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15.01.2018
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Deutschland
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Gewerkschaften Junge Welt
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Streikrecht Volltext
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Kollision in Karlsruhe. Streikverbot für Beamte widerspricht internationalem Menschenrecht. Am Mittwoch wird das Bundesverfassungsgericht darüber diskutieren, wie dieser Konflikt aufzulösen ist. Als „Vater des Berufsbeamtentums“ gilt der preussische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. Während des Kaiserreichs, bis zur Revolution von 1918, war Beamten schon die blosse Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft verboten. Die Weimarer Reichsverfassung gewährte ihnen in Artikel 130 zwar die „Vereinigungsfreiheit“, das Streikrecht – das in der Regel aus der Koalitionsfreiheit abgeleitet wird – mochte man ihnen jedoch nicht zugestehen. Seit Jahrzehnten ist den Gewerkschaften das Streikverbot für Beamte ein Dorn im Auge. Vor allem bei Tarifauseinandersetzungen in den Bundesländern – wo das Gros der fast 1,7 Millionen Beamten angestellt ist – bereitet es Verdi, GEW und Co. Probleme. In Schulen, aber auch in Verwaltungen und anderswo können die verbeamteten Beschäftigten stets nur symbolisch ihre Solidarität mit den gewerkschaftlichen Forderungen bekunden, obwohl auch ihre eigenen Arbeitsbedingungen und ihre Besoldung indirekt von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen abhängen. Das soll sich nun ändern. Am Mittwoch wird sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einer mündlichen Anhörung mit dem Thema befassen. Viele Jahre haben es die Gewerkschaften vermieden, den Konflikt durch die Instanzen zu klagen. Zu gering waren die Erfolgsaussichten in Anbetracht einer vorherrschenden Auffassung der Rechtsgelehrten, die sich auch (…).
Junge Welt, 15.1.2018.
Junge Welt > Streik. Streikrecht. Junge Welt, 2018-01-15.
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13.07.2017
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Deutschland
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Streik
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Streikrecht Verfassungsgericht Volltext
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„Gesetz lässt sich kaum gegen uns einsetzen“. Und sie dürfen doch streiken: Gewerkschaft UFO sieht Entscheidung Karlsruhes zur „Tarifeinheit“ gelassen. Gespräch mit Nicoley Baublies. Vorstandsmitglied der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation (UFO). Das sogenannte Tarifeinheitsgesetz wurde am Dienstag von den Karlsruher Richtern als weitgehend verfassungskonform eingestuft, Über die Regelung, nach der nur der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb gelten soll, haben Sie mit Junge Welt bereits im Januar gesprochen. Damals befürchteten Sie, dass das Gesetz gegenüber kleineren Gewerkschaften den „grösstmöglichen Eingriff in die Tarifautonomie“ bedeute. Was denken Sie nun? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat sowohl eine negative wie auch eine positive Seite. Es ist noch immer verheerend, dass ein solcher Eingriff in die Tarifautonomie von seiten der Bundesregierung zugelassen wird. Doch Karlsruhe hat das Gesetz in einer Weise ausgelegt, dass für uns viele Vorteile entstehen werden. Beispielsweise haben wir nun das Recht, als Minderheitsgewerkschaft bei Verhandlungen gehört zu werden und Verträge nachzuzeichnen. Die Verdrängungswirkung, die die Vorlage eigentlich entfalten sollte, wurde von den Richtern zudem stark eingeschränkt. Nun bleibt ein Gesetz zurück, das die Arbeitgeber kaum gegen uns einsetzen können. Lange war unklar, ob eine Gewerkschaft, die keinen wirksamen Tarifvertrag abschließen kann, noch das Recht hat, zur Arbeitsniederlegung aufzurufen. (…).
Junge Welt, 13.7.2017.
Junge Welt > Streik. Streikverbot. Junge Welt, 2017-07-13.
