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04.05.2017 ZH Kanton
Gewerkschaftsbund ZH Kanton
Spitäler

Abstimmungsbeschwerde
Privatisierung
Volltext
Stimmrechtsbeschwerde wegen Einmischung in den Abstimmungskampf. Medienmitteilung des Komitees 2x NEIN zur Spitalprivatisierung. Auf Seiten der Privatisierungs-Befürworter mischen die Chefetagen von KSW und ipw fleissig im Abstimmungskampf mit und geben der Ja-Kampagne einen offiziösen Anstrich. Damit wird die gebotene Zurückhaltung staatlicher Stellen deutlich verletzt. Das Komitee 2x NEIN zur Spitalprivatisierung hat deshalb eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht.Die Privatisierungs-Befürworter weigern sich nach wie vor, ihr Kampagnenbudget offenzulegen und für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Transparenz zu schaffen. Klar ist mittlerweile einzig, dass sie erhebliche Unterstützung insbesondere der Chefetagen von KSW und ipw erhalten - entgegen geltendem Recht. Denn dieses auferlegt staatlichen Stellen Zurückhaltung in Abstimmungskämpfen. Bekannt ist z.B., dass das KSW beim Eintreiben von Spenden hilft und einen Massenversand an alle Haushalte im Einzugsgebiet des Spitals zur Verfügung gestellt hat, in dem für die Privatisierung unserer Spitäler geworben wird. Besonders stossend: für den Plakataushang stellen KSW und ipw überdies ihre Logos zur Verfügung - erst an dritter Stelle erscheint jenes des Privatisierungs-Komitees. Damit wird der Stimmbevölkerung vorgegaukelt, es handle sich um eine offizielle Stimmempfehlung staatlicher Stellen. Dies obwohl das Bundesgericht festgehalten hat, dass die Verwendung amtlicher Insignien – wie z.B. eines Logos – in Abstimmungspropaganda unzulässig ist. (…).
GBKZ, Medienmitteilung, 4.5.2017.
Gewerkschaftsbund ZH Kanton > Spitäler. Privatisierung. GBKZ, 2017-05-04.
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