Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 14

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
01.04.2018 Zürich
Personen
Verwaltung Zürich
VPOD-Magazin
Christoph Schlatter
Arbeitsplatz
Verwaltung
Volltext
Verwaltungen wie diejenige der Stadt Zürich wollen Büroräume flexibilisieren. Keine bleibende Statt. Öffentliche Verwaltungen bilden im Allgemeinen nicht die Speerspitze in Bezug auf Desksharing und andere mobile Arbeitsformen. Die Stadt Zürich will jetzt vorwärtsmachen, zumindest dort, wo neu- oder umgebaut wird. Natürlich läuft das neue Bürokonzept, das der Stadtrat der Stadt Zürich genehmigt hat, unter einer englischen Bezeichnung: worksmart@zürich ... Ausgangspunkt ist der wachsende Flächenbedarf der seinerseits die Hauptursache in der steigenden Bevölkerungszahl hat. Die Verwaltung wächst sogar leicht überproportional, was logisch ist, denn der Zuzug generiert ja zusätzliche Aufgaben. Allerdings zeigt der Vergleich von 20II und 20I6, dass die Zahl der beschäftigten Personen nur geringfügig gestiegen ist. Die höhere Zahl der Vollzeitäquivalente resultiert hauptsächlich aus einer Erhöhung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrads. Dieser stieg über das gesamte Personal hinweg von 74,2 auf 77,5 Prozent - stärker bei den Frauen (von 64,4 auf 70,2 Prozent), weniger bei den Männern (von 86,2 auf 88,4 Prozent). Damit liegen die Geschlechter bei den Vollzeitäquivalenten (11‘573) Männer, 11‘370 Frauen) praktisch gleichauf. Es lässt sich also sagen, dass die Stadtzürcher Verwaltungshandlungen fast präzis hälftig von Männern und von Frauen vorgenommen werden. 2016 standen (…). Christoph Schlatter.
VPOD-Magazin, April 2018.
Personen > Schlatter Christoph. Verwaltung Zürich. Arbeitsplätze. VPOD-Magazin, 2018-04-01.
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27.07.2017 Deutschland
DGB
Überwachung

Arbeitsplatz
Überwachung
Volltext
BAG-Urteil: Dürfen Arbeitgeber Späh-Software einsetzen? Private Nutzung vom Büro-Computer: Was ist erlaubt? DGB-Expertin Marta Böning beantwortet die wichtigsten Fragen. Ein Arbeitgeber hat den Verdacht, dass ein Mitarbeiter den dienstlichen Computer intensiv für private Zwecke nutzt. Darf er eine Spähsoftware einsetzen, die alle Tastenbewegungen aufzeichnet – und die Daten dann für eine Kündigung nutzen? Nein, hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Doch wie viel private Nutzung und Überwachung von Dienstgeräten ist erlaubt? Worauf müssen Beschäftigte achten? Spähsoftware erfasst jeden Mausklick. Der Fall: Ein Arbeitgeber hat die private Nutzung von Dienstgeräten verboten und kündigt an, dass er zukünftig sämtlichen „Internet-Traffic“ und die Benutzung der Systeme „mitloggt“ und die Daten dauerhaft speichert. Er installiert so genannte Keylogger auf den Dienstrechnern, die sämtliche Tastatureingaben auf dem PC protokollieren und regemässig Bildschirmfotos erstellen. Kündigung wegen Computerspiel. Bei der Auswertung der Daten zeigt sich, dass ein Web-Entwickler seinen Rechner über einen längeren Zeitraum hinweg privat genutzt hat. Dieser räumt ein, dass er während der Arbeitszeit sowohl Dispositionsarbeiten für die Firma seines Vaters erledigt als auch an einem von ihm entwickelten Computerspiel gearbeitet hat. Er wird mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt und bekommt die Kündigung. Dagegen legt er Klage ein. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht entschieden: (…).
DGB, 27.7.2017.
DGB > Überwachung. Arbeitsplatz. DGB, 2017-07-27.
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23.10.2015 Schweiz
Syndicom-Zeitung