Ganzer Text
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12.07.2017
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Deutschland
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Junge Welt Streik
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Streikrecht Verfassungsgericht Volltext
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Streikverbot abgesegnet. Verfassungsgericht weist Beschwerden gegen „Tarifeinheit“ weitgehend ab. Gewerkschaften fürchten Konflikte untereinander. Konzerne erfreut. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur „Tarifeinheit“ für Überraschung und Kritik gesorgt. Mehrheitlich erklärten die Karlsruher Richter das seit etwa zwei Jahren bestehende Gesetz am Dienstag für „weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar“. Zwar fehlten „Vorkehrungen dagegen, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt werden“. Bis Ende 2018 soll der Gesetzgeber hier nachbessern. Doch auch bis dahin kann die Regelung angewendet werden, um sogenannte Minderheitsgewerkschaften in die Schranken zu weisen. Das seinerzeit von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz sieht vor, dass Tarifverträge kleinerer von denen grösserer Gewerkschaften verdrängt werden können. Entscheidend ist, welche Gewerkschaft im betreffenden Betrieb mehr Mitglieder hat. Was ein Betrieb ist, definieren allerdings die Unternehmer. Sie könnten ihre Firmen so zuschneiden, dass die ihnen genehme Gewerkschaft in der Mehrheitsposition ist. Doch auf diese Gefahr sind die Verfassungsrichter nicht einmal eingegangen. (…).
Junge Welt, 12.7.2017.
Junge Welt > Streik. Streikverbot. Junge Welt, 2017-07-12.
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12.07.2017
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Deutschland
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Neues Deutschland Streik
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Streikrecht Verfassungsgericht Volltext
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Streit statt Einheit. Nelli Tügel über das Karlsruher Urteil in Sachen Tarifeinheit. In einem seit Jahren schwelenden Konflikt hat nun das Bundesverfassungsgericht vorerst das letzte Wort gesprochen. Das 2015 durch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte, bisher aber nicht zur Anwendung gekommene Gesetz zur Tarifeinheit wurde von den Karlsruher Richtern weitgehend bestätigt. Auch wenn Nachbesserungen zur Gewährleistung der Koalitionsfreiheit gefordert wurden, folgten die Richter im Grundsatz der Arbeitsministerin. Damit wird - anders als von Nahles behauptet - kein Frieden zwischen konkurrierenden Gewerkschaften einkehren. Schon jetzt hat das Gesetz nur Zwietracht gesät, so zwischen den DGB-Brudergewerkschaften IG Metall und ver.di. Während erstere die Tarifeinheit unterstützt, hatte zweitere Verfassungsbeschwerde eingelegt. Schlimmer noch: Der Konkurrenzkampf in den Betrieben, von dem Nahles sagt, er werde mit Hilfe des Gesetzes beendet, könnte jetzt erst richtig losgehen. Denn wenn künftig nur Tarifabschlüsse derjenigen Gewerkschaft gültig sein sollen, die in einem Betrieb die meisten Mitglieder hat, dann werden alle versuchen, in die Mehrheitsposition zu kommen. Die bisher auf Berufsgruppen orientierten Spartengewerkschaften könnten damit beginnen, auch andere Beschäftigtengruppen zu organisieren - und die Hoheit der DGB-Gewerkschaften anzugreifen. Der Marburger Bund und die Spartengewerkschaften im Flugverkehr haben derlei Pläne bereits (...).
Neues Deutschland, 12.7.2017.
Neues Deutschland > Streik. Streikverbot. Neues Deutschland, 2017-07-12.
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10.05.2017
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Deutschland
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GEW Junge Welt
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GEW Streikrecht Volltext
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„Streikrecht für Beamte durchsetzen“. Spaltung in der Lehrerschaft schwächt die Kampfkraft der GEW. Belegschaften fordern Möglichkeit zum Ausstand für alle. Ein Gespräch mit Daniel Merbitz, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Zuständig für den Bereich Tarif- und Beamtenpolitik. Beamte in der Bundesrepublik sollen das Streikrecht erhalten. Das haben Sie auf dem Gewerkschaftstag der GEW in Freiburg gefordert. Wie versucht Ihr Verband, das Ziel zu erreichen? Die vorherrschende juristische Meinung in der Bundesrepublik ist derzeit die, dass Beamte nicht streiken dürfen. Doch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat vor einigen Jahren festgestellt, dass auch verbeamteten Lehrkräften das Streikrecht zusteht. Als GEW wollen wir das auch in Deutschland durchsetzen. Dazu haben wir schon mehrere Prozesse geführt, sind mit den Fällen durch verschiedene Instanzen. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Ein Urteil erwarten wir in einigen Monaten. Wie kam es zu dem Verfahren? Vor einigen Jahren riefen wir auch Beamte zum Streik auf. Die Dienstherren sind dann gegen die teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen vorgegangen. Ermahnungen wurden ausgesprochen, es gab Disziplinarstrafen, in mehreren Bundesländern wurden die Beamten sogar zur Kasse gebeten. Natürlich standen wir den Betroffenen zur Seite und haben ihnen Rechtsschutz gewährt. Mit Beamten hat Ihre Gewerkschaft in bezug auf die Lehrerschaft zu tun. (…). Interview: Johannes Supe.
