Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 8

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
29.03.2018 Schweiz
Personen
Work
Sina Bühler
Ratgeber
Stellenbewerbung
Volltext
Bewerbungsgespräch: Souverän dank guter Vorbereitung. Keine Angst vor kritischen Fragen. Bewerbungsgespräche müssen kein Stress sein. Work sagt, wie Sie sich darauf vorbereiten können. Und welche Fragen Sie nicht beantworten müssen. Das Gespräch verlief harzig. Zuerst schaute Herr Würmli so skeptisch auf Susanne Königs Diplome, dass sie selber fast schon an deren Gültigkeit zweifelte. Dann versuchte er herauszufinden, warum ihr Lebenslauf im Jahr 2001 eine Lücke aufweise – die Lücke bestand aus exakt vier Wochen. Nach dem Lernstress bei ihrem Lehrabschluss hatte sie Ferien genommen. Dann erkundigte er sich, was sie bei der Mindestlohninitiative abgestimmt habe. Und zuletzt kam die Frage, ob sie sich Kinder wünsche. Susanne König ging sehr verunsichert aus dem Gespräch. Zu Recht: Einige dieser Fragen sind nicht erlaubt. Und auf die übrigen hätte sie sich vorbereiten können. Wie bereiten Sie sich vor? Sie sollten sich schon einige Tage vor dem Bewerbungsgespräch damit beschäftigen. Denn: Je besser Sie vorbereitet sind, umso entspannter werden Sie auf die Fragen der zukünftigen Vorgesetzten oder Personalchefs reagieren. Und überlegen Sie sich, warum Sie den Job überhaupt wollen. Recherchieren Sie über den Betrieb, so viel Sie können. Schauen Sie sich die Website an. Was stellt die Firma her? Wofür ist sie bekannt? Bereiten Sie auch eigene Fragen vor. Damit signalisieren Sie (…). Sina Bühler.
Work, 29.3.2018.
Personen > Bühler Sina. Bewerbungsgespräch. Ratgeber. Work, 2018-03-29.
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07.09.2017 Schweiz
Personen
SGB
Daniel Lampart
Stellenbewerbung
Vernehmlassung
Volltext
Wer eine Stelle sucht, soll eine finden. Vernehmlassung Stellenmeldepflicht. Der SGB spricht sich dezidiert für die Einführung einer wirksamen Stellenmeldepflicht aus. Wer in der Schweiz eine Stelle sucht, soll auch eine finden. Namentlich bei den benachteiligten älteren Stellensuchenden müssen Verbesserungen resultieren. Damit die Stellenmeldepflicht in der Praxis ihre volle Wirkung entfaltet, müssen alle Beteiligten - Stellensuchende, RAV und Arbeitgeber - überzeugt sein, dass die obligatorische Meldung mehr Stellensuchenden zu einer Stelle verhilft. Wichtig für eine erfolgreiche Umsetzung ist, dass Branchen oder Berufe mit einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit konsequent der Meldepflicht unterstellt werden, die Arbeitgeber von den RAV rasch passende Dossiers erhalten, die Frist, in welcher die Stelle den Stellensuchenden vorbehalten ist (Karenzfrist), ausreichend lang ist, dass die Stellensuchenden und die RAV effektiv einen Vorsprung haben, die Arbeitgeber bei der Meldung der offenen Stelle möglichst zeitnah (z.B. bei der Meldung über eine EDV-Lösung) eine Information erhalten, ob die RAV über passende Dossiers verfügen, die Arbeitgeber im Falle einer Ablehnung eine gewisse Rechtfertigungspflicht haben, durch die Ausnahmen keine Umgehungsmöglichkeiten entstehen (Temporärarbeit u.a.), und den Arbeitgebern dennoch bei ihrer Anstellungspolitik keine unnötigen bürokratischen Hindernisse in den Weg gelegt werden, die RAV sich entsprechend neu ausrichten und über die nötigen EDV-Instrumente (…). Daniel Lampart.
SGB, 7.9.2017.
Personen > Lampart Daniel. Arbeitsmarkt. Vernehmlassung. SGB, 2017-09-07.
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11.01.2017 Schweiz
Arbeitslosigkeit
SGB