Arbeitsplatz
Betriebsunfälle
Ratgeber
Volltext
Gefährliche Einzelarbeitsplätze. Ich arbeite in einer Druckerei. Mein Betrieb beschäftigt aktuell fast keine Leute mehr, weshalb ich praktisch immer allein bin in der Produktion. Auch mein Chef ist nicht anwesend. Ist das zulässig? Was passiert, wenn mir aus irqendeinem Grund schwarz vor Augen wird und ich am Boden liegen bleibe? Néomie Nicolet: Technische Entwicklung und Rationalisierung führen besonders in der Produktion immer mehr dazu, dass eine einzelne Person mehrere Maschinen oder Anlagen allein betreut. Viele technische Geräte bergen Gefahren, die zu Unfällen führen können. Wenn dann die Soforthilfe fehlt, können die Folgen dramatisch sein. Eine Person gilt als alleine arbeitend, wenn sie ohne Sichtverbindung und ausser Rufweite von anderen Personen arbeitet. Bei einem Unfall oder in einer kritischen Situation kann also nicht direkte Hilfe geleistet werden. An die Sicherheit solcher Einzelarbeitsplätze sowie an die allein arbeitenden Personen selber werden erhöhte Ansprüche gestellt. Es dürfen nur Personen eingesetzt werden, die diesen Arbeitsbedingungen psychisch, physisch und intellektuell gewachsen sind. Arbeiten mit besonderen Gefahren darf ein Arbeitgeber nur Arbeitnehmenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. (…). Néomie Nicolet, Rechtsdienst Syndicom.
Syndicom-Zeitung, 23.10.2015
Syndicom-Zeitung > Betriebsunfälle. Arbeitsplatz. Syndicom-Zeitung, 23.10.2015.
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04.03.2015 Schweiz
Personen
SEV Schweiz
Markus Fischer
Arbeitsplatz
Überwachung
Volltext
Überwachung am Arbeitsplatz. Big Brother sieht immer mehr. Immer mehr Arbeiten erfolgen mit elektronischen Geräten, die immer mehr Daten immer genauer erfassen können. Dieser technische Fortschritt erlaubt es Arbeitgebern, ihre Mitarbeitenden immer besser zu überwachen. Eine beliebige, permanente Überwachung der Arbeitsleistung ist aber nicht erlaubt. Wachsam sein, ohne paranoid zu werden, wenn es um Überwachung geht. René Windlin vom SEV-Rechtsschutzteam erhält immer wieder Anfragen von Mitgliedern, die sich vom Arbeitgeber unrechtmässig überwacht fühlen, wobei die Kolleg/innen mit dieser Einschätzung meistens richtig liegen. „Die Überwachung am Arbeitsplatz ist ein komplexes und vielschichtiges Thema“, sagt René Windlin und nennt ein paar Beispiele: Viele Anfragen gibt es wegen Fotos, die Vorgesetzte schiessen, um eine (angeblich) mangelhafte Arbeitsqualität zu belegen. Zum Beispiel ein Foto mit Datum und Uhrzeit einer verschmutzten Toilette. Sie beweist nämlich noch nicht, dass diese nicht gereinigt worden ist, auch wenn der Fotograf behauptet, unterscheiden zu können, ob eine Verschmutzung frisch ist oder nicht… Überwacht und zum Vorwurf gemacht wird den Mitarbeitenden auch immer wieder der übermässige Privatgebrauch des Internets und des Mobiltelefons während der Arbeitszeit. (…). Markus Fischer.
SEV, 4.3.2015.
SEV > Überwachung. Arbeitsplatz. SEV, 4.3.2015.
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07.05.2014 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Arbeitsplatz
Arbeitszeit
Kinderbetreuung
Volltext
Wieder ein Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bezahltes Stillen am Arbeitsplatz. Neu müssen die Arbeitgeber die Zeit, welche für das Stillen eines Säuglings während der Arbeitszeit gebraucht wird, entlöhnen. Der Bundesrat hat mit der Inkraftsetzung des neuen Art. 60 ArGV1 einen weiteren, gewichtigen Schritt in Richtung besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft. Erfreulicherweise hat das Parlament letztes Jahr eine Parlamentarische Initiative von Ständerätin Maury Pasquier (SP GE) angenommen und den Bundesrat beauftragt, das ILO-Übereinkommen Nr. 183 zu ratifizieren und umzusetzen. Mit der vorliegenden Neuerung zu den Stillzeiten in der ArGV 1 setzt nun der Bundesrat diesen Auftrag um. Der SGB begrüsst die vorliegende, sozialpartnerschaftlich in der Eidgenössischen Arbeitskommission vorbereitete Lösung Sie wurde auch von einer breiten Allianz zahlreicher Frauen- und Fachorganisationen unterstützt und getragen. Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 bestimmt, dass Müttern die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten als Pausen freizugeben sind und dass diese Pausen ganz normal wie Arbeitszeit entlöhnt werden müssen. (…). Luca Cirigliano.
SGB, 7.5.2014.
Personen > Cirigliano Luca. Kinderbetreuung. Arbeitsplatz. SGB. 7.5.2014.
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29.08.2008 Schweiz
Personen
Work
Ralph Hug
Arbeitsplatz
Datenschutz
Alles müssen Sie nicht sagen. Wenn der Personalchef im Bewerbungsgespräch zu neugierig wird. Zum Glück setzt der Datenschutz der Neugier von Arbeitgebern und Personalchefs Grenzen. (…). Ralph Hug. Work 28.8.2008. Standort: Sozialarchiv
20.04.2003 Schweiz
Demokratische Juristinnen und Juristen
Personen
Überwachung
Work
Udo Theiss
Arbeitsplatz
Volltext

