Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 11

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
19.03.2010 Neuenburg
Arbeitsgericht
Personen
Unia Neuenburg
Work
Catherine Reid
Arbeitsgerichte
Löhne
Lohnklage gegen die Migros. Vor dem Neuenburger Arbeitsgericht wurde Mitte Februar die Lohnklage von Catherine Reid gegen ihre ehemalige Arbeitgeberin Migros verhandelt. Das Gericht befragte frühere Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen. Damit will es abklären, ob die Tätigkeiten von Catherine Reid bezüglich Verantwortung und Beschwerlichkeit als gleichwertig mit jenen ihrer Kolleginnen und Kollegen einzustufen seien. Die ehemalige Migros-Angestellte verdiente monatlich 300 Franken weniger als ihre männlichen Kollegen. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Der Fall des Unia-Mitgliedes Reid stösst auf internationales Interesse. Bei der Verhandlung in Neuenburg war auch ein deutsches Fernsehteam anwesend. Work. Freitag, 19.3.2010
05.02.2010 LU Kanton
Arbeitsgericht
Gewerkschaftsbund
Work

Arbeitsgerichte
Richter
Verwaltungsreform
Fachrichter nicht abschaffen. Sozialpartnerschaftliche Einigkeit: Der Gewerkschaftsbund und der Gewerbeverband wehren sich im Kanton Luzern gegen die Abschaffung der Fachrichter an den Arbeitsgerichten. Diese sollen im Zuge der Neuorganisation der Gerichte abgeschafft werden. Dabei brächten sie unersetzliches Konw-how aus der Praxis mit, argumentieren Gewerkschaften und Gewerbe. Die paritätische Vertretung in den Arbeitsgerichten erhöhe zudem die Akzeptanz der Urteile. Work 5.2.2010
12.06.2009 BE Kanton
GKB
Grosser Rat BE Kanton
Personen
Corrado Pardini
Arbeitsgerichte
Kompromiss statt Referendum. Die Justizreform ist gerettet. Corrado Pardini (SP) hat vor dem Grossen Rat versprochen, kein Referendum zu ergreifen. Im Gegenzug hat der Rat den Kompromiss der vorberatenden Kommission genehmigt. Er habe mit vielem gerechnet, sagte Adrian Kneubühler (FdP, Nidau) gestern Nachmittag. Aber was sich dann im Grossen Rat bei der zweiten Lesung zur Justizreform ereignete, war dann auch für den Präsidenten der vorberatenden Kommission eine "erstaunliche Sache". Denn plötzlich lobte Samuel Leuenberger (BDP, Trubschachen) den Gewerkschafter Corrado Pardini (SP) für dessen "staatsmännisches Votum". (...). Mit Foto. Susanne Graf. BT 12.6.2009
12.06.2009 BE Kanton
GKB
Grosser Rat BE Kanton
Personen
Corrado Pardini
Arbeitsgerichte
Kompromiss im Streit um die Arbeitsgerichte. Im Streit über die Arbeitsgerichte fand der Grosse Rat in der zweiten Lesung einen Kompromiss. Die Protagonisten zelebrierten ihn feierlich. Und dann wäre die schöne Einigkeit doch noch fast zerbrochen. Hauptdiskussionspunkt in der gestrigen zweiten Lesung der Gesetze zur Justizreform war einmal mehr das Thema Arbeitsgerichte. Heute gibt es diese Spezialgerichte, in denen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter paritätisch mitwirken, nur in den Agglomerationen. Sie sind Schlichtungsstellen und Gericht - und sie werden nicht nur von den Gewerkschaften, sondern auch von Arbeitgebern geschätzt. (...). Stefan Wyler. Bund 12.6.2009
03.04.2009 BE Kanton
Grosser Rat BE Kanton
Personen
Corrado Pardini
Arbeitsgerichte
Zähes Ringen um Arbeitsgerichte. Im Grossen Rat prägen Gewerkschafter und Romands die ausführliche Debatte zur neuen bernischen Justizreform. Der Grosse Rat will keine separaten Arbeitsgerichte und keine spezielle Schiedskommission in Gleichstellungsfragen. Und der welschen Minderheit gelingt es, die Modellwahl in der Jugendgerichtsbarkeit zu vertagen. In der ersten Stunde wurde die neue Justizrefomr gelobt. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten und die Parteien rühmten die "moderne Gerichtsorganisation". In der zweiten bis sechsten Stunde dann stritt der Grosse Rat ausgiebig - über eher untergeordnete Punkte. Es ging darum, in drei Fragen vor der Detaliberatung eine Modellwahl zu treffen. (...). Mit Foto. Stefan Wyler. Bund 3.4.2009
24.02.2009 BE Kanton
Arbeitsgericht
GKB

