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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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01.11.2011
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ZH Kanton
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Personen Sozialversicherungsgericht Unia VPOD ZH Kanton
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Christoph Lips
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Leistungen Volltext
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Sozialversicherungsgericht gibt VPOD Recht. Unia-Arbeitslosenkasse muss zahlen. Mitglied A.B.* hat den VPOD beauftragt, gegen die Unia Arbeitslosenkasse Rekurs beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich einzureichen. Grund: Die Kasse hat ihr trotz nachweislicher Arbeitslosigkeit jeden Anspruch verweigert. Begründet hat die Kasse ihren Entscheid damit, dass die Arbeitslose einen arbeitgeberähnlichen Status gehabt hätte. Die alleinerziehende Mutter A.B. war baff, als ihr die Arbeitslosenkasse Unia im Mai dieses Jahres beschied, dass sie keine Taggelder erhalte, obwohl sie seit 1. Januar 2011 ohne Arbeit dastand. Der gemeinnützige Verein, in dem sie seit April 2008 als unselbständige Geschäftsführerin teilzeitlich angestellt war, hat sie auf Ende 2010 mangels Liquidität entlassen. Wie kommt es, dass ihr die Arbeitslosenkasse die Unterstützung verweigert, obwohl sämtliche Kriterien erfüllt waren - genügende Beitragszeit, nachgewiesener Lohnausfall, keine neue Stelle? (...).
Christoph Lips.
VPOD Zürich, Informationen, November 2011.
Unia > Arbeitslosenkasse. Sozialversicherungsgericht. 1.11.2011..doc.
Arbeitslosenkasse. Sozialversicherungsgericht. 1.11.2011..pdf
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