darauf hin, dass das Parlament Arbeiten rund um die Uhr will und sich darum foutiert, ob die Arbeitnehmenden zur Ruhe kommen können. Dass damit die Vereinbarkeit gefördert werden soll, ist scheinheilig! Ausbau statt Abbau des Gesundheitsschutzes. Eine neue Studie der ILO (Februar 2017, in Englisch) zeigt, dass Leute, die regelmässig im Home-Office arbeiten, mehr gestresst sind. Dies aufgrund der starken Durchlässigkeit zwischen Arbeit und Freizeit/Familienzeit. Zudem leiden sie mehr an (…).
Unia Schweiz, 31.1.2018.
Unia Schweiz > Crowdworking. Arbeitszeit. Unia Schweiz, 2018-01-31.
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30.01.2018 Schweiz
Heimarbeit
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Crowdworker
Home-Office
Volltext
Auch Arbeitnehmende im Home-Office haben Rechte! Skandalöser Nationalratsvorstoss will Arbeitsbedingungen im Home-Office verschlechtern. Nach den Angriffen der Ständeräte Graber und Keller-Sutter auf korrekte Arbeitsbedingungen folgt nun der nächste Streich: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat heute eine skandalös radikale parlamentarische Initiative von Nationalrat Thierry Burkart (FDP, AG) schlicht durchgewunken! Diesmal sind die Home-Office-Arbeitnehmenden im Visiert. Burkart will damit deren Arbeitsbedingungen systematisch verschlechtern: Home-Office-Arbeitnehmende sollen bis zu 17 Stunden am Stück pro Tag arbeiten müssen; Pausen und Ruhezeiten müssen nicht mehr eingehalten werden. Der Arbeitgeber könnte kurzfristig Nachtarbeit verordnen und den Zeitplan der Arbeitnehmenden mit kurzfristigen Einsätzen durcheinanderbringen; Arbeitgeber könnten im Homeoffice neu Sonntagsarbeit befehlen - ohne Bewilligung und Kontrolle durch die Behörden. Der SGB wird solche Wild-West-Verhältnisse für Home-Office-Arbeitnehmende bekämpfen. Statt Abbau braucht es einen besseren Schutz dieser Arbeitnehmenden. Dieser Schutz hat Gesundheits- und Datenschutz, Haftungsfragen, sowie die Kosten des Materials zu umfassen. (…).
Luca Cirigliano.
Personen > Cirigliano Luca. Crowdworkjng. SGB, 2018-01-30.
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04.01.2018 Deutschland
Junge Welt

Crowdworker
Digitalisierung
Volltext
Zerstörerische Schöpfung. Beim „Crowdworking“ werden Aufträge digital für einen anonymen Arbeitskräftepool ausgeschrieben. Auf diesem Wege wird das Arbeitsrecht weiter ausgehöhlt. Doch Unternehmensvertreter diskutieren offen: Jeder soll ein „Selbständiger“ sein. Marcus Schwarzbach ist Autor der neuen ISW-Wirtschaftsinfo 52 „Agil und ausgepresst – Agile Unternehmensführung als Herausforderung für Gewerkschaften und Betriebsräte in der digitalen Arbeitswelt“. „Microjobbing per App“, das empfiehlt Stephan Grabmeier den Unternehmen. „Das Geld liegt auf der Strasse“, denn immer mehr Menschen verfügen ein Smartphone und könnten so Aufträge übernehmen, argumentiert der „Experte für digitale Transformation“. „Appjobber“, so der Name einer entsprechenden Anwendung, helfe, eine „Mobile Workforce“ aufzubauen. Die App zeige, wo in der Umgebung bezahlte Aufgaben zu erledigen seien, etwa neue Produkte oder den Restaurantservice vor Ort zu testen. Wähle der Nutzer eine Aufgabe, habe er »drei Stunden Zeit, den Job zu bewältigen. Solange bleibt er reserviert. Wurde der Job ordnungsgemäss ausgeführt, erhält man meist zwischen ein und zwei Euro, die gutgeschrieben und später bequem ausgezahlt werden«, so Grabmeier. Das war bereits vor gut fünf Jahren. Die Probleme werden bei einem Blick auf die Homepage „appjobber.de“ sichtbar. So wird vom Entgelt wie von einer mildtätigen Gabe gesprochen: „Die Belohnung variiert von Job zu Job und richtet sich nach der Komplexität der Aufgabe. (…).
