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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
01.07.2017 Genf
Mieter- und Mieterinnen-Verband
Personen
Ralph Hug
Mietzinse
Nebenkosten
Prozesse
Volltext
Gewonnen! Genf ist für Mietende ein besonders hartes Pflaster. Aber auch eines, wo sie gewinnen können. Die Mieter der Rhônestadt sind rebellisch, wenn es sein muss. Das zeigen neue Gerichtsurteile, die in der MV-Fachzeitschrift mp/Mietrechtspraxis publiziert werden. In allen Fällen erhielten die Mietenden Recht. Worum ging es? Ein Streit drehte sich um die Nebenkosten bei einer Neuvermietung. Nennen wir den Mieter Monsieur Blanchard. Er mietete neu eine Wohnung für 3295 Franken netto pro Monat. Zusätzlich sollte er 330 Franken „Nebenkosten“ und zudem noch 175 Franken an unbestimmten „Kosten“ bezahlen. Beides stand unter dem Titel „Indexklausel“. In Genf muss der Vermieter den alten Mietzins des Vorgängers angeben. Dieser betrug 3600 Franken netto. Die Begründung für den Aufschlag lautete „Anpassung an die orts- und quartierüblichen Verhältnisse“. Blanchard focht diesen Anfangsmietzins als missbräuchlich an. Und zwar bis zum Bundesgericht, wo er durchdrang. Er beanstandete die neuen Nebenkosten. Man habe sogar den Eindruck einer Mietreduktion (3295 gegenüber 3600 Franken) erhalten können. Das Bundesgericht folgte ihm und vermisste auf dem Formular eine Begründung für die Ausscheidung neuer Nebenkosten. Der Mieter könne so nicht überprüfen, ob diese kostenneurral erfolgt ist oder ob sie zu einer Erhöhung des Mietzinses oder der Nebenkosten führt. Zudem habe eine Indexklausel mit den Nebenkosten nichts zu tun. Daher ist die Anzeige des Anfangsmietzinses nichtig. (…). Ralph Hug.
Mieterverband Genf, 2017, Nr. 3.
Personen > Hug Ralph. Mietwesen. Prozesse. MW, Juli 2017.
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05.06.2014 Schweiz
Livit AG
Mieter- und Mieterinnen-Verband
Personen
WOZ
Ralph Hug
Livit AG
Nebenkosten
Volltext
25 Prozent für das Schneeschaufeln. Die grosse Zürcher Immobilienbewirtschafterin Livit drangsaliert ihre MieterInnen mit hohen Nebenkosten. Jetzt wehrt sich eine Betroffene. Susanne Stiegler* ist der Kragen geplatzt. Die Pensionärin hat im März Klage gegen die Immobilienfirma Livit eingereicht. Bald wird sie vor dem Bezirksgericht Arbon stehen. Streitpunkt zwischen der Firma und Mieterin Stiegler sind die Nebenkosten für Heizung, Warmwasser, Hauswart und Verwaltung. Susanne Stiegler verlangt für die Saison 2012/13 rund 700 Franken zu viel bezahlte Beträge zurück. Üblicherweise zahlte Stiegler rund 500 bis 600 Franken nach, wenn nach den Akontozahlungen die Nebenkostenabrechnung eintrudelte. Doch diesmal war es anders: Rund 1200 Franken, also fast das Doppelte, sollte sie berappen. „Das kann doch nicht sein!“, sagte sie sich, vor allem weil der Hauswart nicht mehr zu tun gehabt habe als sonst. Trotzdem verrechnete Livit der Siedlung, in der Susanne Stiegler wohnt und die aus zwei Mehrfamilienhäusern mit 22 Wohnungen besteht, insgesamt 4258 Franken für 27 Einsätze. Würde dies auf den vom Hauseigentümerverband als angemessen erachteten Tarif von 25 Franken pro Stunde umgelegt, resultierte daraus ein Hauswartspensum von 25 Prozent nur fürs Schneeschaufeln. (…). Ralph Hug.
WOZ, 5.6.2014.
Personen > Hug Ralph. Livit AG. Nebenkosten. WOZ, 5.6.2014.
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