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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
09.10.2015 Schweiz
Vorwärts

SKOS
Sozialhilfe
Volltext
Abbau der Sozialhilfe. Die Revision in der Sozialhilfe ist ein Schlag ins Gesicht der Armutsbetroffenen. Mit Empörung nehmen wir zur Kenntnis, dass die Sozialhilfe massiv gekürzt wird und so auf dem Buckel der Schwächsten gespart wird. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) ist neuerdings federführend bezüglich der Festlegung von Bestimmungen in der Sozialhilfe. Mit Empörung nehmen wir zu Kenntnis, dass die SODK die Sozialhilfe massiv gekürzt hat: Obwohl den neusten Zahlen des Bundesamtes für Statistik zufolge der Grundbedarf für Alleinstehende oder Zweipersonenhaushalte erhöht werden müsste. Der Grundbedarf wurde bereits bei der SKOS-Revision 2005 reduziert: Bis zu diesem Datum orientierte er sich am Bedarf der einkommensschwächsten 20 Prozent der Bevölkerung. Seither gilt der Bedarf der einkommensschwächsten 10 Prozent der Bevölkerung als Berechnungsgrundlage. Um diese Kürzung und Verschlechterung der Lebensbedingungen „abzufedern“, wurde die „Minimale Integrationszulage“ (MIZ) eingeführt. In der aktuellen Revision wurde die MIZ nun ersatzlos gestrichen. Somit werden Armutsbetroffene mit gesundheitlichen Problemen besonders hart getroffen. Willkürlich und undemokratisch. Durch die aktuelle Revision wird die statistische Grösse der Armutsgrenze gesenkt. Gemäss NZZ vorn 22. September 2015 werden auf diese Weise 50 Millionen Franken eingespart. (…). IG Sozialhilfe.
Vorwärts, 9.10.2015.
Vorwärts > Sozialhilfe. Sparmassnahmen. Vorwärts, 9.10.2015.
Ganzer Text
23.09.2015 Schweiz
Personen
SKOS
VPOD Schweiz
Christoph Schlatter
SKOS
Sozialhilfe
Volltext
Der VPOD verurteilt die beschlossenen Kürzungen in der Sozialhilfe. Die von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren verabschiedete Revision der SKOS-Richtlinien wird vom VPOD scharf kritisiert. Ganz offensichtlich haben sich die Verantwortlichen von medialer und populistischer Hetze jagen lassen, statt soziale und menschenrechtliche Mindeststandards zu wahren, was ihre Aufgabe wäre. Folgende Punkte der Revision gehen aus VPOD-Sicht in eine vollkommen verkehrte Richtung: Von der Streichung der minimalen Integrationszulage werden namentlich jene getroffen, die es aufgrund familiärer Verpflichtungen oder wegen gesundheitlicher Probleme ohnehin schwer haben, wieder im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Die Absenkung des Grundbedarfs für Grossfamilien und für Jugendliche ist ein unwürdiges Einknicken vor einer sensationsgeilen Presse, die Schwelleneffekte und Einzelfälle aufbauscht. Leidtragende sind die Betroffenen - und namentlich Kinder, die einen grossen Teil der von Sozialhilfe Abhängigen ausmachen. Die Möglichkeit, den Grundbedarf je nach Gefügigkeit oder Renitenz der Bezügerinnen und Bezüger anzupassen, hat in einer modern ausgestalteten Sozialhilfe nichts zu suchen. Dass dieser Spielraum für Sanktionen jetzt auf 30 Prozent ausgedehnt wurde, führt zurück in ein überwunden geglaubtes Regime der Willkür und der Belohnung sozialer Konformität. Auch den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. (…). Christoph Schlatter.
VPOD Schweiz, 23.9.2015.
VPOD Schweiz > Sozialhilfe. Kürzungen. VPOD Schweiz, 23.9.2015.
Ganzer Text
15.07.2004 BE Kanton
Schweiz
Fürsorgeamt
Grosser Rat BE Kanton
SKOS

SKOS
Eigeninitiative soll sich lohnen. Neue Richtlinien. Mit einer Revision ihrer Richtlinien will die Schweizrische Konferenz für Sozialhilfe Anreize für eine berufliche und soziale Integration der Sozialhilfebezüger schaffen. Heute beginnt die Vernehmlassung. Franz Hophan. BT 15.7.2004
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