Junge Welt, 10.5.2017.
Junge Welt > GEW. Streikrecht. Junge Welt, 2017-05-10.
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25.01.2017
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Deutschland
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Gewerkschaften Junge Welt SPD
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SPD Streikrecht Volltext
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Karlsruhe prüft „Tarifeinheitsgesetz“. Gewerkschaften sehen Streikrecht bedroht. Arbeitsministerin Nahles (SPD) streitet das ab. Seit Dienstag berät das Bundesverfassungsgericht über das sogenannte Tarifeinheitsgesetz. Der Erste Senat nimmt das Gesetz zwei Tage lang unter die Lupe. Es gilt bereits, wurde aber noch nicht angewandt. Etliche Gewerkschaften haben gegen die Regelung geklagt. Sie sehen in ihr eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit und damit der Gewerkschafts- und Streikrechte. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verteidigte ihre Vorlage, indem sie abstritt, dass sie gegen die Arbeiterorganisationen gerichtet sei. Das „Tarifeinheitsgesetz“ legt fest, welcher Tarifvertrag in einem Betrieb gilt, in dem verschiedene Abschlüsse erzielt wurden. Dabei sieht die Regelung vor, dass nur jener Tarifvertrag angewendet wird, der von der grössten Gewerkschaft ausgehandelt wurde. Kleinere Spartenorganisationen könnten die von den grossen Verbänden erzielten Abschlüsse nur noch nachzeichnen. Diese Regelung hat weitreichende Folgen, denn das Streikrecht ist in der Bundesrepublik an Auseinandersetzungen um Tarifverträge geknüpft. Mit anderen Worten: Zum Ausstand kann eine Gewerkschaft nur im Zuge von Tarifverhandlungen aufrufen. Der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, äusserte am Dienstag die Sorge, bei Tarifverhandlungen nur noch am „Katzentisch“ Platz nehmen zu dürfen. Denn in den Kliniken stellten die Ärzte selten mehr als 15 Prozent der Beschäftigten. (…). Johannes Supe.
Junge Welt, 25.1.2017.
Junge Welt > Streikrecht. SPD. Junge Welt, 2017-01-25.
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01.07.2015
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Schweiz
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ILO VPOD-Magazin
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Gesundheitsschutz ILO Streikrecht Volltext
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104. Internationale Arbeitskonferenz in Genf: Massnahmen gegen psychosoziale Risiken. Aufruf zum Handeln. Über 600 Delegierte aus fast 200 Ländern waren im Juni in Genf an der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK). Luca Cirigliano, Leiter der Schweizer Arbeitnehmerdelegation, erläutert die wichtigsten Themen. Interview. VPOD-Magazin: Welches waren die wichtigsten Fragen an dieser - 104. - Internationalen Arbeitskonferenz? Luca Cirigliano: Aus Schweizer Optik kann ich vier Dinge nennen: die Diskussion darüber, ob aus der ILO-Konvention 87 ein Streikrecht ableitbar ist, der Bericht über die psychosozialen Risiken der Arbeit und die Themen Landwirtschaft und Katar. Das Streikrecht galt einst als akzeptiert, bis einzelne Arbeitgeberdelegationen dies 20I2 zu bestreiten begannen und sich weigerten, fragliche Fälle innerhalb der ILO-Normenkommission zu beurteilen. Die Normenkommission hätte sich mit dieser Weigerung selbst aus dem Rennen genommen. An der diesjährigen Konferenz haben die Arbeitgeber eingelenkt. Sie akzeptieren, dass in der Kommission Fälle wegen Verletzung von Konvention 87 behandelt werden. Das ist erfreulich - und für die Gewerkschaften vieler Länder eine Frage von Leben und Tod. (…).
