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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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20.12.1918
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Schweiz
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Regierung Schweiz SEV Schweiz
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Disziplinarverfahren Generalstreik Militärgericht Militärjustiz
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Eisenbahner und Generalstreik. In einer Besprechung mit einer Delegation des Bundesrates brachte eine Delegation des Föderativverbandes die Behandlung der am Generalstreik beteiligten Angestellten und Arbeiter der Bundesbahnen zur Sprache, wobei die Art und Weise der Inhaftierung eines Teils dieser Angestellten und die Suspendierung derselben im Dienste, noch vor einem militärgerichtlichen Urteil, kritisiert wurden. Die Vertreter des Bundesrates erklärten, dass der Bundesrat nicht in das militärgerichtliche Verfahren eingreifen könne, dass aber nach Erledigung desselben vom Bundesrat die Frage der Amnestie für einen Teil der Angeklagten geprüft werden solle. Strassenbahner-Zeitung, 1918-12-20. Standort: Sozialarchiv. SEV > Generalstreik. 1918-12-20.doc.
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07.12.1918
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Winterthur
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SP Stadtrat Strassenbahner
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Generalstreik Kleiderreglement Lohnkürzungen Militärgericht Volltext
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Strassenbahner Winterthur. Unsere Versammlung vom 7. Dezember 1918 war ordentlich besucht. Die wichtigsten Punkte, über die gesprochen wurde, sind folgende. Die Frau des verstorbenen Wagenführers, Wilhelm Eisenring verdankt uns die beim Hinschied ihres Gatten bewiesene Teilnahme. Der Vorsitzende teilt mit, dass bei der Pensionskasse Schritte unternommen werden, um der Witwe im Sinne einer Unterstützung unter die Arme zu greifen. Für die drei Genossen Sommer, Bosshardt und Baltensperger, die anlässlich des Generalstreiks vom Basler Militärgericht zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, ist in anerkennendem Sinne gesprochen worden. Da bereits der Metallarbeiterverband Winterthur, dem alle drei angehören, sowohl moralische als auch finanzielle Hilfe zugesichert hat, wird von einer Resolution Umgang genommen. Der Verein beschliesst als dankbare Anerkennung einen Beitrag von Fr. 30.-. (...).
Strassenbahner-Zeitung, 1918-12-20. Standort: Sozialarchiv.
Strassenbahner Winterthur > Versammlung 1918-12-07.doc.
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08.10.1915
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Schweiz
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Militärjustiz Strassenbahner-Verband
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Betriebsunfälle Militärgericht Rechtsschutz Volltext
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Aus unserer Rechtsschutzmappe. is. Der große Krieg hat auch in der Behandlung unserer Rechtsschutz-fälle eine Änderung gebracht, welche zum Teil für uns Strassenbahner nachteilige Folgen mit sich brachte. Wir meinen da die Unterstellung der Strassenbahner unter die Kriegsgesetze, die es mit sich brachte, dass Verfehlungen des Personals, soweit dieselben einer strafrechtlichen Beurteilung bedurften, nicht mehr durch die bürgerlichen, sondern durch die Militärgerichte zur Aburteilung gelangten. Das hatte wiederum zur Folge, wie es ja im Charakter der Militär Justiz liegt, dass solche Vergehen eine viel schärfere Beurteilung erfuhren, als sie verdienten. Dabei konnten wir die äusserst interessante Tatsache konstatieren, dass nicht bei allen Betrieben solche Verfehlungen den Militärgerichten überwiesen wurden, sondern wie in normalen Zeiten durch die bürgerlichen Gerichte zur Aburteilung gelangten. Diese Erscheinung darf vielleicht als Gradmesser dienen, nach welchem zu erkennen ist, wie einzelne Verwaltungen dem Personal gesinnt sind. (...).
Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 8.10.1915.
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27.08.1915
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BE Kanton
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Literatur SP BE Kanton
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Burgfriede Kapitalismus Landwirtschaft Lohnkürzungen Militärgericht Volltext
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Literatur. Unter dem Burgfrieden betitelt sich eine soeben erschienene Broschüre, die von der Sozial-demokratischen Partei des Kantons Bern zu Agitationszwecken herausgegeben worden ist. Das volkstümlich gehaltene Schriftchen bringt eine Zusammenstellung zahlreicher Tatsachen, die dem Leser zeigen, wie die Kapitalisten und die herrschende Partei die gegenwärtige Kriegszeit ausnützen, um die Arbeiterschaft noch mehr auszubeuten und zu unterdrücken. Die einzelnen Kapitel des Schriftchen lauten: „Die politische Macht rentiert". (...).
Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 27.8.1915.
Burgfriede. 27.8.1915.doc
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13.08.1915
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BS Kanton
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Regierungsrat Strassenbahner Basel
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Militärgericht Militärjustiz Mobilmachung Volltext
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Mobilmachung 1914. Wie schwer es oft hält, Wünsche und Begehren des Personals bei unseren Verwaltungen durchzubringen, auch wenn dieselben noch so sehr der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechen, zeigt die Erledigung einer Angelegenheit, deren Anfang fast um ein Jahr zurückreicht. Nach der Demobilisation unserer Landwehrtruppen im Herbst 1914 wurde dem Betriebspersonal der Tag nach dem Entlassungstag als Ruhetag eingeräumt, den Geleise- und Werkstättearbeitern dagegen als Arbeitstag angerechnet. Diejenigen, welche nicht zur Arbeit angetreten waren, büßten am Zahltag vom 30. September 1914 einen Taglohn ein. Trotzdem einige Kollegen noch Urlaub zur Verfügung hatten und gerne für diese Versäumnis sich einen Tag hätten abschreiben lassen, wurde ihrem Wunsche nicht entsprochen. (...).
Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 13.8.1915.
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01.08.1914
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Schweiz
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Regierung Schweiz Strassenbahner-Verband
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Militärgericht Militärjustiz Volltext
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Verkehrspersonal und Militärgerichtsbarkeit. Der Bundesrat hat eine Vorlage genehmigt., welche eine wesentliche Einschränkung der Militärgerichtsbarkeit zur Folge hat. Schon in der letzten Junisession der eidgenössischen Räte hatte Herr Bundesrat Forrer mitgeteilt, dass der Bundesrat die Absicht habe, die Unterstellung der Beamten, Angestellten und Arbeiter der öffentlichen Verkehrsanstalten unter die Militär-gerichtsbarkeit, einzuschränken. In Abänderung und Ergänzung des Aufgebotsbeschlusses vom 1. August 1914 und des Bundesratsbeschlusses vom 24. August 1914 betreffend Handhabung der Vorschrift von Art. 202 der Militärorganisation (Unterstellung der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Militärverwaltung, der öffentlichen Verkehrsanstalten usw. unter die Militärgerichtsbarkeit im Falle eines Aufgebotes zum aktiven Dienst) hat er beschlossen: (...).
Schweizerische Strassenbahner-Zeitung, 30.7.1915.
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