Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 14

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10.06.2017 Kuba
OeGB
Wirtschaft

Volltext
Wirtschaftsreform
Kuba im Wandel. Neu entstandener Privatsektor ist eine Herausforderung für Gewerkschaften. Kubas ArbeitnehmerInnen stehen vor grossen Herausforderungen. Ein neuer privatwirtschaftlicher Sektor ist entstanden – nicht ohne Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse, Einkommen und die gewerkschaftliche Organisation. Gilda Chacón Bravo vom Kubanischen Gewerkschaftsbund CTC war auf Einladung von „weltumspannend arbeiten“ zu Gast in Wien und hat aus gewerkschaftlicher Perspektive über die aktuelle Entwicklung Kubas berichtet. Eine halbe Million Menschen arbeiten mittlerweile im Privatsektor. Vor allem im boomenden Tourismus gibt es immer mehr Privatunternehmen. „Deren ArbeitnehmerInnen sind nicht ungeschützt. Das neue Arbeitsrecht, bei dessen Entwicklung die Gewerkschaftsbewegung eine Schlüsselrolle gespielt hat, gilt auch für sie“, sagt die frühere Englischlehrerin Bravo. Auch die Privatbeschäftigten sind in den Gewerkschaften des CTC organisiert: Etwa 80 Prozent sind Gewerkschaftsmitglieder. Auch die ArbeitnehmerInnen müssen von den Reformen profitieren. Natürlich müssen die Gewerkschaften im neu entstandenen Privatsektor anders vorgehen als in den grossen staatlichen Betrieben. „Dort können wir bei Vollversammlungen der ArbeitnehmerInnen in den einzelnen Unternehmen kontrollieren, ob das Management auch tatsächlich so eng mit den Betriebsräten zusammen arbeitet, wie es das vorgibt“, sagte Bravo: „Bei den neuen Selbständigen und deren Angestellten (...).
OeGB, 10.6.2017.
OeGB > Kuba. Wirtschaftsreform. OeGB, 2017-06-10.
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29.05.2017 Österreich
OeGB
Steuern

Steuern
Volltext
„Kalte Progression“ muss weg. Kurz und bündig: Die Kernfragen zur „Kalten Progression". Der Neuwahltermin steht bereits fest, trotzdem fordert die Gewerkschaft von der Regierung sich drängender Anliegen anzunehmen, eines davon ist die Abgeltung der „Kalten Progression“. oegb.at erklärt kurz und einfach, was „kalte Progression“ ist und wie sie der ÖGB sozial gerecht einschränken will. Was bedeutet Steuerprogression? Für unterschiedliche Lohn-/Gehaltshöhen müssen die ArbeitnehmerInnen unterschiedliche Prozentsätze als Lohnsteuer bezahlen. Wer mehr verdient, kann auch mehr beitragen. Was bedeutet „kalte Progression“? Die Löhne und Gehälter so gut wie aller ArbeitnehmerInnen werden durch die meist jährlich stattfindenden Kollektivvertrags-Verhandlungen erhöht. Ein Teil dieser Erhöhung soll die Teuerung abgelten, damit sich die Menschen mit ihrem Einkommen gleich viel leisten können wie vorher. Nun kann es aber passieren, dass man durch die Lohnerhöhung in einen höheren Steuersatz „hineinrutscht“. Dann zahlt man den Lohnsteuersatz, der eigentlich für Menschen mit höheren Einkommen vorgesehen ist, obwohl man sich mit dem erhöhten Einkommen nicht mehr kaufen kann als vor der Erhöhung. Das ist gemeint, wenn von „kalter Progression“ die Rede ist. Was könnte man gegen die kalte Progression unternehmen? (…).
OeGB, 29.5.2017.
OeGB > Steuern. Kalte Progression. OeGB, 2017-05-29.
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29.05.2017 Österreich
Löhne
OeGB

