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10.01.2017 Ecuador
Neues Deutschland
TTIP

Freihandelsabkommen
TTIP
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Die EU sitzt am längeren Hebel. Martin Ling über Ecuadors Beitritt zum Freihandelsabkommen. Wer nicht will, der wird schon. Das Motto, mit dem die Europäische Union ihre Freihandelsabkommen Ländern des Globalen Südens aufdrückt, zeitigt immer wieder Erfolge. Seit dem 1. Januar ist Ecuador Teil des umstrittenen Freihandelsabkommens, das die EU 2013 mit Peru und Kolumbien unter Dach und Fach brachte. Ecuadors Präsident Rafael Correa wollte damals nicht mitmachen: „Die Europäische Union kann dem Ganzen einen noch so hübschen Namen geben, aber es geht ihr darum, uns in ein Freihandelsabkommen zu führen, und das akzeptieren wir nicht.“ Mit Verzögerung hat die EU ihr Ziel erreicht, auch wenn es Ecuador gelungen ist, ein paar gewichtige Ausnahmeregelungen und vor allem den Verzicht auf Schiedsgerichte durchzusetzen. Die EU kann das verschmerzen und es liegt auf der Hand, was Ecuador zum Einlenken gebracht hat: das Auslaufen von Zollpräferenzen Ende 2017 ohne Unterzeichnung des Abkommens. Das kann sich Ecuador in der globalen Standortkonkurrenz nicht leisten. Und Kolumbien sowie Peru sind teils direkte Wettbewerber. Zum Beispiel bei Bananen, wo Ecuador nun bald beim Zugang zur EU gleichgestellt wird und auf eine Exportexpansion hoffen darf. (…).
Neues Deutschland, 10.1.2017.
Neues Deutschland > Ecuador. TTIP. Neues Deutschland, 2017-01-10.
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28.10.1989 Ecuador
Schweiz
Terre des hommes


El Gitanito - ein Hort für Müllhaldenkinder. El Gitanito - Kleiner Zigeuner - heisst der Kinderhort, den Terre des hommes am Rande einer öffentlichen Müllhalde in Quioto, der Hauptstadt Ecuadors, eingerichtet hat. (...). Berner Tagwacht 28.10.1989
02.11.1917 Ecuador
Uruguay
Arbeitszeit
Strassenbahner-Zeitung

Kündigungsschutz
Nachtarbeit
Sozialarbeit
Überzeit
Volltext

Der Achtstundentag in Equador. Ende November 1915 hat die südamerikanische Republik Uruguay den gesetzlichen Achtstundentag  eingeführt und im September 1916 ist ihr die Schwesterrepublik Equador mit dem gleichen Gesetz gefolgt. Es bestimmt, dass kein Arbeiter zu mehr als achtstündiger täglicher Arbeitszeit gezwungen werden darf. Überzeitarbeit muss mit einen Lohnzuschlag von 20 Prozent, Nachtarbeit zwischen 6 Uhr abends und 12 Uhr nachts mit einem solchen von 50 Prozent und Nachmitternachtsarbeit mit 100 Prozent bezahlt werden. Sonntagsarbeit ist verboten. Für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist eine 30tägige Kündigungsfrist vorgesehen und deren Nichteinhaltung macht den schuldigen Teil schadenersatzpflichtig. (...).

Strassenbahner, 1917-11-02.
Ecuador > Arbeitszeit > Achtstundentag in Equador. 1917-11-02.doc.

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