Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Stichwort > Personal
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

       
 
   
Anzahl gefundene Artikel: 8

1
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
10.11.2016 LU Kanton
VPOD Luzern

GAV
Personal
Volltext
Luzern: VPOD fordert GAV für das Kantonspersonal. Zwischen dem Kanton Luzern und der Gewerkschaft VPOD, sowie weiteren Personalverbänden besteht seit November 2009 eine Vereinbarung, in der die Zusammenarbeit in der sogenannten Sozialpartnerschaft geregelt ist. In dieser Vereinbarung ist das Ziel einer „ausserparlamentarischen Konsensfindung in Bezug auf Personal- und Sozialthemen“ definiert, die durch Verhandlungen erzielt werden soll, bevor die Regierung einen Entschluss gefällt hat. In den vergangenen Jahren hat die Regierung wiederholt gegen diese Vereinbarung verstossen. Die strikte Verhandlungsverweigerung, an welcher der Kanton als Arbeitgeber im Zuge der Massnahme des KP17 festgehalten hat, sind ein erneuter Vertrauensbruch und eine Missachtung der gegenseitigen Vereinbarung. Um die Sozialpartnerschaft zu retten, zu welcher die Regierung per Personalgesetz verpflichtet ist, wurde am 24. Oktober eine ausserordentliche Sitzung der Sozialpartner einberufen. Von Arbeitgeberseite herrschte Konsens darüber, dass sich der zuständige Finanzdirektor Schwerzmann nicht an die von ihm unterzeichnete Vereinbarung halten kann. Im Gegenteil wurde das Ziel einer Konsensfindung zwischen Arbeitgebenden- und Arbeitnehmendenseite als „utopisch“ bezeichnet. Damit bricht Regierungsrat Schwerzmann erneut sein Wort und gesteht offen, dass sogar seine Unterschrift kein Garant für getroffene Abmachungen ist. „Dieses Eingeständnis kommt einer Kapitulation gleich. (…). Martin Wyss.
VPOD Luzern, 10.11.2016.
VPOD Luzern > GAV. Kantonsangestellte. VPOD Luzern, 2016-11-10.
Ganzer Text
31.10.2014 Schweiz
SRG
SSM Schweizer Syndikat Medienschaffender

Fernsehgebühren
Personal
Radiogebühren
Volltext
Wegfall der Empfangsgebühr: Nicht so schnell! Der Verwaltungsrat der SRG ist der Meinung, dass es - in Anbetracht der RTVG-Revision - aus politischen Gründen nicht opportun ist, die Empfangsgebühren, welche die SRG für ihre Mitarbeitenden bezahlt, weiterhin zu entrichten. So rasch wird die Suppe aber nicht gegessen: Die Übernahme der Empfangsgebühren durch die SRG war schon immer im GAV verbrieft (Art. 15 GAV 2014) und die Streichung kann ohne Einwilligung des SSM während der Laufdauer nicht durchgesetzt werden. Generaldirektion Roger de Weck hat denn auch im Spitzengespräch mit dem SSM am 2. September 2014 garantiert, dass der Wegfall der Vergünstigung kompensiert werden soll. Am Montag, den 3. November 2014 trifft sich das SSM mit der SRG, um einerseits über die Grundsatzfrage (Modifikation Art. 15 GAV) zu diskutieren und allenfalls über mögliche Kompensationsregelungen zu verhandeln. (…).
SSM-Zentralsekretariat, 31.10.2014.
SSM > Radiogebühren. SRG. SSM, 31.10.2014.
Ganzer Text
07.08.2002 Biel
Verkehrsbetriebe

Personal
157 = Verwaltung, Fahrdienst, Betrieb. Geschäftsbericht 1985
31.12.1994 Biel
Verkehrsbetriebe

Personal
155 = Verwaltung, Fahrdienst, Betrieb. Geschäftsbericht 1994
31.12.1994 Biel
Verkehrsbetriebe

Personal
152 = Verwaltung, Fahrdienst, Betrieb. Geschäftsbericht 1994
31.12.1989 Biel
Verkehrsbetriebe

Personal
164 = Verwaltung, Fahrdienst, Betrieb. Geschäftsbericht 1989
31.12.1988 Biel
Verkehrsbetriebe

Personal
162 = Verwaltung, Fahrdienst, Betrieb. Geschäftsbericht 1989
31.12.1985 Biel
Verkehrsbetriebe

Personal
155 = Verwaltung, Fahrdienst, Betrieb. Geschäftsbericht 1985
1


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day