Schnüffler am Arbeitsplatz. Manche Arbeitgeber schnüffeln ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sogar mit Privatdetektiven nach. Wie der Name schon sagt, spürt das Zürcher „Detektivbüro für Wirtschaft und Kriminalistik“ nicht nur Eheleuten auf amourösen Abwegen hinterher. Neben eifersüchtigen Privatpersonen, Anwaltskanzleien und Notariaten beauftragen auch Firmen aus Industrie und Handel die Detektei von Daniel Senn mit delikaten Ermittlungen. Besonders ausländische Firmen lassen von Senn gern abklären, ob hinter Gesellschaften mit Sitz in Zug, Nidwalden oder dem Fürstentum Liechtenstein tatsächlich seriöse Geschäftsleute oder nur windige Scheinfirmen stehen. Doch die „Wirtschaftsermittlungen“ beschränken sich nicht nur auf Gesellschaften und Management. (...). Udo Theiss.

Work, 20.4.2003.
Überwachung > Arbeitsplatz. 20.4.2003.doc.

Arbeitsplatz. 20.4.2003.pdf

17.05.1996 Schweiz
Arbeit
Frauen
Personen
Maria Roselli
Arbeitsplatz
Arbeitsplatzbewertung
Lohngleichheit
Volltext

Neue Publikationen zur Arbeitsplatzbewertung. „ABAKABA“ und es sei Lohngleichheit?! Pünktlich zum Inkrafttreten des neuen Gleichstellungsgesetzes lieferte in diesen Tagen das eidgenössische Gleichstellungsbüro zwei wichtige, wenn auch komplexe Instrumente für eine diskriminierungsfreie Arbeitsplatzbewertung: die Publikation „Lohngleichheit für die Praxis“, verfasst von Prof. Dr. Christof Baitsch und Dr. Christian Katz, und die Broschüre „Mein Lohn unter der Lupe“. Doch mit diesen Instrumenten allein ist es noch nicht getan. Kaum eine Verkäuferin wird sie wohl spontan in die Finger nehmen. Arbeitsbewertungsverfahren gibt es mehrere und schon seit längerer Zeit. (...). Maria Roselli.

