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Anzahl gefundene Artikel: 8

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
01.02.2019 Schweiz
Personen
Work
Myriam Muff
Pensionierung
Ratgeber
Taggeld
Unfallversicherung
Volltext
Pensionierung: Erhalte ich keine Taggelder mehr? Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt. Ich hatte im Januar 2018 einen Unfall. Deshalb erhielt ich von der Unfallversicherung Taggelder. Letzten November hat mir die Unfallversicherung mitgeteilt, dass sie die Taggelder nicht mehr bezahle, weil ich im Dezember 2018 pensioniert werde. Ist dieses Vorgehen korrekt?
Myriam Muff: Nein. Weder das Erreichen des AHV-Alters noch das eigentliche Datum der Pensionierung ist ein Grund zur Einstellung von Unfalltaggeldern. Ihr Taggeldanspruch besteht weiter, sofern Sie die volle Arbeitsfähigkeit nicht wiedererlangt haben oder die Heilbehandlung nicht abgeschlossen ist. Erst wenn die Heilbehandlung abgeschlossen und damit der sogenannte medizinische Endzustand erreicht ist, darf die Versicherung die Taggelder einstellen. Im Anschluss muss die Unfallversicherung dann einen allfälligen Renten-anspruch prüfen. Ich empfehle Ihnen deshalb, die Unfallversicherung per Einschreiben um weitere Taggelder zu ersuchen. Es kann sein, dass die Unfallversicherung an der Einstellung der Taggelder festhält. Dann müssen Sie sofort handeln, da die Einsprachefrist nur 30 Tage beträgt: Als Unia-Mitglied können Sie sich an die Beratungsstelle Ihrer Unia-Sektion wenden.
Myriam Muff.
Work online, 1.2.2019.
Personen > Muff Myriam. Unfallversicherung. Taggeld. Work online, 2019-02-01.
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18.03.2016 Schweiz
Arbeitslosigkeit
Work

Arbeitslosigkeit
Ratgeber
Taggeld
Volltext
Krank während Arbeitslosigkeit: Was passiert mit den Taggeldern? Ich bin seit längerer Zeit arbeitslos und frage mich, was passiert, wenn Ich länger arbeitsunfähig sein sollte wegen einer Krankheit oder eines Unfalls. Hierzu habe Ich Verschiedenes gehört, Insbesondere soll die Arbeitslosenkasse bei Krankheit nur einen Monat lang zahlen. Stimmt das wirklich? Michael Schweizer: Ja, es stimmt, dass die Arbeitslosenkasse nur während eines Monat die Leistungen weiter bezahlt, sollten Sie voll krankgeschrieben sein. Danach bezahlt die Kasse erst wieder, wenn Sie mindestens 20 Prozent arbeiten können. Und die Leistungen entsprechen dem Ausmass, in dem Sie arbeitsfähig sind. Können Sie also maximal 50 Prozent arbeiten, bekommen Sie auch nur die Hälfte der üblichen Taggelder. Sind Sie nach einem Monat weiterhin voll arbeitsunfähig, stehen Sie grundsätzlich ohne Schutz da und müssen sich nach Möglichkeit privat absichern. Die Prämien einer privaten Krankentaggeldversicherung hängen aber von persönlichen Umständen ab, wie zum Beispiel dem Alter. Das kann sehr teuer werden. Viele Versicherte können sich eine private Krankentaggeldversicherung deshalb nicht leisten. In einem solchen Fall bleibt nur der Gang zur Sozialhilfe. Der Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall ist im übrigen unterschiedlich. Sollten Sie während Ihrer Arbeitslosigkeit wegen eines Unfalls arbeitsunfähig sein, sind Sie automatisch bei der Suva versichert und erhalten während der Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des Arbeitslosengeldes. Michael Schweizer.
Work, 18.3.2016.
Unia Schweiz > Arbeitslosigkeit. Taggelder. Work, 2016-03-18.
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02.07.2015 Schweiz
Personen
SGB
Suva
Doris Bianchi
Taggeld
Unfallversicherung
Volltext
Wartefrist bei den Taggeldern der Unfallversicherung nützt niemandem. UVG–Kompromiss hält, ausser in einem Punkt. In der Junisession hat der Nationalrat die Revision des Unfallversicherungsgesetzes beraten und den Entwurf einstimmig angenommen. Die Vorlage, ein sozialpartnerschaftlich beantragter Kompromiss, erwies sich also als tragfähig. Bis auf eine Ausnahme, die der Ständerat zu korrigieren hat. Der Nationalrat will, ähnlich wie bei der Krankentaggeldversicherung, für die Auszahlung der Unfallversicherung-Taggelder eine Wartefrist einführen. Firmen und Versicherer sollen eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggeldes an Verunfallte vereinbaren und damit Prämien sparen können. Wartefrist verschlechtert den Versicherungsschutz. Die Einführung einer Wartefrist in der Unfallversicherung verschlechtert die sozialversicherungsrechtliche Abdeckung der Arbeitnehmenden vor Unfallfolgen. Der SGB lehnt sie daher klar ab. Daran ändert auch die Bestimmung (Art. 16 Abs. 5 Entw. UVG) nichts, dass dem Versicherten kein Nachteil daraus entstehen darf. Die Erfahrungen mit den Krankentaggeldversicherungen zeigen deutlich, dass sich solche Wartefristen nachteilig auf die Versicherten auswirken: Während der Wartefrist greift zwar die Lohnfortzahlungspflicht nach OR. Danach ist der Arbeitgeber während einer bestimmten Frist, die sich anhand der Dauer des Anstellungsverhältnisses ergibt, verpflichtet, bei Krankheit des Arbeitnehmers den Lohn weiter zu bezahlen. (…). Doris Bianchi.
