1 |
| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
|
26.03.2014
|
Zürich
|
Detailhandel Unia Zürich
|
|
Arbeitsbedingungen Gesundheitsschutz Shopping-Center Volltext
|
Die VerkäuferInnen
fordern Lichtpausen - jetzt sind die Verantwortlichen in der Pflicht. Dass
Arbeiten ohne Tageslicht gesundheitsschädlich ist, wird von niemandem
bestritten. Die Wegleitung zum Arbeitsgesetz ist deshalb auch klar: Gibt es an
Arbeitsplätzen weder Tageslicht noch Sicht ins Freie, steht den Betroffenen
eine zusätzliche 20-minütige Pause zu. Das hat auch das Zürcher
Verwaltungsgericht im Urteil gegen die Migros im Shopville festgehalten. Weil
die Migros aber nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, fordern jetzt die
Betroffenen mit einer Petition die Cityvereinigung auf, bei ihren Mitgliedern
dafür zu sorgen, dass diese Pausen auch gewährt werden. Schon vor Baubeginn
wurde der Migros klar gesagt, dass sie in ihrem neuen Ladenlokal im Shopville
den MitarbeiterInnen zusätzliche Lichtpausen geben muss. Die Migros hat sich
auf dem Buckel der Angestellten in einem langen Gerichtsverfahren dagegen
gewehrt. Am Ende hat das Zürcher Verwaltungsgericht aber festgehalten, was
schon von Beginn weg klar war. Die Angestellten der Migros im Zürcher Shopville
mit Arbeitsplätzen ohne Tageslicht und ohne Sicht ins Freie haben pro Halbtag
das Anrecht auf eine 20-minütige bezahlte Pause. Während das Gericht mit dem
Urteil den Anspruch aus der Wegleitung zum Arbeitsgesetz bestätigt, arbeiten
weiterhin viele VerkäuferInnen ohne die vorgeschriebenen Pausen. Statt
entschieden zu handeln und das Urteil umzusetzen spielen die Verantwortlichen
auf Zeit.
Unia Region Zürich,
26.3.2014.
Unia Zürich >
Verkauf. Gesundheitsschutz. Unia Zürich. 2014-03-26.
Ganzer Text
|
1 |