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| Datum | Ort | Kapitel | Personen | Stichworte | Artikel |
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05.11.2012
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Schweiz
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ILO Personen SGB
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Luca Cirigliano
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Gewerkschaftsrechte ILO Koalitionsfreiheit Vereinsrecht Versammlungsfreiheit Volltext
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Zum Schutz der Vereinigungsfreiheit braucht es die Klage. Ratifiziertes internationales Recht gilt auch für Arbeitgeber und Bundesrat. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO oder engl. ILO) in Genf, eine der ältesten und in ihrer sozialen Tragweite wohl eine der wichtigsten Agenturen der Vereinten Nationen hat die Schweiz bereits mehr als einmal zum Handeln aufgefordert. Denn eines wurde von der ILO wiederholt festgehalten: Die Sanktionen des Obligationenrechts (Art. 336a) bei missbräuchlicher Kündigung aus antigewerkschaftlichen Gründen sind zu wenig abschreckend, zu wenig spezifisch und eine Wiedereinstellung ist nicht vorgesehen – im Gegensatz etwa bei missbräuchlicher Kündigung (...). Luca Cirigliano.
SGB online, 5.11.2012.
SGB > Koalitionsfreiheit. ILO. 5.11.2012.
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17.06.1985
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Biel
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Arbeiterbewegung
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Vereinsrecht
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Kurs über Vereinsrecht. Präsident Alfred Müller begrüsste im Hotel de la Poste über 30 Delegierte zur DV des Arbeiter-Sport- und Kulturkartells Biel und Umgebung. An fünf Geschäftsleitungssitzungen wurden die laufenden Geschäfte behandelt. BT 17.6.1985
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15.04.1927
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England Schweiz
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Faschismus Gewerkschaften Personen
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Ernst Reinhard
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Gewerkschaftsrechte Gewerkschaftsverbot Repression Vereinsrecht Volltext
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Ein Schlag gegen die Gewerkschaften. Dass die faszistische Welle auch England erfasst habe, war augenscheinlich, als Churchill, Finanzminister des britischen Imperiums, Halbsozialist in seiner Jugend, Liberaler während des Krieges, Unionist bei Kriegsende, Konservativer vor den letzten Wahlen, heute Vertrauensmann der faszistischen Diehards in England, Mussolini die unverschämtesten Komplimente schnitt. Dass dieses faszistische Vorbild nachgeahmt werden sollte, um (...). Ernst Reinhard.
Der öffentliche Dienst, 1927-04-15.
Personen > Reinhard Ernst. England. 1927-04-15.doc.
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04.02.1927
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Schweiz
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Nationalrat Regierung Schweiz Ständerat VPOD Bundespersonal
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Beamtengesetz Dienst- und Besoldungsordnung Vereinsrecht Versammlungsfreiheit Volltext
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Dienst- und Besoldungsordnung. Die Differenzen. In der Herbstsession des letzten Jahres hat der Nationalrat das Besoldungsgesetz verabschiedet. Leider ist die Vorlage damit nicht erledigt. Sie setzt im Gegenteil ihren Leidensweg via Bundesrat und Ständerat fort. Die dabei zu überwindenden Hindernisse sind gross. Die meisten werden von den „Freunden“ des Personals an der Spitze des Finanzdepartements und des Personal-dienstes aufgerichtet. Die Stellungnahme dieser letzteren Behörden zu den vom Nationalrat gefassten Beschlüssen, soweit sie von denjenigen des Ständerates abweichen, liegt nun vor. (...).
Der öffentliche Dienst, 4.2.1927.
Dienst- und Besoldungsordnung. 4.2.1927.pdf
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20.01.1922
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Saxon
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Doxa AG, Saxon VHTL Schweiz
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Boykott Gewerkschaftsrechte Koalitionsfreiheit Vereinsrecht Volltext
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Aufhebung des Boykotts gegen die Produkte der Konservenfabrik des Rhônetales in Saxon, Wallis, Marke „Doxa". Vor einiger Zeit brachten wir die Mitteilung, dass Unterhandlungen mit der „Doxa" A.-G. an der Weigerung der letzteren, eine Verständigung in der Form einer schriftlichen Vereinbarung einzugehen, gescheitert seien. Der Boykott musste deshalb in verschärftem Ausmasse weitergeführt werden. Zufolge neuer Verhandlungen, die kürzlich auf Ansuchen der obigen Firma stattfanden, liegt nun eine Vereinbarung vor. (...).
Der Gemeinde- und Staatsarbeiter, 201.1922.
VHTL > Boykott. Doxa AG, Saxon. 20.1.1922.doc.
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