Der öffentliche Dienst, 1996-05-17.
Frauen > Arbeitsplatzbewertung. 1996-05-17.doc.

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01.06.1979 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
SMUV Schweiz

Arbeitsplatz
Betriebsarbeit
Ergonomie
Gesundheitsschutz
Mitbestimmung
Volltext

Mensch und Arbeitswelt. Ein Leitbild des SMUV für die Gestaltung der betrieblichen Arbeit. Bislang hatten Wirtschaftlichkeit und Produktivität in der Betriebsführung Vorrang: sehr oft ist der Mensch dabei zu kurz gekommen. Die Entwicklung menschengerechter Arbeitsplätze und Verbesserungen in der Arbeitsorganisation liegen nicht nur im Interesse des Arbeitenden: eine Kosten-Nutzen-Analyse würde nämlich zeigen, welche gewaltige Schäden aus ungenügender Arbeitsgestaltung unserer Wirtschaft und Gesellschaft erwachsen. Die Arbeitsgestaltung nach menschlichen Gesichtspunkten trägt zur Humanisierung der Arbeitswelt und darüber hinaus zur Verbesserung der Lebensqualität des arbeitenden Menschen bei. Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit dient der Erhaltung der Gesundheit, sie erhöht die Arbeitszufriedenheit und ist deshalb ein ernstes Anliegen der Gewerkschaften. Das gewerkschaftliche Leitbild der Humanisierung der betrieblichen Arbeit umfasst folgende Grundsätze: (...).

Gewerkschaftliche Rundschau. Heft 6, Juni 1979, Seiten 185ff.
SMUV Schweiz > Betriebsarbeit SMUV. 1979-06-01-doc.

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01.06.1977 Schweiz
Gewerkschaften
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
SGB
Hans Baumann
Arbeitsmarkt
Arbeitsplatz
Volltext

Längerfristige Arbeitsmarktentwicklung und Gewerkschaftspolitik. Die Krise der Jahre 1975/76 brachte der Schweiz einen Verlust an Arbeitsplätzen und Produktionseinbussen, mit denen unser Land unter den übrigen kapitalistischen Industrieländern eine traurige Spitzenposition einnimmt. Zwar blieb die offiziell registrierte Arbeitslosigkeit relativ niedrig; die durchschnittliche Arbeitslosenzahl betrug 1976 20‘700 Erwerbslose, das heisst etwa 0,7 Prozent der Erwerbstätigen. Der tatsächliche Rückgang der Arbeitsplätze war in der Schweiz jedoch erschreckend: so kann anhand des Index der Gesamtbeschäftigung berechnet werden, dass die Erwerbsbevölkerung von 1973 bis 1976 um etwa 372‘000 Berufstätige abgenommen hat. Davon waren mit 228‘000 Berufstätigen vor allem ausländische Arbeitskräfte betroffen. Die etwa 146‘000 betroffenen Schweizersetzen sich zum Teil zusammen aus registrierten Ganzarbeitslosen, aus Ganz- und Teilzeitbeschäftigten, welche die Erwerbstätigkeit aufgaben und sich nicht als arbeitslos registrieren liessen (zum Beispiel Zweitverdiener) und aus altershalber ausscheidenden Erwerbstätigen, deren Arbeitsplätze nicht mehr besetzt wurden und somit den neu ins Berufsleben tretenden nicht mehr zur Verfügung stehen. Trendumkehr: (...). Hans Baumann.

Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 5, Juni 1977, Seite 161ff.
Gewerkschaften > Arbeitsmarkt.1977-06-01.doc.