VPOD-Magazin, Juli 2015.
VPOD-Magazin > ILO. Internationale Arbeitskonferenz. VPOD-Magazin, Juli 2015.
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17.06.2015
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Schweiz
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ILO Personen SGB
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Luca Cirigliano
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Interview Streikrecht Volltext
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Staaten sollen Massnahmen gegen psychosoziale Risiken ergreifen. 104. Internationale Arbeitskonferenz. Vom 1. bis zum 13. Juni fand in Genf die 104. Internationale Arbeitskonferenz (IAK) statt. Über 600 Delegierte aus beinahe 200 Ländern diskutierten Themen der Arbeit und des Arbeitsrechtes. Luca Cirigliano, Leiter der Schweizer-Arbeitnehmerdelegation an der IAK, umreisst im Interview die aus Schweizer Perspektive wichtigsten Themen. SGB-Newsletter: Was waren die wichtigsten Themen dieser 104. IAK? Luca Cirigliano: Aus Schweizer Optik kann ich 4 Themen nennen. Erstens ist das die Diskussion darüber, ob aus der ILO-Konvention 87 ein Streikrecht ableitbar ist. Zum zweiten war für uns der Bericht über die psychosozialen Risiken sehr wichtig, dann weiter die Diskussionen zur Landwirtschaft und zu Katar. Schön der Reihe nach. Worum ging es in der Diskussion zur Konvention 87? Bis 2012 war in der ILO allgemein akzeptiert, dass aus der Konvention 87 zur Gewerkschaftsfreiheit automatisch ein Streikrecht ableitbar sei. Die damals erneuerte angelsächsische Arbeitgeberdelegation bestritt dies plötzlich und war nicht mehr bereit, in der ILO-Normenkommission konkrete Fälle mit einer solchen Interpretation der Konvention zu beurteilen. (…).
Luca Cirigliano.
SGB, 17.6.2015.
Personen > Cirigliano Luca. Streikrecht. ILO. SGB, 17.6.2015.
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06.03.2015
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Schweiz
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Personen Unternehmerverbände Work
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Ralph Hug
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ILO Streikrecht Volltext
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Streikrecht bei der Uno: Erfolg für die Gewerkschaften. Die Arbeitgeber knicken ein. Endlich anerkennt die ILO, die Internationale Arbeitsorganisation, das Recht auf Streik. Ein Durchbruch! Der Druck der Gewerkschaften hat gewirkt: Die Arbeitgeber haben ihren Widerstand gegen die Verankerung des Streikrechts in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aufgegeben. Damit anerkennt die Organisation künftig das Recht auf Streik offiziell. Von nichts kommt nichts. Der Zeitpunkt war nicht zufällig. Mitte Februar stand auf Transparenten in Genf: „Wir lassen uns das Streikrecht nicht nehmen!“. Hunderte nahmen an der Demo teil. Gleichentags fanden in vielen Städten auf der Welt Kundgebungen statt. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) hatte zur Verteidigung des Streikrechts aufgerufen. Dieses sei ein Menschenrecht, so der Gewerkschaftsbund: „Ohne Streikrecht sind wir alle Sklaven.“ Der Strassenprotest richtete sich konkret gegen die Blockadepolitik der Arbeitgeber in den Gremien der ILO. Ex-Unia-Präsident Vasco Pedrina ist Mitglied der Schweizer Delegation in der Uno-Behörde. Er kennt die Taktiken der Gegenseite gut: „Die Arbeitgeber wehrten sich hartnäckig dagegen, dass das Streikrecht explizit verankert wird.“ Dabei hätten die Juristen dieses Recht bereits vor Jahrzehnten indirekt anerkannt. Schweizer Blockierer. (…). Ralph Hug.