SGB, 2.7.2015.
Personen > Bianchi Doris. Unfallversicherung. SGB, 2.7.2015.
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06.02.2015 EU
Schweiz
Arbeitslosigkeit
Personen
Work
Michael Schweitzer
Arbeitslosenversicherung
Ratgeber
Taggeld
Volltext
Michael Schweitzer von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt. EU-Bürgerin: Kann ich mich in der EU arbeitslos melden? Ich bin Österreicherin und habe während der letzten fünf Jahre in verschiedenen Restaurants in Zürich und Luzern gearbeitet. Nun hat mir mein Chef aus wirtschaftlichen Gründen auf Ende Februar 2015 gekündigt. Trotz intensiver Suche habe ich bis jetzt in der Schweiz keine neue Stelle gefunden. Ich möchte deshalb wieder zurück In meine Heimat und dort Arbeit suchen. Kann Ich mich bei meiner Rückkehr in Österreich arbeitslos melden? Michael Schweizer: Ja, das können Sie. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der Schweiz gearbeitet haben, können sich in jedem EU-Land arbeitslos melden. Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, die Ihnen in der Schweiz vom Lohn abgezogen wurden, werden Ihnen in Österreich vollumfänglich angerechnet. Damit Sie aber Arbeitslosenentschädigung erhalten, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen - sowohl in der Schweiz als auch im jeweiligen EU-Land. Sie müssen zum Beispiel vor Ihrer Arbeitslosigkeit eine bestimmte Zeit lang gearbeitet und Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Und Sie müssen sogenannt vermittelbar sein. Das bedeutet, dass Sie per sofort eine neue Stelle antreten können. (…). Michael Schweizer.
Work, 6.2.2015.
Work > Arbeitslosenversicherung. Taggeld. Work, 2015-02-06.
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06.02.2015 Schweiz
Arbeitslosigkeit
Grenzgänger
Personen
Work
Michael Schweitzer
Arbeitslosenversicherung
Grenzgänger
Ratgeber
Taggeld
Volltext
Taggeld: Wie ist das als Grenzgänger? Ich bin Musiker und seit einem halben Jahr arbeitslos. Nun habe ich für vier Monate eine befristete Stelle als Cellist beim Rundfunkorchester In München gefunden. München ist von meinem Wohnort St. Gallen aus erreichbar. Daher werde ich nicht nach Deutschland ziehen, sondern pendeln. Wie wirkt sich dieses Engagement im Ausland auf meine Arbeitslosenentschädigung in der Schweiz aus? Michael Schweitzer: Da Sie Ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in der Schweiz behalten, gelten Sie als „unechter Grenzgänger“. Das bedeutet, dass die Arbeit, die Sie in Deutschland leisten, später als beitragspflichtige Beschäftigung in der Schweiz anerkannt wird, dass Ihnen also von Ihrem Einkommen die Beiträge an die Sozialversicherungen abgezogen werden. Das kam für Sie nützlich sein, wenn Sie nach diesen vier Monaten immer noch arbeitslos sein sollten. Denn je länger Sie Beiträge einzahlen, desto länger können Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen. Sogenannte unechte Grenzgänger wie Sie können wählen, ob sie ihr Arbeitslosengeld entweder im letzten Beschäftigungsstaat (in Ihrem Fall Deutschland) oder im Wohnstaat (also in der Schweiz) beziehen wollen. Speziell ist die Situation, wenn Ihr Einkommen in München tiefer ist als das Arbeitslosengeld, das Sie bisher erhalten haben. (…). Michael Schweitzer, Unia-Arbeitslosenkasse.
Work, 6.2.2015.
Work > Arbeitslosigkeit. Grenzgänger. Taggeld. Ratgeber. Work, 2015-02-06.
