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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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28.05.2010
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Bern
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Demonstrationen Bern Grundrechte.ch Personen
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Catherine Weber
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Demonstrationsrecht Demonstrationsverbot Wegweisungen
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Leserbrief: Stadt-Berner stimmen am 13. Juni über den Entfernungsartikel ab. Catherine Weber: "Chilling effect" ist mehr als bloss "symbolische Gesetzgebung". Schon bisher hat die Polizei Kundgebungen aufgelöst oder gar nicht erst zugelassen, Personen festgenommen und allenfalls verzeigt. Dies vor allem bei kleineren Demonstrationen. So gesehen wäre der neue Artikel 5 im Kundgebungsreglement nichts Neues unter dem Berner Himmel. Dass, wer sich nicht rechtzeitig entfernen will oder kann, neu mit bis zu 5000 Franken gebüsst werden soll, ist hingegen eine scharfe Einschränkkung der Grundrechte. Wer Sachschaden verursacht oder Personen bedroht, macht sich in jedem Fall strafbar, nicht nur an Demos. Dass nun aber auch freidlich mitlaufende Kundgebungsteilnehmende, PassantInnen oder spontan aus Sympathie zuschauende Personen automatisch zu Mittätern werden sollen, darf nicht sein. (...). Catherine Weber, Vorstand Grundrechte.ch. Bund. Freitag, 28.5.2010
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