Mindestlöhne
Volltext
1‘700 oder mehr, Mindestlohn ist fair! Wer Vollzeit arbeitet, muss genug für den Lebensunterhalt verdienen. Derzeit arbeiten 300.000 Vollzeitbeschäftigte in Österreich für weniger als 1‘500 Euro brutto – vor allem Frauen und junge Menschen. Angesichts der steigenden Kosten für Wohnung, Heizung und Lebensmittel ist es für viele nicht einfach, damit einen Monat lang gut über die Runden zu kommen. Daher hat sich der ÖGB zu Jahresbeginn die Einführung des Mindestlohns von 1‘500 Euro brutto in allen Branchen zum Ziel gesetzt. Schon jetzt wurde für das Jahr 2018 ein Mindestlohn von 1‘500 Euro für die Beschäftigten im Gastgewerbe sowie in der Textilindustrie vereinbart. Im Friseurgewerbe soll dieser im April 2019 erreicht werden. Das reicht aber noch nicht. Jede Vollzeitbeschäftigung muss mindestens 1‘700 Euro brutto im Monat wert sein. Und das möchte der ÖGB in einer zweiten Etappe erreichen. Wieso 1‘700 Euro brutto? 1‘700 Euro brutto sind circa 10 Euro in der Stunde und ein Nettoeinkommen von 1‘371 Euro. Profitieren würden nicht nur Vollzeit-, sondern auch Teilzeitbeschäftigte. Denn: Steigende Mindestlöhne bedeuten auch steigende Stundenlöhne und höhere Pensionsversicherungsbeiträge – und damit später einmal auch höhere Pensionen. (…).
OeGB, 29.5.2017.
OeGB > Mindestlöhne. OeGB, 2017-05-29.
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13.02.2017 Österreich
OeGB
Tourismus

Löhne
Tourismus
Volltext
Anpacken statt jammern für Tourismus-Beschäftigte. Vida-Tusch: „Verbale Angriffe aus Tirol wenig hilfreich". „Die lautstarke Empörung aus dem Tiroler Zillertal hat mich auch hier in Wien erreicht und gerne ergreife ich die Chance, einiges klarzustellen“, reagiert Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft Vida, auf das Interview einer Tiroler Wirtin in einer österreichischen Tageszeitung. „Es tut mir leid, wenn Frau Fankhauser das Aufzeigen der Probleme im Hotel- und Gastgewerbe als ‚Tiefschlag‘ empfindet, aber die Gewerkschaft Vida kann und wird nicht aufhören, darauf hinzuweisen, was im Tourismus schief läuft. Für uns stehen die ArbeitnehmerInnen im Mittelpunkt. Natürlich ist auch mir nicht entgangen, dass die Probleme seit Jahren dieselben sind. Das liegt offenbar daran, dass die Branche nicht bereit ist, sich zu ändern“, stellt der Vida-Gewerkschafter klar. Vorbildliche Arbeitgeber leider die Ausnahme. „Ich stehe nicht an, Applaus zu spenden, dass Frau Fankhauser ihre MitarbeiterInnen offensichtlich weit über dem Kollektivvertrag entlohnt und ihnen kostenlosen Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellt. Damit ist sie aber die Ausnahme und nicht die Regel. Schön wäre es, wenn Frau Fankhauser ihren UnternehmerkollegInnen als gutes Beispiel dient, statt Probleme zu leugnen und Kritik auszuteilen, die niemandem weiterhilft, schon gar nicht den Beschäftigten denen es nicht so gut geht wie Frau Fankhausers Abwäscher. Die Wirtin hat sehr richtig erkannt, dass es im Tourismus schwarze Schafe gibt. Wie wäre es, wenn man diese aus dem Stall wirft? Übrigens darf ich Frau Fankhauser versichern, (…).
OeGB, 13.2.2017.
ÖeGB > Vida. Tourismus. Löhne. OeGB, 2017-02-13.
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09.02.2017 Österreich
OeGB

Betriebsräte
Ratgeber
Volltext
Der Weg zum neuen Betriebsrat. Tipps zur Gründung eines Betriebsrats in Ihrem Unternehmen. Weil sie Interesse an der Gründung eines Betriebsrats gezeigt hatte, wurde eine Beschäftigte von der Drogeriekette Müller in Wien gekündigt. „Auch eine grosse internationale Handelskette hat das Recht auf betriebliche Mitbestimmung ernst zu nehmen", sagt Barbara Teiber, Geschäftsführerin der GPA-djp Wien. Eine Klage auf Wiedereinstellung wurde beim Arbeits-und Sozialgericht eingebracht. Dabei bringt ein Betriebsrat nicht nur für ArbeitnehmerInnen Vorteile. Studien zufolge sind auch viele Geschäftsleitungen der Ansicht, dass es gut ist, einen Betriebsrat zu haben. Firmen profitieren, weil sie Konflikte verringern und für ein besseres Betriebsklima sorgen. oegb.at informiert darüber, wie man einen Betriebsrat gründet – und was man tun kann, wenn man Angst hat, deshalb gekündigt zu werden. Was macht ein Betriebsrat eigentlich? Als Verbindung zwischen den Beschäftigten und der Firmenleitung übernehmen Betriebsräte wichtige Aufgaben und besondere Verantwortung. Nämlich die, sich für die Rechte all ihrer KollegInnen gegenüber den Vorgesetzten einzusetzen. Sie achten auf die Einhaltung von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen. Sie haben das Recht, bei betrieblichen Entscheidungen mitzuwirken, können zum Beispiel auch zu Kündigungen und Entlassungen Stellung nehmen und diese bei Gericht anfechten. Kurz gesagt: Betriebsräte wahren die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der Beschäftigten. Ihr Vorteil ist, dass sie vor Kündigung geschützt sind, denn nur so können Betriebsratsmitglieder (…).
OeGB, 9.2.2017.
ÖGB > Betriebsrat. Ratgeber. OeGB, 2017-02-09.
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01.02.2017 Österreich
OeGB

