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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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08.03.1996
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Schweiz
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Bundesverwaltung Föderativverband Personen
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Samuel Koenig
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Ämterklassifikation Frauenlöhne Volltext
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Bei Stellenantritt, Wahl oder Beförderung in der allgemeinen Bundesverwaltung. Lebenserfahrung wird angerechnet. Der schulische und berufliche Rucksack bestimmt neben anderen Faktoren den Lohn. Aber nicht nur. beispielsweise in der allgemeinen Bundesverwaltung: Als neues Kriterium ist bei Stellenantritt, Wahl oder Beförderung auch die Lebenserfahrung zu berücksichtigen. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat am 20. Dezember 1995 nach Verhandlungen mit dem Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, dem auch der VPO D angehört, die „Wahlerfordernisse und Beförderungsbedingungen für Ämter der allgemeinen Bundesverwaltung (Beförderungsvorschriften)“ angepasst. Frauenfreundliches Kriterium. Neu wird beim Einstieg der Stellenanwärterin oder des Stellenanwärters die Lebenserfahrung mit berücksichtigt. Als Lebenserfahrung gelten im besonderen Familien-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit sowie soziale Tätigkeiten. Das neue Kriterium kann sich positiv auf die Besoldung und den Aufstieg auswirken. Beispielsweise bei Wiedereinsteigerinnen, die wegen Kindern die Erwerbstätigkeit unterbrochen hatten. Die Lebenserfahrung ist neu auch bei Wahlen und Beförderungen zu berücksichtigen. Bei Stellenantritt richtet sich der Einstieg in die entsprechende Ämterreihe nach der Einreihung (Besoldungsklasse) von Beamten, die eine vergleichbare Ausbildung, Diensterfahrung und Lebenserfahrung sowie ein vergleichbares Lebensalter haben und die nach den Vorschriften der zutreffenden Ämterreihe befördert wurden. Die zeitliche Betriebs- (…). Samuel Koenig.
Der öffentliche Dienst, 8.3.1996.
Personen > Koenig Samuel. Loehne. Lebenserfahrung. OeD, 1996-03-08.
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16.04.1987
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Schweiz
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Föderativverband Personen VPOD Schweiz
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Ruedi Steiger
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Ämterklassifikation Bundespersonal Volltext
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Resolutionen beissen niemanden und bewegen wenig... Wie einer Zeitungsnotiz zu entnehmen war, verlangt der Schweizerische Militärpersonalverband (SMPV) in einer Resolution eine Reallohnerhöhung und eine umfassende Revision der Ämterklassifikation. Dazu ist zu sagen, dass der VPOD zusammen mit dem Föderativverband bereits anlässlich der Verhandlungen vom 5. Dezember 1986 über die Festsetzung der Teuerungszulage ab 1. Januar 1987 in einer offenen Aussprache mit Bundesrat Otto Stich über die mittelfristige Besoldungspolitik diskutiert hat. Am 6. Februar 1987 verabschiedete die Geschäftsleitung des Föderativverbandes eine Eingabe an das Eidgenössische Finanzdepartement mit dem Begehren: - die Revision der Ämterklassifikation rasch und umfassend voranzutreiben, so dass bereits im laufenden Jahr erste Korrekturen vorgenommen werden können; dem Parlament eine neue Besoldungsskala mit einer feineren Abstufung ab der 5. Besoldungsklasse und höher vorzuschlagen; die neue Besoldungsskala mit einer linearen realen Verbesserung zu verbinden; und die Ausgestaltung des Ortszuschlages generell zu überprüfen. Nach unseren Vorstellungen muss dieses Massnahmenpaket insgesamt reale Verbesserungen im Ausmass von mindestens 5 Prozent bringen. Es ist ja wohl nicht zu verhindern, dass der „gelbe“ MilitärpersonaIverband auf einen bereits fahrenden Zug aufspringt. Wenigstens zieht er am gleichen Strick wie der VPOD und die im Föderativverband vereinigten anderen Gewerkschaften (…). Ruedi Steiger.
Der öffentliche Dienst, 16.4.1987.
Personen > Steiger Ruedi. Bundespersonal. Aemterklassifikation. OeD, 1987-04-16.
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01.01.1969
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Urdorf
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Dienst- und Besoldungsordnung VPOD
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Ämterklassifikation
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Eine vom VPOD und dem Gemeinderat gemeinsam erarbeitete neue Verordnung über die Dienst- und Besoldungsverhältnisse des Gemeindepersonals, die eine bessere Ämtereinreihung und eine kürzere Aufstiegszeit vom Minimum zum Maximum brachten, wurde auf den 1. Januar 1969 in Kraft gesetzt. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 195
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01.01.1969
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Biel
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VPOD Biel
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Ämterklassifikation Lohnerhöhung
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Mit einer Eingabe forderten wir eine Reallohnerhöhung von 8% und die generelle Höhereinreihung der Stadtabeiter um je eine Besoldungsklasse. Die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 193
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01.01.1967
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Zuchwil
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Dienst- und Besoldungsordnung Gemeindenversammlung
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Ämterklassifikation Löhne
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Auf den 1.1.1967 sind die Besoldungen real um 6% und auf 1.1.1968 um reaL 3% erhöht worden. Die Gemeindeversammlung beschloss, auf den 1.7.1969 und teilweise auf den 1.1.1970 eine neue Ämterklassifikation in Kraft zu setzen. Das Personal erhielt dadurch eine durchschnittliche Lohnverbesserung im Ausmass einer Besoldungsklasse. VPOD Berichte 1967-1969, Seite 183
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16.03.1923
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Schweiz Zürich
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Eisenbahner, Der Föderativverband Löhne
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Ämterklassifikation Dienst- und Besoldungsordnung Lohnabbau Volltext
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Versprechen und Halten. Mit der Mitteilung, dass der Föderativverband neuerdings eine energische Beschwerde gegen die Verschleppung des Besoldungsgesetzes eingereicht habe, verbindet die Redaktion des „Eisenbahners" folgende durchaus berechtigte Betrachtung: Seit über drei Jahren beschäftigen wir uns mit der Revision des Besoldungsgesetzes. Man sollte meinen, dass es in dieser Zeit möglich gewesen wäre, wenn nicht das Gesetz endgültig durch alle Instanzen verabschieden zu lassen, so doch wenigstens den eidgenössischen Räten die von den vorbehandelnden Stellen bereinigte Vorlage zu unterbreiten. Von dem ist bis heute keine Rede. (...).
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 1923-03-16.
Föderativverband > Dienst- und Besoldungsordnung. 1923-03-16.doc.
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