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07.09.1989 Schweiz
Föderativverband
Staatsbetriebe

Staatsbetriebe
Stellenplan
Volltext
Massnahmen gegen Personalmangel. Bundesrat prüft und prüft und... Der Bundesrat erkennt die schwierige Situation beim Bund und den Verkehrsbetrieben. Zwar beginne das Massnahmenpaket 1989 „zögernd Wirkung zu zeigen“. Weitere Massnahmen sollen geprüft werden. Zuwenig, meint der Föderativverband, was da in Aussicht gestellt wird. Sind für die Städte/Agglomerationen mit personellen Engpässen finanzielle Anreize oder andere Massnahmen vorgesehen, fragte Nationalrat Helmut Hubacher (soz., Basel-Stadt) die Landesregierung. Am Beispiel Basel zeigte er die Personalengpässe bei Bund, PTT und SBB auf. Was gemacht wurde. Unter dem grossen Mangel an Arbeitskräften leidet auch der Bund, vorab die Regiebetriebe und die Zollverwaltung, antwortete der Bundesrat Ende August 1989 auf die Einfache Anfrage. Das in Kraft getretene Massnahmenpaket (Herbstzulage 1988, Reallohnerhöhung 1989 sowie Revision Ämterklassifikation mit zeitlichem Vorzug der Phase 1991) beginne „zögernd Wirkung zu zeigen“. Auf Mitte 1989 seien die Vergütungen für Nachtdienst und bei unregelmässiger Schichtung der Arbeitszeit erhöht (Anm. Redaktion: unvollständige Anpassung an die Teuerung), die Dienstreiseentschädigung für Ledige jener für Verheiratete angepasst (Anm. Redaktion: zivilstandsunabhängige Ausrichtung) sowie rund 300 Dienstorte beim Ortszuschlag höher eingereiht (…).
SEV-Zeitung, 7.9.1989.
Föderativverband, 7.9.1989.
Föderativverband > Bundesbetriebe. Stellenplan. SEV-Zeitung, 1989-09-07.
Ganzer Text
09.06.1989 Schweiz
Föderativverband
Staatsbetriebe

Bundespersonal
Staatsbetriebe
Volltext
Zulagen
Zeitzuschläge für Nacht- und Sonntagsdienst. Der Föderativverband - dem auch der VPOD angehört - verlangt Verbesserungen für das Bundespersonal mit Nacht- und Sonntagsdienst. Die negativen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen dieser Arbeit, wie sie vorab bei SBB, PTT und Zoll geleistet wird, sollen durch eine schrittweise Anpassung der Zeitzuschläge abgebaut werden. Dem Bundespersonal wird seit 1972 im extremen Nachtdienst ab Mitternacht ein Zeitzuschlag von 25 Prozent angerechnet. Dazu kommt ab 20 Uhr die bescheidene feste Vergütung für Nachtdienst von Fr. 4.80 pro Stunde, aufgeteilt in 40 Prozent Lohnbestandteil und 60 Prozent Aufwandentschädigung. Diese Vergütung soll auf Mitte Jahr der Teuerung angepasst werden. Die lohnabhängige Vergütung für Sonntagsdienst beträgt ein Drittel der auf die Stunde umgerechneten Besoldung. Die Postulate. In einer Eingabe an Bundesrat Otto Stich, Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, stellt der Föderatiyverband folgende Forderungen: Für den Nachtdienst zwischen 20. und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr wird (neu) ein Zeitzuschlag von 25 Prozent angerechnet. Für den extremen Nachtdienst zwischen 24 und 5 Uhr wird ein (erhöhter) Zeitzuschlag von 35 Prozent angerechnet, der mit Beginn des Kalenderjahres, in dem der Bundesbedienstete das 55. Altersjahr vollendet, auf 40 Prozent erhöht wird. Für den Sonntagsdienst zwischen 6 und 20 Uhr wird (neu) ein Zeitzuschlag von ebenfalls 25 Prozent angerechnet. Die (…).
Der öffentliche Dienst, 9.6.1989.
Föderativverband > Zulagen. Staatsbetriebe. OeD, 1989-06-09.
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