Work, 6.3.2015.
Personen > Hug Ralph. Streikrecht. ILO. Work, 2015-03-06.
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18.02.2015
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Schweiz
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Personen SGB Streik
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Luca Cirigliano Matthias Preisser
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Demonstration Streikrecht Volltext
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GewerkschafterInnen demonstrieren in Genf für das Streikrecht. Globaler Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts. Die Angriffe auf das Streikrecht häufen sich, selbst im Herzen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) blockiert der internationale Arbeitgeberverband OIE die explizite Anerkennung dieses Menschenrechts. Vor dem Sitz des Westschweizer Unternehmerverbands FER (Fédération des entreprises romandes), der als Teil der Schweizer Delegation bei der ILO mit der OIE in engem Kontakt steht, forderten heute GewerkschafterInnen die Anerkennung des Streikrechts durch die OIE. SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano übergab FER-Generaldirektor Blaise Matthey ein Schreiben. "Das Streikrecht ist das grundlegende Menschenrecht der Arbeiterinnen und Arbeiter, in Auseinandersetzungen von ihrer ultimativen Arbeitskampfmassnahme Gebrauch zu machen und die Arbeit niederzulegen", betonte Cirigliano. Cirigliano hielt fest, dass das Streikrecht nicht immer effektiv sein kann, wenn die Schweiz gleichzeitig keinen spezifischen Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauensleute und AktivistInnen bzw. Streikende kennt. (…). Preisser Matthias.
SGB, 18.2.2015.
Personen > Preisser Matthias. Streikrecht. Demonstration Genf. SGB, 2015-02-18.
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09.02.2015
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Schweiz
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IGB Internationaler Gewerkschaftsbund Personen SGB Streik
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Matthias Preisser
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Streikrecht Volltext
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Hände weg von unserem Streikrecht! 18. Februar: Globaler Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts. Der Internationale Gewerkschaftsbund hat den 18. Februar 2015 zum globalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts erklärt. In der Schweiz werden deshalb am 18. Februar in Genf zentrale Protestaktionen stattfinden. Das Streikrecht ist ein grundlegendes gewerkschaftliches Menschenrecht, das die Verfassungen von 90 Staaten garantieren, darunter seit 1999 auch diejenige der Schweiz. Es wird vom internationalen Uno-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ebenso garantiert wie von der europäischen Sozialcharta. Mehr als ein individuelles Menschenrecht ist das Streikrecht ein kollektives Recht, das Recht der Arbeiterinnen und Arbeiter, in Arbeitskämpfen von ihrer letzten Waffe Gebrauch zu machen und die Arbeit niederzulegen. Seit Gewerkschaften und soziale Bewegungen die mit Beginn der Finanzkrise aufgegleisten Austeritätsprogramme bekämpfen, häufen sich die Angriffe auf das Streikrecht. Auch die Arbeitgeber greifen dieses ihnen missliebige Grundrecht vermehrt an, selbst im Herzen der tripartit organisierten Uno-Institution Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Dort weigern sie sich seit zwei Jahren, anzuerkennen, dass das Streikrecht von der ILO-Konvention 87 geschützt wird und blockieren die entsprechende Arbeit der Normenkommission. (…). Matthias Preisser.
SGB, 9.2.2015.
Personen > Preisser Matthias. Streikrecht. IGB. SGB, 2015-02-09.
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17.06.2013
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Schweiz
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Entlassung Spar-Tankstellen Unia Schweiz VPOD Schweiz
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Kündigungsschutz Pressekonferenz Streikrecht Volltext
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Medienkonferenz der Unia und des VPOD anlässlich der ILO-Konferenz in Genf: Missbräuchliche Kündigungen durch SPAR zeigen dringlichen Handlungsbedarf im Arbeitnehmerschutz. Die Unia wird nach den jüngsten missbräuchlichen Kündigungen gegen Streikende durch die Detailhandelskette Spar beim Bundesrat intervenieren. Die Regierung muss endlich die Umsetzung unterschriebener ILO-Konventionen und eine entsprechende Verbesserung des Kündigungsschutzes im Schweizer Obligationenrecht vorantreiben. Anlässlich der Konferenz der internationalen Arbeitsorganisation ILO in Genf haben die Gewerkschaften VPOD und Unia heute in Genf eine Medienkonferenz zur Zunahme der antigewerkschaftlichen Kündigungen in der Schweiz durchgeführt. (...).