Junge Welt, 4.1.2018.
Junge Welt > Digitalisierung. Crowdworker. Junge Welt, 2018-01-04.
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14.11.2017 Deutschland
Berufe
Junge Welt

Arbeitsbedingungen
Crowdworker
Volltext
Ombudsstelle nur einen Klick entfernt. Konflikte von „Crowdworkern“ mit Plattformen sollen künftig geschlichtet werden können. Die Industriegewerkschaft (IG) Metall hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Crowdsourcing-Verband und acht wichtigen Plattformen für sogenanntes Crowdworking auf die Einrichtung einer Ombudsstelle verständigt. Ziel der Ombudsstelle sei es, Streitigkeiten zwischen Auftraggebern und Beschäftigten, die sich ihre Arbeitsaufträge über deren Plattformen besorgen, einvernehmlich aussergerichtlich zu klären, erläuterte die Gewerkschaft am Mittwoch. Die Ombudsstelle soll ausserdem die Einhaltung einer freiwilligen Selbstverpflichtung, der sogenannte Code of Conduct, überwachen, auf die sich die beteiligten Plattformen verständigt haben. Unter „Crowdwork“ versteht man Erwerbsarbeit, die über Internetplattformen vermittelt und vollständig online abgewickelt wird. Dabei ist die Bandbreite sehr vielfältig und reicht beispielsweise von Textübersetzung über Graphikdesign bis hin zur Softwareentwicklung. Es sind also sowohl sehr einfache Tätigkeiten inbegriffen, die unter Umständen jeweils nur wenige Minuten oder mitunter sogar nur Sekunden dauern als auch hochkomplexe Tätigkeiten. Crowdworker arbeiten als Selbständige, zum Teil als Zuverdiener, zum Teil sind die Onlinetätigkeiten die einzige Einnahmequelle. Der Code of Conduct wurde im Jahr 2015 von der deutschen Plattform Testbirds initiiert. Mittlerweile haben andere Plattformen aus Deutschland und Grossbritannien, auf denen mehr als zwei Millionen (…).
Junge Welt, 14.11.2017.
Junge Welt > Crowdworker. Junge Welt, 2017-11-14.
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01.10.2017 Schweiz
Berufe
VPOD-Magazin

Crowdworker
Digitalisierung
Volltext
Erste repräsentative Umfrage zu Crowdwork in der Schweiz vorgelegt. Die Reservebelegschaft. Eine aktuelle Studie zeigt das grosse Ausmass digitaler Erwerbsformen in der Schweiz. Der Gesetzgeber muss verhindern, dass den Crowdworkern Arbeitsrechte und die soziale Sicherung vorenthalten werden. Das sogenannte Crowdwork - Arbeiten über eine digitale Plattform also - ist in der Schweiz weiter verbreitet als angenommen. Das zeigt eine Internetumfrage unter 2000 Personen zwischen 16 und 70 Jahren, zu der auch die Syndicom beigetragen hat. Nicht weniger als 32 Prozent der Befragten haben bereits Crowdwork gesucht - und gut 18 Prozent sind fündig geworden. Das entspricht rund einer Million Personen. Mit dieser Quote liegt die Schweiz zwar hinter Österreich. aber deutlich vor Ländern wie Grossbritannien, Deutschland und den Niederlanden. Sparen mit der Crowd. Auch die Bedeutung von Crowdwork für einzelne Personen ist grösser als vermutet: 26.1 Prozent der befragten Crowdworker sagen, dass die Einnahmen aus dieser Tätigkeit mindestens die Hälfte ihres Gesamteinkommens ausmachen; für 12.5 Prozent ist Crowdwork die einzige Einkommensquelle. Demnach leben - hochgerechnet – 135‘000 Personen in der Schweiz von Crowdwork allein. Die am häufigsten gesuchte Art von Crowdwork sind Arbeiten, die am eigenen Computer zuhause ausgeführt werden können. 79.3 Prozent suchen Jobs in dieser Kategorie. Immerhin 75,7 Prozent geben an, auch ausser Haus tätig sein zu wollen. 61,7 Prozent suchen Arbeit bei Fahr- oder Lieferdiensten. (…).
