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18.01.2017 Deutschland
Faschismus
Junge Welt
KPD
NPD

KPD
NPD
Verbot
Volltext
Alles erlaubt, ausser Kommunismus. Demokratie auf westdeutsch: Faschistische Hetze der NPD muss weiterhin ertragen werden, nur die KPD bleibt verboten. Die Bundesrepublik bleibt sich treu: Hier ist jede faschistische Hetze erlaubt, solange sie von Parteien geäussert wird, nur Kommunismus bleibt streng verboten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag erneut klargestellt und ein Verbot der NPD abgelehnt. Die Richter wiesen den 2013 gestellten Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab. Damit verhinderten sie in Karlsruhe auch den zweiten Anlauf zu einem Verbot der Neonazipartei, nachdem der erste Versuch 2003 „aus Verfahrensgründen“ eingestellt worden war: Es hatte sich herausgestellt, dass die Partei auf allen Ebenen mit Spitzeln des Verfassungsschutzes durchsetzt war. „Fehlende Staatsferne“, schlussfolgerte das Verfassungsgericht damals. Da es der Partei an Wirkmacht mangele, sei ein Verbot nicht nötig, so das Gericht am Dienstag. In seinem knapp 300 Seiten langen Urteil stellte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts einstimmig fest, dass die NPD zwar wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus sei. „Das politische Konzept ist auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet“, heisst es in dem Urteil. Die Idee der „deutschen Volksgemeinschaft“, die Menschen mit ausländischen Wurzeln ausgrenze, verletze die Menschenwürde. Dies und die antisemitische Grundhaltung lasse „deutliche Parallelen zum Nationalsozialismus erkennen“. Das alles genügt den Richtern jedoch nicht: (...). Sebastian Carlens.
Junge Welt, 18.1.2017.
Junge Welt > Faschismus. Gerichtsentscheid. Junge Welt, 2017-01-18.
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