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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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08.01.2016
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ZH Kanton
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Bundesgericht VPOD ZH Kanton
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Ferien Kinderhorte Volltext
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Das unverständliche Bundesgerichtsurteil richtet grossen Flurschaden an. Horte Stadt Zürich: Bundesgerichtsentscheid nicht nachvollziehbar. Das Bundesgericht gibt dem Kanton Zürich recht und hebt ein Urteil der Vorinstanz auf: Die unfaire und willkürliche Ferienkürzung für die Hortleitungspersonen ist damit rechtskräftig. Für den VPOD ist dieser Entscheid nicht nachvollziehbar. Der VPOD hatte im Namen der Hortleitungspersonen einen Stadtratsbeschluss angefochten, weil die darin enthaltene neue Ferienregelung eine Lohnkürzung von 2,1 bis 6,8% bewirke und damit einen typischen Frauenberuf diskriminiere. Der VPOD verlangte die Beibehaltung der bisherigen Ferienreglung oder allenfalls einen Lohnausgleich. Eine spezifische Ferienregelung für Hortleiterinnen war einst mit Lohnverzicht erkauft worden. Jetzt wird sie ersatzlos gestrichen. Das Verwaltungsgericht, an welches der VPOD den abweisenden Entscheid des Bezirksrates weiterzog, gab dem VPOD darin Recht, dass die Kürzung der Ferien eine lohnmässige Diskriminierung darstelle, welche behoben werden müsse. Die Stadt Zürich gelangte ans Bundesgericht, welches dieses Urteil nun aufgehoben hat. Die Begründung, dass eine Ferienkürzung nicht einer Lohnkürzung gleichzustellen und damit nicht diskriminierend sein soll, ist für die Angestellten nicht nachvollziehbar. (…).
VPOD ZH Kanton, 8.1.2016.
VPOD ZH Kanton > Kinderhorte. Bundesgericht, VPOD ZH Kanton, 8.1.2016.
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02.05.2013
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Zürich
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Löhne Personen VPOD Zürich Stadt und soziale Insitutionen
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Christine Flitner
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Kinderhorte Lohnkürzungen Strafanzeige Volltext
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Zürich: Hortnerinnen reichen Klage gegen Lohnkürzung ein. Der VPOD hat im Namen der Hortleitungspersonen der Stadt Zürich beim Bezirksrat eine Klage gegen das neue Anstellungsreglement der Stadt eingereicht. Die Hortnerinnen und Hortner verlangen, dass ihre bisherige Ferienregelung beibehalten oder andernfalls ein Lohnausgleich gewährt werden muss. (...). Christine Flitner.
VPOD Zürich, 2.5.2013.
VPOD Zürich > Kinderhorte. Lohnkürzungen. VPOD Zürich 2013-05-01.
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15.07.2010
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Zürich
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SP Zürich Stadtrat Zürich
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Horte Kindergärten Kinderhorte Tagesschule
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Hort soll teurer sein als Tagesschule. Kein Problem für Zürichs Stadtrat. In der Stadt Zürich fahren Eltern finanziell besser, wenn sie ihr Kind in eine Tagesschule schicken, als wenn sie es im Hort betreuen lassen. Dies ist der stadträtlichen Antwort auf eine Motion der SP-Fraktion zu entnehmen. Die Tarife einer städtischen Tagesschule betrügen rund 92% einer Betreuung im gleichen Umfang in einem Hort, schreibt der Stadtrat. Die Sozialdemokraten fanden das ungerecht und forderten, die Horttarife auf das Niveau der Tagesschulen zu senken. (...). Irène Troxler. NZZ. Donnerstag, 15.7.2010
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