Kündigungsschutz
Mindestlöhne
Volltext
Umsetzung entscheidet. Regierungsprogramm: Gute Ansätze, aber noch ist es nur Papier. Die Regierung hat mit ihrem überarbeiteten Programm positive Schwerpunkte und die richtigen Ziele gesetzt, nun kommt es auf die Umsetzung an, sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar im Gespräch mit der APA. Foglar findet in dem Programm viele Vorschläge der Sozialpartner wieder, aber noch ist es „nur ein Papier". Die Forderung an die Sozialpartner, bis Juni eine Einigung zu mindestens 1500 Euro Entlohnung sowie flexibleren Arbeitszeiten zu finden, ist für Foglar völlig realistisch. Wobei Foglar ergänzt, dass die 1500 Euro Entlohnung aus Gewerkschaftssicht nur ein Zwischenschritt am Weg zu den schon länger geforderten 1700 Euro Mindestlohn sind. Kündigungsschutz bleibt für Berufstätige über 50-Jährige. Die Regierung will den Kündigungsschutz für Menschen über 50 lockern und hofft, damit die Arbeitslosigkeit zu senken. Das gilt einzig für Personen, die neu eingestellt werden, betont der ÖGB-Präsident. Für bereits bestehende Dienstverhältnisse in dieser Altersgruppe bleibt der Kündigungsschutz ohne Veränderungen aufrecht. ^“Wir glauben, dass diese Massnahme nicht den wahnsinnigen Erfolg bringen wird", sagt der ÖGB-Präsident. Denn weder bei Menschen mit Behinderungen haben solche Massnahmen zu mehr Einstellungen geführt, noch hat die Anpassung der Behaltefrist bei Lehrlingen zu mehr Lehrstellen geführt. Wichtiger ist das „Programm 20.000", das dauerhafte Beschäftigungen nach Kollektivvertrag ohne Verdrängungseffekt schaffen soll. Da die Effekte der Steuerreform abflachen, sind Investitionsanreize wichtig. (…).
OeGB, 1.2.2017.
OeGB > Kündigungsschutz. Regierung. OeGB, 2017-02-01.
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01.02.2017 Österreich
OeGB

Mindestlöhne
Volltext
1700 Euro mindestens! Mindestlohn: ÖGB fordert eine Generalvereinbarung mit der WKÖ. „In Österreich haben rund 420‘000 Menschen einen Mindestlohn von weniger als 1‘700 Euro brutto, davon sind 300‘000 unter 1‘500Euro brutto", erklärt ÖGB¬-Präsident Erich Foglar. Daher steht die Forderung nach einem Mindestlohn von 1‘500 brutto für alle Branchen, mit der Bundeskanzler Christian Kern für Diskussionsstoff sorgte, im Einklang mit den ÖGB-¬Zielen: Der Mindestlohn ist eines der Kernanliegen der Gewerkschaften und der ÖGB strebt eine soziale Vereinbarung für einen Stufenplan mit den Sozialpartnern, um etappenweise einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1‘700 Euro brutto zu erzielen. Konzentrierte Aktion. „Der Weg zum 1‘700¬-Euro-¬Ziel kann aber nur über 1‘500 Euro führen. Das bedeutet, dass zuerst jene Lohngruppen, die unter 1‘500 Euro brutto liegen, in einer ersten Etappe verstärkt nachziehen sollten, damit wir dann in einem zweiten Schritt 1‘700 Euro für alle erreichen", sagt Foglar. Doch wie soll das funktionieren? Eine „Generalvereinbarung" bedeutet, dass alle Branchen ersucht werden, diese Forderung prioritär zu behandeln und das Ziel in einer vereinbarten Zeit von zwei oder drei Jahren zu erreichen. Bereits im Jahr 2007 wurde eine solche mit den Sozialpartnerpräsidenten vereinbart, um schrittweise einen Mindestlohn von 1000 Euro zu erreichen. Mehr dazu gibt es in der neuen Ausgabe der „Solidarität".
OeGB, 1.2.2017.
OeGB > Mindestlöhne. OeGB, 2017-02-01.
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25.01.2017 Österreich
Frauen
OeGB

