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17.01.2020 Schweiz
Referendum
Vorwärts

Referendum
Rüstungsreferendum
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eferendum unterschreiben! 2014 hat die Bevölkerung den Kauf neuer Kampfjets für 3,1 Milliarden Franken deutlich abgelehnt. Nun versucht die Rüstungslobby erneut, eine Neubeschaffung von Kampfjets durchzudrücken. Verhindern wir es! Der Bundesrat hat im Mai 2019 seinen definitiven Plan präsentiert: Für sechs Milliarden Franken will er neue Kampfflugzeuge beschaffen. Zudem will er weitere zwei Milliarden Franken für eine neue bodengestützte Luftverteidigung (Bodluv) und weitere sieben Milliarden Franken für neue Bodensysteme (Panzer, Artillerie, etc.) ausgeben. Kurz: ln den nächsten Jahren sollen 15 Milliarden Franken in die militärische Aufrüstung investiert werden - das teuerste Rüstungsprojekt der Schweizer Geschichte. Blankoscheck von 24 Milliarden Franken. Dies geht auch nicht spurlos am Schweizer Bundeshaushalt vorbei: Das Armeebudget, welches heutzutage jährlich fünf Milliarden Franken beträgt, soll jedes Jahr um real 1,4 Prozent erhöht werden. Voraussichtlich beträgt das Armeebudget darum Anfang der 2030er Jahre sechs Milliarden Franken - gleichzeitig wird in anderen Bereichen wie beispielsweise bei den Prämienverbilligungen gespart. Massnahmen gegen die Klimakrise werden von den rechten Kräften genauso als „zu teuer“ verschrien wie eine angemessene Elternzeit oder eine Arbeitszeitverkürzung. Aber bei Aufrüstung verlieren die Bürgerlichen sämtliche Zurückhaltung - da darf es dann auch jederzeit noch ein wenig mehr sein. Da der Bundeshaushalt als Ganzes finanziell begrenzt ist, hat ein Ausgabenwachstum in einem Departement stets auch Abbaupakete in anderen Departementen zur Folge. (…).  Nadia Kuhn.
Vorwärts, 17.1.2020.
Vorwärts > Kampfjet-Referendum. Vorwaerts, 2020-01-17.
Ganzer Text
02.04.1987 Thun
SP

Rüstungsreferendum
Rüstungsreferendum Ja. SP Thun: Parolen für den 5. April. Die Mitglieder der SP Thun haben an ihrer Abstimmungsversammlung die Parolen zu den 4 eidgenössischen und 7 kantonalen Abstimmungsgeschäften vom 5. April gefasst. TW 2.4.1987
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