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Anzahl gefundene Artikel: 9

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
29.04.2019 EU
Schweiz
Syndicom

EU
Urheberrecht
Volltext
Revision des Urheberrechts: Der Weg zeigt in die richtige Richtung für Journalisten und Verlage. Die WBK des Ständerates hat gestern ein Postulat verabschiedet. Es soll genau untersucht werden, wie die Staaten der Europäischen Union die Frage der Vergütung redaktioneller Inhalte durch Plattformen wie Google umsetzen werden und welche Lösungen für die Schweiz möglich sind. Syndicom und Ipressum unterstützen das Postulat. Die Auseinandersetzung mit diesem Thema ist unvermeidlich geworden. Da das Problem für Medien und Journalisten von großer Bedeutung ist, ist das Parlament aufgefordert, es so schnell wie möglich anzugehen. Impressum und Syndicom zeigen sich erfreut, dass die Kommission den Lichtbildschutz verbessern will. Die WBK des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 29. April keine Entscheidung über die Vergütung redaktioneller Inhalte getroffen. Stattdessen verabschiedete sie ein Postulat zuhanden des Bundesrats, in dem sie fragt, wie die EU-Mitgliedstaaten das Problem der Vergütung redaktioneller Inhalte im Rahmen der angenommenen Richtlinie lösen werden und welche Lösungen für die Schweiz anwendbar sind. Die Kommission beschäftigt sich seit Februar mit der entsprechenden Vorlage. In der Zwischenzeit wurde die Richtlinie der Europäischen Union zur Einführung eines Rechts auf Vergütung für Journalisten im Hinblick auf Plattformen wie Google und ein verwandtes Recht für Verlage angenommen. Damit drängt eine Lösung für die Schweiz umso mehr. Syndicom (…).
Syndicom, Medienmitteilung, 29.4.2019.
Syndicom > Urheberrecht. EU. Syndicom, 2019-04-29.
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12.03.2019 Schweiz
Ständerat
Syndicom

Ständerat
Urheberrecht
Volltext
Urheberrechtsgesetz - Syndicom und Impressum sind bereit zur Zusammenarbeit. Rückweisung des Entwurfs zur Revision des Urheberrechts an die ständerätliche Kommission. Am 12. März hat der Ständerat den Entwurf der Revision zum Urheberrechtsgesetz behandelt. Er hat aber entschieden, die Diskussion weiterzuführen und den Entwurf wieder an die Kommission zurückzuweisen. Insbesondere die neu aufgenommenen Rechte der Verleger gegenüber den Internetplattformen wie Google waren umstritten. Syndicom und Impressum sind bereit, gemeinsam an einer fairen und gerechten Lösung für das Urheberrecht von JournalistInnen im Zeitalter des Internets und großer Plattformen zu arbeiten. Der Ständerat fordert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) auf, sich eingehender mit dem Entwurf zur Revision des Urheberrechts zu befassen und dabei die Rechte von JournalistInnen und Verlegern gegenüber Plattformen wie Google zu berücksichtigen. Die WBK hatte für JournalistInnen eine Vergütung des Urheberrechtes vorgeschlagen, das kollektiv verwaltet wird. Die Verleger hingegen sollten ihre Vergütung direkt gegenüber den Plattformen über eine Art Link-Steuer geltend machen. Für JournalistInnen war dies ein fairer und gerechter Vorschlag. (…).
Syndicom, 12.3.2019.
Syndicom > Urheberecht. Staenderat. Syndicom, 2019-03-12.
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12.02.2019 Schweiz
Impressum
Syndicom

Urheberrecht
Volltext
Syndicom und Impressum begrüssen. den grossen Fortschritt bei der Revision des Urheberrechts. Diesen 12. Februar hat sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur WBK des Ständerats zugunsten einer Entschädigung von Journalisten und Verlagen ausgesprochen, wenn auf Internet-Plattformen wie Google redaktionelle Inhalte veröffentlicht werden. Das ist ein fundamentaler Fortschritt bei der Revision des Urheberrechts und eine starke Antwort an die aktuelle Krise der Informationsmedien. Impressum und Syndicom haben diese Anträge unterstützt und begrüssen ihre klare Annahme in der Kommission. Gemäss dem Entscheid der Kommission sollen Journalistinnen, Journalisten und Verlage nicht mehr leer ausgehen, wenn Google und andere Plattformen mit ihren Texten, Bildern, Tönen oder Videos das grosse Geld machen. Die Journalistinnen und Journalisten haben ihre Unterstützung für diese Anliegen während der letzten Wochen mit den Verlegern koordiniert. Der 12. Februar ist ein Etappensieg. Die WBK ist den Vorschlägen der Ständerätin Géraldine Savary (SP, VD) gefolgt. Damit ist könnte die Luxussituation der Internetgiganten, die mit redaktionellen Inhalten viel Geld verdienen aber nichts dafür bezahlen, relativiert werden. Die Kommission folgte mit ihrem Entscheid auch der Entwicklung in der Europäischen Union, wo eine Direktive in Vorbereitung ist, die ebenfalls die Rechte Journalistinnen und Journalisten sowie der Verleger gegenüber Plattformbetreibern schützen soll. (…).
Syndicom, 12.2.2019.
Syndicom > Urheberrecht. Syndicom, 2019-02-12.
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14.12.2018 Schweiz
Nationalrat
Syndicom

