Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 6

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
15.02.2017 ZH Kanton
Gewerkschaftsbund ZH Kanton
VPOD ZH Kanton

Sozialpartnerschaft
Verwaltungsgericht
Volltext
VPOD Zürich Kanton
Der VPOD kommt zu seinem Recht . Verwaltungsgericht bestätigt Klage gegen den Kanton Zürich. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gibt dem Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Recht: Der Kanton muss die Gewerkschaft als ständigen Verhandlungspartner anerkennen. Im November 2016 hat der VPOD informiert, dass die Gewerkschaft ihre Anerkennung als ständige Verhandlungspartnerin des Kantons auf gerichtlichem Weg einfordert*, weil der Kanton diese verweigert hat. Bisher sind in der Personalverordnung des Kantons Zürich die Vereinigten Personalverbände VPV als alleinige Sozialpartner festgeschrieben. Vertreten wird der VPOD durch Rechtsanwalt Markus Bischoff, VPOD-Mitglied, AL-Kantonsrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes des Kantons Zürich GBKZ. Er zeigte sich von Anfang an überzeugt, dass der VPOD diesen Fall gewinnt, „und wenn nötig vor Bundesgericht in Lausanne oder sogar in Strassburg“. Der Kanton könne nicht einseitig die VPV anerkennen und diese wie eine Staatsgewerkschaft hätscheln. Dieser Argumentation ist das Verwaltungsgericht nun vollumfänglich gefolgt. Es hat nun entschieden, dass eine einseitige Anerkennung nicht rechtens ist und dass der VPOD gleichberechtigt anerkannt werden muss. Der Kanton kann bis Ende Februar gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichtes vor Bundesgericht Beschwerde einlegen, aber der VPOD ist zuversichtlich, dass er auch dort gewinnen würde. Falls der Kanton auf einen Rekurs verzichtet, geht es darum, den Entscheid zu konkretisieren und ihn schnell in die Praxis umzusetzen. (...).
GBKZ, 15.2.2017.
Gewerkschaftsbund ZH Kanton > Verwaltungsgericht. VPOD, 2017-02-15.
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06.04.2004 Riggisberg
Spital

Verwaltungsgericht
Beschwerde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Spitalverwaltungsrates gegen eine Verfügung der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion zur Spitalrechnung 2002 abgelehnt. Das bedeutet, dass ein umstrittener Betrag von 600'000 Franken nicht vom Kanton, sondern von den 12 Trägergemeinden des Akkutspitals bezahlt werden muss. Bund 6.4.2004
26.11.2003 BE Kanton
Grosser Rat BE Kanton

Verwaltungsgericht
Neuer Präsident des Verwaltungsgerichts. Der Grosse Rat wählte gestern Thomas Müller-Graf (parteilos, Riggisberg) zum Nachfolger von Verwaltungsrichter Peter Ludwig. BT 26.11.2003
19.11.1998 SO Kanton
Löhne
Öffentlicher Dienst, Der

Frauenlöhne
Verwaltungsgericht
Volltext
Lohnklage gutgeheissen. Das Solothurner Verwaltungsgericht hat Ende Oktober die Lohnklage von 30 Physiotherapeutinnen im Rahmen von zwei Pilotprozessen gutgeheissen. Gemäss dem Lohnurteil in Solothurn sollen Chef-Physiotherapeutinnen künftig in die Lohnklasse 20 (vorher 16) und diplomierte Therapeutinnen in Lohnklasse 18 (statt 13) eingestuft werden. Die dreissig diplomierten Physiotherapeutinnen hatten für diskriminierungsfreien Lohn geklagt. Die Korrektur der Lohnungleichheit soll rückwirkend für fünf Jahre gelten. Für den VPOD hat sich mit diesem Urteil eine neue Ausgangslage ergeben. Er prüft deshalb zurzeit, ob das Urteil auf weitere Gesundheitsberufe übertragbar ist. Gegebenenfalls wird er neue Lohnklagen einreichen.
Der öffentliche Dienst, 19.11.1998.
Oeffentlicher Dienst, Der > Lohngleichheit. Gerichtsurteil. OeD, 1998-11-19.
Ganzer Text
06.03.1992 Schweiz
Verwaltungsgericht
Nachtarbeit

Nachtarbeit
Verwaltungsgericht
Gericht stoppt Nachtschicht für Arbeiterinnen der ETA Grenchen. Die 4 Frauen, die seit Sonntag bei der Eta Grenchen nachts arbeiten, durften am Donnerstagabend nicht mehr zur Arbeit erschienen. Das Solothurner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag einer Beschwerde des SMUV gegen eine Ausnahmebewilligung der Behörden aufschiebende Wirkung zuerkannt. TA 6.3.1992
25.09.1984 BE Kanton
Verwaltungsgericht

Frauenlöhne
Verwaltungsgericht
Besoldungsdekret ist nicht verfassungswidrig. Verwaltungsgericht weist Lohngleichheitsklage von zwei verheirateten Beamtinnen ab. BZ 25.9.1984
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