Arbeitsgerichte
Grosser Rat
Arbeitsgerichte. Entscheidet das Volk? Sagt der Grosse Rat Nein zu kantonsweiten Arbeitsgerichten, will der Gewerkschaftsbund, dass das Volk an der Urne entscheidet. Verfahren und Strukturen zu vereinfachen ist ein Ziel der Justizreform. Darum hat die vorberatende Grossratskommission zur Umsetzung der Justizreform letzte Woche mit 13:4 Stimmen Nein gesagt zur Einführung von besonderen Arbeitsgerichten. Der Regierungsrat hattte für ein Ja plädiert. Jetzt muckt der Gewerkschaftsbund des Kantons Bern (GKB) auf und droht mit dem Volksvorschlag. Schliesse sich der Grosse Rat der Empfehlung der Kommission an, werde der GKB "mit einem Volksvorschlagt einen Volksentscheid erzwingen". Die Arbeitsgerichte seien nämlich "ein günstiges und effizientes Mittel zur Konfliktlösung bei individuellen Arbeitskonflikten" und hätten sich an den bestehenden Standorten bewährt. (...). BZ 24.2.2009
01.02.1976 England
Gewerkschaften
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
J. W. Brügel
Arbeitsgerichte
Einigungsämter
Schlichtungsverfahren
Volltext
Der neue britische Schlichtungsdienst. Immer wieder hört man oder liest man von schwer oder überhaupt nicht beilegbaren Arbeitskonflikten auf der britischen Insel, dass es angezeigt scheint, ein paar Worte über eine neue Einrichtung zu sagen, die in ihrer wenig mehr als einjährigen Wirksamkeit auf dem Wege der Schlichtung von Arbeitskonflikten einiges Positives zu leisten in der Lage war - unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit. Es handelt sich um eine Institution, die im September 1974 zwar als Folge der von der Labourregierung Wilson im Unterhaus durchgesetzten Abschaffung des die gewerkschaftliche Tätigkeit hemmenden „Gesetzes über Arbeitsbeziehungen“ der früheren konservativen Regierung Heath ins Leben trat, aber selbst im Anfang ohne jede gesetzliche Unterlage zu funktionieren begann; man wollte diese Möglichkeit erst in der Form einer freiwilligen Einrichtung ausprobieren, ehe man sie offiziell in das System des britischen Arbeitsrechtes eingliederte. Es handelt sich um den „Advisory, Conciliation and Arbitration Service“ (Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsdienst), abgekürzt ACAS genannt, der auf Grund einer gewerkschaftlichen Initiative verwirklicht wurde. Auf ihn waren die früheren Aufgaben der Schlichtungsabteilung übergegangen, die es vorher im Rahmen des britischen Arbeitsministeriums gegeben hatte. Obwohl Bemühungen um friedliche und schiedsgerichtliche Schlichtung von Arbeitskonflikten in England eine lange Tradition haben, war mit ACAS ein ganz neuartiger Versuch (…). J. W. Brügel.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 2, Februar 1976.
Gewerkschaftliche Rundschau > England. Arbeitsgerichte. Rundschau, Februar 1976.
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01.12.1974 ZH Kanton
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Ernst Geiser
Arbeitsgerichte
Gewerbegericht
Volltext
Aus der Praxis eines Gewerbegerichtes. Die Entwicklung der Technik hat im 19. Jahrhundert das Bedürfnis nach gewerblichen Schiedsgerichten geschaffen. Frankreich darf als Ursprungsland dieser Gerichte angesehen werden. Institutionen, die als Vorläufer angesehen werden können, sind bis gegen Ende des Mittelalters nachzuweisen. Vor allem trifft dies zu für das Tribunal commun in Lyon, das Streitigkeiten zwischen den Seidenfabrikanten und ihren Arbeitern schlichtete. Bei uns versuchte man die Einführung von Gewerbegerichten zu umgehen durch den Ausbau des Friedensrichteramtes. 1874 wurden in Neuenburg und Genf in dieser Beziehung Versuche unternommen. Der Friedensrichter sollte die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entscheiden, dabei musste er für jeden einzelnen Fall zwei Beisitzer zuziehen, die durch die Parteien zu bezeichnen waren. Dieses System bewährte sich jedoch nicht. Eine erste Prüfung der Frage der Einführung gewerblicher Schiedsgerichte in der Gestalt die uns heute geläufig ist, wurde im Kanton Zürich vom kantonalen Handwerker- und Gewerbeverein indirekt veranlasst, indem er im Jahre 1884 eine Eingabe an den Regierungsrat richtete, mit dem Begehren, dass der Einzelrichter zur Erledigung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen Gewerberichter beiziehen sollte, der jedoch nur beratende Stimme habe. (…). Ernst Geiser, Sekretär SMUV, Zürich.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11-12, November-Dezember 1974.
Personen > Geiser Ernst. Arbeitsgerichte. Rundschau, Dezember 1974.
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01.04.1974 Dänemark
Gewerkschaften
Gewerkschaftliche Rundschau

