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14.12.1917 Schweiz
Föderativverband
Regierung Schweiz
SBB

Familienzulage
Kinderzulage
Kriegsteuerungszulage
Teuerungsausgleich
Volltext

Die Kriegsteuerungszulagen für 1918. Die Kriegsteuerungszulage für 1918 will der Bundesrat durch einen Bundesbeschluss regeln, der für die Beamten und Angestellten des Bundes, einschliesslich der Bundesbahnen sowie der ständig in eidgenössischen Anstalten und Werkstätten beschäftigten Arbeiter, mit Ausnahme der Arbeiter der eidgenössischen Militärverwaltung (diese erhalten Konjunkturzulagen) folgende Zulagen vorsieht: a) Eine Grundzulage von 15% des auf Ende 1917 bezogenen Gehalts oder Lohnes mindestens aber Fr. 375; b) eine Familienzulage von Fr. 250 für Verheiratete bis zu Gehältern von Fr. 3600 und von da an sinkend um Fr. 25 auf je Fr. 100 Gehalt; c) eine Zulage von Fr. 75 an Verheiratete pro Kind und pro Jahr bis zu Gehältern von Fr. 4500 und von da an sinkend um Fr. 5 auf je Fr. 100 Gehalt. Nach diesen Ansätzen würden zufolge der bundesrätlichen Botschaft einer Familie mit drei erwerbsunfähigen Kindern und einem Diensteinkommen von Fr. 1800 eine Grundzulage von Fr. 375, eine Kinderzulage von Fr. 225 und eine Familienzulage von Fr. 250 oder insgesamt Teuerungszulagen im Betrag von Fr. 850 ausgerichtet. (...)

Strassenbahner-Zeitung, 1917-12-14.
Föderativverband > Kriegsteuerungszulagen. 1917-12-14.doc.

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