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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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01.05.1971
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Pratteln
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Firestone AG Gewerkschaftliche Rundschau
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Arbeiterkommission Firestone AG Personalkommission Reglement Volltext
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Arbeiterkommissions-Reglement der „Firestone“. In der Schweiz gibt es seit langem Arbeiterkommissionen. Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer - im weitesten Sinne verstanden - sind diese Arbeiterkommissionen (sie werden auch Betriebs- oder Personalkommissionen genannt) von zentraler Bedeutung. Die „Gewerkschaftliche Rundschau“ glaubt ein verbreitetes Informationsbedürfnis zu befriedigen, wenn sie ein modernes Reglement einer gut funktionierenden Arbeiterkommission publiziert. Es handelt sich in diesem Fall um das aus dem Jahre 1967 stammende „Reglement betreffend die Arbeiterkommission“ der „Fabrik für Firestone Produkte AG“. Die Redaktion. Die Arbeiterkommission vertritt die Interessen aller dem Kollektivarbeitsvertrag unterstehenden Mitarbeiter gegenüber den Vorgesetzten und gegenüber der Geschäftsleitung. Sie handelt aus eigener Initiative oder auf Wunsch der von ihr vertretenen Mitarbeiter. Sie bemüht sich, gemeinsam mit den Vorgesetzten Lösungen zu den tagtäglich auftauchenden Problemen aus den unter Artikel 3 genannten Bereichen zu finden. Sie arbeitet zusammen mit der Geschäftsleitung an der Abklärung und Lösung von grundlegenden Problemen, welche sich auf das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen der von ihr vertretenen Mitarbeiter beziehen. Die Mitglieder der Arbeiterkommission bemühen sich, ihren Kollegen in jeder Beziehung Vorbilder zu sein. (…).
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 5, Mai 1971.
Gewerkschaftliche Rundschau > Firestone. Arbeiterkommission. Rundschau, Mai 1971.
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