Arbeitsgerichte
Volltext
Ein verbessertes System der Sozialbeziehungen in Dänemark. Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungen werfen Probleme auf, die schwer zu behandeln und zu überwinden sind. Wenn solche Meinungsverschiedenheiten in offene Konflikte ausarten, was leider allzu oft geschieht, so klären sie nicht die Atmosphäre, sondern verschlimmern im allgemeinen nur die Lage. Aber selbst wo sie nicht zum Unheil für die Beteiligten und für die Gemeinschaft führen, sind oft Regeln eingeführt worden, die eher die Parteien hemmen, als dass sie Spannungen abbauen. Beispiele von Zusammenstössen lassen sich unschwer aus allen möglichen Ländern unterschiedlichen Entwicklungsniveaus anführen, selbst aus Ländern, in denen die Gewerkschaften anerkannt und einflussreich sind. Es sollte jedoch möglich sein, solche offenen Konflikte in Ländern zu vermeiden, in denen man demokratische Wege zur Lösung von Problemen beschreitet. Freilich muss bei allen Verhandlungen den Parteien stets die Möglichkeit bleiben, ihre stärkste Waffe einzusetzen - in unserm Fall den Streik. In diesem Zusammenhang kommt es vor allem darauf an, bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, ohne unbedingt Waffen zu benutzen, die mehr schaden als nützen können. Vor kurzem sind in dem dänischen System der Industriebeziehungen einige grundlegende und äusserst bedeutsame Verbesserungen eingeführt worden. (…). Peer Carlsen.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 4, April 1974.
Gewerkschaftliche Rundschau > Dänemark. Arbeitsgericht. Rundschau, April 1974.
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01.01.1957 Schweiz
Gewerkschaftliche Rundschau

Arbeitsgerichte
Volltext
Von den Arbeitsgerichten in der Schweiz. Besondere Arbeitsgerichte für private Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gibt es keineswegs nur in der Schweiz. Andere europäische Staaten haben diesen besonderen Zweig der Gerichtsbarkeit vollständiger ausgebaut. Der Gedanke, dass in solchen Streitigkeiten berufssachverständige Arbeitgeber und Arbeitnehmer als staatliche Richter urteilen sollen, hat sich nur in 10 der 25 Kantone durchsetzen können, aus denen die schweizerische Eidgenossenschaft zusammengesetzt ist. In diesen Kantonen bestehen zusammen 58 Arbeitsgerichte. Lediglich in den Stadtkantonen Basel und Genf deckt sich ihr Zuständigkeitsbereich mit dem Kantonsgebiet; andere Kantone haben nur ein einziges Arbeitsgericht für den Hauptort und die angrenzenden Gemeinden; in weiteren Kantonen erstreckt sich ein Netz von bezirksweise abgegrenzten Arbeitsgerichten über ihr gesamtes Hoheitsgebiet. Die genannten 10 Kantone mit besonderen Arbeitsgerichten erfassen ungefähr drei Viertel aller in Privatbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer. In den am stärksten industrialisierten Gebieten der Schweiz geniesst also die Arbeiterschaft den Vorteil, dass individuelle Streitigkeiten aus einem Dienstvertrag mit einem gewerblichen oder industriellen Arbeitgeber nicht ohne Mitwirkung von Fachrichtern in selbständiger und unselbständiger Stellung aus dem gleichen Berufskreis entschieden werden. (…). Dr. Lukas Burckhardt, Basel.
Gewerkschaftliche Rundschaum Heft 1, Januar 1957.
Gewerkschaftliche Rundschau > Arbeitsgerichte. Lukas Burckhardt. Rundschau, Januar 1957.
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22.11.1918 BS Kanton
Sowjetunion
Arbeiterbund
Personen
Leo Trotzki
Arbeitsgerichte
Volltext

Die kommunistische Moral. Von der Buchhandlung des Arbeiterbundes Basel wird eine Schrift verlegt, die eine Rede des vielgenannten russischen Volkskommissärs Trotzky enthält: „Arbeit, Disziplin und Ordnung werden die sozialistische Sowietrepublik retten!" steht in grossen Lettern auf dem Umschlag der Broschüre, und da müssen wir über den Inhalt um so mehr neugierig werden, als wir über das Wirken und Wollen der russischen Sowietregierung sehr Widerspruchvolles vernommen haben. Aus mehr als einer Äusserung musste man den Eindruck gewinnen, in Russland herrsche nun eine Freiheit, die jedem gestatte, gerade das zu tun oder nicht zu tun, was ihm beliebe. Trotzky zerstört eine solche Auffassung gründlich, denn in seiner Rede steht unter anderem folgendes: (...).

 

Strassenbahner-Zeitung, 1918-11-22. Standort: Sozialarchiv.
Personen > Trotzki Lei. Kommunistische Moral. 1918-11-22.doc.

Trotzki Leo. Kommunistische Moral. 1918-11-22.pdf

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