VPOD-Magazin, Oktober 2017.
VPOD-Magazin > Digitalisierung. Heimarbeit. VPOD-Magazin, 2017-10-01.
Ganzer Text
14.09.2017 Schweiz
Berufe
Syndicom

Crowdworker
Digitalisierung
GAV
Volltext
Über eine Million Schweizerinnen und Schweizer sind bereits Crowdworker! Eine aktuelle Studie zeigt das grosse Ausmass digitaler Erwerbsformen in der Schweiz. Der Gesetzgeber muss dringend dafür sorgen, dass auch Crowdworkern kollektive Arbeitsrechte und Sozialversicherungsansprüche gewährt werden. Sonst droht den Arbeitskräften in der Schweiz die soziale Sicherheit abhanden zu kommen. Die sogenannte Crowdwork, Arbeit über eine digitale Plattform, ist in der Schweiz weiter verbreitet als bisher angenommen. Nicht weniger als 32 Prozent der befragten Schweizerinnen und Schweizer haben bereits Crowdwork gesucht – und gut 18 Prozent sind tatsächlich fündig geworden. Ein Wert, der hochgerechnet ungefähr 1’090’000 Personen entspricht. Damit liegt die Schweiz in einem internationalen Vergleich zwar hinter Österreich, aber deutlich vor den Ländern Grossbritannien, Deutschland, Holland und Schweden. 10 Prozent der Befragten machen sogar mindestens wöchentlich Crowdwork. Dies geht aus einer Internetumfrage bei 2001 Schweizerinnen und Schweizern im Alter zwischen 16 und 70 Jahren hervor, durchgeführt von einer Hochschule und einem Forschungsinstitut sowie mitfinanziert von der Gewerkschaft Syndicom und der Stiftung Sovis. Auch die Bedeutung von Crowdwork für einzelne Personen überrascht: 26,1% oder ein gutes Viertel der befragten Crowdworker sagen, dass die Einnahmen aus der Crowdwork mindestens die Hälfte ihres Gesamteinkommens ausmachen. 12,5% der Crowdworker bezeichnen Crowdwork gar als (…).
Syndicom, Presse, 14.9.2017.
Syndicom > Heimarbeit. Informatik. GAV. Syndicom, 2017-09-14.
Ganzer Text
01.04.2017 Schweiz
Personen
VPOD-Magazin
Luca Cirigliano
Crowdworker
Home-Office
ILO
Volltext
ILO-Studie bestätigt Handlungsbedarf beim Horne-Office - der SGB fordert gesetzliche Anpassungen. Regeln fürs Heimspiel. Eine neue ILO-Studie bestätigt, dass Arbeiten zuhause sowohl Chancen wie Risiken birgt. Sie fordert, den rechtlichen Schutz für die Betroffenen anzupassen. Am praktikabelsten ist aus Sicht des SGB eine Aktualisierung des Heimarbeitsgesetzes. Die digitalen Technologien ermöglichen es zunehmend, an beliebigem Ort und zu beliebiger Zeit zu arbeiten. Man kann Dinge jetzt von zuhause aus erledigen, aus dem Ausland - oder auch während der Ferien. Das Positive daran: weniger Arbeitsverkehr und mehr Potenzial für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Betreuungsaufgaben. Auf der anderen Seite drohen den Beschäftigten längere Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtung und eine Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. Dies alles kann zu Stress, Krankheit und sozialen Verlusten führen. Eine neue Untersuchung der Internationalen Arbeitsorganisation ILO stellt nun fest, dass regelmässig im Horne-Office Arbeitende aufgrund der starken Durchlässigkeit zwischen Arbeit und Familienzeit bzw. Freizeit stärker gestresst sind und häufiger an Schlafstörungen und Angst leiden als Beschäftigte, die ausschliesslich im Büro tätig sind. Auch der Bundesrat hat in seinem Bericht 2016 ähnliche Probleme festgestellt. Handeln will er trotzdem nicht... Austausch und Pausen garantieren. Der ILO-Bericht enthält mehrere Empfehlungen. Er verlangt, dass alle Arbeitnehmenden bei der Telearbeit gleich behandelt werden. Horne-Office soll rechtsgleich eingesetzt werden und freiwillig sein. Auch für Beschäftigte im Horne-Office ist der (…). Luca Cirigliano.
