Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 12

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15.02.2018 Frankreich
Gewerkschaften
Vorwärts

Arbeitsrecht
Gewerkschaften
Volltext
Macrons Angriff auf die Arbeitenden. Der französische Präsident Emmanuel Macron setzte seine neoliberale Arbeitsrechtsreform aus einer Position der Stärke durch. Der schwache Protest dagegen konnte sie nicht verhindern. Nun Ist es zu einer EntlassungsweIle gekommen. Tausende verloren den Job. Es war ein schwieriger Start ins neue Jahr für den französischen Arbeitsmarkt. Am 9. Januar kündigte die Groupe PSA, der zweitgrösste Autobauer in Europa, an, 2‘200 Stellen in ganz Frankreich zu streichen. Kurze Zeit später erklärte das Detailhandelsunternehmen Carrefour, 2‘400 Jobs zu vernichten, während das Modeunternehmen 200 Stellen abbaute. Diese Kahlschläge waren eine Erinnerung daran, dass Präsident Emmanuel Macron gerade eben die umfassendste Arbeitsrechtsreform seit einer Generation durchgesetzt hatte. Nachdem die Proteste, die von den Gewerkschaften organisiert worden waren, im letzten Herbst verstummt waren, haben die Arbeitgeberlnnen begonnen, die neuen Regeln auszunutzen: PSA setzte mehr als die Hälfte des Stellenabbaus mit einer Massnahme durch, die gesetzliche Einschränkungen bei Kündigungen lockert. Auch Pimkie ging diesen Weg. Auf kleinerem Niveau hat die Tageszeitung „Le Figaro“ vor, 40 Stellen zu streichen durch das neue Prozedere. Besonders der Kahlschlag bei der Pariser Groupe PSA sticht hervor, die Autos unter den Marken Peugeot und Citroen produziert und erst vor einem Jahr die Marke Opel von General Motors für 2,2 Milliarden Euro gekauft hatte. 2017 erzielte das Unternehmen (…).
Vorwärts, 15.2.2018.
Vorwärts > Frankreich. Arbeitsrecht. Gewerkschaften. Vorwärts, 2018-02-15.
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01.02.2018 Schweiz
Personen
VPOD-Magazin
Luca Cirigliano
Arbeitsrecht
Digitalisierung
Volltext
Eine juristische Tagung des SGB befasste sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung. Inhalt zählt, nicht Verpackung. Das Schweizer Arbeitsrecht ist für die Herausforderungen der Digitalisierung durchaus gewappnet. Verbesserungen sind aber nötig im Kampf gegen digitale Schwarz- und Gratisarbeit. Dies zeigte eine juristische Tagung des SGB im Dezember in Bern. Einige Player verfolgen mit der technologischen Veränderung eine eigene Agenda: Sie wollen den Wandel dazu nutzen, den arbeitsrechtlichen Schutz abzubauen. „Nur ja keine Regulierung“, betet Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann täglich - sonst werde die Schweiz abgehängt. SGB-Präsident Paul Rechsteiner, der die juristische Tagung im Dezember in Bern eröffnete, rückt die Dinge zurecht: „Die Entwicklungen müssen den Menschen dienen - und zwar nicht nur ein paar wenigen.“ Das erfordere eine politische und gewerkschaftliche Begleitung des Geschehens - und eben auch einen Gesetzescheck. Die Gewerkschaften verschlössen sich dem Fortschritt nicht. „Aber sie wollen nicht, dass die Schwächeren unter die Räder kommen. Das galt fürs Maschinenzeitalter, und es gilt heute noch.“ Gegen unlautere Konkurrenz. Besteht denn Anpassungsbedarf im schweizerischen Arbeitsrecht? Eine sorgfältige Einzelfallanalyse der Verträge und Strukturen vieler Plattformanbieter zeigt, dass häufig klassische Arbeitsverträge vorliegen. Bassem Zein vom Bundesamt für Justiz und Ndiya Onuoha von der Sozialversicherungsanstalt (…). Luca Cirigliano. r.
VPOD-Magazin, Februar 2018.
Personen > Cirigliano Luca. Digitalisierung. Arbeitsrecht. VPOD-Magazin, 2918-02-01.
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20.12.2017 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Arbeitsrecht
Digitalisierung
Volltext
Arbeitsrecht ist fit für Digitalisierung. Tagung des SGB bestätigt: Nur wenige Anpassungen nötig. Das Schweizer Arbeitsrecht ist für die Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet. Es braucht aber Verbesserungen, insbesondere bei der Bekämpfung von digitaler Schwarzarbeit und Gratisarbeit, beim Gesundheitsschutz sowie bei Home Office. So das Fazit einer hochkarätig besetzen juristischen Tagung des SGB am 15. Dezember 2017. Klar ist: Die Digitalisierung muss politisch so gestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmenden nützt. Der SGB und seine Verbände werden dafür alle verfügbaren juristischen und rechtspolitischen Instrumente gebrauchen. Gleiche Pflichten - auch für Plattform-Arbeitgeber! Eine sorgfältige, einzelfallgerechte Analyse der Verträge und Strukturen vieler Plattformanbieter anhand der bewährten Instrumente des Vertragsrechtes zeige klar, dass sehr häufig klassische Arbeitsverträge vorliegen. Dies stellten an der Tagung Bassem Zein (Bundesamtes für Justiz) und Ndiya Onuoha (Sozialversicherungsanstalt des Kt. Zürichs) fest. Schlussfolgerung: den für Plattformen Tätigen stehen die Ansprüche aus Obligationenrecht (Ferien, Überstunden, Kündigungsfristen, Pikett-Entschädigung) sowie aus Sozialversicherungsrecht (AHV-, ALV-, Pensionskassenbeiträge durch den Arbeitgeber, Taggeld bei Unfall, etc.) zu. Arbeitgeber wie der Taxidienst UBER, welcher die Arbeitsverträge falsch bezeichnet, betreiben nichts anders als Scheinselbständigkeit und fördern damit die digitale Schwarzarbeit. (...). Luca Cirigliano.
SGB, 20.12.2017.
Personen > Cirigliano Luca. Digitalisierung. Arbeitsrecht. SGB, 2017-12-20.
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12.09.2017 Frankreich
Junge Welt