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01.10.1976 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Fritz Leuthy
Arbeitsplatz
Gesundheitsschutz
Volltext
Sicherheit des Arbeitsplatzes und Sicherheit am Arbeitsplatz. Einleitend ist zunächst festzuhalten, dass heute - im Zeichen der Rezession - für den einzelnen die Sicherung des Arbeitsplatzes vor der Sicherheit am Arbeitsplatz kommt. Weiter: Unter Sicherheit des Arbeitsplatzes verstehen wir nicht, dass einem Arbeitnehmer ein einmal gewählter Arbeitsplatz für alle Zeiten gesichert bleiben muss. Das würde heissen, sich gegen den technischen Fortschritt wenden. Wir verstehen darunter die Vollbeschäftigung. Die Gewissheit für jeden Arbeitnehmer also, dass jederzeit ein Arbeitsplatz für ihn bereitsteht. Diese Forderung richtet sich in erster Linie an den Staat. Er hat die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu treffen, die eine Vollbeschäftigung garantieren. Das entspricht, so darf wohl gesagt werden, der Staatszielbestimmung unserer Bundesverfassung, die von der Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Eidgenossen ausgeht. Und diese Wohlfahrt besteht eben für den überwiegenden Teil unserer Bevölkerung darin, dass sie einem Erwerb nachgehen kann und sich so das Einkommen sichert. Die gewerkschaftliche Forderung nach Vollbeschäftigung zielt noch weiter. Nicht nur irgendein Arbeitsplatz soll gesichert werden, sondern ein Arbeitsplatz, der einer einmal erreichten beruflichen Qualifikation möglichst weitgehend entspricht. Berufliche Umstellungen, die vom Arbeitnehmer erwartet werden dürfen, sollen also nicht mit Einkommenseinbussen verbunden sein. So gesehen muss meine Bemerkung, wir wollten nicht einen (…). Fritz Leuthy.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11, November 1976.
Personen > Leuthy Fritz. Gesundheitsschutz. Sicherheit. Rundschau, November 1976.
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01.12.1974 Schweiz
Frauen
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
SGB-Frauenkommission
Maria Zaugg-Alt
Arbeitsplatz
Ergonomie
Volltext
Die Frau in der Industrie. In einer Publikation, die dem Thema „Arbeitswelt“ gewidmet ist, müsste konsequenterweise unser Beitrag lauten: „Die Frau in der Arbeitswelt.“ Indessen würde das den gegebenen Rahmen sprengen. Im folgenden soll deshalb nur fragmentarisch auf einzelne Aspekte der Frauenarbeit hingewiesen werden. Eine Million Frauen berufstätig. Nach der Volkszählung waren 1970 rund eine Million Frauen berufstätig. Diese Zahl umfasst Voll- und Teilzeitbeschäftigte, unselbständig Erwerbende, selbständig Erwerbende und mithelfende Familienmitglieder (Bäckersfrauen, Bäuerinnen usw.). Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl betrug 34.4 Prozent (1960: 34 Prozent). Seit 1900 war der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigtenzahl nur unwesentlichen Schwankungen unterworfen. Massgeblich gewandelt hat sich dagegen, vor allem in den letzten beiden .Jahrzehnten, die Beschäftigungsstruktur. Besondere Merkmale der Frauenarbeit. Dass die Berufstätigkeit der Frauen für die Volkswirtschaft unentbehrlich ist, ist unbestritten; weniger bewusst scheinen ihre Notwendigkeit auch für die Gesellschaft sowie die wesentliche Bedeutung, die ihr für die Frau selbst zukommt, zu sein; von wenigen Ausnahmen abgesehen, werden die lohnabhängigen Frauen nach wie vor auf Grund ihres Geschlechts bezüglich (…).
Maria Zaugg-Alt, Präsidentin der Frauenkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes.
