Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
14.06.1996 Schweiz
Frauen
Löhne
Öffentlicher Dienst, Der

Lohnklage
Volltext
Lohnklage gegen den Kanton Zürich. Infos am 14. Juni – „Klage“-Fest am 26.Juni. Auch im Kanton Zürich ist eine Lohnklage in Vorbereitung. Krankenschwestern, Ergo- und Physiotherapeutinnen sowie Berufsschullehrerinnen für Pflege fordern Lohngleichheit und reichen am 1. Juli ihre Klagen gegen den Kanton Zürich ein. Im Anschluss an eine Medienkonferenz werden die Klägerinnen im Rahmen der Zürcher Aktionen rund um den nationalen Tag der Lohntransparenz am 14. Juni über ihre Lohndiskriminierung berichten (Volkshaus Zürich, 19 bis 21 Uhr). Am 26. Juni wird an einem „Klage“-Fest das Zustandekommen der Klage mit Tanz und Musik gefeiert (Kanzleiturnhalle Zürich, ab 18 Uhr Barbetrieb ). Mit Karikatur.
Der öffentliche Dienst, 14.6.1996.
Der öffentliche Dienst > Frauen. Lohnklage. OeD, 1996-06-14.
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12.09.1990 Schweiz
GDP
Helvetische Typographia
Personen
Erika Trepp
GDP
Lohnklage
Volltext
Zur „Frauenklage“ gegen die GDP. Klappt es nun doch noch? Die meisten Leute, mit denen wir darüber diskutieren, freuen sich, dass wir mit unserer Klage einen Weg gefunden haben, das Gericht, stellvertretend für den Staat, zu einer Stellungnahme zu zwingen. Verwirrt jedoch, genau genommen sogar undurchschaubar, war das bisherige Verhalten der Verantwortlichen innerhalb der GDP. Wurde uns „vorne durch“ bestätigt, wir hätten mit unserer Klage inhaltlich mehr als recht, schürten unsere Funktionäre hintenherum den Widerstand gegen uns Frauen und erzählen, uns gehe es nicht um die Sache, sondern darum, uns zu profilieren und die Gewerkschaft zu zerstören. Wir blieben ruhig und unsere Geduld schien zu fruchten: Im Sommer beschloss das Zentralkomitee, den GDP-Anwalt zu beauftragen, die Klageantwort beim Gericht auf ein Minimum zu beschränken und auf keinen Fall zum Schaden der betroffenen Frauen zu argumentieren. Doch was dann wirklich passierte, war genau das Gegenteil. Der GDP-Anwalt reichte eine Klageantwort ein, die reaktionärer nicht sein konnte. Es würde zu weit führen, hier all die abstrusen Argumentationen aufzuführen. Eine Kostprobe sei immerhin stellvertretend für alle wiedergegeben: Der GDP-Anwalt bestreitet, dass es überhaupt nötig sei, gleiche Löhne im Gesamtarbeitsvertrag zu verankern. In der Schweiz herrsche nämlich zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften das Prinzip von Treu und Glauben. Die GDP habe also keinen Grund, anzunehmen, dass sich die Arbeitgeberseite (…). Erika Trepp.
Helvetische Typographia, 12.9.1990.
Personen > Trepp Erika. GDP. Lohnklage. HT, 1990-09-12.
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09.05.1990 Schweiz
GDP
Helvetische Typographia
Löhne

Lohnklage
Urabstimmung
Volltext
Die Gewerkschaft Druck und Papier. darf den GAV Buchbinder-Kartonage nicht unterzeichnen! Anlässlich der Urabstimmung vom 9. März 1990 habt Ihr dem Verhandlungsergebnis zur Erneuerung des Gesamtarbeitsvertrages in der Buchbinderbranche bei einer Stimmbeteiligung von 40 Prozent und einem Ja-Stimmen-Anteil von 70,4 Prozent die Zustimmung erteilt. Wie aus dem damals beigelegten Abstimmungsmaterial ersichtlich war, hat Euch die GDP-Frauenkommission im Gegensatz zum Zentralkomitee GDP die Nein-Parole zum Verhandlungsergebnis empfohlen. Dies vor allem darum, weil bei den Mindestlohnansätzen für ungelernte Arbeitnehmerinnen der in der Bundesverfassung verankerte Gleichstellungsartikel nicht erfüllt ist. Da die Frauenkommission befürchtet, dass der GAV Buchbinder nach der Urabstimmung sofort in Kraft gesetzt würde, hat sie durch richterlichen Beschluss die Urabstimmung als nichtig erklären lassen. Dieses Vorgehen hat zur Folge, dass es der Gewerkschaft Druck und Papier unter Androhung von Rechtsfolgen bis auf weiteres verboten ist, den GAV Buchbinder rechtsgültig zu unterzeichnen. Mit dieser durch die GDP-Frauenkommission veranlassten Verfügung soll erreicht werden, dass die Gewerkschaft Druck und Papier gezwungen wird, mit dem Unternehmerverband VBS neue Verhandlungen über die Lohngleichstellung der ungelernten Arbeitnehmerinnen zu führen. (…).
Gewerkschaft Druck und Papier.
Helvetische Typographia, 9.5.1990.
Helvetische Typographia > Lohnklage. Urabstimmung. HT, 1990-05-09.
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