Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
05.05.2017 Deutschland
Junge Welt
Verdi

Chauffeure
Ruhezeit
Volltext
„Fahrer sind noch länger unterwegs“. Die EU-Kommission will die Ruhezeitenregelung von Lkw- und Busfahrern deutlich verschlechtern. Ein Gespräch mit Mira Ball. Mira Ball ist Leiterin der Bundesfachgruppe Busse und Bahnen der ¬Gewerkschaft ver.di. Bus- und Lkw-Fahrer sind bald womöglich noch länger unterwegs, davor warnt die Gewerkschaft ver.di. Sorge bereitet Ihnen, dass die Europäische Kommission die EU-Verordnung 561/06 ändern will. Was beinhaltet die? Sie legt die Arbeitszeiten von Lkw- und Busfahrern fest. In bezug auf letztere gilt sie zunächst nur für diejenigen, die Reise- und Fernbusse lenken. Doch über die deutsche Gesetzgebung wurde sie auch für die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr übernommen. Derzeit gilt, dass die Fahrer nur einen Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von zehn Stunden haben, dreimal in der Woche kann sie vom Arbeitgeber sogar auf nur neun Stunden reduziert werden. Zudem gibt es Regelungen, dass nach zwei Arbeitswochen eine 48stündige Unterbrechung eingehalten werden muss. Unter anderem das will die EU-Kommission verändern. Die längere Ruhezeit von 48 Stunden soll erst nach drei Wochen gelten. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Beschäftigten müssen noch länger fahren. Sie sagen: „Noch länger.“ Von welchen Zeiten sprechen wir? Die zulässige Lenkzeit beträgt derzeit 56 Stunden pro Woche. Doch wir wissen von Beschäftigten, die über Monate hinweg in ihren Lkw übernachten. Sie leben praktisch auf der Strasse. In der Branche gibt es eine Art moderne (…). Interview: Johannes Supe.
Junge Welt, 5.5.2017.
Junge Welt > Chauffeure. Arbeitszeit. Ver.di. Junge Welt, 2917-05-05.
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07.11.2014 Schweiz
Syndicom-Zeitung
Transportbranche

Chauffeure
Ruhezeit
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Syndicom fordert Einhaltung der Ruhezeiten für Chauffeure und Chauffeurinnen. Die Transportgewerkschaften Syndicom und Unia haben genug vom Schlendrian bei der Umsetzung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen MotorfahrzeugführerInnen (sog. Chauffeurverordnung, ARV 1). Sie fordern eine Regelung, mit der die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Regelmässig werden bei Kontrollen Verletzungen der Verordnung festgestellt. Bestraft werden in der Regel nicht die Arbeitgeber, die für die Fahrtenplanung verantwortlich sind, sondern die Chauffeure und Chauffeurinnen, die unter grossem Zeitdruck arbeiten. Die Gewerkschaften Syndicom und Unia fordern eine Änderung dieser Praxis: Wie in der EU sollen auch in der Schweiz die Arbeitgeber für Missachtungen der Ruhezeiten in die Pflicht genommen werden. Faire Arbeitsbedingungen für mehr Sicherheit. Die ARV sagt klar: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin die Arbeit so zuteilen, dass er oder sie die Bestimmungen über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit einhalten kann. Diese Regelung wird aber kaum eingehalten: Ein Kontrolleur, der wöchentlich über 3000 FahrerInnen-Karten auswertet, gab gegenüber der „Aargauer Zeitung“ zu Protokoll, dass gerade einmal 5 Prozent davon „sauber“ seien. Änderung gefordert. (…).
Syndicom-Zeitung, 7.11.2014.
Syndicom-Zeitung > Ruhezeiten. Chauffeure. Syndicom-Zeitung. 2014-11-07.
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08.10.2014 Schweiz
Arbeitszeit
Syndicom
Unia Schweiz

Chauffeure
Ruhezeit
Volltext
Ungenügende Einhaltung der Ruhezeitverordnung in der Transportbranche. Strafen müssen die Arbeitgeber treffen. Die Transportgewerkschaften Unia und Syndicom haben genug vom Schlendrian bei der Umsetzung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer/innen (ARV 1). Sie fordern eine Regelung, mit der die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Die ARV soll die Einhaltung der Ruhezeiten garantieren und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/innen. Trotzdem werden bei Kontrollen regelmässig Verletzungen der Verordnung festgestellt. Der Gipfel dabei: Bestraft werden in der Regel nicht die Arbeitgeber, die für die Fahrtenplanung verantwortlich sind, sondern die Chauffeure und Chauffeusen, die unter grossem Zeitdruck arbeiten. Die Gewerkschaften Unia und Syndicom fordern eine Änderung dieser Praxis: Wie in der EU-Bestrafungsregelung sollen auch in der Schweiz die Arbeitgeber für Missachtungen der Ruhezeiten in die Pflicht genommen werden. Die ARV sagt klar: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin die Arbeit so zuteilen, dass er oder sie die Bestimmungen über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit einhalten kann. Diese Regelung wird aber kaum eingehalten: Ein Kontrollexperte, der wöchentlich über 3'000 Fahrer/innenkarten auswertet, gab gegenüber der Aargauer Zeitung zu Protokoll, dass gerade einmal 5 Prozent davon „sauber“ seien. Kommt ein solcher Fall ans Licht, müssen heute die Fahrer/innen beweisen, dass sie unschuldig sind. (…).
Unia, Syndicom, Medienmitteilung, 8.10.2014.
Unia Schweiz > Ruhezeit. Transport-Branche. Unia, 8.10.2014.
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