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01.04.2010 Schweiz
Personen
Verfassung
Werner Kallenberger
Amtsgeheimnis
Datenschutz
Vom Röntgen des Amtsschimmels. Datenschutz versus Öffentlichkeitsprinzip: Eine juristische Auslegeordnung (auch für Laien). Was soll persönlich bzw. amtlich geheim bzw. vertraulich behandelt werden? Und was muss in einem rechtsstaatlichen System der Gesellschaft öffentlich bekanntgegeben oder allen zugänglich sein? Diese Grundfragen dedürfen sowohl der gesetzlichen Regelung wie - im Einzelfall - der Rechtsgüterabwägung. Eine rechtskundliche Übersicht soll anhand aktueller Probleme einige Fragen klären, andere zur Diskussion stellen. Nach unserer Bundesverfassung (Artikel 2) bezweckt die Schweizerische Eidgenossenschaft den Schutz der Freiheit und Rechte des Volkes unter Wahrung der Sicherheit des Landes. Die Grund- und Bürgerechte sowie die Sozialziele formulieren dazu Normen, auf die sich alle Menschen in der Schweiz gegenüber dem Staat berufen können. (...). Werner Kallenberger. VPOD-Magazin, April 2010
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