Arbeitsrecht
Volltext
Frankreich sagt: „Non!“ Die Arroganz des Präsidenten Macron verschärft den Widerstand gegen geplantes Arbeitsgesetz. In Paris und rund 180 anderen Städte Frankreichs werden am heutigen Dienstag voraussichtlich Hunderttausen¬de Menschen gegen die von der Regierung unter Staatschef Emmanuel Macron und seinem Ministerpräsidenten Édouard Philippe geplante Änderung des Arbeitsrechts auf die Strasse gehen. Bereits Macrons Vorgänger François Hollande hatte den „Code du Travail“ im vergangenen Sommer per Verfassungsdekret am Parlament vorbei im Sinne der französischen Bosse umgeschrieben. Macron, der als Hollandes Wirtschaftsminister bereits massgeblich an der ersten Gesetzesnovelle beteiligt war, erklärte am vergangenen Wochenende während seines Besuchs in Athen, er sei „absolut entschlossen“ und werde gegenüber „den Faulpelzen, Zynikern und Extremen nicht klein beigeben“. Die Arroganz des Absolventen der Eliteschule ENA und früheren Rothschild-Bankers Macron wird ihm bei der Durchsetzung seiner hochgesteckten wirtschaftsliberalen politischen Ziele vermutlich nicht hilfreich sein. Jean-Luc Mélenchon, linker Oppositionsführer in der Nationalversammlung und Wortführer der Bewegung „La France insou¬mise“ forderte die vom Staatschef Geschmähten auf, am Dienstag „auf die Strassen zu gehen“ und es dem Mann im Élysée-Palast zu zeigen. Es ist nicht das erste Mal, dass Macron seine vermeintliche intellektuelle Überlegenheit zur Schau stellt. Die von Arbeitsplatzverlust bedrohten Lohnabhängigen (…).. Junge Welt, 12.9.2017.
Junge Welt > Frankreich. Arbeitsrecht. Junge Welt, 2017.09.12.
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24.08.2017 Schweiz
Arbeitsgesetz
Bankpersonalverband