Urheberrecht
Volltext
Lichtbildschutz endlich auch in der Schweiz!
Die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz und die ihr angeschlossenen 6 Berufsverbände sind erfreut und erleichtert, dass der Nationalrat am Freitag mit 196 zu 0 Stimmen der URG-Revision und damit auch einem besseren Schutz von Fotografien deutlich zugestimmt hat.
Entgegen dem Kompromiss der AGUR12-II und dem Vorschlag der Rechtskommission, den Lichtbildschutz als Leistungsschutzrecht in den verwandten Schutzrechten zu verankern, wird dieser nun wie vom Bundesrat vorgeschlagen in Art. 2 URG verankert, dies aufgrund eines gutgeheissenen Antrags von Nationalrat Merlini (FDP). Es bleibt zu hoffen, dass nun auch der Ständerat dieser während 5 Jahren hart erarbeiteten Lösung zustimmen wird. Arbeitsgruppe Lichtbildschutz, 14. Dezember 2018.
Arbeitsgruppe Lichtbildschutz (SBF/USSP/vfg/Impressum/sab/Syndicom).
Syndicom, 14.12.2018.
Syndicom > Lichtbildschutz. Gesetz. Syndicom, 2018-12-14.
21.12.2017 Schweiz
Personen
WOZ
Sina Bühler
Prozess
Urheberrecht
Volltext
Pro Litteris. Ausgerechnet auf den kleinsten Mann der Schweiz. Die Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris hat in der ganzen Schweiz Unternehmen verklagt, die die Kopierentschädigungen nicht bezahlen. Drei von ihnen standen nun vor dem St. Galler Handelsgericht. „Es ist zum Kotzen! Zum Kotzen! Ein Witz!“, wettert der Treuhänder im Gerichtssaal. Seine Firma ist von der Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris verklagt worden, weil sie seit Jahren keine Kopierentschädigungen bezahlt. Der Treuhänder findet den Aufwand absurd: „Es geht um einen Betrag von 200 Franken!“ Deswegen habe er hundert Kilometer in die Kantonshauptstadt fahren müssen. Wegen 200 Franken. „Ich bin mehr als erstaunt, dass so etwas in unserem Rechtsstaat vorkommt“, sagt er. Er setzt sich hin und redet weiter: „Unmöglich. Unmöglich!“. Die Entschädigungen sind im Urheberrechtsgesetz geregelt. Firmen, Bibliotheken, Schulen und Verwaltungen, die Kopiergeräte oder Netzwerke nutzen, stellt die Verwertungsgesellschaft jährlich eine Pauschale in Rechnung. Das Geld wird an die UrheberInnen weiterverteilt, deren Rechte Pro Litteris vertritt. 2016 hatte Pro Litteris rund 12 000 Mitglieder, an die 24 Millionen Franken flossen, weitere 3 Millionen gingen an den Kulturfonds und die Fürsorgestiftung. Wie hoch die Pauschale ist, hängt von der Anzahl Mitarbeitenden und der Branche ab. Der Tarif wird paritätisch festgelegt, mit Organisationen wie dem Gewerbeverband und Economiesuisse, der Erziehungsdirektorenkonferenz und der Bundesverwaltung. (…). Sina Bühler.
WOZ online, 21.12.2017.
Personen > Bühler Sina. Urheberrecht. WOZ online, 2017-12-21.
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05.10.2012 Schweiz
SRG
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender
Work

GAV
SRG
Urheberrecht
Volltext
Neuer GAV für die SRG. Zürich. Die Gewerkschaft SSM Syndikat Schweizer Medienschaffender und die SRG haben sich doch noch auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt. Zugeständnisse musste das SSM bei der Abgeltung des Urheberrechts machen. Hier gibt es künftig weniger Geld. Dafür konnte das SSM zahlreiche kleine Verbesserungen erreichen. Etwa beim Kündigungsschutz, beim Kündigungsschutz für gewerkschaftlich tätige Angestellte oder bei den Kosten vor Schiedsgericht. Das SSM wird sich in Zukunft Schiedsgerichtsverfahren finanziell wieder leisten können. Die SSM-Branchenkonferenz wird am 5.Oktober über den GAV entscheiden. Anschliessend folgt eine Urabstimmung des Personals.

Work. Freitag, 5.10.2012.

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01.02.1988 Schweiz
SJU

Urheberrecht
Das neue Urheberrecht in der Vernehmlassung. SJU-News, Februar 1988, Zürich
01.02.1988 Zürich
SJU

Urheberrecht
Das neue Urheberrecht in der Vernehmlassung. SJU-News, Februar 1988, Zürich
29.12.1935 Biel
Neuer Chor Biel
Ernst Bösiger
Kassier
Urheberrecht
Brief "Neuer Chor Biel" an die Arbeiterturnvereine Nidau. Werte Genossinnen und Genossen. Da Sie uns bis heute die Gebühren für die Aufführungsrechte der von unserem Repertoire übernommenen Produktionen anlässlich Ihrer Soirée vom 30. November 1935 noch nicht entrichtet haben, erlauben wir uns hiermit, Ihnen dafür Rchnung zu stellen. "Song gegen die Rekordsucht" (einschliesslich Grundtaxe) Fr. 10.-, "Song der Moorsoldaten" Fr. 5.-. Unser Guthaben Fr. 15.-. Sie brachten ferner den "Song gegen die Hopserei" zur Aufführung. Gemäss unserer Zusage erlassen wir Ihnen hiefür die Gebühr. In der angenehmen Erwartung einer baldigen Erledigung dieses Ausstandes an unseren Kassier Genosse Ernst Bösiger (ATV Biel-Ost), zeichnet mit Genossengruss, Firz Burkhalter, Präsident "Neuer Chor Biel". Reechnung vom 29.12.1935
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