Gewerkschaftliche Rundschau, Dezember 1974.
Personen > Zaugg-Alt Maria. Frauen. Ergonomie. Rundschau, Dezember 1974.
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01.12.1974 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
SBHV Schweiz
Max Zuberbühler
Arbeitsplatz
Ergonomie
Volltext
Arbeitsplatzgestaltung und Vertragspolitik im Bereiche des SBHV. Eine fortschrittliche Vertragspolitik darf ihre Substanz nicht nur im Materiellen wissen. Eine These, die wohl längst bekannt ist, aber leider die Eigenschaft hat, nicht im wünschbaren Sinne gehört zu werden. Zu den „Tauben“ sind Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zu zählen. Dabei kommt in unserer durch die Technik geprägten Zivilisation der Arbeitsplatzgestaltung stets wachsende Bedeutung zu. So gesehen versteht sich auch die Gewerkschaftspräsenz bei den Bemühungen um die Humanisierung der Arbeitswelt. Im Vertragsbereich des SBHV fehlt es bezüglich der Arbeitsplatzgestaltung kaum an Realisierungsaufgaben. Ergonomie ist auch bei uns nicht nur ein Schlagwort der Zeit. Trotzdem nagen wir an einem grossen Nachholbedarf. Gründe? Einem bestimmten Druck nachgebend, haben wir uns in der Vergangenheit allzusehr in die Ecke des Materiellen drängen lassen. Wie eingangs erwähnt, mangelt es sehr oft am nötigen Verständnis und an der Bereitschaft mitzumachen. Im Gewerbe liegen die unbefriedigenden Verhältnisse betonter in Richtung Lärm, Staub, Hitze, Kälte, Wasser und manueller Überbeanspruchung. In der Industrie hingegen sind es die eintönigen Arbeitsabläufe, der aufgezwungene Arbeitsrhythmus und sehr oft zu einseitige Beanspruchung, (...). Max Zuberbühler.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11-12, November-Dezember 1974.
Personen > Zuberbühler Max. Ergonomie. SBHV. Rundschau, Dezember 1974.
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01.02.1974 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Agostino Tarabusi
Arbeitsbedingungen
Arbeitsplatz
Volltext
Humanisierung des Arbeitsplatzes. Seit Jahrtausenden gestaltet der Mensch seine Umwelt zur Sicherung seiner Existenz. Die technische Entwicklung, die Arbeitsteilung, die Rationalisierung und die Automation haben, in Verbindung mit den herrschenden Wirtschafts- und Gesellschaftsverfassungen, die menschliche Arbeit grundlegend verändert. Bei ihrem Einsatz werden in erster Linie organisatorische, technische und ökonomische, das heisst wirtschaftliche Ziele angestrebt. Diese ökonomischen Zielvorstellungen der modernen Arbeitstechnik, als Mittel der Rationalisierung, scheinen eine Humanisierung der Arbeitswelt, wie sie die Gewerkschaften fordern, auszuschliessen. Es wird höchster menschlicher und technischer Wirkungsgrad mit dem Einsatz minimalster Kosten und höchstem Gewinn angestrebt. Es bedarf keines Beweises, dass sich die gewerkschaftlichen Zielvorstellungen nur selten mit denen der Wirtschaft decken. Die wirtschaftlichen Ziele der Unternehmensleitungen haben weitgehend absoluten Vorrang. Der Unternehmens- oder Betriebsleitung dient die moderne Arbeitstechnik bei der Erfüllung der wirtschaftlichen Ziele in dem Masse, dass versucht wird, rationelle und optimale Bewegungsabläufe aufzubauen, bei denen der Mensch vielfach eingeplant und eingesetzt wird, wie in ein Arbeitsjoch, ohne dass ihm die Arbeit in den Bedingungen angepasst wird. (…). Agostino Tarabusi.
Gewerkschaftliche Rundschau, Nr. 2, Februar 1974
Personen > Tarabusi Agostino. Arbeitsplatzgestaltung. Rundschau, Februar 1974.
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