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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
14.03.2018 Schweiz
SBB
SEV Schweiz

Transport-Polizei
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Unzufriedenheit bei der Transportpolizei (TPO). Die SBB muss jetzt handeln. Bei der TPO besteht Handlungsbedarf, das zeigt eine Umfrage des SEV. In der Romandie ist die Personalzufriedenheit auf einen Tiefstwert gesunken. Beim SEV waren seit einiger Zeit Meldungen über Missstände bei der Transportpolizei eingegangen. Um zu ergründen, ob es sich um ein allgemeines Problem oder "nur" die Unzufriedenheit Einzelner handelt, führte der SEV eine Umfrage in der ganzen Schweiz durch. Es wurden gegen 200 Fragebögen verteilt mit einem sehr guten Rücklauf von rund 60 Prozent. Das überraschende Ergebnis: die Zufriedenheit mit den Betriebsabläufen ist regional völlig ungleichmässig verteilt. Zufriedene Tessiner. Denn die Auswertung wurde für die einzelnen Sprachregionen separat vorgenommen, was sicherlich Sinn macht, wenn man weiss, dass die Transportpolizei in Regionen organisiert ist. Die Mitarbeitenden im Tessin zeigten sich dabei bezüglich der Klarheit der Arbeitsanweisungen, der gut organisierten Arbeitsabläufe, der Korrektheit der Toureneinteilungen usw. mehrheitlich oder völlig zufrieden, während die Werte in der Deutschschweiz schlechter und in der Romandie katastrophal waren. Mit der Gesamtsituation im Beruf waren alle Antwortenden im Tessin zufrieden, drei Viertel aus der Romandie dagegen unzufrieden. Begründete Unzufriedenheit. (…).
Peter Anliker.
SEV, 14.3.2018.
Personen > Anliker Peter. Transportpolizei. Arbeitsbedingungen. SEV, 2018-03-14.
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08.02.2017 Schweiz
Personen
SEV Schweiz
Markus Fischer
Arbeitszeit
Löhne
Transport-Polizei
Volltext
Überschreitungen der Höchstarbeitszeit bei der Transportpolizei werden entschädigt. Nachträgliche Barvergütung dank SEV. Transportpolizist/innen, die in den letzten fünf Jahren über die Höchstarbeitszeit hinaus arbeiten mussten, erhalten die ihnen zustehenden Barvergütungen nachbezahlt. Dies hatte der SEV aufgrund von Meldungen aus der Mitgliedschaft verlangt. Letzten Sommer wurden für den Gotthard-Basistunnel auch Mitarbeitende der Transportpolizei (TPO) in Faido ausgebildet. Dabei mussten einige mit der Hin- und Rückreise über 13-stündige Arbeitstage in Kauf nehmen – während andere SBB-Mitarbeitende vor Ort übernachteten. So resultierten klare Überschreitungen der für Ausbildungen geltenden Höchstarbeitszeit von 12 Stunden, bestehend aus der allgemeinen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden und bis zwei Stunden Reisezeit ohne Arbeitsleistung. Ein Kollege informierte nachträglich SEV-Gewerkschaftssekretär Jürg Hurni, der auf dem üblichen Weg beim Personaldienst des Personenverkehrs SBB intervenierte. Korrekte Entschädigung gefordert. Hurni protestierte nicht nur grundsätzlich gegen die überlangen, gesetzeswidrigen Arbeitstage. Sondern er forderte auch, dass die Betroffenen wenigstens nachträglich korrekt zu entschädigen seien, wie im Arbeitszeitgesetz (AZG) vorgesehen: Artikel 5 verlangt, dass Überschreitungen der Höchstarbeitszeit von mehr als zehn Minuten durch Freizeit von gleicher Dauer in den folgenden drei Arbeitstagen und mit einer Barvergütung entschädigt werden. Und dass diese Vergütung aufgrund des Stundenlohnes mit einem Zuschlag (…). Markus Fischer.
SEV-kontakt, 8.2.2017.
Personen > Fischer Markus. Löhne. Transport-Polizei. SEV, 2017-02-08.
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