Sexuelle Belästigung
Volltext
Tagung: “Von an Weib los i ma nix sogn!“ Wenn Arbeiten zum Risiko wird - Übergriffe und Gewalt gegen Frauen. „Gewalt am Arbeitsplatz war viel zu lange ein Tabuthema. Es ist eine Errungenschaft der Gewerkschaften, dass dieses Thema offen angesprochen wird. Gewalt im Job und auf anderen Ebenen ist nicht nur menschenverachtend, sondern hat auch dramatische Folgen für die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Gewerkschaften“, so Elisabeth Vondrasek, stellvertretende Vorsitzende und Frauenvorsitzende der Gewerkschaft vida bei der Eröffnung der Tagung: “Von an Weib los i ma nix sogn!“ Wenn Arbeiten zum Risiko wird - (sexuelle) Übergriffe und Gewalt gegen Frauen.“ Die Gewerkschaften vida und PRO-GE, die AK Wien und der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser - AÖF haben dieses heikle Thema heute in der ÖGB-Zentrale in Wien breit diskutiert, Beispiele aus der Praxis beleuchtet und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. In einer aktuellen EU-Erhebung gibt jedeR zehnte ArbeitnehmerIn an, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer einer Form von physischer oder psychischer Gewalt geworden zu sein. Frauen, vor allem jüngere Frauen, sind häufiger von psychischer Gewalt (Mobbing, sexuelle Belästigung) am Arbeitsplatz betroffen als Männer. Weder die Opfer noch die Betriebe müssen das tatenlos hinnehmen. Wenn es schon passiert ist, sind meist Rechtsberatung und psychologische Unterstützung gefragt. Aber schon im Vorfeld können Betriebe viel tun, um Konflikte mit KundInnen, aber auch mit KollegInnen und Vorgesetzten (…).
OeGB, 25.1.2017.
OeGB Welt > Österreich. Frauen. Sexuelle Belästigung. OeGB, 2017-01-25.
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18.01.2017 Österreich
Löhne
OeGB

Mindestlöhne
Volltext
Was ist uns die Arbeit Wert? Zeit für eine Generalvereinbarung, um 1‘700 Euro zu erreichen. Mitte Jänner legte Bundeskanzler Christian Kern sein Grundsatzprogramm – Plan A – vor. Darin werden die Kollektivvertragspartner aufgefordert, einen Stufenplan zur Erreichung von 1‘500 Euro Mindestlohn zu erstellen. Dem steht der ÖGB positiv gegenüber, denn der Mindestlohn ist eines der Kernanliegen der Gewerkschaften. Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, betont aber, dass gesetzliche Mindestlöhne nicht notwendig sind: „In Österreich sind fast 98 Prozent aller Arbeitsverhältnisse durch Kollektivverträge, die Mindestlöhne und -gehälter festlegen, geschützt." Besser wäre eine „Generalvereinbarung" der Sozialpartnerpräsidenten – wie 2007, als vereinbart wurde, schrittweise 1000 Euro als Mindestlohn einzuführen. Ausserdem sollte die Generalvereinbarung laut ÖGB-Präsident Erich Foglar für einen Mindestlohn von 1‘700 Euro getroffen werden: „In Österreich haben rund 400‘000 Menschen einen Mindestlohn unter 1‘700 Euro, davon sind 300‘000 unter 1‘500 Euro. Es ist Zeit, dass jene Lohngruppen, die hinterherhinken, jetzt verstärkt nachziehen und in einer zweiten Etappe alle 1‘700 Euro erreichen." Kollektivvertrag regelt viel mehr. Im Vergleich zu Österreich sind in Deutschland nur etwa 50 Prozent aller ArbeitnehmerInnen von den Tarifverträgen erfasst. Hier war die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum Schutz der ArbeitnehmerInnen notwendig und wurde daher auch von den Gewerkschaften (…).
OeGB, 18.1.2017.
OeGB > Mindestlöhne. OeGB, 2017-01-18.
Ganzer Text
16.01.2017 Österreich
OeGB

