Gewerkschaftschronik
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01.10.1974 Österreich
Arbeiterkammer
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Edgar Schranz
Arbeiterkammer
Volltext
Die Arbeiterkammern in Österreich. In der freien internationalen Gewerkschaftsbewegung gehören Arbeiterkammern zur Ausnahme. Ausserhalb Österreichs bestehen bekanntlich solche Institutionen auf vergleichbarer gesetzlicher Basis nur in bestimmten Gebieten der Bundesrepublik Deutschland (Bremen, Saarland) und in Luxemburg. Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der österreichischen Arbeiterkammern ist das Arbeiterkammergesetz vom 19. Mai 1954. Als gesetzlich verankerte Interessensvertretung besteht in jedem österreichischen Bundesland eine Kammer für Arbeiter und Angestellte. Als Dachorganisation fungiert der Österreichische Arbeiterkammertag, dessen Büro in Personalunion von der Wiener Arbeiterkammer geführt wird. In Österreich versteht man unter Kammern vom Gesetz berufene, auf obligatorischer Zugehörigkeit basierende autonome Körper gewisser Berufsgruppen, deren Existenz und Tätigkeit stets gewährleistet und die mit bestimmten Rechten ausgestattet sowie gehalten sind, die Interessen der Bevölkerungsgruppen, die ihnen angehören, wahrzunehmen und zu fördern. Entscheidende Kennzeichen der Kammern sind demnach Einrichtung kraft Gesetzes, Selbstverwaltung und eigene Finanzgebarung auf Grund von Kammerumlagen. In Österreich bestehen für nahezu sämtliche Berufsgruppen Kammern. (…). Edgar Schranz.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 10, Oktober 1974.
Gewerkschaftliche Rundschau > Österreich. Arbeiterkammern. Rundschau, Oktober 1974.
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