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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
15.11.2019 Schweiz
Personen
Work
Patricia D Incau
Kündigungsschutz
Schwangerschaft
Volltext
Lydia Veyard* wird Mutter und dann entlassen. Doch sie wehrt sich: „Der Chef soll damit nicht einfach durchkommen“. Nach der Geburt ihres Kindes will Lydia Veyard (37) wieder Vollzeit arbeiten. Doch dann stellt der Chef sie auf die Strasse – und treibt die junge Familie fast in den Ruin. Als Lydia Veyard die Kündigung bekommt, ist sie mit ihrem kleinen Sohn auf einem Spaziergang. Es ist der letzte Tag ihres Mutterschaftsurlaubs. Ihr Chef erklärt ihr: Das Unternehmen sei in einer Schieflage, er müsse sie entlassen. Ein riesiger Schock. Heute sagt Veyard: „Ich war einfach fassungslos.“ Vor der Geburt sei ihr zugesichert worden, dass sie Vollzeit zurückkommen könne. Stattdessen wird ihr gekündigt, ihre Mutterschaftsvertretung kann aber bleiben.Noch am gleichen Tag fängt die junge Mutter an, Bewerbungen zu schreiben. Sie hat Angst. Denn sie ist Alleinverdienerin. „An meinem Einkommen hängt unsere ganze Existenz“ Doch dann zeigt sich, dass Veyards Chef einen Fehler gemacht hat. Er hätte sie nicht entlassen dürfen. Für Mütter gilt nämlich ein absoluter Kündigungsschutz bis 16 Wochen nach der Geburt. Veyards Entlassung ist damit ungültig. Das verschafft ihr zwar etwas Zeit, ihre Notlage lässt den Chef aber weiter kalt: Zwei Wochen nach der ersten Kündigung schickt er die zweite. Dieses Mal ist sie gültig. Als Veyard zurück in die Firma kommt, hat sie keinen eigenen Arbeitsplatz mehr. Ihr Pult ist bereits neu belegt. Und auch zu Sitzungen wird sie nicht mehr eingeladen. Als die Firma dann noch das Personal aufstockt, ist für Veyard klar: Ihr wurde nicht aus finanziellen Gründen gekündigt. Sondern weil (...). Patricia D'Incau.
Work online, 15.11.2019.
Personen > D’Incau Patricia. Kuendigungsschutz. Schwangerschaft. Work online, 2019-11-15.
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04.04.2018 Schweiz
Frauen
Personen
SEV Schweiz
Markus Fischer
Yves Sancey
Frauen
Schwangerschaft
Volltext
Eine Mutter kämpft für ihr Recht. Seit 2014 haben alle arbeitenden Mütter in der Schweiz Anrecht auf bezahlte Stillpausen am Arbeitsplatz. Doch die Genfer Verkehrsbetriebe TPG sträubten sich neulich noch gegen die Anwendung dieses Bundesrechtes. Die junge Tramführerin Esperanza Muñoz wurde im August 2017 Mutter. Da sie nach der Wiederaufnahme der Arbeit weiter stillen wollte, erkundigte sie sich über ihre Rechte. Ihr Arzt bescheinigte, dass sie aus gesundheitlichen Gründen und im Interesse des Stillens während dessen Dauer vom Fahren zu dispensieren sei.* Als sie das Arztzeugnis im November dem Arbeitgeber vorlegte, antwortete der Rechtsdienst, dass die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zum Stillen für sie nicht gälten, da sie dem Arbeitszeitgesetz (AZG) unterstehe. Sie suchte Rat beim SEV und einem Anwalt. Der verwies die TPG auf Artikel 17 des AZG, der klarstellt: "«Für den Gesundheitsschutz, die Beschäftigung, die Ersatzarbeit und die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes (…)." Trotz der klaren Rechtslage und dem Arztzeugnis verlangten die TPG aber von der stillenden Mutter, ab 15. Januar wieder zu fahren. Also ging sie an diesem Tag in die Garage, damit man ihr nicht Fehlen am Arbeitsplatz vorwerfen konnte, jedoch in Zivilkleidung, da ihr das Arztzeugnis vom Fahren abriet. Dank der Unterstützung des SEV lenkten die TPG schliesslich ein, wiesen ihr bis auf Weiteres eine Büroarbeit zu und gestanden ihr täglich maximal 90 bezahlte Minuten (…). Yves Sancey, Markus Fischer.
SEV > Frauen. Stillpause. SEV, 4.4.2018.
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