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07.11.2014 Schweiz
Arbeitslosenversicherung
Personen
Work
Sina Bühler
Arbeitslosenversicherung
Taggeld
Volltext
Arbeitslosenversicherung: Wann erhalte ich meine Taggelder? Es kommt auf die Art der Kündigung an. Auch wenn Sie Ihren Job selber kündigen, haben Sie Anspruch auf Taggelder. Doch Sie müssen ein paar Wochen warten. Wenn Sie Ihre Stelle selbst gekündigt haben, so werden Sie wahrscheinlich gute Gründe dafür haben. Vielleicht kamen Sie nicht mit der Chefin oder dem Chef aus, Sie waren unter- oder überfordert. Oder Sie möchten sich beruflich umorientieren. Sollten Sie nach der Kündigung keine neue Stelle finden, ist es Ihr gutes Recht, sich arbeitslos zu melden. Damit Sie auch Arbeitslosentaggeld bekommen, müssen Sie aber ein paar Bedingungen erfüllen. Sie dürfen beispielsweise nicht selbständigerwerbend sein, müssen in der Schweiz wohnen und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate lang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Diese Regeln gelten für alle Arbeitslosen. Wenn Sie aber selber gekündigt haben, werden Sie länger auf Ihr Arbeitslosengeld warten müssen, als wenn Ihnen der Chef gekündigt hätte. Wofür gibt es Einstelltage? Diese Strafe für eine „selbstverschuldete Arbeitslosigkeit“ bekommen Sie in Form von Einstelltagen, also Tagen, für die Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. (…). Sina Bühler.
Work, 7.11.2014.
Work > Arbeitslosenversicherung. Taggeld. Work, 7.11.2014.
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10.10.2014 Schweiz
Suva
Syndicom-Zeitung

Taggeld
Volltext
Unfall-Taggelder eingestellt. Vor einiger Zeit verunfallte ich auf einer Zustelltour und erlitt einen Bänderriss in der Schulter. Da ich längere Zeit arbeitsunfähig war, hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Von der Suva erhalte ich Leistungen. Nun wollen sie die Taggelder und die Physiotherapie jedoch einstellen mit der Begründung, gemäss ärztlicher Einschätzung seien die Unfallfolgen nach langer Therapie abgeheilt und ich sei arbeitsfähig. Die verbleibenden Beschwerden stammen von einer AC-Gelenkarthrose. Ich habe immer noch Schmerzen und kann nicht arbeiten. Dürfen die Leistungen einfach eingestellt werden? Taggelder der Unfallversicherung sind dazu bestimmt, den Verdienst zu ersetzen, der einem wegen eines Unfalls entgeht. Es besteht zudem ein Anspruch auf die zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen. Bei Wiedererlangen der vollen Arbeitsfähigkeit fällt der Anspruch auf Taggelder weg. Ebenso werden Heilungskosten und Taggeld eingestellt, wenn von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung mehr zu erwarten ist. (…). Olivia Kaderli.
Syndicom-Zeitung, 10.10.2014.
Syndicom-Zeitung > Suva. Taggeld. Syndicom-Zeitung, 2014-10-10.
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06.05.1987 Schweiz
Bundesgericht
Personen
VHTL-Zeitung
Harald Fritschi
Arbeitslosenversicherung
Taggeld
Volltext
Auf Lohnansprüche nicht verzichten. Ein Entlassener muss vom Arbeitgeber seine gesetzlichen Lohnansprüche einfordern, sonst verliert er zeitweilig den Anspruch auf Arbeitslosenversicherungsgelder. So entschied das Eidgenössische Versicherungsgericht im vergangenen Oktober. Ein Arbeitnehmer hatte von der Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern für den Monat Juli Taggelder beansprucht. Die gesetzliche Kündigungsfrist war jedoch erst Ende Juli ausgelaufen. Da der Beschwerdeführer dem Arbeitgeber seine Dienste in jenem Monat wegen eines Unfalls nicht anbieten konnte, wird im nachhinein abzuklären sein, wer den Lohnausfall zu tragen hat. Dieses Urteil hat über den Einzelfall hinaus Gültigkeit. Entlassene Arbeitnehmer müssen aufpassen. Nicht immer springt die Arbeitslosenkasse ein. Sie operiert nämlich mit dem Begriff „anrechenbarer Arbeitsausfall“. Und ein solcher ist nur gegeben, wenn dem Arbeitnehmer keine anderweitigen Ansprüche zustehen. Ist die Kündigung widerrechtlich, so muss der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber sofort Einspruch erheben. Ausstehende Lohnansprüche sind unbedingt einzufordern; allenfalls sollte man gar zur Arbeit erscheinen. Wer eine ungesetzliche Kündigung einfach so akzeptiert, steht am Schluss mit leeren Händen da. Im Zweifelsfalle ist unverzüglich das zuständige VHTL-Sekretariat zu kontaktieren.
BGE 112 V 323. Harald Fritschi.
VHTL-Zeitung, 6.5.1987.
Personen > Fritschi Harald. Bundesgericht. Arbeitslosenversicherung. VHTL-Zeitung, 1987-05-06.
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