Mindestlöhne
Volltext
Höherer Mindestlohn notwendig. Kern-Rede: ÖGB-Präsident Foglar begrüsst „positive" Ansagen. ÖGB-Präsident Erich Foglar begrüsst die Ansagen von Bundeskanzler Christian Kern: „Der ÖGB steht dem grundsätzlich positiv gegenüber", sagte er am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Vor allem Vorhaben zu Mindestlohn und Arbeitszeitflexibilisierung seien Kernanliegen der Gewerkschaften und der weiteren Sozialpartner. Drei wichtige Punkte hat Kern nach Foglars Ansicht in Aussicht gestellt: Die Modernisierung der Wirtschaft, den Ausbau der sozialen Gerechtigkeit und das auf dem Fundament solider Staatsfinanzen. „Wenn es das Ziel sei, 200‘000 zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, dann ist das ein Hauptanliegen des ÖGB, der Arbeiterkammer und der Sozialpartner", meinte er weiters. Auch die Vorhaben bei Bildung und Investitionen begrüsste Foglar. Anhebung des Mindestlohns „ein Gebot der Stunde". Laut dem ÖGB-Präsidenten wird es nun auf die Umsetzung ankommen. Etwa im Bereich Mindestlohn, einem Hauptanliegen der Gewerkschaften. Die Anhebung in weiterer Folge auf 1‘700 Euro sei „ein Gebot der Stunde", dort liege die Schwelle zur Armutsgefährdung. Auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit begrüsst Foglar, wenn dies ArbeitnehmerInnen und -gebern gleich viel bringe. Der Vorschlag zur Wahlarbeitszeit sei eine positive Weiterentwicklung, die Motivation und Zufriedenheit bringen könne. (…).
OeGB online, 16.1.2017.
OeGB > Mindestlohn. OeGB online, 2017-01-16.
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16.01.2017 Österreich
OeGB

CETA
Initiative
TTIP
Volltext
Volksbegehren gegen Handelsverträge startet. Der Kampf gegen CETA & Co ist noch lange nicht verloren. Rund 40‘000 Menschen haben unterschrieben, damit das Volksbegehren gegen TTIP, CETA & TiSA an den Start gehen kann. Am Montag, den 23. Jänner 2017 ist es soweit, es beginnt die offizielle Eintragungswoche. Sie dauert bis 30. Jänner 2017. „Wir haben mit diesem Volksbegehren auf die zunehmende Ablehnung und Skepsis der Bevölkerung gegenüber diesen Handelsabkommen reagiert", erklärte Bürgermeister Herbert Thumpser aus Traisen (NÖ) im Rahmen einer Pressekonferenz. Er ist einer jener sechs BürgermeisterInnen, die das Volksbegehren gestartet haben. „Jede einzelne Unterschrift ist nun wichtig", ergänzte Thomas Kattnig, Mitglied des Bundespräsidiums der younion _ Die Daseinsgewerkschaft, die das Volksbegehren unterstützt. Kattnig: „Die EntscheidungsträgerInnen müssen lernen, dass Geheimverhandlungen und das Ignorieren von Kritik nicht mehr in die heutige Zeit passen und zu massivem Widerstand führen. Wir stehen für fairen Handel, solche Verträge dürfen daher nicht einzig den Konzernen dienen, sondern müssen einen Mehrwert für die gesamte Bevölkerung generieren." In der vorliegenden Form ist CETA nicht zustimmungsfähig. Es muss noch viel verbessert werden. Die vier Kernbereiche: (…).
OeGB, 16.1.2017.
OeGB > TTIP. OeGB. Initiative. OeGB, 2017-01-16.
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08.07.1986 Österreich
Frauen
OeGB
SGB
Solothurner AZ

Nachtarbeit
OeGB
Volltext

Ahnungsloses Völkchen. RW. „Wird das Nachtarbeitsverbot für Frauen nicht demnächst entscheidend gelockert  (oder besser noch abgeschafft), so geht unsere Wirtschaft düsteren Zeiten entgegen.“ So tönt es jedenfalls aus Unternehmenskreisen, welche seit einiger Zeit das Biga mit Gesuchen und Ausnahmebewilligungen geradezu bombardieren. Was für ein ahnungsloses Völkchen bewohnt doch unser Nachbarland Österreich! Dort trat nämlich auf 1. Juni 1986 eine Gesetzesnovelle in Kraft, die nicht nur an besagtem  Nachtarbeitsverbot festhält, sondern gleich noch die Bussen für allfällige Vorstösse kräftig heraufsetzt. Generelle Ausnahmen vom Verbot sind vorgesehen für Frauen bei Bildungs- und Erziehungstätigkeiten, bei Dolmetscherdiensten für Kongresse, für „Dienstnehmerinnen anerkannter Religionsgemeinschaften im kultischen Bereich“ und für Telefonistinnen der Notdienste. (...).