Unia Schweiz. Medienmitteilung, 17.6.2013.
Unia Schweiz > Spar-Tankstellen. Kündigungen. Kündigungsschutz. Unia. 2013-06-17.doc.
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15.06.2013
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Dättwil AG Neuenburg
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Personen Spar-Tankstellen Spital La Providence Unia Schweiz VPOD Schweiz
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Christoph Schlatter
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Pressekonferenz Spar-Tankstellen Spital La Providence Streikrecht Volltext
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Solidarität mit Spar-Streikenden. An der Delegiertenversammlung des VPODE wurde die solidarische Unterstützung der Streikenden der „Spar"-Filiale Baden-Dättwill beschlossen und die skandalöse Entlassung der Streikenden verurteilt. Seit Tagen verteidigen 11 Streikende der „Spar"-Filiale, unterstützt von der Gewerkschaft Unia, in einem harten, bitteren Kampf anständige Löhne und einen angemessen Stellenausbau. Sie haben am Mittwoch, 12. Juni, die fristlose Kündigung erhalten. Diese erneute Verletzung des Streikrechts folgt kurz nach der skandalösen Entlassung der Streikenden des Spitals La Providence. (...).
Christoph Schlatter.
VPOD Schweiz, 15.6.2013.
VPOD Schweiz > Spar-Tankstellen. Streikrecht. Pressekonferenz. VPOD 20-06-15.
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14.06.2013
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Dättwil AG Schweiz
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Juso Personen Spar-Tankstellen Unia-Jugend
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Fabien Molina David Roth
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Protestversammlung Spar-Tankstellen Streikrecht Volltext
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Spar-Streik: Protestaktionen gegen SPAR in zehn Kantonen und in Österreich. SPAR missachtet das von der Verfassung garantierte Streikrecht. Die Unia Jugend und die Juso Schweiz sind empört und befremdet über das Vorgehen von SPAR. Die Detailhandelskette verletzt mit der fristlosen Entlassung streikender SPAR-Mitarbeitender das von der Verfassung garantierte Streikrecht. Dagegen hat die Unia Jugend gemeinsam mit der Juso heute vor Sparfilialen in mehreren Kantonen protestiert. Unterstützung erhält die SPAR-Belegschaft auch aus Österreich, wo sich die Jugendorganisation der SPÖ sowie der Jugendbund der Gewerkschaft GPA-dpj in Voralberg an Protesten beteiligten. (...).
Unia-Jugend, Juso Schweiz. Medienmitteilung, 14.6.2013.
Unia-Jugend > Spar-Tankstellen. Streikrecht. Unia-Jugend. 2013-06-14.
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01.06.2013
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Neuenburg
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Demonstration SGB Spital La Providence VPOD Schweiz
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Demonstration Spital La Providence Streikrecht Volltext
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1. Juni: Providence-Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Entlassungen. SGB und VPOD rufen alle Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter auf, an der Solidaritätsdemo gegen gewerkschaftsfeindliche Entlassungen teilzunehmen. 1. Juni, 14 Uhr in Genf, Place du Molard. Der „cas de la Providence“ ist der jüngste Fall. Er ist jedoch mit Abstand der brutalste in der langen Reihe gewerkschaftsfeindlicher Kündigungen: 22 Streikende des Neuenburger Spitals „La Providence“ werden im Februar 2013 fristlos entlassen. Wieso? Weil sie sich per Streik gegen die Kündigung ihres GAV und gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen wehren. (...).
VPOD Schweiz, 16.05.2013.
VPOD Schweiz > GAV Spital la Providence. Demonstration. 2013-06-01.1.