Arbeitsrecht
Kündigungsschutz
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Altes einfach ausmustern? Der Grundsatz ist klar: In der Schweiz gilt die Kündigungsfreiheit. Bedeutet dies aber auch, dass ältere und langjährige Mitarbeiter einfach auf die Strasse gestellt und durch jüngeres Personal ersetzt werden dürfen? Kündigungen langjähriger, älterer Mitarbeiter keine Seltenheit mehr. Vermehrt zu verzeichnen sind branchenübergreifend Fälle von Kündigungen langjähriger, älterer Angestellter (ab 50+ aufwärts), die durch jüngeres Personal ersetzt werden. Die Kündigung langjähriger und älterer Mitarbeiter beschäftigt nicht nur die Politik und Angestelltenverbände, sondern auch die Gerichte. Das Bundesgericht hat den Kündigungsschutz älterer Angestellter vermehrt gestärkt und sieht eine erhöhte Fürsorgepflicht bei der Entlassung von älteren Mitarbeitern vor. Stärkerer Kündigungsschutz. Das Bundesgericht hat sich u.a. mit zwei Fällen einer missbräuchlichen Kündigung von älteren, meist langjährigen Mitarbeitenden auseinandergesetzt. Im ersten Fall ging es um einen Angestellten, der sich rund ein Jahr vor der Pensionierung befand und bereits während 44 Jahre für den Arbeitgeber tätig war. Das Bundesgericht erachtete die Kündigung als missbräuchlich, weil der Angestellte seine Arbeit offenbar „ohne Grund zur Klage“ erbracht und man den Angestellten vor der Kündigung auch nicht angehört hatte. Der Arbeitgeber wurde zur maximalen Entschädigung in der Höhe von sechs Monatslöhnen verurteilt. Im zweiten Fall wurde die Kündigung eines 59-jährigen Mitarbeiters mit über 10-jährigem Dienstalter (mit (…).
Bankpersonalverband, 24.8.2017.
Bankpersonalverband > Kündigungsschutz. Arbeitsrecht. SBPV, 2017-08-24.
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17.06.2017 Frankreich
Junge Welt
Regierung

Arbeitsrecht
Sozialversicherungen
Volltext
En marche gegen Arbeiterrechte. In der zweiten Runde der Parlamentswahlen in Frankreich könnten Emmanuel Macron und seine Partei eine Zweidrittelmehrheit erringen. Das Ziel seiner elitenfreundlichen Politik ist ein Angriff auf den Sozialstaat. Sebastian Chwala ist Politikwissenschaftler und Autor des Buchs „Der Front National. Geschichte, Programm, Politik und Wähler“, Papyrossa-Verlag, Köln 2015, 143 S., 12,90 Euro. An dieser Stelle schrieb er zuletzt am 20.4. über die französischen Präsidentschaftswahlen. Die Medien brauchten am vergangenen Sonntag nicht lange, um zu einer einhelligen Bewertung der Ergebnisse der ersten Runde der Parlamentswahlen in Frankreich zu gelangen. Begriffe wie „Triumph“, „Durchmarsch“ oder „Erdrutsch“ prägten die Schlagzeilen. Und tatsächlich, die Zahlen, die vorliegen, scheinen an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig zu lassen. So kann man inzwischen davon ausgehen, dass „La République en marche!“, die erst vor etwas mehr als einem Jahr gegründete Partei des nunmehr amtierenden Präsidenten Emmanuel Macron, im zweiten Wahlgang mit einer Zweidrittelmehrheit der Sitze rechnen kann, während die Oppositionsparteien zur machtlosen Parlamentsstaffage degradiert werden könnten. Die Unterstützer Macrons werten das Ergebnis wie schon dessen klaren Sieg gegen Marine Le Pen in der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen als Beleg für eine starke und eindeutige Legitimität des neugewählten Staatsoberhaupts. Man muss diese Schlussfolgerung indessen nicht teilen. Sicher, sein Versuch, sich als „Mann der Mitte“ zu präsentieren, hat gerade in gesellschaftlich (…). Sebastian Chwala.
>Junge Welt, 17.6.2017.
Junge Welt > Frankreich. Arbeitsrecht. Regierung. Junge Welt,20-06-17.
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24.05.2016 Frankreich
Gewerkschaften
Junge Welt