Arbeitslosigkeit
Stellenbewerbung
Volltext
121a: Arbeitslosenvorrang konsequent umsetzen! SGB-Vorstand bezieht Position. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat an seiner Vorstandssitzung vom 11. Januar den vom Parlament im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossenen Arbeitslosenvorrang diskutiert. Er befürwortet diese Massnahme. Sie muss jetzt aber konsequent umgesetzt werden, damit die Arbeitslosen künftig rascher eine Stelle finden - unabhängig von der Farbe ihres Passes. Zahlreiche Probleme im Arbeitsmarkt bleiben damit aber vorläufig nicht gelöst. Für langjährige ältere Arbeitnehmende braucht es einen besseren Kündigungsschutz. Ausserdem wurden die Bestimmungen zum Schutz vor Lohndumping nicht genügend verschärft. Die Anhebung der Sanktionen von 5000 auf 30‘000 Fr. sowie die erleichterte Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen sind zwar positiv, reichen aber nicht, um flächendeckend durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Der Bund muss dazu die Hürden bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen senken. Es braucht mehr Kontrollen. Und bei offensichtlichen Missbräuchen müssen die Kantone konsequent Arbeitsunterbrüche verfügen. Der SGB-Vorstand begrüsst, dass mit den Beschlüssen des Parlaments die bilateralen Verträge erhalten und keine neuen Diskriminierungen von Arbeitnehmenden eingeführt werden. In der Diskussion wurde festgehalten, dass stabile Beziehungen zur EU, dem grössten Wirtschaftspartner der Schweiz, für die Arbeitnehmenden von grösster Bedeutung sind. Ausserdem ist es für die Arbeitnehmenden wichtig, (…).
SGB, 11.1.2017.
SGB > Arbeitslosigkeit. Arbeitsmarkt. SGB, 2017-01-11.
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01.12.2016 Schweiz
Emigranten
Unia Schweiz

Einwanderung
Stellenbewerbung
Volltext

Umsetzung der Zuwanderungsinitiative durch den Ständerat. Weitere Schutzmassnahmen bleiben nötig. Die Vorschläge des Ständerats zur Umsetzung der Zuwanderungsinitiative sind ungenügend. Die vorgesehene Pflicht für Arbeitgeber, vom RAV vermittelte Stellen¬suchende einzuladen und eine Ablehnung zu begründen, führt zwar zu einem gewissen „Arbeitslosenvorrang“. Dieser muss aber dringend mit weiteren Schutzmassnahmen kombiniert werden, insbesondere einem griffigen Kündigungsschutz. Die Gewerkschaft Unia begrüsst es, dass sowohl der National- wie der Ständerat bei der Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung auf Kontingente verzichten. Die Unia hat diese von Anfang an bekämpft. Denn sie hätten die Personenfreizügigkeit und damit die bilateralen Beziehungen zur EU in Frage gestellt und zu neuen Diskriminierungen und prekären Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Positiv ist zudem, dass die kleine Kammer die vom Nationalrat beschlossene Ausnahmeregelungen für Kurzaufenthalter bis neun Monate gekippt hat. Diese hätten prekäre Anstellungen massiv gefördert und zu einer neuen Form von Saisonnierstatut geführt. Beide Räte tragen aber den Sorgen der Arbeitnehmenden zu wenig Rechnung und haben es bisher versäumt, die in der Schweiz geltenden Arbeitsbedingungen wirksamer zu schützen. (Zu) kleine Verbesserungen. (…).
Unia Schweiz, Medienmitteilung, Unia Schweiz, 2016-12-01.
Unia Schweiz > Emigranten. Einwanderung. Unia Schweiz, 2016-12-01.
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07.10.2016 Schweiz
Personen
Work
Sina Bühler
Ratgeber
Stellenbewerbung
Volltext
Das gehört in Ihren Lebenslauf: Ganze Adresse ja, Familienbilder nein. Ob Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden oder nicht, liegt oft an Ihrem Lebenslauf. Ihre Chancen verbessern Sie mit diesen Work-Tipps. Wenn eine Firma eine interessante Stelle ausschreibt, wird sie von Bewerbungen regelrecht überflutet. Und Personalverantwortliche haben deshalb nur sehr wenig Zeit, sich die einzelnen Dossiers anzusehen. Umso mehr Aufmerksamkeit sollten Sie beim Bewerben dem wichtigsten Dokument in Ihren Unterlagen schenken: dem Lebenslauf. Gliederung. Lebensläufe sollten knapp, übersichtlich und nachvollziehbar gegliedert sein. Dazu brauchen Sie einen Titel („Lebenslauf“ oder „Curriculum vitae“) und Zwischentitel: beispielsweise „Ausbildung“ und „Berufliche Erfahrung“. Sorgfalt. Nehmen Sie sich genügend Zeit: Hingeschluderte Lebensläufe mit Tippfehlern oder Lücken landen schnell auf der Beige der Absagen. Beginnen Sie mit Ihren persönlichen Daten wie Namen, Geburtsdatum, Zivilstand und Adresse. Daneben kommt ein Foto. Nehmen Sie sich auch dafür Zeit: Es sollte immer ein Portraitfoto in angemessener Kleidung sein. Dafür lohnt es sich auch, ein Fotostudio aufzusuchen. Niemals sollten Sie Ferien- oder Familienbilder anheften. An zweiter Stelle kommt Ihr beruflicher Werdegang. Beginnen Sie mit Ihrer letzten oder der aktuellen Stelle. Falls aus der Stellenbezeichnung nicht klar wird, welches Ihre Aufgaben waren, führen Sie dies in ein paar Stichworten aus. Wichtig: Schreiben Sie nicht nur die Jahreszahlen hin, sondern präzisieren Sie auch den Monat. Beispielsweise „von Januar 2012 bis Juni 2016“. So hat die (…). Sina Bühler.
Work, 7.10.2016.
Personen > Bühler Sina. Lebenslauf. Ratgeber. Work, 2016-10-07.
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06.06.2014 Schweiz
Personen
Work
Sina Bühler
Stellenbewerbung
Volltext
Bewerbungsgespräch: Eine gute Vorbereitung ist der halbe Job. Reden Sie, aber hören Sie auch gut zu. Welches ist Ihre Schwäche? Ihre Stärke? Fragen an Bewerbungsgesprächen sind oft banal. Sich darauf vorzubereiten ist trotzdem gut. Waren Sie auch schon mal an einem Vorstellungsgespräch - und dann lief einfach alles schief? Das kann passieren. Vielleicht hat der Job nicht zu Ihnen gepasst. Sie fühlten sich möglicherweise über- oder unterfordert? Oder Sie waren zu wenig selbstsicher? Vielleicht haben Sie sich aber auch zu wenig gut vorbereitet? Das wäre schade. So oder so, Tatsache ist: Wer gut vorbereitet in ein Bewerbungsgespräch geht, ist viel entspannter. Recherchieren Sie, so viel Sie können, über den Betrieb, schauen Sie sich die Website an. Im Bewerbungsgespräch sollten Sie unbedingt wissen, was die Firma herstellt, wofür sie bekannt ist. Unwissenheit oder Desinteresse erkennen Personalprofis sofort. Bereiten Sie sich auch auf jene Fragen vor, die an Bewerbungsgesprächen Klassiker sind. (…). Sina Bühler.
Work, 6.6.2014.
Personen > Bühler Sina. Stellenbewerbung. Work, 6.6.2014.
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01.06.2010 Schweiz
Meinungsumfrage