Ganzer Text
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10.04.2013
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Schweiz
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ILO Personen Streik VPOD Schweiz
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Stefan Giger
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ILO Spital La Providence Streikrecht Volltext
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Der VPOD reicht bei der ILO Klage gegen die Schweiz ein. Das Streikrecht steht als Grundrecht in der Schweizerischen Bundesverfassung. Dennoch ist es nach Schweizer Recht möglich, Streikende zu entlassen. So geschehen beim Streik des Personals des Neuenburger Spitals La Providence. Das Streikrecht steht aber nicht nur in der Bundesverfassung. Der VPOD hat heute Nachmittag seine Klage gegen die Schweiz am Sitz der ILO in Genf eingereicht. Stefan Giger, Generalsekretär des VPOD, fordert: „Arbeitgeber müssen die Verfassung respektieren und damit auch das Streikrecht akzeptieren.“ (...). Stefan Giger.
VPOD Schweiz, 10.4.2013.
VPOD Schweiz > Streikrecht. ILO. VPOD Schweiz. 2013-04-10.
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06.03.2013
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Winterthur
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Friedensabkommen Streik Syndicom Ziegler Druck AG
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Streikrecht Volltext Ziegler Druck AG
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Ziegler Druck AG: Das Streikrecht ist unantastbar! Syndicom nimmt Stellung zur Medienmitteilung „Friedenspflicht-Vereinbarung unterzeichnet“ der Ziegler Druck AG vom 5. März 2013: Bestimmungen zur Friedenspflicht haben nur dann Rechtsgültigkeit, wenn diese von zum Vertragsabschluss berechtigten Organisationen unterschrieben wurden. Anliegen der Beschäftigten nicht ernst genommen.
„Geschäftsleitung, Betriebskommission und Mitarbeitende der Ziegler Druck und Verlags AG“ hätten sich „übereinstimmend zufrieden mit der getroffenen Friedenspflicht-Vereinbarung“ erklärt, schreibt die Ziegler Druck AG in ihrer Medienmitteilung vom 5. März.
Syndicom, 6.3.2013.
Syndicom > Ziegler Druck AG. Streikrecht. Syndicom. 2013-03-06.
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17.08.2011
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BS Kanton Riehen Wollishofen ZH Kanton
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Personen Unia Work
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Rita Schiavi Judith Stofer
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Prozess Streikrecht Volltext
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Streikaktionen waren legitim. Richter sprechen zwei Kaderleute der Unia frei. Die Urteile in einem Basler und einem Zürcher Gerichtsverfahren stärken das von der Verfassung garantierte Streikrecht. Das Basler Appellationsgericht und das Zürcher Obergericht haben je eine Unia-Kaderfrau und einen Unia-Kadermann vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Die beiden Unia-Mittarbeitenden waren im Zusammenhang mit Streikaktionen für einen neuen Landesmantelvertrag im Bauhauptgewerbe (LMV) angeklagt worden. Die Unia ist erfreut über die in zweiter Instanz gefällten Freisprüche. Sie fordert die Arbeitgeber auf, das von der Bundesverfassung garantierte Streikrecht zu respektieren. (...). Judith Stofer.
Work. Freitag, 2011-08-26.
Unia > Prozess Streikaktionen. Work 2011-08-26.doc.
