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Anzahl gefundene Artikel: 5

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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
31.03.2015 Schweiz
Bankpersonalverband
Personen
Denise Chervet
Sozialplan
Sozialplanpflicht
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Sozialplanpflicht: erste Erfahrungen. Seit dem 1. Januar 2014, gilt in der Schweiz eine Sozialplanpflicht in Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten, die mindesten 30 Leute entlassen wollen. Falls es zu keiner Einigung über einen Sozialplan kommt, kann ein Schiedsgericht einberufen werden der einen verbindlichen Sozialplan festlegt. Wer verhandelt der Sozialplan mit dem Arbeitgeber? Ansprechpartner sind zuerst die internen Personalkommissionen, die das Recht haben einen Personalverband wie der SBPV beizuziehen. Wenn es keine Personalkommission gibt, kann ein Gesamtarbeitsvertrag GAV vorsehen, dass die unterschreibenden Arbeitnehmerverbände in diesem Fall zum Zuge kommen, wie es die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) vorschreibt. Die Unternehmen ohne Personalkommission oder GAV haben ein Problem. Sie brauchen einen glaubwürdigen Ansprechpartner der vom Personal anerkannt ist und fähig ist einen Sozialplan zu verhandeln, der vom Personal angenommen wird. Dieser wird letztendlich der Sozialplan annehmen oder nicht! Erfahrung des SBPV. Bis heute, zu unserer Kenntnis, gibt es keinen Schiedsgericht der einberufen wurden um über einen Sozialplan zu befinden. Es herrscht deshalb grosse Unsicherheit sowohl was die Dauer des Verfahrens angeht wie auch über dessen Entscheides. (…).
Denise Chervet
SBPV, 31.3.2015.
Bankpersonalverband > Sozialplan. Sozialplanpflicht. SBPV, 2015-03-31.
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05.12.2013 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Sozialplan
Sozialplanpflicht
Volltext

Ab 1. Januar 2014 gilt die Sozialplanpflicht auch in der Schweiz. Heuschrecken dürfen weiterziehen. Bis anhin wurden Massenentlassungen in multinationalen oder durch Hedge-Fonds (sogenannte Finanz-Heuschrecken) kontrollierten Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Ländern fast immer mehrheitlich in der Schweiz durchgeführt. Wieso? Weil in der Schweiz die Bestimmungen zu Restrukturierungen und Entlassungen bei Firmen-„Sanierungen“ zahnlos und wegen einer laxen Rechtsprechung auch leicht zu umgehen waren. Das wird nun ändern. Denn das revidierte Sanierungsrecht wird die „paradiesischen“ Zustände für die Job-Abbauer vom Dienst beenden. Im Rahmen des totalrevidierten Sanierungsrechts wird ab dem 1.1.2014 neu eine Sozialplanpflicht eingeführt. Zu verdanken ist das dem gemeinsamen und vor allem im Nationalrat hart ausgetragenen Kampf von Gewerkschaften, SP und Grünen. Die einschlägigen Regelungen sind in Art. 335h-k des Obligationenrechts zu finden.(...).Luca Cirigliano.

SGB, 5.12.2013.
Personen > Cirigliano Luca. Sozialplanhaftpflicht. SGB. 2013-12-05.

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01.05.2013 Schweiz
VPOD-Magazin

Sozialplanpflicht
Volltext

Sozialplan ist Pflicht. Der SGB begrüsst, dass im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts eine 5ozialplanpflicht eingeführt wird. Nach dem Bundesrat und dem 5tänderat hat nun auch der Nationalrat anerkannt, dass die vorgesehene Lockerung des Kündigungsschutzes in Insolventen Firmen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Kompensationsmassnahmen nicht akzeptabel ist. (...).

SGB, 1.5.2013.
VPOD-Magazin > Sozialplanpflicht. VPOD-Magazin. 1.5.2013.

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11.04.2013 Schweiz
Nationalrat
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Sozialplanpflicht
Volltext

Keine unilateralen Verschlechterungen für Arbeitnehmer/innen! Revision Sanierungsrecht auf der Kippe. In der kommenden Sondersession wird der Nationalrat die Reform der Schuldbetreibung und des Konkursrechtes (Sanierungsverfahren, Teilrevision SchKG) im Plenum diskutieren. Der SGB warnt davor, den extremen Arbeitgeber-Forderungen nachzugeben und die Sozialplanpflicht aus der Revision zu streichen. (...).
Luca Cirigliano.

SGB, 11.4,2013.
SGB >  Sozialplanpflicht. SGB. 2013-04-11.

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11.01.2013 Schweiz
Personen
SGB
Luca Cirigliano
Sozialplan
Sozialplanpflicht
Volltext

Ohne Sozialplanpflicht kein neues Sanierungsrecht. Revision Sanierungsrecht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst, dass die Rechtskommission des Nationalrats im Rahmen der Revision des Firmensanierungsrechts Bundesrat und Ständerat folgen und eine Sozialplanpflicht einführen will. Der SGB ist jedoch beunruhigt, dass dieser Entscheid nur äusserst knapp mit 13 zu 12 Stimmen getroffen wurde. Der SGB warnt davor, den Forderungen der Arbeitgeber zu folgen und dieses zentrale Element aus der Vorlage herauszubrechen. In diesem Fall wäre die Revision des Sanierungsrechts für den SGB nicht mehr akzeptabel. (...). Luca Cirigliano.

SGB, 11.1.2013.
SGB > Sozialplanpflicht. SGB. 2013-01-11.doc.

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