Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
04.05.2016 Schweiz
Bata GmbH
Personen
Work
Sabine Reber
Bata GmbH
Schweigepflicht
Volltext
Ladenschliessungen: Maulkörbe statt ein fairer Sozialplan. Bata drangsaliert Personal. Bata verweigert Sozialplanverhandlungen und setzt die Entlassenen weiterhin massiv unter Druck. Das zeigen Dokumente, die Work vorliegen. Der Schuhkonzern Bata schliesst sämtliche Filialen in der Schweiz und stellt erst mal alle Verkäuferinnen und Lehrlinge auf die Strasse (Work berichtete). Das ist eine Massenentlassung – und hier schreibt das Gesetz kollektive Lösungen vor. Doch das kümmert weder das Bata-Management noch die reiche Besitzerfamilie, die mit ihren Milliarden in St. Moritz sitzt. Im Gegenteil: statt mit der Gewerkschaft ernsthaft über einen Sozialplan zu verhandeln, setzt Bata seine Mitarbeitenden weiter unter Druck. Work liegen Auflösungsverträge vor, die das belegen. Strikte Schweigepflicht. In diesen Verträgen «offeriert» der Schuhkonzern seinen Verkäuferinnen niedrige individuelle „Abgangsentschädigungen“ im Bereich von 2000 bis 5000 Franken. Diese Entschädigungen werden aber nur unter der Bedingung ausbezahlt, dass die Mitarbeitenden mit niemandem über die Modalitäten sprechen: „Sie akzeptieren, dass Sie die Schweigepflicht strikt einhalten, und sowohl die Existenz wie den Inhalt dieses Abkommens geheimhalten“, steht da unter anderem. Ein klassischer Maulkorb also! Am vergangenen Freitag nun fanden Protestaktionen vor den beiden Bata-Hauptsitzen in Lausanne und Basel statt. Vor zahlreichen weiteren Filialen wurden Flugblätter verteilt und der Forderung nach einem Sozialplan Nachdruck verliehen. Eine Sauerei. (…). Sabine Reber.
Work online, 4.5.2016.
Personen > Reber Sabine. Bata GmbH. Schweigepflicht. Work online, 2016-05-04.
Ganzer Text
04.02.1927 Schweiz
Beamtengesetz
Nationalrat
Regierung Schweiz
Ständerat
VPOD Bundespersonal

Dienstaltersgeschenke
Schweigepflicht
Versammlungsfreiheit
Volltext

Das Beamtengesetz vor der ständerätlichen Kommission. Die ständerätliche Kommission, die einen Teil der Differenzen im Beamtengesetze behandelt hat, ist von keinem personalfreundlichen Geiste beseelt gewesen. Zwar hat sie die grossen Brocken auf die Februarsession zurückgelegt, so die Besoldungsskala, die Orts- und Kinderzulagen, die gleitende Lohnskala, die Garantie des Besitzstandes für die Nichtbeamten und den Rentenabbau. Da war der Artikel 15, Nebenbeschäftigungen. (...). Der öffentliche Dienst, 4.2.1927.

Beamtengesetz. 4.2.1927.pdf

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