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03.04.2009
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Reinach BL
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Allpack AG Unia Nordwestschweiz
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Prozess Streikrecht
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Streikrecht: Inakzeptables Urteil. Nach dem Baregg-Entscheid jetzt das Allpack-Verdikt. Das Streikrecht ist in der Schweiz seit 2000 ein Grundrecht. Bis nach Liestal BL hat sich das aber noch nicht herumgesprochen. Mehr als 5 Jahre nach einem Streik bei der Verpackungsfirma Allpack in Reinach BL hat das Strafgericht Liestal BL am 27. März 2009 18 von 22 Angeklagten Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern verurteilt. (...). Mit Foto. Michael Stötzel. Work 3.4.2009
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03.04.2009
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Reinach BL
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Allpack AG Unia Nordwestschweiz
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Prozess Streikrecht
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Streikrecht: Inakzeptables Urteil. Nach dem Baregg-Entscheid jetzt das Allpack-Verdikt. Das Streikrecht ist in der Schweiz seit 2000 ein Grundrecht. Bis nach Liestal BL hat sich das aber noch nicht herumgesprochen. Mehr als 5 Jahre nach einem Streik bei der Verpackungsfirma Allpack in Reinach BL hat das Strafgericht Liestal BL am 27. März 2009 18 von 22 Angeklagten Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern verurteilt. (...). Mit Foto. Michael Stötzel. Work 3.4.2009
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01.04.2009
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Reinach BL
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Allpack AG Personen
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Nina Scheu
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Streikrecht
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Dem Streikrecht den Prozess gemacht. So absurd die Anklage in den Ohren aktiver GewerkschafterInnen geklungen haben mag, so selbstverständlich drechselte sie das Basellandschaftliche Strafgericht zu einem Urteil, das das verfassungsrechtlich verankerte Streikrecht in der Schweiz zur Farce werden lässt. Die Mehrheit der angeklagten GewerkschafterInnen im Allpack-Prozess wurde der Nötigung und/oder des Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. (...). Fotos Florian Aicher. Nina Scheu. Comedia-Magazin Nr. 4, April 2009
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01.04.2009
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Schweiz
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Personen SGB
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Doris Bianchi
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Streikrecht
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Streiken muss wirken. Streiken ist immer Ausübung von Druck. Der Streik kommt als letztes Mittel zum Zug. Wenn Gespräche, Verhandlungen oder Protestkundgebungen die Arbeitgeberseite nicht zum Einlenken bewogen haben, bleibt manchmal nur die Druckausübung übrig. Genau diese Ausübung von Druck auf den Arbeitskampfgegner ist der Kern der Streikfreiheit und gemäss Verfassung zulässig. (...). Mit Foto. Doris Bianchi, Zentralsekretärin SGB. Comedia-Magazin Nr. 4, April 2009
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01.03.2009
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Schweiz
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IGB Internationaler Gewerkschaftsbund Personen SGB
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Ewald Ackermann
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Meinungsfreiheit Streikrecht
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Schweiz schützt aktive GewerkschafterInnen zu wenig. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB), die weltweit grösste gewerkschaftliche Dachorganisation, kritisiert in einem neuen Bericht die Schweiz. Wichtigster Grund: Die Schweiz schützt aktive GewerkschafterInnen fahrlässig schwach. Auch Lichtenstein kommt schlecht weg. (...). Mit Foto. Ewald Ackermann, SGB. Comedia-Magazin Nr. 3, März 2009
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15.12.2006
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Reconvilier
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Personen Streik Unia Work
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Oliver Fahrni
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Streikrecht
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Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Kleine Nachhilfe für Patrons, die lieber ohne Streik und Gewerkschaften wirtschaften würden. Swissmetal-CEO Martin Hellweg ist nicht der einzige Arbeitgebervertreter, der gerne ein Streikrecht ohne Recht auf Streik hätte. Und damit auch keine Sozialpartner mehr. Mit Foto. Olvier Fahrni. Work 15.12.2006
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14.12.2006
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Dornach Reconvilier
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Personen Swissmetal Work
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Oliver Fahrni
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Streikrecht Swissmetal Volltext
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Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Swissmetal-CEO Martin Hellweg ist nicht der einzige Arbeitgebervertreter, der gerne ein Streikrecht ohne Recht auf Streik hätte. Und damit auch keine Sozialpartnerschaft mehr. Eigentlich ist es eine ziemlich natürliche Sache, seine Arbeitsleistung zu verweigern, wenn der Lohn nicht stimmt, wenn Arbeitsdruck Panik sät oder wenn Hunderte entlassen werden sollen. Ein sehr marktwirtschaftliches Verhalten obendrein. Und ökonomisch unbedenklich: Gerade zwei Tage pro tausend Erwerbstätige sind hierzulande in den 90er Jahren durch Streiks verloren gegangen, neuerdings ein wenig mehr. Kaum ein Wimpernschlag! Dennoch haben es die Patrons geschafft, ihre private Abneigung gegen Streiks zur Friedenspflicht zu überhöhen – in GAV, Gesetz und Medien. (...). Oliver Fahrni.
Work online, 14.12.2006.
Personen > Fahrni Oliver. Swissmetal. Streikrecht. Work. 2006-12-14.
Ganzer Text
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