Stellenbewerbung
Mehr als die Hälfte der Bewerbungen über E-Mail. Gemäss einer Umfrage bei Schweizer Unternehmen trifft inzwischen über die Hälfte aller Stellenbewerbungen auf elektronischem Weg ein. Allerdings geben noch immer 25% der befragten Firmen der klassischen Bewerbung den Vorzug. Einen geringen, aber zunehmenden Anteil macht die Bewerbung via Webformular aus. Für Stellensuchende ist es wichtig, dass Arbeitgeber in ihren Anzeigen klar signalisieren, welche Arten von Dossiers sie wünschen. VPOD-Magazin, Juni 2010
01.10.1970 USA
Gewerkschaftliche Rundschau

Arbeitsstellenbewerbung
Informatik
Stellenbewerbung
Volltext
Stellensuche mit Hilfe von Computern. „Vor Benützung des Computers konnten nur 20 Prozent der schwer unterzubringenden Arbeitskräfte eine Stelle finden. Jetzt ist diese Ziffer auf 55 Prozent gestiegen.“ Diese Schlussfolgerung wurde vom US-Department of Labor, dem amerikanischen Arbeitsministerium, nach Einführung der Computerhilfe bei Stellensuche gezogen. Diese elektronische „job bank“ wurde zuerst in Baltimore ausprobiert. Sie hat sich gut bewährt, und die Regierung beabsichtigt jetzt, ähnliche Einrichtungen in 36 anderen Gegenden des Landes zu schaffen, zunächst in Atlanta, Chicago, St. Louis, Hartford und Port-land (Oregon). Uebersicht über 10‘000 Stellen in wenigen Minuten. Der Computer, im Arbeitslosenamt des Staates Maryland, gibt in wenigen Minuten eine vollständige Liste der in seinem Bezirk bestehenden offenen Stellen. Diese rund 10‘000 Stellen betreffen alle Berufe, von Marinearchitekten oder Fluganalytikern zu Oberkellnern und „bus boys“ in Restaurants und zu allen Hausangestellten, die in Baltimore und Umgebung benötigt werden. Der Computer weist nicht einfach die offenen Stellen mit ihren Adressen auf. (…). Dr. W. Schweisheimer, New York.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 10, Oktober 1970.
Gewerkschaftliche Rundschau > Arbeitsstellenbewerbung. Rundschau, Oktober 1970.
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