Arbeitsrecht
Streik
Volltext
Solidarität gegen Profitlogik. Mit den Einschnitten ins Arbeitsrecht wird auch der Ton gegen Gewerkschaften in Frankreich rauher. Die vernetzen sich und kämpfen gemeinsam. Durch ein Ultimatum des französischen Unternehmensverbandes Medef gedrängt, der die paritätisch finanzierte Arbeitslosenversicherung aufzukündigen drohte, peitscht Premierminister Manuel Valls per Notverordnung übers Parlament hinweg das „Loi Khomri“ durch. Damit begräbt die Regierung das staatlich verbriefte Recht auf Arbeit und individualisiert das Arbeitsrecht. Zum Beispiel kann durch ein „Referendum im Unternehmen“ die Gültigkeit eines Tarifvertrags ausser Kraft gesetzt, also der Einfluss der Gewerkschaften relativiert werden. Die Beschäftigten werden noch stärker der Standortlogik der Unternehmen unterworfen. Die Gewerkschaft CGT Energie Paris prangerte zusätzliche Verschlechterungen durch das Gesetz an, das nach Arbeitsministerin Myriam EI Khomri benannt ist. Beispielsweise sollen soziale Zuschüsse der „Comités d'entreprise“, die den deutschen Betriebsräten vergleichbar sind, etwa für Urlaub nunmehr versteuert werden. Es wird sich zeigen, ob das Gesetz wieder zurückgezogen wird, wenn es im Juli zur zweiten Lesung erneut im Parlament behandelt wird. Auf jeden Fall ist seit der Verhängung des Ausnahmezustandes eine schärfere Gangart gegen Gewerkschafter zu beobachten. (…). Georges Hallermayer.
Junge Welt, 24.5.2016.
Junge Welt > Frankreich. Arbeitsrecht. Streiks. Junge Welt, 2016-05-24.
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06.02.2014 China
Schweiz
Personen
SGB
José Corpataux
Arbeitsrecht
Freihandelsabkommen
Volltext

Eine Türe öffnet sich. Freihandelsabkommen mit China ermöglicht Dialog über Sozialstandard. Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China bietet Möglichkeiten zum Dialog über den sozialen Standard. Der SGB verlangt, dass diese Möglichkeiten genutzt werden. Das zwischen der Schweiz und China ausgehandelte Freihandelsabkommen bietet Instrumente, um einen Dialog zwischen den beiden Ländern zum Thema der Respektierung der Arbeitnehmerrechte zu fördern. Denn das Abkommen beruft sich in Artikel 13.5 auf zwei weitere Vereinbarungen mit China, die „eine Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen“ vorsehen. In diesen Vereinbarungen wird einerseits auf die soziale Dimension einer nachhaltigen Entwicklung verwiesen, andererseits wird der Grundstein eines Dialogs zwischen China und der Schweiz über den Respekt der IAO-Normen gelegt. Das ganze Vertragswerk mit China mag somit hinsichtlich Menschenrechte klar lückenhaft und enttäuschend sein. Hinsichtlich Sozialstandards jedoch ist Handeln möglich. Aus diesem Grund war der SGB gegen eine Rückweisung des Freihandelsabkommens. Eine solche hätte unsere Anliegen nicht voran gebracht. Wenn Nachhaltigkeit nicht toter Buchstabe sein soll, sind jedoch Strukturen der Begleitung und der Aufsicht zu schaffen. José Corpataux.

SGB, 6.2.2014.
SGB > Freihandelsabkommen. China. SGB. 2014-02-06.