VPOD-Magazin, April 2017.
Personen > Cirigliano Luca. Heimarbeit. ILO. VPOD-Magazin, 2017-04-01.
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24.04.1996 Schweiz
GDP
IG Medien
Personen
Marielena Oppliger
Crowdworker
Telearbeit
Volltext
Erstes Treffen des Frauenvorstandes von IGF und EGF. Neue Arbeitsformen - neue Probleme! Das erste Treffen des Frauenvorstandes der Internationalen Grafischen Föderation (IGF) und der Europäischen Grafischen Föderation (EGF) hat am 29. November 1995 in Dänemark stattgefunden. Die anwesenden Frauen äusserten ihre Besorgnis um das Problem „Teleworking zu Hause“, eine neue Arbeitsform, die vor allem die Frauen in den Industrieländern betrifft und die jeder Kontrolle durch die Gewerkschaften entzogen ist. Dese neue Arbeitsform entwickelt sich in Deutschland und Norwegen. Die ultraliberale Politik, die durch die technischen Fortschritte im Kommunikationsbereich begünstigt wird, hat eine starke Tendenz zur Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen für diejenigen, die dieser Arbeitsform, die ausserhalb jeglicher Kontrolle durch die Gewerkschaften steht, unterworfen sind. Die Vertreterinnen der verschiedenen IGF- und EGF-Mitgliedsgewerkschaften betonten nachdrücklich, dass wir wachsam sein müssten, denn die neue Arbeitsform entwickle sich insbesondere in der grafischen Industrie, im Kommunikations- und im Multimedia-Bereich, wo die neuen computerunterstützten Produktionstechniken die Arbeit zu Hause ermöglichten. Die Befürworter des neuen Arbeitstyps behaupten, er bedeute für die Frauen eine Chance, weil er ihnen bessere Möglichkeiten gebe, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Aus diesem Grund nimmt „Teleworking zu Hause“ vor allem bei den Frauen zu.  (…). Marielena Oppliger.
Helvetische Typographia, 24.4.1996.
Personen > Oppliger Marielena. IGF. Crowdworking. HT, 1996-04-24.
Ganzer Text
13.12.1995 Schweiz
SMUV

Crowdworker
Home-Office
Ein Volk von Telearbeitern? Heimarbeit dank Elektronik auf dem Vormarsch. Alles drängt auf die "Datenautobahn". Die EU spricht - wohl übertrieben - von 10 Millionen neuen Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor und von 200 Milliarden Dollar Investitionen in die europäische Netzinfrastruktur bis zur Jahrtausendwende. Kaum wegzudiskutieren ist jedoch die Tatsache der "dritten industriellen Revolution". Die Informationsgesellschaft wird für viele Alltagsrealität. Dabei kommt einer Arbeitsform eine Schlüsselrolle zu: die Telearbeit. Mit Karikatur. Peter Lüthi. SMUV-Zeitung 13.12.1995
08.04.1989 Schweiz
Heimarbeit

Crowdworker
Home-Office
Vision seit Jahren: der Job im Wohnzimmer. Teleheimarbeit bringt neue Chancen, aber auch Risiken. Computer und Telekommunikation machen es möglich: Das Büro zu Hause im Wohnzimmer. Technisch lassen sich heute ohne weiteres elektronische Heimarbeitsplätze realisieren. Die Wirklichkeit hinkt hier allerdings den Vorhersagen der Zukunftsforscher hintennach: Obschon Telearbeitsplätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber - zumindest in der Theorie - grosse ökonomische Vorteile bringen, sind sie vorläufig bei beiden noch wenig populär. Felix Weber. BT 8.4.1989
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