Solothurner AZ, 8.7.1986.
Österreich > Nachtarbeit. 8.7.1986.doc.

OeGB > Nachtarbeit. 8.7.1986.pdf

01.12.1974 Österreich
Gewerkschaftliche Rundschau
OeGB

Mitbestimmung
OeGB
Volltext
Die österreichische Arbeitsverfassung. Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund ist die Weiterentwicklung der Mitbestimmung in allen Bereichen der Wirtschaft ein wichtiges Anliegen. Nach heftigen Auseinandersetzungen zwischen den gesellschaftlichen „Pressure-Groups“ wurde im österreichischen Parlament einstimmig eine neue Arbeitsverfassung beschlossen, die mit 1. Juli 1974 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz eröffnet den Gewerkschaften und Betriebsräten zusätzliche Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung in der österreichischen Wirtschaft. Die österreichischen Gewerkschaften haben Mitbestimmung immer unter dem Aspekt der Mitverantwortung gesehen. Die Schwerpunkte der Arbeitsverfassung liegen in der Verstärkung des Kündigungs- und Entlassungsschutzes für Betriebsräte, der Drittelvertretung der Betriebsräte in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften, von GmbHs. und ähnlichen Gesellschaften, in Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten bei der Festsetzung von Entgelten durch die Einführung von Leistungs- und Arbeitsbewertungssystemen, in sozialen Angelegenheiten und betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen sowie Informations-, Kontroll- und Überwachungsrechten in der wirtschaftlichen Führung des Betriebes, in der Sozial- und Personalplanung und im Arbeitnehmerschutz. Als echter Fortschritt ist auch die Einbeziehung des Rationalisierungsschutzes und der Bestrebungen zur Einrichtung menschengerechter Arbeitsplätze (…). Kurt Prokop, Sekretär Österreichischer Gewerkschaftsbund, Wien.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11-12, November-Dezember 1974.
Gewerkschaftliche Rundschau > Österreich. ÖGB. Mitbestimmung. Rundschau, Dez. 1974.
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01.07.1972 Österreich
Bildungsarbeit
OeGB

Literatur
OeGB
Volltext
Die Unesco hat das Jahr 1972 zum Jahr des Buches proklamiert. Dazu hat ein Support Commitee auch eine Charta des Buches veröffentlicht. Dies hat unseren Wiener Kollegen Hugo Pepper zu einigen Betrachtungen über die Produktion und den Konsum von Büchern angeregt, die bestimmt auch die Leser unserer „Bildungsarbeit“ interessieren werden. Wir entnehmen sie der April-Nummer 1972 des „OeGB-Bildungsfunktionärs“. Vom Bücher-Sehen und -Gefressen-Haben. Kritische Anmerkungen zum Jahr des Buches. In Oesterreich kann mancherlei als allgemein bekannt vorausgesetzt werden: etwa der „Fall“ Schranz. Ein eher weniger bekannter Fall dürfte der Umstand sein, dass die Unesco die heurigen 366 Erwerbs- oder Urlaubseinheiten zum Jahr des Buches gemacht hat. Solches wird gebührend proklamiert, und es gibt selbstverständlich ein Support Commitee in Brüssel, das die Welt mit einer Charta des Buches versorgt hat. Aus der Charta tönen die Gemeinplätze. Da ist vom freien Austausch von Ideen durch Wort und Bild die Rede sowie davon, dass jedermann das Recht zu lesen habe. Aber es werden da auch einige Erkenntnisse deklariert, die man vor kurzer Zeit noch für bösen Kollektivismus gehalten hätte: „Die Gesellschaft ist verpflichtet, Voraussetzungen für schöpferische schriftstellerische Arbeit zu schaffen.“ (…). Hugo Pepper.
Bildungsarbeit, Heft 4, Juli 1972.
Bildungsarbeit > Literatur. Bildungsarbeit, Juli 1972.
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