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01.05.2009 Schweiz
EJPD Justiz- und Polizeidepartement
Personen
Doris Bianchi
Arbeitsrecht
Konkursrecht
Planieren statt sanieren? EJPD will Arbeitnehmerposition im Konkursrecht weiter schwächen. Wer eine konkursite Firma erwirbt, übernimmt automatisch die verbleibenden Arbeitnehmenden, die bestehenden Arbeitsverträge und die vor dem Übergang fällig gewordenen Forderungen der Arbeitnehmenden. Das Justizdepartement will das jetzt ändern - der SGB stellt sich gegen diese Revision. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) will das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) revidieren. Die Vorschläge zielen insbesondere auf das Sanierungsverfahren ab. Die Revision betrifft jedoch auch das Arbeitsvertragsrecht. (...). Mit Foto. Doris Bianchi, SGB-Zentralsekretärin. VPOD-Magazin Mai 2009
07.01.1987 Schweiz
Arbeit
ILO
Personen
Hans-Peter Tschudi
Arbeitsbedingungen
Arbeitsrecht
Volltext

Gegenüber Forderungen der Arbeitnehmer und ihrer Gewerkschaften nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen wird häufig der Einwand erhoben, die Wirtschaft vermöge keine schwerere Belastung zu tragen. Zutreffend ist, dass die Schweiz in hohem Masse auf den Export ihrer Produkte angewiesen ist und deshalb auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig bleiben muss. In dieser Richtung bestehen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern keine Meinungsverschiedenheiten, dagegen sind Auseinandersetzungen über die Verteilung des wirtschaftlichen Ertrags unvermeidlich. Arbeitsbedingungen international vereinheitlichen. Bester Arbeitsschutz der Welt. Die Diskussionen über die Tragbarkeit der Löhne und der Soziallasten ist in unserem Land so alt wie die Exportindustrie. (...). Hans-Peter Tschudi.

SMUV-Zeitung, 1987-01-07.
Arbeit > Arbeitsbedingungen. 1987-01-07.doc.

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01.05.1974 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Eduard Eichholzer
Arbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Volltext
Ein Professor des altrömischen Rechts, Philipp Lotmar, als Förderer des modernen schweizerischen Arbeitsvertragsrechts. Am 1. Januar 1972 ist das Bundesgesetz über den Arbeitsvertrag vom 25. Juni 1971 - eine zusammenfassende Kodifikation unseres Arbeitsvertragsrechts - in Kraft getreten. Das grosse Ziel, an dessen Zustandekommen sich zahlreiche Persönlichkeiten verdient gemacht haben, es sei hier nur Prof. Dr. Walther Hug genannt, ist damit erreicht. Historisch gesehen, war zwar die erste bundesmässige Dienstvertragsregelung mit ihren allerdings nur zwölf Artikeln im Obligationenrecht vom 14, Juni 1881 gewiss schon beachtlich. Doch liess sich die Modernisierung dieser Bestimmungen mit der Zeit nicht mehr umgehen. Es ist dabei nun festzustellen, dass sich um die Revisionsprobleme, soweit speziell das Arbeitsvertragliche in Betracht kam, recht wesentlich auch der im Titel genannte deutsche Jurist an der Berner Universität, der sozialdemokratischen Partei angehörend, doch ein ruhiges, gediegenes Gelehrtenleben führend, interessierte. Schon zweimal durfte ich in der „Gewerkschaftlichen Rundschau“ (Februar 1954, S. 61 und Dezember 1958, S. 368) auf diese hochangesehene geschätzte Persönlichkeit hinweisen. Heute möge es mir gestattet sein, die von Lotmar gespielte Rolle in dem Jahrzehnt zu erwähnen, da das Obligationenrecht von 1881 durch dasjenige vom 30. März 1911 abgelöst wurde. (…). Eduard Eichholzer.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 5, Mai 1974.
Personen > Eichholzer Eduard. Arbeitsvertrag. Rundschau, Mai 1974.
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10.01.1925 Zürich
Personen
Strassenbahner Zürich
Martin Meister
Arbeitsrecht
Strassenbahner, Depot Burgwies. Versammlung. Samstag, den 10. Januar, abends 8 1/2 Uhr im Restaurant "Burgwies". Referat von Gen. Martin Meister, Zentralsekretär, über "Das Recht des Arbeiters im Betrieb". Zu diesem Thema, das alle Kollegen interessieren sollte, erwartet ein pünktliches und vollzähliges Erscheinen der Vorstand. OeD 9.1.1925
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