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19.05.2017 Deutschland
CETA
Junge Welt

Freihandelsabkommen
Schadenersatz
Volltext
„Das ist die übliche Augenwischerei“. Handelsabkommen CETA bringt Beschäftigten keine weiteren Rechte. EU-Kommission will uns das Gegenteil weismachen. Gespräch mit Andreas Fisahn. Andreas Fisahn ist Professor für Öffentliches Recht, Umwelt- und Technikrecht, sowie Rechtstheorie an der Universität Bielefeld und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des globalisierungskritischen Netzwerks ATTAC. Wie dieser Tage das Handelsblatt berichtete, gibt es Unstimmigkeiten zwischen Kanada und der EU hinsichtlich der Möglichkeiten, Beschäftigtenrechte im Rahmen des Handelsabkommens CETA geltend zu machen. Dabei sollen die Kanadier auf weitergehende Rechte pochen als die EU-Kommission. Wie bewerten Sie das? Ich kenne die Positionen nicht im einzelnen und weiss auch nicht, wie weit die beiden Seiten auseinanderliegen. Ich kann mich nur an das halten, was im CETA-Text steht. Und dabei zeigt sich eben, dass der betreffende Artikel 23 windelweich formuliert ist. Zwar heisst es da, dass die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten in Gestalt der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtend ist. Zu den Fragen allerdings, was passiert, wenn ein Unternehmen gegen die Vorgaben verstösst, wie wird in einem Streitfall entschieden und wie werden Zuwiderhandlungen geahndet, bleibt der Vertrag völlig unkonkret. Inwiefern ist das so? Als Schlichtungsmechanismen bei Konflikten werden hier lediglich die Einrichtung eines Sachverständigengremiums sowie Konsultationen genannt. (…). Interview: Ralf Wurzbacher.
Junge Welt, 19.5.2017.
Junge Welt > CETA. Schadenersatz. Junge Welt, 2017-05-19.
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